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EDUCATION 4.17

Chancengerechtigkeit

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Thema | Dossier<br />

zahlen.» 8 Eltern mit wenig Wissen und wenig Zeit, mit geringen<br />

emotionalen und finanziellen Möglichkeiten könnten<br />

ihr Kind nicht gleich unterstützen wie gebildete und<br />

wohlhabende Eltern, die alles daransetzten, dass ihr Kind<br />

erfolgreich durch die Schule kommt.<br />

Chancengerechtigkeit: mehr als «nice to have»<br />

Weil Chancengleichheit ein ziemlich utopisches Ziel ist,<br />

sprechen heute viele Bildungsforscherinnen und -forscher<br />

lieber von Chancengerechtigkeit: Jede Schülerin und<br />

jeder Schüler soll nach ihren, seinen Fähigkeiten individuell<br />

gefördert werden; Aufstiegschancen sind dadurch entsprechend<br />

der Fähigkeiten möglich.<br />

Chancengerechtigkeit in der öffentlichen Schule ist<br />

nicht bloss «nice to have», zumindest der Diskriminie-<br />

rungsschutz stellt eine rechtsstaatliche Aufgabe dar. In<br />

der von der Schweiz unterzeichneten «Salamanca-Erklärung»<br />

der UNESCO von 1994 9 wird das grundsätzliche<br />

Recht auf Bildung aller Kinder bekräftigt. Jedes Schulsystem<br />

solle den Eigenschaften, Fähigkeiten und Lernbedürfnissen<br />

der Kinder gerecht werden. Dies vor allem durch<br />

eine integrative Ausrichtung der Schule. Auch die Bundesverfassung<br />

verbietet klar, Kevins und Bekirs, Mädchen<br />

gegenüber Knaben oder umgekehrt sowie Kinder mit<br />

einer Beeinträchtigung und mit besonderem Bildungsbedarf<br />

zu diskriminieren. «Niemand darf diskriminiert werden,<br />

namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des<br />

Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung,<br />

der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen<br />

oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen,<br />

geistigen oder psychischen Behinderung.» 10<br />

Derselbe Artikel pocht auf die Gleichberechtigung der<br />

Geschlechter (Absatz 3) und verlangt Massnahmen zur<br />

Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten (Absatz<br />

4). Weiter hält die Bundesverfassung fest, dass sich<br />

alle Kinder und Jugendlichen «nach ihren Fähigkeiten<br />

bilden, aus- und weiterbilden können» 11 .<br />

8 Beobachter, Schlechte Bildung ist quasi erblich,<br />

Jessica King, 12. April 2016, www.beobachter.ch,<br />

Stichworte Bildung, erblich<br />

9 Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur<br />

Pädagogik für besondere Bedürfnisse, www.unesco.at/<br />

bildung/basisdokumente/salamanca_erklaerung.pdf<br />

10 Bundesverfassung, Artikel 8, Absatz 2 Rechtsgleichheit<br />

11 Bundesverfassung, Artikel 41, Absatz 1f<br />

12 Empfehlungen und Beschlüsse, Schweizerische Konferenz<br />

der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Bern 1995,<br />

S. 15–17, https://edudoc.ch/record/24416/files/D36A.pdf ▶<br />

Massnahmen für mehr Chancengerechtigkeit<br />

Dass Kinder mit Migrationshintergrund vor Ungerechtigkeit<br />

in der Schule geschützt werden müssen, erkannte auch die<br />

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren<br />

(EDK) früh. Am 2. November 1972 gab die EDK<br />

ihre «Grundsätze zur Schulung der Gastarbeiterkinder» 12<br />

<strong>EDUCATION</strong> <strong>4.17</strong> 13

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