Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich
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Finanzielle Fördermöglichkeiten<br />
Bildungsprämie<br />
Die Förderung beruflicher Weiterbildung über die Bildungsprämie ist auch in den Jahren 2012 und 2013 möglich. Die Förderbedingungen<br />
können Sie einsehen unter:<br />
www.bildungspraemie.info<br />
oder unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 2623000 erfragen.<br />
Für ein persönliches Beratungsgespräch bei der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Aurich</strong> vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns unter der<br />
Telefonnummer 04941 95800.<br />
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:<br />
einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)<br />
einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr<br />
wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis<br />
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der<br />
Europäischen Union gefördert.<br />
IWiN-Förderung<br />
Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen<br />
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (kurz: IWiN), so heißt das Förderprogramm nach dem das Land<br />
Niedersachsen die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten (und je nach der Beschäftigtenzahl<br />
auch von Betriebsinhabern und -inhaberinnen) in kleinen und mittleren Betrieben fördert.<br />
Was und wer wird gefördert?<br />
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger<br />
als 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Eine Förderung von Betriebsinhabern und -inhaberinnen ist zudem bis zu einer Unternehmensgröße<br />
von bis zu 50 Beschäftigten möglich. Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert.<br />
Wie hoch ist die Förderung? (Förderungszeitraum 01.07.2010-30.06.2013)<br />
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung (im hiesigen Zielgebiet „RWB“) bis maximal 4000 € je Unternehmen<br />
und Kalenderjahr.<br />
Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20 € pro Stunde und Teilnehmer/Teilnehmerin.<br />
Bei welcher regionalen Anlaufstelle ist der Förderantrag zu stellen?<br />
Für unseren regionalen Teil des Zielgebiet („RWB“) ist der Antrag je nach Zugehörigkeit des Unternehmens entweder bei der<br />
• Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 <strong>Aurich</strong> Tel. 04941 179780, www.hwk-aurich.de oder<br />
• IHK für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden Tel. 04921 89010, www.ihk-emden.de zu stellen.<br />
Sie können zusätzliche Informationen und das Antragsformular unter den bei den Kammeradressen genannten Homepages beziehungsweise<br />
unter www.iwin-niedersachsen.de abrufen.<br />
Welche Veranstaltungen der KVHS <strong>Aurich</strong> sind förderungsfähig?<br />
Zu den förderungsfähigen Veranstaltungen gehören beispielsweise: Sprachkurse, diverse EDV-Kurse (ausgenommen allgemeine<br />
EDV-Grundkenntnisse), Fachseminare und Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, auch aus dem Gesundheitswesen.<br />
Was ist zu beachten?<br />
Der Antrag ist für jeden Beschäftigten einzeln und vor Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bei nur einer der regionalen Anlaufstellen<br />
(IHK oder HWK) zu stellen.<br />
Das Unternehmen muss seinen Status als KMU beziehungsweise Klein- oder Kleinstunternehmen bei der Antragsstellung bestätigen.<br />
Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert!<br />
WeGebAU<br />
Besonders für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer kann es über die Arbeitsagentur teilweise erhebliche Zuschüsse zu Qualifizierungen<br />
geben. Zur Klärung der Bedingungen und des Verfahrens wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsagentur.<br />
(Info: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Programm-WeGebAU.pdf)<br />
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