13.12.2012 Aufrufe

Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich

Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich

Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Finanzielle Fördermöglichkeiten<br />

Bildungsprämie<br />

Die Förderung beruflicher Weiterbildung über die Bildungsprämie ist auch in den Jahren 2012 und 2013 möglich. Die Förderbedingungen<br />

können Sie einsehen unter:<br />

www.bildungspraemie.info<br />

oder unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 2623000 erfragen.<br />

Für ein persönliches Beratungsgespräch bei der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Aurich</strong> vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns unter der<br />

Telefonnummer 04941 95800.<br />

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:<br />

einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)<br />

einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr<br />

wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis<br />

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der<br />

Europäischen Union gefördert.<br />

IWiN-Förderung<br />

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen<br />

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (kurz: IWiN), so heißt das Förderprogramm nach dem das Land<br />

Niedersachsen die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten (und je nach der Beschäftigtenzahl<br />

auch von Betriebsinhabern und -inhaberinnen) in kleinen und mittleren Betrieben fördert.<br />

Was und wer wird gefördert?<br />

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger<br />

als 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Eine Förderung von Betriebsinhabern und -inhaberinnen ist zudem bis zu einer Unternehmensgröße<br />

von bis zu 50 Beschäftigten möglich. Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert.<br />

Wie hoch ist die Förderung? (Förderungszeitraum 01.07.2010-30.06.2013)<br />

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung (im hiesigen Zielgebiet „RWB“) bis maximal 4000 € je Unternehmen<br />

und Kalenderjahr.<br />

Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20 € pro Stunde und Teilnehmer/Teilnehmerin.<br />

Bei welcher regionalen Anlaufstelle ist der Förderantrag zu stellen?<br />

Für unseren regionalen Teil des Zielgebiet („RWB“) ist der Antrag je nach Zugehörigkeit des Unternehmens entweder bei der<br />

• Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 <strong>Aurich</strong> Tel. 04941 179780, www.hwk-aurich.de oder<br />

• IHK für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden Tel. 04921 89010, www.ihk-emden.de zu stellen.<br />

Sie können zusätzliche Informationen und das Antragsformular unter den bei den Kammeradressen genannten Homepages beziehungsweise<br />

unter www.iwin-niedersachsen.de abrufen.<br />

Welche Veranstaltungen der KVHS <strong>Aurich</strong> sind förderungsfähig?<br />

Zu den förderungsfähigen Veranstaltungen gehören beispielsweise: Sprachkurse, diverse EDV-Kurse (ausgenommen allgemeine<br />

EDV-Grundkenntnisse), Fachseminare und Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, auch aus dem Gesundheitswesen.<br />

Was ist zu beachten?<br />

Der Antrag ist für jeden Beschäftigten einzeln und vor Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme bei nur einer der regionalen Anlaufstellen<br />

(IHK oder HWK) zu stellen.<br />

Das Unternehmen muss seinen Status als KMU beziehungsweise Klein- oder Kleinstunternehmen bei der Antragsstellung bestätigen.<br />

Ein-Personen-Unternehmen werden auch gefördert!<br />

WeGebAU<br />

Besonders für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer kann es über die Arbeitsagentur teilweise erhebliche Zuschüsse zu Qualifizierungen<br />

geben. Zur Klärung der Bedingungen und des Verfahrens wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsagentur.<br />

(Info: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Programm-WeGebAU.pdf)<br />

- 36 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!