breyersoft Kanzlei
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Handbuch <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> V5.0 50 von 140<br />
6.2.4 EDA-Mahn- und Vollstreckungsbescheid<br />
Diese Funktion wird in Kürze in der nächsten Version von <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> verwendbar<br />
sein.<br />
6.2.5 Pfändungsauftrag<br />
Trotz seiner außerordentlich zurückgegangenen Bedeutung für den Vollstreckungserfolg<br />
stellt der Pfändungsauftrag noch immer in einer Vielzahl von Fällen, in denen<br />
keine anderen Informationen über den Schuldner zur Verfügung stehen, den Einstieg<br />
in die Zwangsvollstreckung dar. Außerdem ist ein aktueller Pfändungsauftrag<br />
(regelmäßig aus den letzten 6 Monaten) gem. § 807 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Voraussetzung<br />
für die Einholung der eidesstattlichen Versicherung.<br />
<strong>breyersoft</strong> übernimmt hier Auftraggeber und Gegner bereits aus der Akte, so dass<br />
diese in 90 % der Fälle nicht mehr geändert werden müssen, schlägt Ihnen einen<br />
sowohl für jeden individuellen Pfändungsauftrag als auch als allgemeine Vorlage<br />
anpassbaren Text vor, übernimmt den aktuellen Stand der Forderungsaufstellung<br />
(änderbar), berechnet schließlich die anfallenden Gebühren und trägt sie dann beim<br />
Buchen automatisch in Aktenkonto und Forderungskonto ein, so dass die Konten<br />
ohne jeden manuellen Aufwand stets aktuell geführt werden.<br />
Abbildung 18: 1. Seite eines Pfändungsauftrages<br />
<strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> – Vom Anwalt für den Anwalt