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s'Magazin usm Ländle, 3. September 2017

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AKTUELL<br />

Fotos: Mathis Fotografie<br />

Seit über sechs Jahren prozessiert<br />

Dietmar Gasser mit der Gemeinde<br />

Wolfurt um die Privatstraße auf<br />

seinem Grundstück. Der rechtliche<br />

Beschluss, dass es sich um eine<br />

„Öffentliche Straße mit<br />

Gemeingebrauch“handle, wurde vom<br />

Höchstgericht wieder aufgehoben.<br />

Eine Privatstraße in Wolfurt sorgt<br />

seit einigen Jahren für rechtliche<br />

Zwistigkeiten zwischen einem<br />

Grundbesitzer und der<br />

Gemeinde: Ein Vereinslokal ist<br />

nur über die Privatstraße von<br />

Dietmar Gasser erreichbar,<br />

allerdings hat der derzeit darin<br />

ansässige Verein offiziell kein<br />

Zufahrtsrecht. Die Causa ist<br />

längst ein Fall für die Gerichte –<br />

und keine Seltenheit im <strong>Ländle</strong>.<br />

Rechtsfragen zu<br />

Straßenrechten sind<br />

sehr häufig. Nach<br />

ÖsterreichischemRecht<br />

sind prinzipiell auch<br />

Enteignungenmöglich.<br />

Landesvolksanwalt Florian<br />

Bachmayr-Heyda, Bregenz<br />

Dietmar Gasser ist empört:<br />

Seit über sechs<br />

Jahren prozessiert er<br />

gegen die Gemeinde<br />

Wolfurt. „Ein Jahresgehaltund<br />

viele Nerven“ habeihn das<br />

Ganze bereits gekostet. Der Anlass:<br />

Ein Vereinslokal – einst Sitz des<br />

Schützenvereins, heute Unterkunft<br />

für einen Rasse-Kleintierzuchtverein<br />

–ist nur über<br />

eine 2,5 Meter breite Privatstraße<br />

erreichbar, die über<br />

das Grundstück von Herrn<br />

Gasser verläuft. „Die Wegdienstbarkeit<br />

galt allerdings<br />

nur für den Schützenverein,<br />

nicht für den Kleintierzuchtverein“,<br />

erklärt der Kleinunternehmer.<br />

Das Angebot anden Verein,<br />

füreinen Pauschalbetragvon 800<br />

Euro jährlich die Straße nutzen zu<br />

können, wurde abgelehnt. „Schließlich<br />

wurden angrenzende Liegenschaften<br />

in einer Nacht-und-Nebel-<br />

Aktion von Freihalteflächen in Baugrund<br />

umgewidmet, ohne, dass eine<br />

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