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Kurs Stockwerkeigentum – was Sie wissen müssen - Mieterverband

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Postcode 1<br />

AZB 8026 Zürich<br />

Wo bleibt das Basler<br />

energie-Vorbild?<br />

Von einer «Ohrfeige» für die Mietenden<br />

sprach Beat leuthardt, Co-<br />

Präsident des MV Basel, im anschluss<br />

an die Beratungen im Grossen rat<br />

Mitte Januar. das Parlament hatte gerade<br />

ein neues Energiegesetz beraten,<br />

das als fortschrittlich gelobt wurde.<br />

So wird am rheinknie die sparsame<br />

Minergie-Bauweise Vorschrift, Heizpilze<br />

im Freien werden verboten, und<br />

Solarstrom wird über eine kantonale<br />

Fördervergütung gefördert. Nur: die<br />

anträge der Vertreterinnen und Vertreter<br />

der Mieterschaft wurden durchwegs<br />

abgelehnt.<br />

Im Vorfeld hatte sich der MV besorgt<br />

gezeigt über die zunehmende<br />

anzahl von Sanierungen, die über die<br />

Köpfe der Mieterschaft hinweg beschlossen<br />

und durchgeführt werden.<br />

Ob ökologisch oder nicht spielt hierbei<br />

keine rolle, denn die Mieterschaft<br />

bezahlt am Schluss ohnehin die Wert-<br />

> urTEIlE<br />

entschädigung wegen Baulärm<br />

die über 14 Monate anhaltenden lärm-<br />

emissionen beim Bau einer <strong>Sie</strong>dlung<br />

mit 52 Terrassenwohnungen und einer<br />

zweistöckigen Tiefgarage berechtigen<br />

die Mieterin einer benachbarten<br />

Wohnung zu einer Mietzinsreduktion<br />

von 20%.<br />

Einzelrichterin des Mietgerichts des Bezirks<br />

Meilen vom 20. März 2008; publ. in mp 3/08<br />

Kündigung gegen treu<br />

und Glauben<br />

Eine Kündigung, die mit renova-<br />

tionsarbeiten infolge von auflagen der<br />

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Gewerbe- und Feuerpolizei begründet<br />

wird, ist missbräuchlich, wenn für<br />

die übrigen Mietobjekte mit gleichen<br />

auflagen keine Kündigung ausgesprochen<br />

wird, und auch nicht glaubhaft<br />

gemacht werden kann, dass die Kündigung<br />

zur Erfüllung der auflagen<br />

notwendig ist.<br />

Bundesgericht, I. Zivilabteilung, 4a_131/2008,<br />

25. Juni 2008 (Originaltext französisch); publ.<br />

in mp 3/08<br />

Stellvertretendes Commodum<br />

Wird die vertraglich geschuldete leistung<br />

des Vermieters unmöglich, weil<br />

Bitte ausschneiden und einsenden an: Schweizerischer Mieterinnen- und <strong>Mieterverband</strong>,<br />

Postfach 2271, 8026 Zürich<br />

m&w | Basel, einst vorbildlich in energiefragen, lässt die Mietenden<br />

links liegen. Beim neuen energiegesetz fanden die Anliegen der Mieterschaft<br />

kaum Gehör.<br />

vermehrung. um Missbräuchen einen<br />

riegel zu schieben, hatte der MV einen<br />

Massnahmenkatalog ausgearbeitet. So<br />

verlangt er, dass die Parteien frühzeitig<br />

in die Planung einbezogen werden.<br />

unter dem Titel «Soziale Energieeffi-<br />

zienz» steht die Forderung, dass Sanierungen<br />

sozialverträglich sein sollen,<br />

d.h. dass schon bei der Planung<br />

auf die Mieterschaft rücksicht genommen<br />

werden soll. Schliesslich for-<br />

dert der MV, dass die Mehrkosten bei<br />

ökologischen Sanierungen nur zurück-<br />

haltend auf die Mieten überwälzt wer-<br />

den. Nur Werterhaltung, realistische<br />

amortisationszeiten und keine undurchsichtigen<br />

Pauschalierungen, lauten<br />

hier die Stichworte.<br />

Für verantwortungsvolle Vermieter<br />

ist dieser Katalog eine Selbstver-<br />

ständlichkeit. leider nicht für solche,<br />

die ohne rücksicht und in der absicht<br />

renovieren, die Mieten kräftig zu erhöhen.<br />

allein, der Grosse rat hatte<br />

für diese anliegen kein Gehör. das<br />

neue Basler Energiegesetz ist zwar<br />

ökologisch, doch wenig sozial. die<br />

sozialen Belange gehörten nicht in<br />

eine solches Gesetz, wurde den anträgen<br />

entgegengehalten. Man verwies<br />

auf die Verordnung. «auch ener-<br />

giefreundliche Massnahmen sollten<br />

immer sozialpolitisch abgefedert werden»,<br />

findet dagegen leuthardt. Beim<br />

MV Basel hofft man nun, dass man<br />

wenigstens in der Verordnung besser<br />

zum Zug kommt. das kantonale<br />

Energiegesetz dürfe nicht einen Vorwand<br />

für «grün eingefärbte Billigsanierungen»<br />

abgeben.<br />

dieser das Mietobjekt trotz laufendem<br />

Mietverhältnis einem dritten überlässt,<br />

hat der Mieter anspruch auf die<br />

differenz zwischen dem ursprünglich<br />

vereinbarten Mietzins und dem Mietzins,<br />

welcher der Vermieter vom dritten<br />

bezieht.<br />

Obergericht des Kantons Zürich, urteil vom<br />

27. September 2007; publ. in mp 3/08<br />

Zulässige Pauschale für Verwaltungskosten<br />

bei nebenkosten-<br />

abrechnungen<br />

Weist der Vermieter die tatsächlichen<br />

Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung<br />

nicht aus, ist auf<br />

eine Pauschale abzustellen. diese bemisst<br />

sich nach den ortsüblichen ansätzen<br />

und beträgt in St.Gallen 3%.<br />

Kreisgericht St.Gallen, 15. Januar 2008; publ. in<br />

mp 3/08<br />

unerlaubtes Auswechseln von<br />

türschlössern durch den<br />

Vermieter<br />

das unerlaubte auswechseln der Türschlösser<br />

an einem Mietobjekt durch<br />

den Vermieter mit dem Ziel, den Mieter<br />

am Zutritt zu hindern, stellt eine Nö-<br />

tigung im Sinne des Strafgesetzes dar.<br />

Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer;<br />

18. Oktober 2006 (Quelle: Solothurnische<br />

Gerichtspraxis, SOG 2006, Nr. 6); publ. in mp<br />

3/08

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