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Schwarzbuch NAVIS

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

Eine Chronologie der vielen offenen Fragen rund um das Gewerbegebeit Steiner Au in Navis. Zusammengestellt von GR Jürgen Tragler. Das Schwarzbuch wird laufend ergänzt, aktuelle Version Jänner 2018. Anfragen unter j.tragler@fw.at

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eine Beschilderung allenfalls von der ÖBB zu veranlassen ist. Somit ist dieser Antrag<br />

nicht an die Gemeinde Navis, sondern an die ÖBB zu stellen.<br />

Antrag 2) Die Gemeinde Navis verordnet auf den Gemeindewegen im<br />

Gewerbegebiet Steiner Au ein allgemeines Halte- und Parkverbot. Unternehmen<br />

aus dem Gewerbegebiet Steiner Au können beim Gemeindeamt um eine<br />

Ausnahmegenehmigung für eine Stellfläche in direkter Nähe zu ihrem Betrieb mit<br />

Angabe wirtschaftlicher Gründe ansuchen.<br />

Das Halten oder Parken auf öffentlichen Straßen ist ausreichend in der<br />

Straßenverkehrsordnung StVO 1960 geregelt. Zudem wird auf den heutigen<br />

Tagesordnungspunkt bezüglich der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das<br />

Gewerbegebiet hingewiesen.<br />

Antrag 3): Für die nächste Gemeinderatssitzung wird der Tagesordnungspunkt<br />

„Gewerbegebiet Steiner Au“ festgelegt.<br />

Hierbei handelt es sich um eine sehr allgemein gehaltene Formulierung. Begründet<br />

wird der Antrag damit, dass die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets von einer<br />

besonders wichtigen wirtschaftlichen Bedeutung für die Gemeinde Navis ist. Daher<br />

soll dieser Tagesordnungspunkt angesetzt werden, um die Gemeinderäte und die<br />

interessierte Bevölkerung zu informieren. Dazu wird grundsätzlich festgehalten, dass<br />

sich alle noch nicht verbauten Grundstücke im Gewerbegebiet in privater Hand<br />

befinden. Somit kann seitens der Gemeinde die Entwicklung lediglich durch<br />

Ausarbeitung einer entsprechenden Flächenwidmung und durch Erlass von<br />

Bebauungsplänen mitbestimmt werden. Sowohl der Flächenwidmungsplan als auch<br />

die Bebauungspläne wurden vom Gemeinderat schon beschlossen. Somit ist die<br />

weitere Entwicklung des Gewerbegebietes in groben Zügen vorgegeben, zumindest<br />

soweit die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann.<br />

4) Anfragen gem. § 42 TGO an den Bürgermeister:<br />

a) Unter welchem Firmenstandort wird das Gelände Gp. 2/18 von der Fa. Auer<br />

betrieben?<br />

„<strong>Schwarzbuch</strong> Navis“, eine Chronologie, aktualisierte Version – Seite 36

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