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gpfc 4-6_2017

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Ihr Urlaubsgeld ist<br />

kein Geschenk<br />

des Arbeitgebers<br />

Ohne die Gewerkschaften gibt es auch kein Urlaubsgeld<br />

Urlaub und Urlaubsgeld sind keine Geschenke ihres Arbeitgebers. Auch der Staat garantiert ihnen das nicht. Es sind die Gewerkschaften, die<br />

diese Ansprüche gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt haben. Wer viel arbeitet, braucht schließlich auch Zeit zur Erholung, und muss sich und<br />

seiner Familie im Urlaub etwas leisten können. Das Urlaubsgeld – wie auch das Weihnachtsgeld – ist nur im Kollektivvertrag geregelt. Und die Kollektivverträge<br />

werden jährlich nur von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausverhandelt.<br />

Die Kollektivverträge regeln unter anderem auch die Bezahlung von Überstunden, Schutzbestimmungen bei Kündigung und Zulagen.<br />

Wenn Sie Fragen zum Urlaubsgeld oder ihren weiteren Rechten haben, hilft Ihnen die Gewerkschaft weiter.<br />

Ein Ersuchen des Verlages an den Briefträger:<br />

Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier<br />

den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit<br />

F–15<br />

Straße/Gasse<br />

/ / /<br />

Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

Besten Dank<br />

Österreichische Post AG<br />

ÖGB-Verlag, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien<br />

Retouren an PF 100, 1350 Wien<br />

MZ02Z031750M

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