GVF_November-2017
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Foto: fotolia.de / ©stokkete<br />
Bescheid wissen, Geld sparen<br />
Ratgeber Finanzen:<br />
Was sich für Bankkunden ab Januar 2018 ändert<br />
Am 13. Januar 2018 tritt ein Gesetz mit dem sehr sperrigen Namen<br />
"Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie"<br />
(ZDUG) in Kraft. Damit soll ein harmonisierter Rechtsrahmen<br />
für den Zahlungsverkehr innerhalb der EU geschaffen<br />
werden. Für den Bürger kann sich dies in barer Münze auszahlen.<br />
Denn damit dürfen Händler in vielen Fällen keine gesonderten<br />
Entgelte für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen<br />
mehr berechnen. Ärgerlich waren diese gesonderten<br />
Entgelte bislang für viele Verbraucher, die online zum Beispiel<br />
eine Urlaubsreise, Flüge oder Hotels gebucht hatten und mit<br />
ihrer Kreditkarte bezahlen wollten. Die Finanzexperten der Targobank<br />
haben die wesentlichen Eckpunkte zusammengefasst:<br />
- Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen sowie Einkäufen<br />
übers Internet aber auch im stationären Handel dürfen Händler<br />
künftig keine gesonderten Gebühren verlangen. Diese Regelung<br />
gilt europaweit. Grundsätzlich untersagt sind solche<br />
Zusatzgebühren künftig auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren<br />
im SEPA-System.<br />
- Wer bislang mit seiner Kreditkarte ein Auto gemietet hatte,<br />
dem wurde oft vor der eigentlichen Bezahlung eine bestimmte<br />
Summe auf der Karte "geblockt". Mit dem neuen Gesetz ist<br />
dies erst möglich, wenn der Karteninhaber einer solchen Reservierung<br />
zuvor zustimmt.<br />
- Das neue Gesetz verpflichtet die Zahlungsdienstleister<br />
zur Einführung des Verfahrens der sogenannten starken<br />
Kundenauthentifizierung, um die Sicherheit von Online-Bezahlvorgängen<br />
im E-Commerce zu verbessern.<br />
Die Haftungsregelungen werden verbraucherfreundlicher:<br />
Bankkunden haften bei einem Missbrauch ihrer Bankoder<br />
Kreditkarte oder ihrer Online-Banking-PIN/TAN<br />
dank dem neuen Gesetz nur noch mit 50 Euro. Bislang<br />
werden 150 Euro bis zur Sperrung der Karte beziehungsweise<br />
des Kontos fällig. Die Haftungsgrenze gilt jedoch<br />
nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig oder absichtlich<br />
gehandelt hat.<br />
- Sogenannte Zahlungsauslösedienste unterstehen künftig<br />
der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) und erhalten von den Banken Zugang zu Kontoinformationen,<br />
wenn der Kontoinhaber dem zugestimmt<br />
hat. Bankkunden können gegenüber diesen Drittanbietern<br />
künftig auch ihr PIN/TAN-Verfahren einsetzen.<br />
- Eine weitere Neuregelung betrifft das Lastschriftverfahren.<br />
Die Möglichkeit, Lastschriften binnen acht Wochen nach Belastung<br />
zurückbuchen zu lassen, war bislang zwischen Kunden<br />
und Bank vertraglich geregelt. Nun wird das Recht auf<br />
Lastschriftrückgabe auch gesetzlich verankert.<br />
<strong>November</strong> <strong>2017</strong> | 21