13.12.2012 Aufrufe

breyersoft Kanzlei

breyersoft Kanzlei

breyersoft Kanzlei

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Handbuch <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> V5.0 50 von 140<br />

6.2.4 EDA-Mahn- und Vollstreckungsbescheid<br />

Diese Funktion wird in Kürze in der nächsten Version von <strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> verwendbar<br />

sein.<br />

6.2.5 Pfändungsauftrag<br />

Trotz seiner außerordentlich zurückgegangenen Bedeutung für den Vollstreckungserfolg<br />

stellt der Pfändungsauftrag noch immer in einer Vielzahl von Fällen, in denen<br />

keine anderen Informationen über den Schuldner zur Verfügung stehen, den Einstieg<br />

in die Zwangsvollstreckung dar. Außerdem ist ein aktueller Pfändungsauftrag<br />

(regelmäßig aus den letzten 6 Monaten) gem. § 807 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Voraussetzung<br />

für die Einholung der eidesstattlichen Versicherung.<br />

<strong>breyersoft</strong> übernimmt hier Auftraggeber und Gegner bereits aus der Akte, so dass<br />

diese in 90 % der Fälle nicht mehr geändert werden müssen, schlägt Ihnen einen<br />

sowohl für jeden individuellen Pfändungsauftrag als auch als allgemeine Vorlage<br />

anpassbaren Text vor, übernimmt den aktuellen Stand der Forderungsaufstellung<br />

(änderbar), berechnet schließlich die anfallenden Gebühren und trägt sie dann beim<br />

Buchen automatisch in Aktenkonto und Forderungskonto ein, so dass die Konten<br />

ohne jeden manuellen Aufwand stets aktuell geführt werden.<br />

Abbildung 18: 1. Seite eines Pfändungsauftrages<br />

<strong>breyersoft</strong> <strong>Kanzlei</strong> – Vom Anwalt für den Anwalt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!