12.12.2012 Aufrufe

Denaris - Administration

Denaris - Administration

Denaris - Administration

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

schen Gesetzgebung oder durch<br />

neue internationale Abkommen und<br />

Standards. Gerade im Bereich der<br />

Geldwäschereibekämpfung machen<br />

nicht nur Gremien wie die FATF, sondern<br />

auch internationale Organisationen<br />

wie der Europarat internationale<br />

Vorgaben. Die Schweiz kann sich<br />

diesen Entwicklungen nicht entziehen.<br />

Aber sie kann den Handlungsspielraum<br />

bei der Umsetzung von internationalen<br />

Standards ins nationale<br />

Recht gezielt nutzen. Es ist nicht so,<br />

dass Standards den internationalen<br />

Wettbewerb der Wirtschafts- und<br />

Standortpolitiken vollständig ausschalten.<br />

Die meisten internationalen Standards<br />

sind erst seit den 1990er-Jahren<br />

entstanden, um Krisen des internationalen<br />

Finanzsystems<br />

vorzubeugen. Ihr<br />

Zweck ist die Förderung<br />

der Finanzstabilität<br />

und die Bekämpfung<br />

von Missbräuchen.<br />

Zudem sollen<br />

sie für gleich lange<br />

Spiesse im Wettbewerb<br />

sorgen. Wir unterstützen<br />

diese Arbeiten,<br />

denn sie setzen auf Freiwilligkeit<br />

und die Marktkräfte statt auf<br />

rechtliche Verpflichtungen und Sanktionen.<br />

Die Schweiz ist in den massgeblichen<br />

internationalen Aufsichtsgremien<br />

ein aktives Mitglied.<br />

In der Diskussion um das richtige<br />

Mass an Regulierung heisst es<br />

häufig, die Finanzmarktpolitik<br />

schränke den Freiraum zu sehr<br />

ein. Was ist Ihre Strategie, um den<br />

Weg der goldenen Mitte zu finden?<br />

Die Frage nach dem optimalen<br />

Mass an staatlicher Regulierung erachte<br />

ich als zentral – und zwar nicht<br />

nur für den Finanzsektor. Um die<br />

Wirksamkeit und Akzeptanz der Regulierung<br />

sicherzustellen, braucht es<br />

14<br />

«Die Schweiz kann<br />

den Handlungsspielraum<br />

bei der Umsetzung<br />

von internationalen<br />

Standards gezielt<br />

nutzen.»<br />

meines Erachtens drei Dinge: verhältnismässige<br />

gesetzliche Vorgaben, einen<br />

transparenten Regulierungsprozess<br />

und effiziente und glaubwürdige<br />

Institutionen.<br />

Erstens muss Regulierung marktund<br />

praxisnah sein. Dies bedingt einen<br />

regelmässigen<br />

Dialog mit den Betroffenen.<br />

Auch ist wichtig,<br />

dass der Regulierungsvorgangnachvollziehbar<br />

ist und die<br />

wirtschaftlichen Konsequenzen einer<br />

Regulierung genau abgeklärt werden.<br />

Das Finanzdepartement ist zur<br />

Zeit zusammen mit den Aufsichtsbehörden<br />

daran, nach Wegen für eine<br />

optimale Ausgestaltung der Regulierung<br />

zu suchen. Zweitens sind die<br />

Reformvorhaben in-<br />

haltlich und zeitlich<br />

gut aufeinander abzustimmen.Transparenz<br />

über den laufendenRegulierungsprozess<br />

ist dafür<br />

eine notwendige<br />

– aber nicht hinreichende<br />

– Bedingung.<br />

Drittens ist eine<br />

hohe Reputation zentral für jeden<br />

Finanzplatz. Starke und effiziente<br />

Aufsichtsinstitutionen mit klarem<br />

Auftrag verleihen der Branche ein<br />

Gütesiegel und schützen vor Reputationsrisiken.<br />

Dies ist auch im Interesse<br />

des Beaufsichtigten.<br />

Auch zu wenig Regulierung kann<br />

problematisch sein. Die staatliche<br />

Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter<br />

ist international<br />

Standard, ihr Fehlen in der<br />

Schweiz führt zu einer Benachteiligung<br />

im internationalen Marktzugang.<br />

Was folgt auf den dritten<br />

Teilbericht der Kommission Zimmerli?<br />

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen<br />

steht hier der Marktzutritt ins<br />

«Regulierung muss<br />

markt- und praxisnah<br />

sein.»<br />

Ausland. Gemäss der neuen europäischen<br />

Fondsrichtlinie müssen Vermögensverwalter,<br />

die kollektive Kapitalanlagen<br />

in der EU verwalten<br />

wollen, angemessen beaufsichtigt<br />

sein. Wir sollten verhindern, dass dieser<br />

Geschäftsbereich in den EU-<br />

Raum ausgelagert<br />

wird. Die EidgenössischeBankenkommission<br />

hat auf diesen unmittelbarenHandlungsbedarf<br />

bereits<br />

reagiert. Vermögensverwalter von<br />

ausländischen kollektiven Kapitalanlagen<br />

können bei ihr eine Bewilligung<br />

als Effektenhändler beantragen.<br />

Damit wurde ein erster pragmatischer<br />

Schritt gemacht, der das Problem<br />

entschärft. Wir werden nun die<br />

Entwicklung der Situation unter dem<br />

Blickwinkel des Marktzutritts genau<br />

verfolgen. Eine formellere Lösung für<br />

diese Vermögensverwalter wird im<br />

Rahmen des zukünftigen Bundesgesetzes<br />

über die kollektiven Kapitalanlagen<br />

angestrebt.<br />

Ein wichtiger Faktor im internationalen<br />

Wettbewerb ist die Reputation.<br />

Wie beurteilen Sie den internationalen<br />

Ruf der Schweiz?<br />

Und was meinen Sie zum Vorschlag<br />

von Jacques Chirac, Länder<br />

mit Bankgeheimnis mit einer<br />

Sondersteuer zu belegen?<br />

Uns ist sehr wohl bewusst, dass<br />

ein internationales Finanzzentrum<br />

besonders auf eine gute Reputation<br />

angewiesen ist. Unsere konsequente<br />

Bekämpfung der Finanzkriminalität<br />

in all ihren Fazetten und die Tatsache,<br />

dass wir gegenüber der EU<br />

Hand geboten haben für vertragliche<br />

Lösungen, haben unseren Ruf international<br />

gestärkt.<br />

Der Vorstoss für eine Sondersteuer<br />

ist nicht überzubewerten. Er hat<br />

kein Echo gefunden. Es ist eine Tatsache,<br />

dass alle grösseren Finanz-<br />

Fortsetzung Seite 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!