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RAL 1015 taxi news Heft 6-2017

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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So bewarb my<strong>taxi</strong> die vom 10. bis 23. Juli <strong>2017</strong> laufende Gutscheinaktion.<br />

information<br />

Zweiwöchige Gutschein-Aktion von my<strong>taxi</strong><br />

Kostenlose, vermittlerunabhängige Taxifahrt im Wert von bis zu 15 Euro<br />

Der Taxi-App-Betreiber my<strong>taxi</strong><br />

startete am 10. Juli in Hamburg<br />

eine zweiwöchige und bislang<br />

einmalige Gutscheinaktion, über<br />

die Fahrgäste eine Taxifahrt im<br />

Wert von bis zu 15 Euro erhielten.<br />

Das Besondere daran:<br />

Die 15 Euro wurden von my<strong>taxi</strong> unabhängig<br />

davon bezuschusst, ob es sich um eine<br />

„my<strong>taxi</strong>-Fahrt” handelte, oder nicht.<br />

Jeder konnte teilhaben<br />

Wer noch kein my<strong>taxi</strong>-Nutzer war, registrierte<br />

sich kostenfrei mit seinen Kundenund<br />

Zahlungsinformationen (Kreditkarte<br />

oder PayPal Account).<br />

Für bereits registrierte my<strong>taxi</strong>-Kunden war<br />

es besonders einfach in den Genuss der<br />

15-Euro-Freifahrt zu gelangen.<br />

Sie öffneten die my<strong>taxi</strong>-App, tippten im<br />

Startbildschirm auf das Profilbild und danach<br />

auf „Gutschein hinzufügen” (ggf. zuvor<br />

„Bezahlen per App“ einrichten) und gaben<br />

den Gutschein-Code FREIFAHRTSCHEIN ein.<br />

Fertig.<br />

Bei der nächsten bargeldlosen my<strong>taxi</strong>-Tour<br />

wurden die 15 Euro automatisch mit dem<br />

Fahrpreis verrechnet. Ein Restguthaben<br />

wurde nicht gebildet.<br />

Grundsätzlich stand es dem Fahrgast frei,<br />

ob er mit einem my<strong>taxi</strong>-Taxi oder einem<br />

anderen Taxi fuhr. Auch eine Taxifahrt,<br />

die nicht mit my<strong>taxi</strong> durchgeführt wurde,<br />

musste bargeldlos bezahlt werden.<br />

Wir haben beides probiert. Die Guthabeneinlösung<br />

bei der my<strong>taxi</strong>-Fahrt war schnell<br />

und unkompliziert.<br />

Für die Erstattung der 15 Euro unserer<br />

Fahrt mit dem nicht my<strong>taxi</strong>-Fahrzeug<br />

mussten eine vollständig ausgefüllte<br />

Quittung, der ausgedruckte EC- oder Kreditkartenbeleg<br />

sowie die Bankverbindung<br />

bei my<strong>taxi</strong> eingereicht werden. Die E-Mail-<br />

Adresse musste mit der bei my<strong>taxi</strong> in der<br />

App hinterlegten E-Mail-Adresse übereinstimmen.<br />

Alle Details zur Aktion sowie ein Formular<br />

zum Einreichen der Quittungen stellte<br />

my<strong>taxi</strong> auf der Webseite:<br />

https://www.my<strong>taxi</strong>-freifahrtschein.de/ zur<br />

Verfügung. Ach hier erfolgte die Abwicklung<br />

kurzfristig.<br />

Die Aktion lief vom 10. bis 23. Juli <strong>2017</strong> in<br />

Hamburg, Hannover, Lübeck, Köln,<br />

Düsseldorf, Bochum, Bonn, Essen, Dortmund,<br />

München, Nürnberg, Ingolstadt,<br />

Frankfurt a. M., Wiesbaden, Darmstadt,<br />

Mainz, Offenbach, Berlin, Leipzig, Dresden,<br />

Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim.<br />

Bargeldloses zahlen steht<br />

in Deutschland immer noch<br />

am Anfang<br />

Alexander Mönch, General Manager von<br />

my<strong>taxi</strong> in Deutschland, erklärt die Hintergründe<br />

zu der Aktion: „Zu einem guten und<br />

modernen Taxi-Service gehört heute die<br />

Möglichkeit einer schnellen und bargeldlosen<br />

Bezahlung der Taxifahrt.<br />

Obwohl es in einigen Städten wie z.B. Berlin<br />

sogar vorgeschrieben ist, bieten auch heute<br />

noch nicht alle Taxifahrer diesen Service<br />

an. Das möchten wir gerne ändern. Ob per<br />

App, mit EC- oder Kreditkarte – wer in den<br />

kommenden zwei Wochen in den my<strong>taxi</strong><br />

Städten bargeldlos bezahlt, kann von uns<br />

einen Zuschuss bis zu einer Höhe von<br />

maximal 15 Euro erhalten”.<br />

Rechtlicher Hintergrund<br />

my<strong>taxi</strong> hatte in Deutschland im Jahr<br />

2015 mehrere sogenannte 50-Prozent-Aktionen<br />

durchgeführt, bei denen<br />

my<strong>taxi</strong>-Nutzer nur die Hälfte des Fahrpreises<br />

zahlen mussten. Der Taxifahrer<br />

erhielt zwar den kompletten Fahrpreis,<br />

aber my<strong>taxi</strong> hatte die Hälfte bezuschusst.<br />

Gegen diese Marketingaktionen sind<br />

mehrere Wettbewerber gerichtlich gegen<br />

my<strong>taxi</strong> vorgegangen.<br />

Obwohl es verschiedene Gerichte gab,<br />

die die Rechtmäßigkeit der Aktion bestätigten<br />

(u. a. LG Hamburg, LG Stuttgart)<br />

hat das Oberlandesgericht Frankfurt am<br />

14. Februar <strong>2017</strong> geurteilt, dass my<strong>taxi</strong><br />

keine Rabatte gewähren darf, die zu<br />

einem Preiswettbewerb zwischen Taxifahrern<br />

führen und von der ausschließlich<br />

my<strong>taxi</strong>-Fahrer profitieren.<br />

Die aktuelle 15-Euro-Aktion war daher<br />

für alle Taxifahrgäste in den my<strong>taxi</strong>-<br />

Städten zugänglich – unabhängig von<br />

der tatsächlichen Nutzung der my<strong>taxi</strong>-<br />

App.<br />

6/<strong>2017</strong> · <strong>RAL</strong> <strong>1015</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> 19

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