AUSGABE 2 | 2017
DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN
Keine Angst vor dem Kontenregister
Agenten für Agenten
Versichern Sie, was
sich im Leben lohnt.
facebook.com/HDI.Lebenswert | www.hdi-leben.at
EDITORIAL
Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen. Herzlich willkommen
in der Herbstausgabe der
AgentNews. Der Sommer ist vorbei,
die Schule hat begonnen und die
Arbeitswelt hat uns im vollem Umfang
wieder.
S. 20 | DAS WAR DAS
AGENTENFEST 2017
INHALTSVERZEICHNIS
IMPRESSUM........................................................................ 3
KEINE ANGST VOR DEM KONTENREGISTER............ 4
AUSGLEICHSANSPRUCH HANDELSVERTRETER...... 6
BILDUNG IST DAS WAS BLEIBT..................................... 8
ZUSATZSERVICES STÄRKEN DIE KUNDENBINDUNG..10
HDI LEBEN MACHT DAS LEBEN LEBENSWERT...... 12
HDI TWOTRUST AKTIV.................................................. 13
STEUERTIPPS MIT RAT & TAT...................................... 14
DAS GUTE GESCHÄFT MIT KLEINEN SCHÄDEN..... 18
DAS WAR DAS AGENTENFEST 2017..........................20
TOMBOLAGEWINNER AGENTENFEST 2017...........30
AGENTEN FÜR AGENTEN, ZULASSUNGSSTELLEN....32
WIR SIND FÜR SIE DA....................................................38
In dieser Ausgabe erwarten Sie
wieder interessante Interviews mit
ebenso interessanten Gesprächspartnern
und auch ein Rückblick
auf unser erfolgreiches Agentenfest
2017, den wir fotodokumentarisch
aufgearbeitet haben.
Besonders stolz sind wir auf
unsere neue Initiative „Agenten
für Agenten“. Unterstützen wir
uns gegenseitig, nutzen wir unsere
große Gemeinschaft und profitieren
wir alle von den serviceorientierten,
durch Agenten betriebenen
Zulassungsstellen – lesen Sie dazu
mehr im Blattinneren.
Eine Bitte und ein Angebot an Sie
werte Kolleginnen und Kollegen:
nutzen Sie unser Angebot der
Infoveranstaltungen, besuchen
Sie unseren Frühjahrsauftakt und
das Agentenfest – diese Netzwerkmöglichkeiten
erfahren Sie nur bei
unseren Events.
Genießen Sie die folgenden Seiten,
bleiben Sie gesund!
Karl Weisz
Obmann
Andreas Gurghianu
Geschäftsführer
IMPRESSUM
MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN - SPARTE HANDEL, LANDESGREMIUM WIEN DER VERSICHERUNGSAGENTEN, 1040 WIEN, SCHWARZENBERGPLATZ 14
REDAKTION: CHAPTER 2 MEDIEN GMBH, WWW.CHAPTER2.AT | LAYOUT UND PRODUKTION: MDH-MEDIA GMBH, WWW.MDH-MEDIA.AT | HERSTELLUNGSORT: ÖSTERREICH
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 3
KEINE ANGST
VOR DEM KONTENREGISTER!
Fokus liegt auf den Scheinfirmen. Knapp zwei Jahre nach der Ankündigung
wurde das zentrale Kontenregister aktiv geschaltet. Somit haben die Behörden
die von den Banken gelieferten Daten verarbeitet.
Jetzt können Steuer- und Strafbehörden bei
einem Verdachtsfall schnell überprüfen,
über welche Konten oder Sparbücher eine
bestimmte Person in Österreich verfügt.
Dies soll bei der Bekämpfung von Steuerund
Abgabenbetrug helfen. Finanzminister
Hans Jörg Schelling erwartet sich durch
mehr Steuerehrlichkeit in Summe 700
Mio. Euro pro Jahr. Steuerehrliche Bürger
brauchen durch das Kontenregister jedoch
nicht beunruhigt sein, heißt es aus dem
Finanzministerium. Damit es zu einer Abfrage
kommt, müsse es einen konkreten
Verdacht geben. Besonders im Fokus der
Behörden sind Scheinfirmen. Hier kann
jetzt schnell überprüft werden, wo die Firma
Konten hat und wer der wirtschaftlich
Berechtigte dieser Konten ist. Schwarzgeldzahlungen
würden nämlich naturgemäß
nicht über die offiziellen Firmenkonten
laufen. Das Bankgeheimnis wird aus Sicht
des Finanzministeriums durch das Kontenregister
jedoch nicht berührt. Im Register
sind keine Kontenstände oder Transaktionsdaten
enthalten, sondern lediglich der
Name des Kontoinhabers oder Begünstigten.
Wollen die Behörden konkretere Daten
haben, muss ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet und ein richterlicher Beschluss
zur Kontenöffnung eingeholt werden, wie
das auch bisher schon der Fall war. Bisher
mussten jedoch mehrere hundert Banken
angeschrieben werden, um überhaupt zu
4 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
eruieren, welche Konten eine betreffende
Person besitzt. Dabei wurde in der Regel
auch der Grund für die Nachfrage – also
etwa der Verdacht auf Steuerhinterziehung
– genannt. Künftig laufe dies für die Betroffenen
wesentlich diskreter ab, weshalb das
Register auch von Datenschützern begrüßt
worden sei, so das Ministerium.
Betroffener erhält Information
Wird eine Abfrage im Kontenregister
durchgeführt, dann wird darüber auch
automatisch ein elektronisches Log-File erstellt,
das für zehn Jahre aufbewahrt wird.
Zudem erhält die betroffene Person über
Finanzonline auch eine Auskunft darüber,
dass es eine Abfrage gegeben hat und
welche Daten den Behörden übermittelt
wurden. Österreich ist hierbei übrigens nur
Vorreiter. Im Rahmen der Bekämpfung von
Terrorismus und Geldwäsche sollen solche
zentralen Kontenregister in den kommenden
Jahren in allen EU-Staaten eingeführt
werden.
Kontenregister- und
Konteneinschaugesetz
(KontRegG)
Mittels Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
wurde ein zentrales Kontenregister
beschlossen. Die Banken sind künftig
verpflichtet, laufend Daten (rückwirkend
per 1.3.2015) in das zentrale Kontenregister
einzumelden.
In das Kontenregister sind Konten im Einlagengeschäft
(inkl. Sparbücher), im Girogeschäft,
im Bauspargeschäft sowie Depots
im Depotgeschäft einzumelden, d.h.
im Kontenregister selbst scheinen nur die
Kontonummer, der Kontoinhaber und die
kontoführende Bank auf; der Kontostand
und genaue Transaktionsdaten sind hingegen
nicht von der Bank an das Kontenregister
zu melden. Auch Konten, die bereits
per 1.3.2015 bestanden haben, aber in der
Zwischenzeit aufgelassen wurden, sind von
der Bank an das Kontenregister zu melden.
Die Meldung hat folgende Daten zu
enthalten:
• Konto- bzw. Depotnummer (auch
Losungswortsparbücher)
• Tag der Eröffnung und Auflösung des
Kontos bzw. Depots
• Bezeichnung des konto- bzw. depotführenden
Kreditinstituts
• Bei natürlichen Personen als KundInnen
das verschlüsselte bereichsspezifische
Personenkennzeichen für Steuern
und Abgaben (vbPK SA); kann dieses
nicht ermittelt werden: Vorname,
Zuname, Geburtsdatum, Adresse und
Ansässigkeitsstaat
• Bei Rechtsträgern als Kunden die
Stammzahl des Unternehmens bzw. ein
Ordnungsbegriff des E-Government-
Gesetzes; kann dies nicht ermittelt
werden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat
• Hinsichtlich des Kontos bzw. Depots
vertretungsbefugte Personen, Treugeber
und wirtschaftliche Eigentümer.
Kontostände oder -bewegungen sind nicht
in der Meldung enthalten. Bei der erstmaligen
Übermittlung müssen die Daten mit
Stand 1.3.2015 und alle Änderungen bis
zur Inbetriebnahme übermittelt werden,
d.h. das Kontenregister wird rückwirkend
Auskunft darüber geben, welche Personen
welche Konten seit 1.3.2015 innehaben
bzw. innegehabt haben bzw. Treugeber,
wirtschaftliche Eigentümer oder Zeichnungsberechtigte
zu einem Konto waren
bzw. sind. Nach Inbetriebnahme des Kontenregisters
müssen die Daten laufend eingemeldet
werden.
Einsichtnahme in das
Kontenregister
Auskünfte aus dem Kontenregister sind in
folgenden Fällen zu erteilen:
• den Staatsanwaltschaften und den
Strafgerichten: für strafrechtliche
Zwecke
• den Finanzstrafbehörden und dem
Bundesfinanzgericht: für finanzstrafrechtliche
Zwecke
• den Abgabenbehörden des Bundes und
dem Bundesfinanzgericht: Bei Zweckmäßigkeit
und Angemessenheit im
Interesse der Abgabenerhebung
SIE HABEN FRAGEN?
WIR FREUEN UNS
AUF IHRE EMAIL
Konteneinschau direkt
beim Kreditinstitut
(Kontenöffnung)
Von der Einsichtnahme ins Kontenregister
zu unterscheiden ist die direkte Einsicht in
ein Konto. Erstmals wird den Abgabenbehörden
ermöglicht, jene weiterführenden
Informationen über Vermögenswerte
(Konten, Depots) zu erhalten, welche im
Kontenregister nicht verfügbar sind; dies
unter folgenden Voraussetzungen:
• begründete Zweifel an der Richtigkeit
der Angaben der Abgabepflichtigen
bestehen (= Erforderlichkeit),
• zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet
ist, die Zweifel aufzuklären (=
Zweckmäßigkeit) und
• zu erwarten ist, dass der mit der Auskunftserteilung
verbundene Eingriff in
die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen
der KundInnen des Kreditinstitutes
nicht außer Verhältnis zu
dem Zweck der Ermittlungsmaßnahme
steht (= Verhältnismäßigkeit).
Ein Auskunftsverlangen an das Kreditinstitut
muss schriftlich erfolgen. Es hat eine
Begründung zu enthalten und ist von der
Leitung der Abgabenbehörde zu unterfertigen.
Sämtliche Auskunftsersuchen von Abgaben-
oder Finanzstrafbehörden bedürfen
vorab einer richterlichen Genehmigung
(Bundesfinanzgericht).
VERSICHERUNGSAGENTEN@WKW.AT
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 5
AUSGLEICHSANSPRUCH
FÜR DEN HANDELSVERTRETER
Wenn über den Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz
gesprochen wird, dann meist über dessen Höhe. Um aber im realen Leben an
diesen Punkt zu gelangen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens:
Man muss wissen, dass man überhaupt einen Anspruch nach dem Handelsvertretergesetz
hat bzw. mit seiner Tätigkeit in den Anwendungsbereich dieses
Gesetzes fällt. Zweitens: Man muss fristgerecht mitteilen, dass man von seinem
Recht auf einen Ausgleichsanspruch Gebrauch macht. Diese beiden Punkte
sollen in der nachfolgenden Abhandlung eingehend beleuchtet werden.
Folgt man dem §1 des HVertrG ist derjenige
Handelsvertreter, der von einem
anderen (im folgenden „Unternehmer“
genannt) mit der Vermittlung oder dem
Abschluß von Geschäften, ausgenommen
über unbewegliche Sachen, in dessen
Namen und für dessen Rechnung ständig
betraut ist und diese Tätigkeit selbständig
und gewerbsmäßig ausübt. Dem Begriff
des Handelsvertreters ist jener des Handelsagenten
gleichgesetzt. Diese rechtliche
Qualifikation kann auch auf einen Unternehmer
zutreffen.
Vollkommen belanglos ist es in diesem Zusammenhang,
ob der dem Rechtsverhältnis
zugrundeliegende Vertrag als Handelsvertretervertrag
tituliert ist oder ob die
Bezeichnung des Handelsvertreters bzw.
Handelsagenten überhaupt Verwendung
findet. Für die Rechtsnatur des Vertrages
ist nicht dessen Bezeichnung durch die
Parteien maßgebend.
Insgesamt ist nämlich nicht auf die Bezeichnung
des Vertrages beziehungsweise
der Tätigkeit, sondern auf den tatsächlichen
Inhalt und die Gestaltung des Vertragsverhältnisses
abzustellen. Abzustellen
ist ebenso auf die allenfalls davon abweichende
tatsächliche Handhabung des Vertragsverhältnisses.
Entscheidend ist damit
6 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
nicht die erstellte Vertragsschablone, sondern
wie dieser Vertrag in der jahrelang
dauernden Vertragsbeziehung tatsächlich
gelebt wurde, also die konkrete Vertragsbeziehung
im Einzelfall.
Sollte in dem, dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden
Vertrag zwar korrekt
auf das HVertrG abgestellt werden, dies
aber unter Ausschluss oder Beschränkung
des Ausgleichsanspruches, so sei in aller
Kürze auf den §27 des HVertrG verwiesen,
welcher normiert, dass weder eine
Beschränkung noch ein Ausschluss des
§24 und damit des Ausgleichsanspruches
möglich ist. Es handelt sich hierbei um
zwingendes Recht, welches trotz der im österreichischen
Recht herrschenden Privatautonomie
der Vertragsfreiheit entzogen
ist. Grund hierfür ist es, eine Benachteiligung
des Handelsvertreters grundlegend
zu unterbinden.
Man darf sich daher nicht von vertraglichen
Formulierungen beirren lassen,
sondern muss auf die im geschäftlichen Alltag
tatsächlich gelebte Vertragsbeziehung
abstellen. Nur hieraus ergibt sich die Anwendbarkeit
des HVertrG und damit eines
Anspruch gem. §24 HVertrG.
Zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs
des Handelsvertreters nach § 24 HVertrG
genügt die rechtzeitige Mitteilung an den
Unternehmer, dass ein Ausgleichsanspruch
geltend gemacht werde; eine Bezifferung
dieses Anspruchs ist zu diesem Zeitpunkt
nicht nötig. Auch ist für die Geltendmachung
keine bestimmte Form vorgeschrieben;
eine gerichtliche Geltendmachung ist
nicht erforderlich. Rechtzeitig bedeutet in
diesem Zusammenhang, dass die Mitteilung
innerhalb eines Jahres nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses dem Unternehmer
zugehen muss.
Unabdingbare Voraussetzung zur erfolgreichen
Durchsetzung eines Ausgleichsanspruches
im Sinne des HVertrG ist es
daher, den Beweis erbringen zu können,
dass fristgerecht eine Mitteilung an den
verpflichteten Unternehmens ergangen ist,
dass man den Ausgleichsanspruch geltend
macht.
In rechtlicher Hinsicht einseitig diese
Mitteilung der Geltendmachung des Ausgleichsanspruches
als eine empfangsbedürftige,
einstige Willenserklärung zu
qualifizieren. Wer sich im Prozess auf den
Zugang einer solchen empfangsbedürftigen,
einseitigen Willenserklärung beruft,
hat den Zugang dieser Erklärung zu behaupten
und zu beweisen. In der Regel
scheitert der Handelsvertreter nicht am
Umstand der Behauptung - regelmässig
aber am Beweis, dass diese empfangsbedürftig,
einstige Willenserklärung dem
Unternehmer auch binnen der Frist tatsächlich
zugegangen ist. Hier gilt es daher
Nachstehendes zu beachten:
Es gibt keinen Rechtssatz, dass bei bewiesenem
Absenden eines Briefes mit der Post,
der Zugang beim Adressaten zu vermuten
wäre. Trotz der Verlässlichkeit der Briefbeförderung
durch die Österreichische Post
kann es hin und wieder zu Verlusten von
Sendungen kommen. Die Tatsache der Abgabe
einer Sendung an die Post begründet
daher nicht eine Wahrscheinlichkeit des
Zuganges an den Adressaten in einem solchen
Ausmaß, dass hierdurch eine Umkehr
der Beweislast bewirkt werden müsste.
Nicht einmal die Versendung per Post
mittels eines eingeschrieben Briefs erfüllt
daher das Beweiserfordernis, da mit der
Aufgabebestättigung nicht unter Beweis
gestellt werden kann, dass die besagte Mitteilung
im Sinne des § 24 Absatz 5 HVertrG
dem Unternehmer tatsächlich zugegangen
ist, sondern nur eine postalische Versendung.
Versendet man daher die besagte
Mitteilung postalisch, dann mittels eines
rekommandierten Schreibens, dessen Zugang
mittels Rückschein dokumentiert und
sodann als Beweismittel zur Verfügung
steht. Dem Rückschein kann entnommen
werden, wann im besagten Unternehmen
wer die Mitteilung entgegengenommen
hat.
Die betreffend der postalischen Versendung
gewonnene Erkenntnis aus der in
diesem Zusammenhang zitierten Judikatur
lässt sich dem Grunde nach auf jegliche
Versendeart umlegen. Augenmerk ist auf
die Beweisbarkeit des fristgerechten Zuganges
der Mitteilung im Sinne des §24 Absatz
5 HVertrG zu legen und nicht auf den
Beweis der Versendung.
Sendebestätigungen von E-Mails teilen das
Schicksal der einschreibebrieflichen Versendung
in diesem Zusammenhang - ergo
sie sind wertlos. Bei einer Versendung via
E-Mail ist darauf Augenmerk zu legen, dass
eine Empfangsbestätigung vorliegt.
Als letzte, dem Beweiserfordernis entsprechende
Übermittlungsart ist auf eine
direkte Abgabe der Mitteilung beim bezugshabenden
Unternehmen zu verweisen,
welche man sich durch einen Vermerk -
Eingangsstempel - auf einer Gleichschrift
bestätigen lässt, welche auch datiert sein
sollte.
Verantwortlich für den Artikel:
Fortsetzung in der
nächsten AgentNews.
Einladung zur Mitglieder-Veranstaltung am 24.10.2017 - weitere Infos unter www.wienerversicherungsagenten.at
© Rawpixel.com - Shutterstock
Wie Bausparverträge und
zu lukrativen Kundenbindungsinstrumenten werden
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 7
BILDUNG IST DAS WAS BLEIBT,
WENN DAS GELERNTE VERGESSEN IST!
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Aus- und Weiterbildung
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8 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
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den Grundstein für Ihre persönliche
Weiterbildung und somit für Ihre
erfolgreiche Zukunft zu legen.
Die IDD-Weiterbildungsverpflichtung tritt
nächstes Jahr in Kraft. Die vorgeschriebenen
inhaltlichen Schwerpunkte darin betreffen
hauptsächlich Gesetzes- und Fachkunde.
Allerdings gibt es für uns Agenten
auch noch weitere wichtige Themen wie
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Selbstorganisation. Mich als Bildungsverantwortlicher
interessiert, was Sie bewegt!
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Bildungskatalog für Sie erstellen. Ich lade
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Themen
Nicht
wichtig
Wichtig
Sehr
wichtig
Wie kann ich meine Abschlussquote pro Kunde / Kundin erhöhen? (Cross-Selling, Up-Selling)
Wie und wann sollte ich ein Backoffice einrichten? (Kosten/Nutzenrechnung)
Wie kann ich mein Beratungsspektrum erweitern? (Spezial-Know How)
Wie kann ich mich vor Kundenstorno schützen/vorbeugen? (Bestandspflege/Prävention)
Wie kann ich die richtigen Vertriebspartner finden? (Auswahlkriterien)
Wie kann ich meine Arbeitsleistung multiplizieren ohne an Qualität zu verlieren?
(Arbeitsabläufe/Geschäftsprozesse)
Wann ist es besser sich „breit aufzustellen“ und wann ist es besser sich zu spezialisieren?
(Angebotsmanagement)
Wie wichtig ist es mir auch als UnternehmerIn zu denken und zu handeln? (Management)
Wie gut sind meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse? (BWL)
Sollte ich mich mit anderen zusammenschließen oder besser alleine den Markt bearbeiten?
(strategische Richtungsentscheidungen)
Bin ich auch bereit Geld in mich und mein Unternehmen zu investieren?
(Kosten-Nutzen-Rechnung)
Wo sehe ich mich in 5 Jahren?
(Ziele definieren/erreichen)
Wie gut bin ich und mein Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet?
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 9
ZUSATZSERVICES
STÄRKEN DIE KUNDENBINDUNG
Mit Dienstleistungen, die das Leben des Kunden einfacher machen, kann man
als Agent die Kundenzufriedenheit steigern. Oft genügen Kleinigkeiten, wie ein
persönlicher Geburtstagsgruß, oder die Erledigung von lästigen Aufgaben, die
dem Kunden das Gefühl geben gut betreut und verstanden zu sein.
Für den Agenten bedeutet dies jedoch Extraaufwand
ohne finanzielle Vergütung.
Umso wichtiger ist es deswegen, die Abwicklung
ressourcenschonend und einfach
zu gestalten.
Beispielsweise muss der Kunde bei einem
Umzug sehr viel bedenken, sei es die Frist
für den neuen Meldezettel oder die Bekanntgabe
der neuen Adresse bei Versicherungen.
Aber auch bei weniger positiven
Ereignissen im Leben, wie einer Trennung,
gibt es viel zu erledigen, sei es der Wohnungswechsel
oder die Auflösung des gemeinsamen
Kontos. Das alles ist mühsam
und kostet viel Zeit. In dieser Situation ist
die Hilfe des Agenten sehr willkommen.
Die Serviceplattform TOGETHER bietet
dafür genau die richtige Lösung! Mit nur
wenigen Klicks sind beispielsweise alle
relevanten Versicherungen über die neue
Adresse oder Kontonummer informiert -
einfach und unkompliziert. Damit ist der
Kunde zufrieden und zwar ohne großen
Ressourceneinsatz des Agenten.
Damals und Heute
CCA wurde 1994 gegründet mit dem
Ziel, professionelle und bedarfsgerechte
Software für Versicherungsmakler und
-agenten zu erstellen. Seitdem arbeiten die
ambitionierten Mitarbeiter von CCA unermüdlich
daran, das besten Verwaltungsprogramm
für die österreichische Versicherungsbranche
zu entwickeln. Dabei
wird seit jeher größter Wert auf die direkte
und enge Zusammenarbeit mit der Maklerschaft.
Einerseits, um den Nutzen und
Mehrwert der Softwareprodukte zu maximieren
und andererseits, um stets aktuelle
und auf die Bedürfnisse abgestimmte
Lösungen anbieten zu können. CCA pflegt
langjährige Partnerschaften mit dem Versicherungsverband
Österreich, dem Österreichischen
Versicherungsmaklerring, der
österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen,
dem Branchenverband
der selbständigen Versicherungsvermittler
und Finanzberater Österreichs (AFPA)
sowie der Wirtschaftskammer Österreich
im Bereich Datenaustausch und gilt als
Trendsetter in der Branche. Als Microsoft
Partner ist es CCA möglich, aktuellste
Technologien einzusetzen und die laufende
Weiterentwicklung und Anpassung der
CCA-Softwareprogramme abzusichern.
Kunden von CCA profitieren also von
10 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
State-of-the-Art-Lösungen und können
darauf vertrauen, immer die aktuellsten
Technologien im Einsatz zu haben.
CCA ist seit vielen Jahren Marktführer im
Bereich der Bestandsverwaltungssoftware
für Versicherungsmakler. Dies ist in erster
Linie der unermüdlichen Arbeit unserer
Mitarbeiter sowie der engen Zusammenarbeit
mit unseren Kunden und Partnern
zu verdanken. Wir ruhen uns jedoch keinesfalls
auf unseren Lorbeeren aus, ganz
im Gegenteil: wir arbeiten intensiv daran,
unsere Softwarelösungen laufend weiterzuentwickeln
und so unseren Kunden beständig
innovative, bedarfsgerechte Top-
Produkte in höchster Qualität anbieten zu
können. Über 2.500 zufriedene Anwender-
Innen aus dem In- und Ausland bestärken
uns darin, in unseren Anstrengungen zur
kontinuierlichen Verbesserung unserer
Softwareprodukte nicht nachzulassen.
Eines gleich vorweg: wir sind nicht perfekt
(und werden es wahrscheinlich auch
niemals sein), aber wir arbeiten hart daran,
unseren Kunden bestmögliche Produkte
und Services zu bieten – und darauf sind
wir auch stolz. Es gibt aber einige Dinge,
von denen wir überzeugt sind, sie besser
zu machen als andere: Das haben Sie bestimmt
schon von vielen Unternehmen
gehört, aber bei CCA sagen wir das nicht
nur, sondern meinen es auch so. Unsere
Softwareprodukte entstehen in enger Zusammenarbeit
mit unseren Kunden. Dadurch
können wir garantieren, dass unsere
Lösungen immer am Puls der Zeit sind und
die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich
abdecken.
Die Erfahrungen und Wünsche unserer
Kunden sind Basis und Triebfeder unserer
täglichen Arbeit. Deshalb nehmen wir
uns Zeit und hören genau zu, wenn unsere
Kunden etwas zu erzählen haben. So
können wir unsere Softwarelösungen noch
besser machen.
Als Marktführer im Bereich der Maklerverwaltungssoftware
verstehen wir es
als unsere Aufgabe, Trends zu setzen und
unseren Kunden beständig innovative und
bedarfsgerechte Lösungen zu bieten. Wir
entwickeln unser Software- und Dienstleistungsportfolio
fortlaufend weiter und
haben keine Scheu davor, auch mal etwas
ganz Neues auszuprobieren.
Wir sind überzeugt davon, dass die partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen
unseren Kunden, den Branchenverbänden
und uns der Schlüssel zum gemeinsamen
Erfolg ist. Deshalb ist es uns auch besonders
wichtig, gute Beziehungen zu unseren
Partnern aufzubauen uns diese auch langfristig
zu pflegen.
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RICHTIG GUTEN
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Unter Service verstehen wir die
umfassende Betreuung unserer Kunden
– angefangen von der Erstberatung,
über die Softwareeinführung, bis hin zur
täglichen Unterstützung bei der Arbeit
mit unseren Produkten.
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Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
und Freitag von 9 bis 14 Uhr telefonisch
unter +43 1 907 4111/DW77 oder per
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 11
MACHT DAS LEBEN
LEBENSWERT
Die HDI Lebensversicherung AG,
Niederlassung Österreich richtet sich
strategisch neu aus. Der Lebensversicherer
will in Zukunft mit umfassenden
Vorsorgelösungen und
einer langfristig angelegten Produktgestaltung
einen nachhaltigen Beitrag
zu einem lebenswerten Leben der
Menschen leisten. „Wir sind LEBENS-
WERT durch und durch!“, so das Leistungsversprechen
von HDI LEBEN.
Entsprechend wurde das HDI LEBEN
Produktportfolio vollständig auf finanzielle
WERTsicherung ausgerichtet.
Michael Miskarik, Niederlassungsleiter
der HDI Lebensversicherung AG in Österreich,
erklärt im Gespräch mit AgentNews
die Neuausrichtung und warum bei HDI
LEBEN die Marke in Zukunft ein Unternehmensführungsprogramm
ist:
Herr Miskarik, die HDI Lebensversicherung
AG präsentiert sich in Österreich mit
einer neuen Strategie. Was steckt dahinter?
Aktuell ist in der Versicherungswirtschaft ein
hohes Maß an Austauschbarkeit im Hinblick
auf Produkte und Leistungen zu beobachten.
Kunden bekommen mehr oder weniger überall
das Gleiche, mit ähnlichem Service und
ähnlichen Marketingsprüchen. Davon wollen
wir uns substanziell abheben und einen
echten Mehrwert für unsere Kunden und Geschäftspartner
schaffen.
Natürlich ist Markenbildung im Bereich der
Dienstleistung nicht ganz so leicht wie mit
Konsumgütern, aber gerade deshalb wollen
wir uns dieser Herausforderung stellen. Dieser
Qualitätsanspruch treibt uns an, immer besser
zu werden. Die Spezialisten von BRAND+,
dem Institut für mehrdimensionale Markenentwicklung,
haben uns nun souverän und
zielsicher durch den Prozess der strategischen
Neupositionierung der Qualitätsmarke HDI
LEBEN begleitet.
Was darf man sich von HDI LEBEN also in
Zukunft erwarten?
Wir wollen jeden Kontaktpunkt mit dem
Unternehmen zu einem LEBENSWERTen Moment
werden lassen und unsere Leistungen
und Services konsequent danach ausrichten.
Besonders bedarfsgerechte und professionelle
Serviceleistungen sollen dafür sorgen. Wir
gehen mit der LEBENSzeit unserer Kunden
und Partner verantwortungsvoll um, deshalb
organisieren wir unsere Prozesse möglichst
schlank und zeitsparend.
Darüber hinaus klären wir als aufklärende
Experten über Komplexes rund um das Versicherungsgeschäft
aktiv auf, transportieren
Wissenswertes und bemühen uns um eine
außergewöhnlich verständliche und klare
Sprache.
Hat das LEBENSWERT-Programm auch
Auswirkungen auf das Produktangebot?
Mit umfassenden Vorsorgelösungen und einer
langfristig angelegten Produktgestaltung
stellen wir die Werterhaltung in der Zukunft
sicher.
Das Produktportfolio wurde vollständig auf
finanzielle WERTsicherung fokussiert und basiert
auf vier Klassen, die einen echten Mehrwert
bieten: ARBEITSWERTsicherung, ZEIT-
WERTsicherung, EXISTENZWERTsicherung
und SOZIALWERTsicherung.
HDI LEBEN startet auch erstmals mit einer
Außenwerbe-Kampagne. Wie sieht diese
aus?
Unsere neuen Werbesujets sind ein wesentlicher
Bestandteil unseres LEBENSWERT-Programms,
indem sie die Aufmerksamkeit auf
besonders LEBENSWERTE Momente aus dem
Alltag der Menschen lenken.
Vielen Menschen wird erst durch Schicksalsschläge
klar, was im Leben wirklich wichtig
ist. Wir wollen mit Situationen des täglichen
Lebens Bewusstsein für das LEBENSWERTe im
Leben schaffen und sensibilisieren. Denn vielfach
nehmen wir diese besonderen Momente,
in all der Hektik, gar nicht mehr wahr.
Und bekanntlich sind es ja die kleinen Dinge,
die uns emotional berühren in schöner Erinnerung
bleiben und das Leben LEBENSWERT
machen.
Welche Rolle spielen Social Media in diesem
neuen Auftritt?
HDI LEBEN startet mit der Frage „Was macht
Ihr Leben LEBENSWERT?“ erstmals auch einen
öffentlichen Diskurs auf Facebook und lädt
nicht nur Vertriebspartner und Kunden sondern
auch die breite Öffentlichkeit zum aktiven
Dialog ein.
Mehr dazu auf:
facebook.com/HDI.Lebenswert
12 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
DIE REISE IN IHRE
FINANZIELLE ZUKUNFT
BEGINNT JETZT!
TwoTrust Aktiv: DER IDEALE REISEBEGLEITER, DER SICH
IHREN ZIELEN UND WÜNSCHEN ANPASST. NICHT UMGEKEHRT.
TWOTRUST AKTIV -
NEU IM HDI LEBEN PRODUKTPORTFOLIO
HDI LEBEN erweitert ihre beliebte TwoTrust-Familie um TwoTrust Aktiv, eine
fondsgebundene Rentenversicherung, die mit intelligenten Gestaltungsmöglichkeiten
ausgestattet ist und sich so jederzeit individuell an Kundenbedürfnisse
anpassen lässt – auch wenn sich diese im Laufe der Zeit ändern.
HDI LEBEN hat sich zum Ziel gesetzt,
den Menschen mit erstklassigen Vorsorgelösungen
ein LEBENSWERTes Leben zu
ermöglichen. Dazu gehört nicht zuletzt die
bedarfsgerechte finanzielle Absicherung.
Und hier bietet HDI LEBEN mit der neuen
TwoTrust-Generation, zu welcher der Two-
Trust Aktiv zählt, qualitativ hochwertige
und flexibel kombinierbare Produkte, die
eine höchstmögliche Individualisierung
erlauben, wie immer es die Lebensplanung
der Kunden verlangt.
„Der Kunde kann bei TwoTrust Aktiv zwischen
rund 40 qualitätsgeprüften Investmentfonds
sowie sieben ETFs renommierter
internationaler Fondsgesellschaften
wählen. Wer seine Investmentfonds nicht
selbst auswählen möchte, kann alternativ
auf aktiv gemanagte Portfolios von HDI
LEBEN zurückgreifen“, erklärt Christian
Wagner, Produktmanager bei HDI LEBEN
in Österreich.
Diese sogenannten Investment-Stabilitäts-
Pakete (ISP), richten sich nach dem persönlichen
Sicherheitsbedürfnis und der
Anlegermentalität des Kunden. Je nach
Risikotragfähigkeit und Lebensphase stehen
acht verschiedene ISPs zur Auswahl.
Dabei bestimmt der Kunde gemeinsam mit
dem Berater sein individuelles Sicherheitsniveau.
Der Risikomanager stellt dann mit
Hilfe des Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) sicher,
dass die mit dem Kunden vereinbarte
Risikobereitschaft eingehalten wird. „Die
bisherige Performance der ISPs braucht
den Vergleich mit internationalen Fondsschwergewichten
keinesfalls zu scheuen: So
haben der ISP Sprint und der ISP Sportiv
innerhalb der letzten fünf Jahre eine Gesamtperformance
von mehr als 30 Prozent
erzielt,“ sagt Wagner nicht ohne Stolz.
Die Flexibilität für den Kunden kommt
auch in der Fondsauswahl nicht zu kurz:
„Ändern sich Ziele und Bedürfnisse unserer
Kunden während der Laufzeit, so
können Portfolios und Fonds beliebig oft
und kostenlos gewechselt werden“, betont
Christian Wagner.
Darüber hinaus ist der neue TwoTrust Aktiv
das erste ungezillmerte Produkt im HDI
LEBEN Vorsorgeportfolio. Diese besonderen
Eigenschaften machen den TwoTrust
Aktiv zum idealen Begleiter für Menschen,
die ihre finanzielle Zukunft aktiv mitgestalten
wollen und Wert auf eine Veranlagung
legen, welche sich auch während der Laufzeit
an ihre Ziele und Bedürfnisse anpassen
lässt.
Als fondsgebundene Rentenversicherung
vereint TwoTrust Aktiv die Vorzüge des
klassischen Fondssparens mit jenen einer
Rentenversicherung und punktet darüber
hinaus mit einem Steuervorteil. Der Two-
Trust Aktiv unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer,
die seit 1. Jänner 2016 in Höhe
von 27,5% auf Erträge aus Kapitalanlagen
fällig ist. Bei laufender Prämienzahlung ist
lediglich die Versicherungssteuer von 4%
der Prämie zu zahlen.
Für Christian Wagner ergibt sich aus den
vielen Besonderheiten sowie dem ungezillmertem
Tarif des TwoTrust Aktiv eine
Win-Win-Situation – nicht zuletzt für die
Kunden: sie profitieren von einer besseren
Wertentwicklung über die gesamte Laufzeit.
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 13
STEUERTIPPS MIT
JAHRESENDE 2017:
WAS KANN, MUSS, SOLLTE
MAN NOCH TUN?
Am 32. Dezember ist es zu spät! Alle Jahre wieder:
Was ist bis Jahresende noch zu tun bzw. zu beachten?
Tipps für Unternehmer:
Investitionen wirken sich mit Ausnahme
der geringwertigen Wirtschaftsgüter (bis
€ 400,-) grundsätzlich nur im Wege der Abschreibung
aus.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften
können darüber hinaus den
Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% des
Gewinnes (bis 30.000,- automatisch) bestimmter
Investitionen bzw. Wertpapiere
gewinnmindernd geltend machen. Ab einem
Gewinn von € 175.000,- wird dieser
eingeschliffen.
Durch das RÄG 2014 sind die Bewertungsspielräume
bei den Vorräten, halbfertigen
Erzeugnissen (noch nicht abrechenbaren
Leistungen) und Rückstellungen ziemlich
eingeschränkt. Inventur gemacht werden
muss natürlich trotzdem.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können
durch das Zuflussprinzip (Verlagerung von
Einnahmen, Vorziehen von Ausgaben) Ihr
Ergebnis beeinflussen. Gleiches gilt für Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung.
Spenden an begünstigte Institutionen sind
in Höhe bis zu 10% des laufenden Gewinnes
(vor Gewinnfreibetrag) abzugsfähig.
Tipps für Arbeitnehmer:
Bei den Werbungskosten (= beruflich veranlasste
Ausgaben) gilt mit Ausnahme der
AfA das Abflussprinzip, d.h., sie müssen
auch tatsächlich bezahlt worden sein.
Bei Sachgeschenken und Betriebsveranstaltungen
fallen bis zu 186,- € bzw. 365,- € weder
Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.
Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung
für das Jahr 2012 ist nur mehr bis Jahresende
möglich.
Weiters:
Auch bei den Sonderausgaben
• bestimmte Rentenzahlungen
• „Topf-Ausgaben“ (Lebens-, Krankenund
Unfallversicherung, Wohnraumschaffung
und Wohnraumsanierung)
soweit noch möglich
• freiwillige Weiterversicherungen
• Nachkauf von Versicherungszeiten
• Kirchenbeiträge
• Spenden an begünstigte Institutionen
bis zu 10% des Gesamtbetrages der
Einkünfte (nach Verlustausgleich)
• Steuerberatungshonorare (sofern nicht
Betriebsausgaben oder Werbungskosten)
gilt das Abflussprinzip!
14 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
Der Verlustabzug wird – soweit er bekannt
ist – vom Steuerberater automatisch berücksichtigt.
Außergewöhnliche
Belastungen:
Dies sind die „unliebsamen“ Ausgaben,
wo es besser wäre, sie nicht zu haben, z.B.
Krankheits- oder Pflegekosten, Katastrophenschäden,
unter Umständen Begräbniskosten.
Auch hier gilt das Abflussprinzip, darüber
hinaus ist ein einkommensabhängiger
Selbstbehalt in Abzug zu bringen. Um diesen
zu überwinden, ist es ratsam möglichst
viele derartigen Zahlungen in einem Jahr
zu leisten!
Kein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen bei
• Aufwendungen zur Beseitigung von
Katastrophenschäden,
• Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung
(Pauschale),
• Aufwendungen für die Kinderbetreuung
(max. € 2.300,- pro Jahr und
Kind),
• Mehraufwendungen wegen Behinderung
(ab 25.% – Behindertenpass! –
bzw. Bezug der erhöhten Familienbeihilfe).
Auch für Zahlungen für Bausparverträge
und staatlich geförderte Zukunftsvorsorgen
ist es am 32. Dezember zu spät!
Schließlich können unter Umständen
Spekulationsgewinne und -verluste miteinander
ausgeglichen (verrechnet) werden.
Dies macht aber nur Sinn, wenn die
Veräußerung ohnehin geplant ist und erfordert
eine Beratung im Einzelfall!
Achtung Scheinunternehmen!
Vor einiger Zeit wurde zur Betrugsbekämpfung
beim Finanzministerium eine
Liste von Scheinunternehmen eingerichtet.
Wir haben darüber berichtet, wollen aber
wieder an dieses Thema erinnern, weil damit
erhebliche Haftungen verbunden sind.
Auf dieser Liste befinden sich Unternehmen,
die nach Ansicht des BMF nur dazu
gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge
bzw. Entgeltsansprüche
von Arbeitnehmern zu verkürzen
oder zu hinterziehen.
Derzeit enthält diese Liste 95 Unternehmen.
Überprüfen Sie speziell im Bau- und
Baunebengewerbe unbedingt neue Geschäftsbeziehungen,
aber natürlich auch
bestehende, wenn Ihnen etwas verdächtig
vorkommt. Ab der Eintragung haften
nämlich Auftraggeber neben dem Scheinunternehmern
für Entgeltansprüche von
Arbeitnehmern, die für diesen Auftrag eingesetzt
waren.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie
auch an die HFU-Liste erinnern, aus der
hervorgeht, ob man an den Geschäftspartner
haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme
zahlen darf.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr
Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter
unter
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 15
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16 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 17
LUCKY CAR ÖSTERREICH -
DAS GUTE GESCHÄFT MIT KLEINEN SCHÄDEN
Ossi Matic ist mit Lucky Car äußerst erfolgreich unterwegs. Von der Idee bis zu
derzeit 23 Filialen hat es lediglich ein paar Jahre gedauert. In den knallig gelben
Werkstätten mit dem glücklichen Auto im Logo, werden bei allen Automarken
Lackschäden, Steinschläge, Dellen, Hagelschäden und Felgen bis hin zu schweren
Unfallschäden schnell und unkompliziert repariert. Mit den AgentNews hat
Ossi Matic über das Geheimnis seines Erfolges, dem Premium-Anspruch und
seine Vorteile gegenüber traditionellen Marken-Werkstätten gesprochen.
Wie ist es zu dieser Idee gekommen?
Die Idee kam aus dem Eigenbedarf an schneller
und kostengünstiger Reparatur. Schwierig
war die Namensfindung für die Marke und die
Domain. Da wir die Marke international registrieren
lassen wollten, mussten wir viel recherchieren
und die meisten Namen, die uns gefallen
hätten, hat es in Deutschland, Italien oder
Amerika schon gegeben. Der Name Lucky
Car war noch frei, also haben wir den Namen
schützen lassen und die Marke umgesetzt.
Dann ging es an die Sichtung von Standorten,
der Auswahl von Qualitätsprodukten wie zum
Beispiel Lacke usw. 2008 wurde dann der erste
Standort in Brunn am Gebirge eröffnet.
Lucky Car ist ein Franchisekonzept. Warum
wurde dieser Weg gewählt, um ein
Filialnetz aufzubauen?
Unser Konzept ist sehr mitarbeiterintensiv. Damit
die Kundenzufriedenheit und Qualität der
Arbeit vor Ort gewährleistet wird, ist es immer
besser, wenn der Unternehmer, selbst im Geschäft
steht und schaut, dass alles gut läuft.
Das funktioniert über ein Franchise-System
am besten. Wenn dann die Marke für Qualität
steht und entsprechend beworben wird, dann
wirkt das attraktiv auf neue Partner und damit
auf das Wachstum von Lucky Car. 2008
sind wir gestartet und 2016 wurden wir vom
österreichischen Franchise-Verband mit einem
Award für das Franchise-System des Jahres
ausgezeichnet. Das ist ein Qualitätsmerkmal
und zeigt, dass Lucky Car ein sehr gutes
Franchise-System ist. Die beste Werbung sind
unsere erfolgreichen Partner.
Wie kann man Franchise-Partner werden?
Die Interessenten brauchen Unternehmergeist
und Mut zur Veränderung. Referenzadressen
sind unsere bestehenden Partner, die kontaktiert
werden können. Neue Partner müssen
zwischen 30 und 40 Prozent des Kapitals mitbringen.
Die Anfangs-Investitionen haben
sich im Schnitt nach zwei Jahren gerechnet.
Derzeit gibt es 23 Filialen im Großraum
Wien und in Niederösterreich. Ist eine weitere
Expansion geplant oder verträgt der
Markt nicht mehr?
Doch. Wir eröffnen im November unsere erste
Lucky Car-Filiale in Eisenstadt, im Burgenland.
Wir strecken unserer Fühler auch in Richtung
Oberösterreich und Salzburg aus. Unser langfristiges
Ziel ist es, in Österreich 50 Filialen aufzubauen.
Welche Schäden machen das Gros an den
Aufträgen aus?
Den höchsten Umsatz erzielen wir mit
Lack- und Karosseriearbeiten, Windschutzscheibenreparaturen
und -tausch, Dellen
und Hagelschäden, sowie Felgen- und Innenraumreparaturen.
Unsere Strategie ist sehr
klar. Wir sind direkt im Ballungsraum vertreten
und nicht in abgelegenen Industriezentren.
Wir sind dort, wo der Kunde ist. Allein dadurch
können wir zwischen 20 und 25 Prozent an
Kunden ohne zusätzlichen Marketingaufwand
generieren.
18 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
Was ist der Unterschied zu den Mitbewerbern?
Bei unseren Filialen ist alles auf Funktionalität, beste Technik und gut
ausgebildete Mitarbeiter ausgerichtet. Wir bauen keine Glaspaläste oder
architektonische Prestigefilialen, die der Kunde letztlich mitzahlen muss.
Daher können wir unseren Kunden beste Preise zu einer Topqualität anbieten
- was Vertragswerkstätten eben nicht können.
Was ist dabei Ihr Erfolgsgeheimnis?
Wir bieten Top-Qualität, bestes Kundenservice zu einem leistbaren, fairen
Preis. Das bringt unseren Kunden bis zu 65 % Ersparnis gegenüber anderen
Werkstätten. Die Versicherungen reduzieren den Selbstbehalt, wenn
uns die Kunden beauftragen oder wir reduzieren ihn für den Kunden. In
diesem Zusammenhang möchte ich auch gleich ein Angebot an die
Leser des Magazins und alle Versicherungsagenten machen: Vermitteln
Sie uns die Schadensfälle Ihrer Autokunden und Sie erhalten garantiert
sehr attraktive Provisionen.
Das bedeutet, dass Sie aggressiv in den Wettbewerb mit Vertragswerkstätten
gehen. Das macht dort nicht unbedingt Freunde, oder?
Die Markenwerkstätten können vom hohen Preisniveau nicht abweichen,
weil sie Konzernvorgaben folgen müssen. Sie haben große Glaspaläste
gebaut, die der Kunde mitzahlen muss. Dazu kommen die Kosten
für die komplette technische Ausstattung, um alles an den Fahrzeugen
reparieren zu können. Beim Verkauf von Neuwagen oder Gebrauchtwagen
sind kaum noch Spannen drinnen, also muss die Werkstatt das
Geld verdienen. Das geht auch oft über den Verkauf von Ersatzteilen.
Lucky Car ist der Spezialist für Lack und Karosserie. Bei Lucky Car wird
möglichst viel repariert. Ersatzteile werden nur dann verwendet, wenn
der Schaden nicht mehr reparierbar ist.
Können Sie durch günstige Preise auch hohe Qualität anbieten?
Qualität ist die oberste Prämisse. Das geht nur über top-ausgebildete
Mitarbeiter. Wir haben uns, wenn man es salopp sagt, als Premium-
Diskonter positioniert. Die Kunden kommen also, weil sie sparen wollen.
Allerdings wird bei uns die Qualität vor der Abholung sehr genau kontrolliert.
Viel genauer, als bei einer Abholung von einer Vertragswerkstatt.
Dementsprechend muss die Qualität bei uns sehr hochwertig sein.
An Social Media und online kommt man heute nicht mehr vorbei.
Spielt das in Ihrem Konzept eine große Rolle?
Etwa 30 Prozent unserer Kunden kommen über die Suchmaschine zu
uns. Wenn man Begriffe wie Lackschaden, Auto, Reparatur eingibt,
dann muss man ganz oben stehen. Unsere Website wird regelmäßig
aktualisiert und darin sind alle Partner mit ihren Filialen vertreten. Dazu
sind wir auch in Sozialen Medien wie Facebook sehr aktiv. Innerhalb der
Franchise-Partner wird in einer eigenen Gruppe über WhatsApp kommuniziert.
Das Geschäft entscheidet sich immer stärker über Online. Das
ist die Zukunft, für uns ist es bereits die Gegenwart.
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 19
AGENTENFEST 2017
DER WIENER
VERSICHERUNGS-
AGENTEN
Das Landesgremium Wien der Versicherungsagenten
lud am 10. August 2017 seine Mitglieder zum
traditionellen Sommerfest in luftiger Höhe in die
Wolke 21 im Saturn Tower ein.
170 Agentinnen und Agenten folgten der Einladung und
sie nutzten die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit
unseren Sponsorpartnern aus der Versicherungswirtschaft.
Kulinarik und Netzwerken in
luftiger Höhe
Selbst ein zu Beginn einsetzender, kurzer Gewittersturm
konnte die gute Stimmung nicht vertreiben und schon gar
nicht trüben. Für das leibliche Wohl der Gäste sorgten kulinarische
Genüsse, sodass dem Netzwerken mit Branchenkollegen
und den Partnern aus der Versicherungswirtschaft
nichts im Wege stand.
Obmann Karl Weisz freute sich über den zahlreichen Besuch
und er bedankte sich ausdrücklich bei den Sponsorpartnern
für die Unterstützung.
22 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 23
24 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 25
26 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
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28 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 29
Gerald Zahnt gewinnt einen Rewe-Gutschein Erwin Raab gewinnt ein Apple Iphone 8
AGENTENFEST 2017
TOMBOLAGEWINNER
Wir gratulieren den Gewinnern sehr herzlich und bedanken uns bei den
Spendern, die in Summe 158 Lose gekauft und es uns ermöglicht haben, den
Erlös einem karitativen Zweck zu Gute kommen zu lassen.
Bei der diesjährigen Tombola haben folgende Losnummern, die am 11.8.2017 im Landesgremium
Wien der Versicherungsagenten, im Beisein von Obmann Karl Weisz gezogen
wurden, gewonnen:
Hauptpreis
Los-Nr.:
I Phone 8 297
Samsung Galaxy S8 290
Gutschein Donauzentrum 202
Gutschein Donauzentrum 163
Gutschein Donauzentrum 281
Gutschein Donauzentrum 269
Gutschein Donauzentrum 247
Gutschein Spar 165
Gutschein Spar 047
Hauptpreis
Los-Nr.:
Gutschein Spar 228
Gutschein Spar 107
Gutschein Wein & Co 287
Gutschein Wein & Co 244
Gutschein Rewe 266
Gutschein Rewe 010
Überraschungspreis Damen 044
Überraschungspreis Damen 036
Überraschungspreis Herren 004
Melanie Pirker gewinnt eine Michael Kors Tasche
30 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
Milan Lulic gewinnt einen DZ-Gutschein
Raphaela Rataj gewinnt einen DZ-Gutschein
Dominik Obmann gewinnt einen Wein & Co-Gutschein
Sabrina Svec gewinnt einen Spar-Gutschein
Hans Frebel gewinnt ein Samsung Galaxy S8
Vanessa Kutics gewinnt eine Michael Kors Tasche
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 31
32 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
AGENTEN FÜR AGENTEN
EINE INITATIVE DES WIENER GREMIUMS
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sollte man vermehrt zusammenrücken
und Synergien nutzen. Das soll künftig auch für die Wiener
Versicherungsagenten gelten.
Denn das Gute liegt bekanntlich so nah. So
hat Obmann Karl Weisz mit „Agenten für
Agenten“ eine neue Initiative gesetzt, die
genau darauf abzielt und eine unterstützende
Wirkung zeigen soll. „So können wir
uns zum Beispiel mit Aufträgen bei den,
von Versicherungsagenten betriebenen
Zulassungsstellen, gegenseitig unterstützen
und somit bestehende Synergien nützen“,
so Obmann Karl Weisz im Gespräch mit
den AgentNews. Damit Sie sich, liebe Leserinnen
und Leser einen Überblick über
das umfangreiche und vor allem serviceorientierte
Angebot machen können hat
die Redaktion der AgentNews die von Versicherungsagenten
geführte Zulassungsstellen
besucht und stellt Ihnen hier auf den
folgenden Seiten Kolleginnen und Kollegen
in ihren Arbeitsstätten vor. Besuchen Sie
doch bei Ihrer nächsten Anmeldung doch
gleich eine dieser Zulassungsstellen!
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Ottakringerstraße 17
1160 Wien
Telefon: 01 / 947 77 59
Fax: 01 / 403 01 17
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weitere Filialen:
1160 Wien, Ottakringerstraße 17
1020 Wien, Taborstrasse 54
1110 Wien, Simmeringer Hauptstrasse 60-64
1040 Wien, Wiedner Hauptstrasse 138
1030 Wien, Rüdengasse 4
AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 33
TEAM
HAMPEJS
Zulassungsstelle Markus Hampejs
Prager Straße 54
1210 Wien
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Telefon: +43 1 890 40 93
Fax: +43 1 890 40 93-10
www.zulassungsstelle-1210wien.at
Allianz Agentur Alexander Weber GmbH
Fröhlichgasse 5
1230 Wien
agentur.weber@allianz.at
Telefon: +43 1 880 03-0
Fax: +43 1 880 03-44
MPV Versicherungsbüro GmbH
Fasangasse 34
1030 Wien
Telefon: +43 1 934 25 24
Fax: +43 1 934 25 24
office@mpv-versicherung.at
www.zulassungsstelle1030.at
34 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
EFG Vermögensverwaltung Liebel KG
Schönbrunnerstrasse 221
1120 Wien
office@e-f-g.at
Telefon: +43 1 892 85 00
Fax: +43 1 892 85 00-22
www.e-f-g.at
Versicherungsagentur Lulic
Vorgartenstraße 174
1020 Wien
agentur.lulic-holl@allianz.at
Telefon: +43 1 812 09 09-0
Fax: +43 1 812 09 09-40
Versicherung• Bausparen• Leasing
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Telefon: +43 1 270 02 67
Mobil: 0699 196 78 968
Fax: +43 1 202 33 60
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 35
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36 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
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• Funktionär seit 2000
• Meine Aufgabe im Gremium:
die optimale Vertretung der Mitglieder / Kollegen
BERNHARD PROKES
• Jahrgang 1990
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010
• Funktionär seit 2015
• Meine Aufgabe im Gremium:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge Versicherungsagenten“
HEINZ NEUMAYER
• Jahrgang 1966
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988
• Funktionär seit 2010
• Meine Aufgabe im Gremium:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Aus,- Weiterbildung“
38 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS
ROBERT FLETSCHBERGER
• Jahrgang 1979
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär seit 2010 in Wien
• Meine Aufgabe im Gremium:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“
HELMUT PURKER
• Jahrgang 1961
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981
• Funktionär seit 2000
• Meine Aufgabe im Gremium:
Arbeitsgruppe Markengründung, Bundesgremium, Weiterbildung
ALEXANDER MÜLLNER
• Jahrgang 1975
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär seit 2010
• Meine Aufgabe im Gremium:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Öffentlichkeitsarbeit“
MARKUS BAYER
• Jahrgang 1976
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2007
• Funktionär seit 2015
• Meine Aufgabe im Gremium:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Veranstaltung“
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AGENT NEWS | 2017 | Ausgabe 2 | 39
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40 | Ausgabe 2 | 2017 | AGENT NEWS