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merkblatt zur datenverarbeitung - Janitos Versicherung AG

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h) Reparaturkosten für Nässeschäden<br />

an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen<br />

Wohnungen.<br />

i) Kosten für provisorische Maßnahmen<br />

Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.<br />

§ 9 <strong>Versicherung</strong>swert, <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

1. <strong>Versicherung</strong>swert<br />

Der <strong>Versicherung</strong>swert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.<br />

a) <strong>Versicherung</strong>swert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem<br />

Zustand (Neuwert).<br />

b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt<br />

A § 13 Nr. 1 a) ee)) ist der <strong>Versicherung</strong>swert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher<br />

Art und Güte.<br />

c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der<br />

<strong>Versicherung</strong>swert der für den <strong>Versicherung</strong>snehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).<br />

d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen<br />

siehe Abschnitt A § 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des <strong>Versicherung</strong>swertes<br />

höchstens diese Beträge berücksichtigt.<br />

2. <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

a) Die <strong>Versicherung</strong>ssumme soll dem <strong>Versicherung</strong>swert entsprechen.<br />

b) Die <strong>Versicherung</strong>ssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.<br />

3. Anpassung von <strong>Versicherung</strong>ssumme und Prämie<br />

a) Die <strong>Versicherung</strong>ssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe b) –<br />

angepasst.<br />

b) Die <strong>Versicherung</strong>ssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />

entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für “Verbrauchs- und<br />

Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten<br />

Güter” - aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) - im vergangenen Kalenderjahr<br />

gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom<br />

Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.<br />

Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis <strong>zur</strong> ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.<br />

Die neue <strong>Versicherung</strong>ssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

bekanntgegeben.<br />

c) Die Prämie wird aus der neuen <strong>Versicherung</strong>ssumme berechnet.<br />

d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue <strong>Versicherung</strong>ssumme kann<br />

der <strong>Versicherung</strong>snehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur<br />

Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.<br />

e) Das Recht auf Herabsetzung der <strong>Versicherung</strong>ssumme wegen erheblicher Überversicherung<br />

(siehe Abschnitt „B“ § 10) bleibt unberührt.<br />

f) Solange mindestens 650,00 Euro <strong>Versicherung</strong>ssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart<br />

sind, nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt „A“ § 12 Nr.5 keinen Abzug wegen<br />

Unterversicherung vor.<br />

§ 10 Anpassung der Prämie<br />

1. Grundsatz<br />

Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten <strong>Versicherung</strong>sschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden<br />

<strong>Versicherung</strong>sjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen <strong>zur</strong> Anpassung des Beitragssatzes<br />

steigen oder sinken.<br />

2. Prämienanpassungsklausel<br />

a) Der Versicherer kann die Prämie pro 1000 Euro <strong>Versicherung</strong>ssumme für bestehende <strong>Versicherung</strong>sverträge,<br />

auch soweit sie für erweiterten <strong>Versicherung</strong>sschutz vereinbart sind (Prämiensatz<br />

in Promille), mit Wirkung von Beginn der nächsten <strong>Versicherung</strong>speriode an erhöhen.<br />

Dabei darf der geänderte Prämiensatz den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz<br />

nicht übersteigen.<br />

b). Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann den <strong>Versicherung</strong>svertrag innerhalb eines Monats nach Zugang<br />

der Mitteilung des Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Änderung kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.<br />

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