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GVF_November-2017

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Foto: fotolia.de / ©stokkete<br />

Bescheid wissen, Geld sparen<br />

Ratgeber Finanzen:<br />

Was sich für Bankkunden ab Januar 2018 ändert<br />

Am 13. Januar 2018 tritt ein Gesetz mit dem sehr sperrigen Namen<br />

"Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie"<br />

(ZDUG) in Kraft. Damit soll ein harmonisierter Rechtsrahmen<br />

für den Zahlungsverkehr innerhalb der EU geschaffen<br />

werden. Für den Bürger kann sich dies in barer Münze auszahlen.<br />

Denn damit dürfen Händler in vielen Fällen keine gesonderten<br />

Entgelte für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen<br />

mehr berechnen. Ärgerlich waren diese gesonderten<br />

Entgelte bislang für viele Verbraucher, die online zum Beispiel<br />

eine Urlaubsreise, Flüge oder Hotels gebucht hatten und mit<br />

ihrer Kreditkarte bezahlen wollten. Die Finanzexperten der Targobank<br />

haben die wesentlichen Eckpunkte zusammengefasst:<br />

- Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen sowie Einkäufen<br />

übers Internet aber auch im stationären Handel dürfen Händler<br />

künftig keine gesonderten Gebühren verlangen. Diese Regelung<br />

gilt europaweit. Grundsätzlich untersagt sind solche<br />

Zusatzgebühren künftig auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren<br />

im SEPA-System.<br />

- Wer bislang mit seiner Kreditkarte ein Auto gemietet hatte,<br />

dem wurde oft vor der eigentlichen Bezahlung eine bestimmte<br />

Summe auf der Karte "geblockt". Mit dem neuen Gesetz ist<br />

dies erst möglich, wenn der Karteninhaber einer solchen Reservierung<br />

zuvor zustimmt.<br />

- Das neue Gesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister<br />

zur Einführung des Verfahrens der sogenannten starken<br />

Kundenauthentifizierung, um die Sicherheit von Online-Bezahlvorgängen<br />

im E-Commerce zu verbessern.<br />

Die Haftungsregelungen werden verbraucherfreundlicher:<br />

Bankkunden haften bei einem Missbrauch ihrer Bankoder<br />

Kreditkarte oder ihrer Online-Banking-PIN/TAN<br />

dank dem neuen Gesetz nur noch mit 50 Euro. Bislang<br />

werden 150 Euro bis zur Sperrung der Karte beziehungsweise<br />

des Kontos fällig. Die Haftungsgrenze gilt jedoch<br />

nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig oder absichtlich<br />

gehandelt hat.<br />

- Sogenannte Zahlungsauslösedienste unterstehen künftig<br />

der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) und erhalten von den Banken Zugang zu Kontoinformationen,<br />

wenn der Kontoinhaber dem zugestimmt<br />

hat. Bankkunden können gegenüber diesen Drittanbietern<br />

künftig auch ihr PIN/TAN-Verfahren einsetzen.<br />

- Eine weitere Neuregelung betrifft das Lastschriftverfahren.<br />

Die Möglichkeit, Lastschriften binnen acht Wochen nach Belastung<br />

zurückbuchen zu lassen, war bislang zwischen Kunden<br />

und Bank vertraglich geregelt. Nun wird das Recht auf<br />

Lastschriftrückgabe auch gesetzlich verankert.<br />

<strong>November</strong> <strong>2017</strong> | 21

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