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Bauweisen: Die großen Ab- schnitte werden offen erstellt

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"'"""'--------6ER:ÜSTßAU<br />

Kollaps (Reissverschlusseffekt) des Gesamtsystems<br />

kommen. Der Einsturz des Gerüstes der Aartalbrücke<br />

im November 1996 sei hierfür als Beispiel genannt<br />

<strong>Die</strong> einzelnen aufgeführten sogenannten" Sicherheitsreservepotentiale"<br />

<strong>werden</strong> im Arbeitskreis<br />

Gerüste des B ÜV (B au -Überwachungs-Verein e. V.<br />

der Prüfingenieure) durchleuchtet und auf Gegenständlichkeit<br />

überprüft. Hierbei können die Interpretationen<br />

der DIN 4421-Verfasser (z.B. zu der Ersatzlast<br />

1/l00V) nicht unberücksichtigt bleiben.<br />

Sicher ist es heute, nach fast 20 Jahren Arbeiten<br />

mit der DIN 4421, angebracht, sinnvolle Änderungen<br />

und Anpassungen anzugehen. Den Aussagen<br />

in [2] (Ziffer 3, letzter <strong>Ab</strong>satz) muss jedoch heftig<br />

widersprochen <strong>werden</strong>: Bei Traggerüsten handelt es<br />

sich sehr wohl um ausgelastete Konstruktionen mit<br />

relativ hohem Gefahrenpotential, insbesondere<br />

wenn man - wie die Prüfingenieure bei der Überwachung<br />

- feststellen muss, in welch heruntergekommenen<br />

Zustand sich manches Gerüstteil befindet<br />

und wie mangelhaft oft Schweissnähte auf der Baustelle<br />

ausgeführt <strong>werden</strong>.<br />

Zu 4 Beispiele aus der Praxis<br />

Das Beispiel in [2] soll mit der <strong>Ab</strong>b. 4.1 nachweisen,<br />

wie bei einem" relativ einfachen Traggerüst "<br />

von einem Prüfingenieur überzogene Forderungen<br />

gestellt wurden. Richtig ist jedoch, dass es sich wegen<br />

des im Grundriss extrem schiefen und stark gekrümmten<br />

Überbaues mit großer Querneigung um<br />

ein relativ schwieriges Traggerüst handelt, und dass<br />

sämtliche aufgelisteten Maßnahmen nicht unnötig,<br />

sondern statisch erforderlich waren. Durch die angeforderten,<br />

zunächst fehlenden Nachweise (siehe Pos.<br />

10 und 11 der Tabelle 4.1 [2]) wurden alle diese Maßnahmen<br />

von der ausführenden Firma als statisch erforderlich<br />

selbst erkannt und nachgewiesen; rein konstruktive<br />

Forderungen wurden nicht gestellt. Es handelt<br />

sich also nicht um "Zusatzkosten durch Auflagen<br />

des Prüfingenieurs ", sondern um Maßnahmen, die<br />

die Gerüstbaufirma auf Hinweis des Prüfingenieurs<br />

selbst getr<strong>offen</strong> hat.<br />

Zu 5 Traggerüstträger aus Walzprofilen ohne<br />

Lagerstelfen<br />

<strong>Die</strong> zitierten Versuche und Untersuchungen,<br />

die stabilisierende Wirkung der Schalungskonstruktion<br />

im Auflagerbereich als Ersatz für eine Gabellagerung<br />

zu nutzen, sind interessant. Allerdings kann eine<br />

Anerkennung der auf dem Untersuchungsbericht<br />

fußenden Anwendungstabellen durch die Prüfingenieure<br />

nicht ohne weiteres erfolgen. Hierzu bedarf es<br />

Der Ptiifingenieur Oktober 1999<br />

einer Typenprüfung der Anwendungstabellen durch<br />

ein Landesamt für Baustatik oder einer bauaufsichtlichen<br />

Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik.<br />

Zu 6 Vorschlag zur Verbesserung der Situation<br />

Dem unterbreiteten Vorschlag, nämlich Auswahl,<br />

Beauftragung und Vergütung der Prüfingenieure<br />

durch den Gerüstbauunternehmer, kann durch die<br />

Prüfingenieure nicht zugestimmt <strong>werden</strong>, da eine vertragliche<br />

und somit finanzielle Bindung der Prüfingenieure<br />

an den Gerüstbauunternehmer zu einer <strong>Ab</strong>hängigkeit<br />

führen würde. Das Vier-Augen-Prinzip wäre<br />

eklatant in Frage gestellt.<br />

Auch unterliegen Brückenbauwerk und Traggerüst<br />

statischen Wechsel wirkungen, die nur ein<br />

Prüfingenieur zutreffend beurteilen kann, der für beides<br />

- Brücke und Traggerüst - zuständig ist.<br />

Zu 7 Zusammenfassung<br />

Es ist nicht die <strong>Ab</strong>sicht der Prüfingenieure, als<br />

"Oberaufseher" aufzutreten. Sehr oft ist aber festzustellen,<br />

dass sie die einzigen "Draufseher" auf die<br />

Unterlagen und "Aufseher" auf der Baustelle zu sein<br />

scheinen.<br />

Wir Prüfingenieure möchten abschließend feststellen:<br />

Eine partnerschaftliehe Zusammenarbeit zwischen<br />

Prüfingenieur und Gerüstbau im Sinne einer<br />

Schadensverhütung ist und bleibt unser Ansinnen.<br />

[1] Schmiedel U.:Probleme bei der Prufung und <strong>Ab</strong>nahme von<br />

Traggerusten, Der Prufingenieur, April 1999<br />

[2] Weise, Th.: Zusammenarbeit ist wesentlich sinnvoller als ein<br />

Gegeneinander, Der Prufingenieur, April 1999

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