Denaris - Administration
Denaris - Administration
Denaris - Administration
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
schen Gesetzgebung oder durch<br />
neue internationale Abkommen und<br />
Standards. Gerade im Bereich der<br />
Geldwäschereibekämpfung machen<br />
nicht nur Gremien wie die FATF, sondern<br />
auch internationale Organisationen<br />
wie der Europarat internationale<br />
Vorgaben. Die Schweiz kann sich<br />
diesen Entwicklungen nicht entziehen.<br />
Aber sie kann den Handlungsspielraum<br />
bei der Umsetzung von internationalen<br />
Standards ins nationale<br />
Recht gezielt nutzen. Es ist nicht so,<br />
dass Standards den internationalen<br />
Wettbewerb der Wirtschafts- und<br />
Standortpolitiken vollständig ausschalten.<br />
Die meisten internationalen Standards<br />
sind erst seit den 1990er-Jahren<br />
entstanden, um Krisen des internationalen<br />
Finanzsystems<br />
vorzubeugen. Ihr<br />
Zweck ist die Förderung<br />
der Finanzstabilität<br />
und die Bekämpfung<br />
von Missbräuchen.<br />
Zudem sollen<br />
sie für gleich lange<br />
Spiesse im Wettbewerb<br />
sorgen. Wir unterstützen<br />
diese Arbeiten,<br />
denn sie setzen auf Freiwilligkeit<br />
und die Marktkräfte statt auf<br />
rechtliche Verpflichtungen und Sanktionen.<br />
Die Schweiz ist in den massgeblichen<br />
internationalen Aufsichtsgremien<br />
ein aktives Mitglied.<br />
In der Diskussion um das richtige<br />
Mass an Regulierung heisst es<br />
häufig, die Finanzmarktpolitik<br />
schränke den Freiraum zu sehr<br />
ein. Was ist Ihre Strategie, um den<br />
Weg der goldenen Mitte zu finden?<br />
Die Frage nach dem optimalen<br />
Mass an staatlicher Regulierung erachte<br />
ich als zentral – und zwar nicht<br />
nur für den Finanzsektor. Um die<br />
Wirksamkeit und Akzeptanz der Regulierung<br />
sicherzustellen, braucht es<br />
14<br />
«Die Schweiz kann<br />
den Handlungsspielraum<br />
bei der Umsetzung<br />
von internationalen<br />
Standards gezielt<br />
nutzen.»<br />
meines Erachtens drei Dinge: verhältnismässige<br />
gesetzliche Vorgaben, einen<br />
transparenten Regulierungsprozess<br />
und effiziente und glaubwürdige<br />
Institutionen.<br />
Erstens muss Regulierung marktund<br />
praxisnah sein. Dies bedingt einen<br />
regelmässigen<br />
Dialog mit den Betroffenen.<br />
Auch ist wichtig,<br />
dass der Regulierungsvorgangnachvollziehbar<br />
ist und die<br />
wirtschaftlichen Konsequenzen einer<br />
Regulierung genau abgeklärt werden.<br />
Das Finanzdepartement ist zur<br />
Zeit zusammen mit den Aufsichtsbehörden<br />
daran, nach Wegen für eine<br />
optimale Ausgestaltung der Regulierung<br />
zu suchen. Zweitens sind die<br />
Reformvorhaben in-<br />
haltlich und zeitlich<br />
gut aufeinander abzustimmen.Transparenz<br />
über den laufendenRegulierungsprozess<br />
ist dafür<br />
eine notwendige<br />
– aber nicht hinreichende<br />
– Bedingung.<br />
Drittens ist eine<br />
hohe Reputation zentral für jeden<br />
Finanzplatz. Starke und effiziente<br />
Aufsichtsinstitutionen mit klarem<br />
Auftrag verleihen der Branche ein<br />
Gütesiegel und schützen vor Reputationsrisiken.<br />
Dies ist auch im Interesse<br />
des Beaufsichtigten.<br />
Auch zu wenig Regulierung kann<br />
problematisch sein. Die staatliche<br />
Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter<br />
ist international<br />
Standard, ihr Fehlen in der<br />
Schweiz führt zu einer Benachteiligung<br />
im internationalen Marktzugang.<br />
Was folgt auf den dritten<br />
Teilbericht der Kommission Zimmerli?<br />
Im Mittelpunkt unserer Überlegungen<br />
steht hier der Marktzutritt ins<br />
«Regulierung muss<br />
markt- und praxisnah<br />
sein.»<br />
Ausland. Gemäss der neuen europäischen<br />
Fondsrichtlinie müssen Vermögensverwalter,<br />
die kollektive Kapitalanlagen<br />
in der EU verwalten<br />
wollen, angemessen beaufsichtigt<br />
sein. Wir sollten verhindern, dass dieser<br />
Geschäftsbereich in den EU-<br />
Raum ausgelagert<br />
wird. Die EidgenössischeBankenkommission<br />
hat auf diesen unmittelbarenHandlungsbedarf<br />
bereits<br />
reagiert. Vermögensverwalter von<br />
ausländischen kollektiven Kapitalanlagen<br />
können bei ihr eine Bewilligung<br />
als Effektenhändler beantragen.<br />
Damit wurde ein erster pragmatischer<br />
Schritt gemacht, der das Problem<br />
entschärft. Wir werden nun die<br />
Entwicklung der Situation unter dem<br />
Blickwinkel des Marktzutritts genau<br />
verfolgen. Eine formellere Lösung für<br />
diese Vermögensverwalter wird im<br />
Rahmen des zukünftigen Bundesgesetzes<br />
über die kollektiven Kapitalanlagen<br />
angestrebt.<br />
Ein wichtiger Faktor im internationalen<br />
Wettbewerb ist die Reputation.<br />
Wie beurteilen Sie den internationalen<br />
Ruf der Schweiz?<br />
Und was meinen Sie zum Vorschlag<br />
von Jacques Chirac, Länder<br />
mit Bankgeheimnis mit einer<br />
Sondersteuer zu belegen?<br />
Uns ist sehr wohl bewusst, dass<br />
ein internationales Finanzzentrum<br />
besonders auf eine gute Reputation<br />
angewiesen ist. Unsere konsequente<br />
Bekämpfung der Finanzkriminalität<br />
in all ihren Fazetten und die Tatsache,<br />
dass wir gegenüber der EU<br />
Hand geboten haben für vertragliche<br />
Lösungen, haben unseren Ruf international<br />
gestärkt.<br />
Der Vorstoss für eine Sondersteuer<br />
ist nicht überzubewerten. Er hat<br />
kein Echo gefunden. Es ist eine Tatsache,<br />
dass alle grösseren Finanz-<br />
Fortsetzung Seite 16