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breyersoft Kanzlei

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Handbuch <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> V5.0 38 von 140<br />

Abbildung 10: Dokumente einer Akte<br />

6.2.1 Word- und Exceldokumente anlegen<br />

Um den täglichen Schriftverkehr zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit mit<br />

<strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> Word- und Exceldokumente anzulegen und die wichtigen Eckdaten<br />

zu speichern. Damit eine große Menge an Dokumenten sich nicht negativ auf<br />

die Verarbeitungsgeschwindigkeit auswirkt, werden die Dokumente extern in Verzeichnissen<br />

gespeichert. Dies hat außerdem den Vorteil, dass Sie im Notfall auch<br />

ohne <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> an Ihre Dokumente herankommen können, was bei interner<br />

Speicherung nicht möglich wäre.<br />

Eine Alternative, die von manchen Dokumentmanagementsystemen verwendet<br />

wird, ist die Speicherung in so genannten Containerdateien (alle Dateien befinden<br />

sich in einer Datei). Dies hat zwar den Vorteil, dass man den Zugriff auf die Dokumente<br />

vollständig kontrollieren kann, aber gleichzeitig auch den großen Nachteil,<br />

dass Sie ohne die Erstellungssoftware nicht mehr an Ihre Daten herankommen. Sie<br />

wären dann vollständig vom Programmhersteller abhängig. Da wir dies nicht gut<br />

finden, werden Dokumente bei <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> in einzelnen Dateien gespeichert<br />

und das in den Standardformaten von Microsoft Word und Excel. Damit ist gewährleistet,<br />

dass Sie jederzeit an Ihre Daten herankommen.<br />

Word- und Exceldokumente (wie auch alle anderen Dokumente) können Sie mittels<br />

dem kleinen, gelben Briefumschlag anlegen, der sich auf den ersten beiden Karteireitern<br />

(Akte und Dokumente) befindet. Ein gezieltes Anlegen mit Vorbesetzung<br />

des Empfängers kann mittels der rechts in jedem Beteiligtendatensatz befindlichen<br />

gelben Schaltflächen erledigt werden.<br />

<strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> – Vom Anwalt für den Anwalt

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