13.12.2012 Aufrufe

merkblatt zur datenverarbeitung - Janitos Versicherung AG

merkblatt zur datenverarbeitung - Janitos Versicherung AG

merkblatt zur datenverarbeitung - Janitos Versicherung AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 35 Rückstau<br />

Mitversichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch Rückstau.<br />

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern<br />

oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem<br />

sich der <strong>Versicherung</strong>sort befindet, oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Es gilt je Schadenfall<br />

eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro vereinbart.<br />

§ 36 Elementarschäden (ohne Überschwemmung des <strong>Versicherung</strong>sortes)<br />

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,<br />

Schneedruck, Lawinen zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.<br />

Erdbeben: Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge<br />

im Erdinnern ausgelöst wird.<br />

Erdbeben wird unterstellt, wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer nachweist, dass<br />

a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des <strong>Versicherung</strong>sortes Schäden<br />

an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet<br />

hat oder<br />

b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben<br />

entstanden sein kann.<br />

Erdsenkung: Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdboden über natürlichen Hohlräumen.<br />

Erdrutsch: Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.<br />

Schneedruck: Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.<br />

Lawinen: Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.<br />

Nicht versicherte Schäden:<br />

Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, solange die Gebäude, in denen sich versicherte Sachen<br />

befinden, noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar<br />

sind.<br />

Selbstbeteiligung:<br />

Es gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent, mindestens 500,- Euro als vereinbart.<br />

Die Selbstbeteiligung ist auf maximal 2.500,- Euro begrenzt.<br />

§ 37 Überschwemmung des <strong>Versicherung</strong>sortes (sofern gegen Prämienzuschlag vereinbart)<br />

Sofern besonders und gegen Prämienzuschlag vereinbart, leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte<br />

Sachen, die durch Überschwemmung des <strong>Versicherung</strong>sortes zerstört oder beschädigt werden oder<br />

infolgedessen abhanden kommen.<br />

Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in welchem<br />

sich die versicherte Wohnung (<strong>Versicherung</strong>sort) befindet, durch<br />

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,<br />

b) Witterungsniederschläge.<br />

Nicht versichert sind, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden durch<br />

a) Sturmflut,<br />

b) Ausuferung von Nord- oder Ostsee,<br />

c) Grundwasser.<br />

Selbstbeteiligung:<br />

Es gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent, mindestens 500,- Euro vereinbart. Die<br />

Selbstbeteiligung ist auf maximal 2.500,- Euro begrenzt.<br />

§ 38 Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen<br />

Mitversichert ist der Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern des <strong>Versicherung</strong>snehmers, die<br />

sich in Gemeinschaftsräumen auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befinden. Die<br />

Entschädigung ist je <strong>Versicherung</strong>sfall auf 1.000,- Euro begrenzt.<br />

§ 39 Umzugskosten aufgrund <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

Sofern durch den Eintritt eines <strong>Versicherung</strong>sfalles gemäß Abschnitt „A“ § 1 VHB 2008 ein Umzug erforderlich<br />

wird, übernimmt der Versicherer die hierbei entstehenden Umzugskosten. Die Entschädigung ist je <strong>Versicherung</strong>sfall<br />

auf 1.000,- Euro begrenzt.<br />

§ 40 Update Garantie (sofern vereinbart)<br />

Tarifupdate:<br />

Sofern das Tarifupdate vereinbart ist, wird bei Einführung eines neuen leistungsstärkeren Tarifes dieser automatisch<br />

als Berechnungsgrundlage <strong>zur</strong> nächsten Hauptfälligkeit zugrunde gelegt und der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

entsprechend dem neuen Tarif angepasst. Im Zeitraum von Einführung des Tarifwerkes bis <strong>zur</strong> Zusendung<br />

des neuen <strong>Versicherung</strong>sscheines <strong>zur</strong> nächsten Hauptfälligkeit besteht bereits prämienfrei der bessere<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz des neuen Tarifes. Sollte das neue Tarifwerk Verschlechterungen gegenüber dem <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

aus dem bisherigen Tarif enthalten, so gelten diese Verschlechterungen nicht für diesen<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrag.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!