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Betriebliche Fort - Kreisvolkshochschule Aurich

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� Arbeitsschutzschulungen und Unterweisungen<br />

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Informationsvermittlung als Prävention von Gesundheitsgefahren<br />

erkannt und somit die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers zur Unterweisung bzw. Unterrichtung<br />

im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.<br />

Wir bieten Ihnen praxisnahe Schulungen und Unterweisungen zu allen wichtigen Themen aus der Arbeitssicherheit<br />

und dem Gesundheitsschutz an. Spezielle Arbeitsschutzschulungen und Unterweisungen<br />

können aus den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.<br />

Dabei machen wir Ihre Beschäftigten auf die Risiken am Arbeitsplatz, im Umgang mit Arbeitsmitteln,<br />

Gefahrstoffen, Anlagen, usw. aufmerksam.<br />

Wir übernehmen für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.<br />

� Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)<br />

Die Betriebssicherheitsverordnung fasst diverse Rechtsforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige<br />

Anlagen zusammen. Daraus ergeben sich rechtliche Spielräume und Möglichkeiten für<br />

das jeweilige Unternehmen. Parallel steigt damit allerdings auch das Maß der Verantwortung. Die<br />

BetrSichV lässt z. B. die selbständige Definition von Prüfanforderungen und -intervallen bei Arbeitsmitteln<br />

innerhalb der gesetzlichen Anforderungen zu.<br />

Verpflichtend ist u. a. die Ermittlung von überwachungsbedürftigen Anlagen, die Beschaffung richtlinienkonformer<br />

Betriebs- und Arbeitsmittel, die Erstellung von Gefahrstoff- und Arbeitsmittelverzeichnissen,<br />

die Festlegung und Implementierung des betrieblichen Explosionsschutzes, Schulung, Unterrichtung und<br />

Unterweisung der Arbeitnehmer sowie diverse weitere Anforderungen.<br />

Wir unterstützen Sie bei der konzeptionellen und operativen Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV).<br />

� Gefährdungsbeurteilung<br />

Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische<br />

Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen.<br />

Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.<br />

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).<br />

Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung<br />

der Ergebnisse.<br />

Wir beraten und unterstützten Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.<br />

� Gefahrstoffmanagement, Umgang mit Gefahrstoffen<br />

In vielen Betrieben sind Gefahrstoffe in Arbeitsabläufe eingebunden. Um einen reibungslosen Betrieb zu<br />

ermöglichen, werden solche Stoffe in unterschiedlichen Mengen gelagert. Mit der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />

der gelagerten Gefahrstoffe haben Betriebe eine wichtige Informationspflicht zu<br />

erfüllen, die Recherche nach Ersatzstoffen kann viel Zeit in Anspruch nehmen und hohe Kosten verursachen.<br />

Für die eingesetzten Gefahrstoffe müssen Sie arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellen,<br />

nach denen Ihre Mitarbeiter jährlich zu unterweisen sind. Auch das gestaltet sich aufwändig.<br />

Wir beraten und unterstützten Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.<br />

� Vorbeugender Brandschutz<br />

Vorbeugender Brandschutz ist das Sicherheitsthema Nummer eins. Durch eine effektive, vorbeugende<br />

Koordinierung und Planung der Brandschutzorganisation im Unternehmen wird erreicht, dass Brandrisiken<br />

frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.<br />

Unsere Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein durchgängiges Brandschutzkonzept: Von der<br />

Brandschutzordnung und den erforderlichen Alarm-, Feuerwehr- Flucht- und Rettungsplänen bis hin zur<br />

Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer.<br />

Gerne übernehmen wir die sicherheitstechnische Regelbetreuung oder unterstützen Sie in Form der<br />

Bedarfsbetreuung.<br />

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