29.08.2017 Aufrufe

Schwarzbuch NAVIS

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

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Im Februar 2017 wurde gegen diese Vereinbarung verstoßen, indem die Firma Auer<br />

ein Ansuchen um Errichtung von Parkplätzen für 50 Sattelzüge bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck stellte. Die am 12. Oktober 2016 von der Tiroler<br />

Landesregierung genehmigte Änderung des Flächenwidmungsplanes (G-3-Gebiet)<br />

tangiert den Vertrag vom 29. Dezember 2000 nicht.<br />

2. Wurde die Konventionalstrafe (Werkhalle) von der Gemeinde Navis<br />

gegenüber der Fa. Auer eingefordert? Wenn Ja, ab wann und in welcher<br />

Höhe?<br />

Unter Punkt 5.2 hatte sich die Verkäuferin weiters verpflichtet, „binnen einer Frist<br />

von längstens 3 Jahren ab allseitiger Unterfertigung eine allseits umschlossene<br />

Werkhalle über einer Fläche von zumindest 1200 m² zu errichten.“ Zu den Folgen<br />

eines Verstoßes heißt es weiter im Vertrag: „Verstößt die Käuferin (Fa. Auer – Anm.)<br />

gegen diese Vertragsbestimmung, ist sie verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe<br />

von ATS 30.000,- monatlich für die Dauer des Verstoßes zugunsten der Gemeinde<br />

Navis zu bezahlen.“<br />

3. Wurde die Konventionalstrafe (Betriebsstätte/Mindestanzahl Arbeitnehmer)<br />

von der Gemeinde Navis gegenüber der Fa. Auer eingefordert? Wenn Ja, ab<br />

wann und in welcher Höhe?<br />

Unter 5.1 des Vertrages verpflichtete sich das Unternehmen beispielsweise, „binnen<br />

einer Frist von längsten 3 Jahren ab allseitiger Unterfertigung eine Betriebsstätte mit<br />

dem Tätigkeitsbereich Reparatur von Baumaschinen und Kraftfahrzeugen zu<br />

errichten und zu betreiben, wobei an dieser Betriebsstätte dauerhaft eine<br />

Mindestanzahl von 15 vollbeschäftigten Arbeitnehmern gemeldet sein“ sollte. Im<br />

Vertrag heißt es weiter: „Verstößt die Käuferin (Fa. Auer – Anm.) gegen diese<br />

„<strong>Schwarzbuch</strong> Navis“, eine Chronologie, aktualisierte Version – Seite 50

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