Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich
Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich
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Teilnahmevoraussetzung:<br />
�� Bediener von Brücken- Portal- Schwenk- und LKW-Ladekran im Betrieb mit Vorkenntnissen in<br />
Theorie und Praxis.<br />
�� Mindestalter: 18 Jahre, persönliche Eignung.<br />
�� Vom Teilnehmer mit zubringen: Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung sowie ein Passbild.<br />
Schulungspreis/Tagespreis:<br />
4-6 Pers. 176,00 € p. P. zzgl. MwSt.<br />
7-12 Pers. 150,00 € p. P. zzgl. MwSt.<br />
Im Preis pro Person sind Lehrgangs- u. Prüfungsunterlagen, Verbrauchsmittel sowie die Prüfungsgebühren<br />
enthalten. Je nach Vorkenntnissen findet der Lehrgang 2- oder 3-tägig statt.<br />
Schulungsort:<br />
KVHS <strong>Aurich</strong> oder Qualifizierungszentrum Cuxhaven<br />
Beratung und Organisation<br />
Gerd Santjer, Tel.: 04941 9580-200, E-Mail: gerd.santjer@kvhs-aurich.de<br />
15. Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen<br />
Hubarbeitsbühnen sind in vielen Fällen unentbehrliche Hilfsmittel zur Ausführung von Montage-, Wartungs-<br />
und Instandsetzungsarbeiten. Die Plattform einer Hubarbeitsbühne ist ein sicherer Ort zum Ausführen<br />
von Arbeiten. Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse<br />
über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden<br />
Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen<br />
häufig unzureichend sind.<br />
Die Benutzung von Arbeitsmitteln, hier Hubarbeitsbühnen, wird gemäß BGR 500 den Personen vorbehalten,<br />
die<br />
�� mindestens 18 Jahre alt sind<br />
�� für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind<br />
�� in der Bedienung solcher Geräte unterwiesen und beauftragt sind<br />
�� ihre Befähigung muss nachgewiesen haben (Befähigungsnachweis).<br />
Der Lehrgang „Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen“ soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen<br />
und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt<br />
gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Ausbildung gem. BGG 966, BGI 720,<br />
Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z. B.<br />
in BGR 500 Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" geregelt.<br />
Gerätetypen: SPB, SL,TP, VMP. Gruppe A und B. Typ 1, 2, 3 nach BGI 720<br />
Inhalte der Ausbildung:<br />
� Theoretische Ausbildung<br />
�� Rechtliche Grundlagen und Regeln der<br />
Technik<br />
�� Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit<br />
verschiedener Bauarten<br />
- 25 -<br />
�� Betrieb allgemein (Aufgaben und Pflichten<br />
des Bedieners)<br />
�� Übernahme und Transport der Maschine