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Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich

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Teilnahmevoraussetzung:<br />

�� Bediener von Brücken- Portal- Schwenk- und LKW-Ladekran im Betrieb mit Vorkenntnissen in<br />

Theorie und Praxis.<br />

�� Mindestalter: 18 Jahre, persönliche Eignung.<br />

�� Vom Teilnehmer mit zubringen: Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung sowie ein Passbild.<br />

Schulungspreis/Tagespreis:<br />

4-6 Pers. 176,00 € p. P. zzgl. MwSt.<br />

7-12 Pers. 150,00 € p. P. zzgl. MwSt.<br />

Im Preis pro Person sind Lehrgangs- u. Prüfungsunterlagen, Verbrauchsmittel sowie die Prüfungsgebühren<br />

enthalten. Je nach Vorkenntnissen findet der Lehrgang 2- oder 3-tägig statt.<br />

Schulungsort:<br />

KVHS <strong>Aurich</strong> oder Qualifizierungszentrum Cuxhaven<br />

Beratung und Organisation<br />

Gerd Santjer, Tel.: 04941 9580-200, E-Mail: gerd.santjer@kvhs-aurich.de<br />

15. Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen<br />

Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen unentbehrliche Hilfsmittel zur Ausführung von Montage-, Wartungs-<br />

und Instandsetzungsarbeiten. Die Plattform einer Hubarbeitsbühne ist ein sicherer Ort zum Ausführen<br />

von Arbeiten. Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse<br />

über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden<br />

Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen<br />

häufig unzureichend sind.<br />

Die Benutzung von Arbeitsmitteln, hier Hubarbeitsbühnen, wird gemäß BGR 500 den Personen vorbehalten,<br />

die<br />

�� mindestens 18 Jahre alt sind<br />

�� für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind<br />

�� in der Bedienung solcher Geräte unterwiesen und beauftragt sind<br />

�� ihre Befähigung muss nachgewiesen haben (Befähigungsnachweis).<br />

Der Lehrgang „Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen“ soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen<br />

und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt<br />

gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. BGG 966, BGI 720,<br />

Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z. B.<br />

in BGR 500 Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" geregelt.<br />

Gerätetypen: SPB, SL,TP, VMP. Gruppe A und B. Typ 1, 2, 3 nach BGI 720<br />

Inhalte der Ausbildung:<br />

� Theoretische Ausbildung<br />

�� Rechtliche Grundlagen und Regeln der<br />

Technik<br />

�� Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit<br />

verschiedener Bauarten<br />

- 25 -<br />

�� Betrieb allgemein (Aufgaben und Pflichten<br />

des Bedieners)<br />

�� Übernahme und Transport der Maschine

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