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Kurs Stockwerkeigentum – was Sie wissen müssen - Mieterverband

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Das neue Mietrecht<br />

soll den Schwächeren<br />

mehr Schutz bringen.<br />

6 MIETEN & WOHNEN 1|09<br />

ein besserer Schutz für die<br />

Schwächeren!<br />

die Hypothekarzinsveränderungen<br />

waren insbesondere in den<br />

90er Jahren stärkste Mietzinstreiber,<br />

weil Hypothekarzinserhöhungen<br />

postwendend auf<br />

die Mieterschaft<br />

überwälzt, Senkungen<br />

dagegen<br />

nicht oder ungenügendweitergegeben<br />

wurden.<br />

Anita Thanei<br />

Überdies können<br />

die Vermieter neben<br />

den Hypothekarzinsveränderungen<br />

nach geltendem recht 40 Prozent<br />

der Teuerung sowie die unterhaltsund<br />

Betriebskostensteigerung auf die<br />

Mieten schlagen. auch Handänderungen<br />

der liegenschaft und Sanierungen<br />

führen jeweils zu happigen<br />

Erhöhungen. das hat dazu geführt,<br />

dass die Mieten in den letzten 20 Jahren<br />

doppelt so stark wie die allgemeine<br />

Teuerung gestiegen sind. da der<br />

Mietzins der höchste Posten in jedem<br />

Haushaltsbudget ist, hat die Mietzinsentwicklung<br />

eine enorme volkswirtschaftliche<br />

und sozialpolitische<br />

Bedeutung. aus diesem Grunde verlangt<br />

der MieterInnenverband seit<br />

Jahrzehnten eine abkoppelung der<br />

Mietzinse vom Hypothekarzins sowie<br />

eine Vereinfachung des Systems,<br />

damit Missbräuche ausgeschlossen<br />

werden. denn <strong>was</strong> nützt es den Mietenden<br />

mittelfristig, wenn die Miete<br />

m&w | Das neue Mietrecht bringt einen besseren Schutz für die Schwächeren<br />

und klare Verbesserungen für die Mietenden: Anita thanei, Präsidentin<br />

des SMV/D, bewertet im Folgenden den bundesrätlichen Vorschlag<br />

zur Mietrechtsrevision.<br />

wegen einer Senkung des referenzzinssatzes<br />

um zwei oder drei Prozent<br />

reduziert wird und ein Jahr später um<br />

bis zu zehn Prozent steigt?<br />

Sinnvoller entscheid<br />

Nun hat der Bundesrat die Botschaft<br />

für eine revision des Mietrechts verabschiedet.<br />

<strong>Sie</strong> sieht endlich eine Entkoppelung<br />

der Mieten vom Hypothekarzins<br />

vor und basiert auf dem<br />

Ergebnis von Verhandlungen zwischen<br />

Mieter- und Vermieterorgani-<br />

sationen. Neu sollen die Mieten nur<br />

noch an den sogenannten leitindex<br />

anpasst werden. dabei handelt es<br />

sich um den landesindex der Konsu-<br />

mentenpreise unter ausschluss der<br />

Wohn- und Energiekosten. Ein sinnvoller<br />

Entscheid: der ausschluss die-<br />

ser beiden Faktoren verhindert mietzinstreibende<br />

rückkopplungen zwischen<br />

Mieten und Teuerung.<br />

der revisionsvorschlag bringt für<br />

die Mieterseite in mehrfacher Hinsicht<br />

klare Verbesserungen:<br />

Ω das Mietrecht wird einfacher und<br />

weniger missbrauchsanfällig: die<br />

heutigen regeln im Bereich der Mietzinserhöhungen<br />

sind kompliziert und<br />

für viele Mietenden nicht nachvollziehbar.<br />

die Indexmiete hilft beson-<br />

Bild m&w<br />

ders den Schwächeren, die sich nicht<br />

wehren und keine teuren Verfahren<br />

leisten können.<br />

Ω die Mietzinsentwicklung wird moderater<br />

verlaufen: die Entkoppelung<br />

der Mieten vom Hypozins bringt die<br />

heute teilweise sehr hohen Mietzinssprünge<br />

zum Verschwinden. Kommt<br />

dazu, dass die Mietenden in den<br />

nächsten Jahren insbesondere nach<br />

umfassenden Sanierungen nicht mit<br />

einer massiven unterhaltskostensteigerung<br />

konfrontiert sein werden, da<br />

dieser Erhöhungsgrund wegfällt.<br />

Ω der Schutz vor Spekulation wird<br />

verbessert. Neu soll die Handänderung<br />

kein Grund mehr sein, die Mieten<br />

zu erhöhen.<br />

Ω die anfechtung des anfangsmietzinses<br />

wird vereinfacht. Neu wird an<br />

Hand einer Vergleichsmiete überprüft,<br />

ob ein anfangsmietzins missbräuchlich<br />

ist. Heute sind die Hürden<br />

für den von der Mieterseite zu erbringenden<br />

Beweis für die Missbräuchlichkeit<br />

zu hoch. deshalb gibt es ak-<br />

tuell praktisch keine anfechtungen<br />

von anfangsmietzinsen.<br />

Was noch ungelöst ist<br />

der Vorschlag bringt eine Verbesserung<br />

bei der Mietzinsgestaltung, löst<br />

aber längst nicht alle Probleme für die<br />

Mietenden. Mit der Personenfreizügigkeit<br />

hat sich der druck auf den<br />

Mietwohnungsmarkt in den Zentren<br />

weiter verschärft. Es fehlt an preisgünstigem<br />

Wohnraum. Zwar werden<br />

2009 erstmals seit langem wieder<br />

Bundesmittel in den gemeinnützigen<br />

Wohnungsbau fliessen, doch die gesprochenen<br />

Gelder sind nur ein Tropfen<br />

auf den heissen Stein. Weiter<br />

braucht es dringend einen besseren<br />

Kündigungsschutz. Es darf nicht mehr<br />

zulässig sein, einer Mietpartei zu kündigen,<br />

um die Wohnung teurer weiterzuvermieten.<br />

Überdies muss die<br />

leidige lockvogelpolitik im Bereich<br />

der Nebenkosten, der sogenannten<br />

«zweiten Miete», gestoppt werden.<br />

den hohen Nachforderungen muss<br />

ein riegel vorgeschoben werden.<br />

Anita Thanei, Präsidentin des<br />

Schweizerischen MieterInnenverbandes<br />

und SP-Nationalrätin

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