Bauweisen: Die großen Ab- schnitte werden offen erstellt
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"'"""'--------6ER:ÜSTßAU<br />
Kollaps (Reissverschlusseffekt) des Gesamtsystems<br />
kommen. Der Einsturz des Gerüstes der Aartalbrücke<br />
im November 1996 sei hierfür als Beispiel genannt<br />
<strong>Die</strong> einzelnen aufgeführten sogenannten" Sicherheitsreservepotentiale"<br />
<strong>werden</strong> im Arbeitskreis<br />
Gerüste des B ÜV (B au -Überwachungs-Verein e. V.<br />
der Prüfingenieure) durchleuchtet und auf Gegenständlichkeit<br />
überprüft. Hierbei können die Interpretationen<br />
der DIN 4421-Verfasser (z.B. zu der Ersatzlast<br />
1/l00V) nicht unberücksichtigt bleiben.<br />
Sicher ist es heute, nach fast 20 Jahren Arbeiten<br />
mit der DIN 4421, angebracht, sinnvolle Änderungen<br />
und Anpassungen anzugehen. Den Aussagen<br />
in [2] (Ziffer 3, letzter <strong>Ab</strong>satz) muss jedoch heftig<br />
widersprochen <strong>werden</strong>: Bei Traggerüsten handelt es<br />
sich sehr wohl um ausgelastete Konstruktionen mit<br />
relativ hohem Gefahrenpotential, insbesondere<br />
wenn man - wie die Prüfingenieure bei der Überwachung<br />
- feststellen muss, in welch heruntergekommenen<br />
Zustand sich manches Gerüstteil befindet<br />
und wie mangelhaft oft Schweissnähte auf der Baustelle<br />
ausgeführt <strong>werden</strong>.<br />
Zu 4 Beispiele aus der Praxis<br />
Das Beispiel in [2] soll mit der <strong>Ab</strong>b. 4.1 nachweisen,<br />
wie bei einem" relativ einfachen Traggerüst "<br />
von einem Prüfingenieur überzogene Forderungen<br />
gestellt wurden. Richtig ist jedoch, dass es sich wegen<br />
des im Grundriss extrem schiefen und stark gekrümmten<br />
Überbaues mit großer Querneigung um<br />
ein relativ schwieriges Traggerüst handelt, und dass<br />
sämtliche aufgelisteten Maßnahmen nicht unnötig,<br />
sondern statisch erforderlich waren. Durch die angeforderten,<br />
zunächst fehlenden Nachweise (siehe Pos.<br />
10 und 11 der Tabelle 4.1 [2]) wurden alle diese Maßnahmen<br />
von der ausführenden Firma als statisch erforderlich<br />
selbst erkannt und nachgewiesen; rein konstruktive<br />
Forderungen wurden nicht gestellt. Es handelt<br />
sich also nicht um "Zusatzkosten durch Auflagen<br />
des Prüfingenieurs ", sondern um Maßnahmen, die<br />
die Gerüstbaufirma auf Hinweis des Prüfingenieurs<br />
selbst getr<strong>offen</strong> hat.<br />
Zu 5 Traggerüstträger aus Walzprofilen ohne<br />
Lagerstelfen<br />
<strong>Die</strong> zitierten Versuche und Untersuchungen,<br />
die stabilisierende Wirkung der Schalungskonstruktion<br />
im Auflagerbereich als Ersatz für eine Gabellagerung<br />
zu nutzen, sind interessant. Allerdings kann eine<br />
Anerkennung der auf dem Untersuchungsbericht<br />
fußenden Anwendungstabellen durch die Prüfingenieure<br />
nicht ohne weiteres erfolgen. Hierzu bedarf es<br />
Der Ptiifingenieur Oktober 1999<br />
einer Typenprüfung der Anwendungstabellen durch<br />
ein Landesamt für Baustatik oder einer bauaufsichtlichen<br />
Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik.<br />
Zu 6 Vorschlag zur Verbesserung der Situation<br />
Dem unterbreiteten Vorschlag, nämlich Auswahl,<br />
Beauftragung und Vergütung der Prüfingenieure<br />
durch den Gerüstbauunternehmer, kann durch die<br />
Prüfingenieure nicht zugestimmt <strong>werden</strong>, da eine vertragliche<br />
und somit finanzielle Bindung der Prüfingenieure<br />
an den Gerüstbauunternehmer zu einer <strong>Ab</strong>hängigkeit<br />
führen würde. Das Vier-Augen-Prinzip wäre<br />
eklatant in Frage gestellt.<br />
Auch unterliegen Brückenbauwerk und Traggerüst<br />
statischen Wechsel wirkungen, die nur ein<br />
Prüfingenieur zutreffend beurteilen kann, der für beides<br />
- Brücke und Traggerüst - zuständig ist.<br />
Zu 7 Zusammenfassung<br />
Es ist nicht die <strong>Ab</strong>sicht der Prüfingenieure, als<br />
"Oberaufseher" aufzutreten. Sehr oft ist aber festzustellen,<br />
dass sie die einzigen "Draufseher" auf die<br />
Unterlagen und "Aufseher" auf der Baustelle zu sein<br />
scheinen.<br />
Wir Prüfingenieure möchten abschließend feststellen:<br />
Eine partnerschaftliehe Zusammenarbeit zwischen<br />
Prüfingenieur und Gerüstbau im Sinne einer<br />
Schadensverhütung ist und bleibt unser Ansinnen.<br />
[1] Schmiedel U.:Probleme bei der Prufung und <strong>Ab</strong>nahme von<br />
Traggerusten, Der Prufingenieur, April 1999<br />
[2] Weise, Th.: Zusammenarbeit ist wesentlich sinnvoller als ein<br />
Gegeneinander, Der Prufingenieur, April 1999