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Schwarzbuch NAVIS

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

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Liebe Leserin!<br />

Lieber Leser!<br />

Die Dokumentation zum Gewerbegebiet Steiner Au in Navis ist naturgemäß immer<br />

neuen Entwicklungen unterworfen. Neue Entscheidungen der Behörden, Diskussionen<br />

und Beschlüsse im Gemeinderat und vieles mehr, setzen den Entwicklungsprozess des<br />

Gewerbegebiets fort.<br />

So hat der Gemeinderat in Navis in seiner Sitzung im November 2017 getagt, und unter<br />

anderem folgendes beschlossen:<br />

„Punkt 15. Aussprache und allfällige Beschlussfassung über die weitere<br />

Vorgehensweise gegen die Fa. Auer GmbH. wegen der seit Juli 2017 nicht mehr<br />

entrichteten Konventionalstrafe gem. Pkt. 5.2 des Kaufvertrages mit dem Tiroler<br />

Bodenfonds.<br />

Wortmeldung:<br />

Sachverhalt: Die Firma Auer zahlt seit Juli die Konventionalstrafe an die Gemeinde<br />

nicht mehr. Gemäß Punkt 5.2 des Kaufvertrages zwischen Bodenfonds und Auer<br />

verpflichtet sich die Käuferin, binnen bestimmter Frist eine allseits umschlossene<br />

Werkhalle über eine Fläche von zumindest 1200 m² zu errichten. Diese Verpflichtung<br />

ist durch die Konventionalstrafe bekräftigt.<br />

Aus einer schriftlichen Rechtsauskunft des Tiroler Bodenfonds (Dr. Reinhard Huber)<br />

geht nun hervor, dass "Errichten" nicht im Zusammenhang mit behördlichen<br />

Bewilligungen, sondern mit der faktischen Tätigkeit der Errichtung, also Bauführung,<br />

stehe. Vom Tiroler Bodenfonds wird die Rechtsansicht vertreten, dass die vertragliche<br />

Verpflichtung dann erfüllt ist, wenn das Gebäude, zu dessen Errichtung sich die Firma<br />

Auer im Vertrag verpflichtet hat, im Wesentlichen fertiggestellt ist. Diese<br />

Fertigstellung kann mit der Bauvollendung im Sinne des § 37 TBO 2011 angenommen<br />

werden. Die gesamte Rechtsauskunft wird vom Bürgermeister vorgelesen.<br />

„<strong>Schwarzbuch</strong> Navis“, eine Chronologie, aktualisierte Version – Seite 2

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