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Ihr Urlaubsgeld ist<br />
kein Geschenk<br />
des Arbeitgebers<br />
Ohne die Gewerkschaften gibt es auch kein Urlaubsgeld<br />
Urlaub und Urlaubsgeld sind keine Geschenke ihres Arbeitgebers. Auch der Staat garantiert ihnen das nicht. Es sind die Gewerkschaften, die<br />
diese Ansprüche gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt haben. Wer viel arbeitet, braucht schließlich auch Zeit zur Erholung, und muss sich und<br />
seiner Familie im Urlaub etwas leisten können. Das Urlaubsgeld – wie auch das Weihnachtsgeld – ist nur im Kollektivvertrag geregelt. Und die Kollektivverträge<br />
werden jährlich nur von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausverhandelt.<br />
Die Kollektivverträge regeln unter anderem auch die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung und Zulagen.<br />
Wenn Sie Fragen zum Urlaubsgeld oder ihren weiteren Rechten haben, hilft Ihnen die Gewerkschaft weiter.<br />
Ein Ersuchen des Verlages an den Briefträger:<br />
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den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit<br />
F–15<br />
Straße/Gasse<br />
/ / /<br />
Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür<br />
Postleitzahl<br />
Ort<br />
Besten Dank<br />
Österreichische Post AG<br />
ÖGB-Verlag, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien<br />
Retouren an PF 100, 1350 Wien<br />
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