Reisen USA Sommer 2018
bis 31.3.2019
bis 31.3.2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
128 <strong>USA</strong> KANADA WOHN- UND CAMPMOBILE · VERSICHERUNGEN<br />
Versicherungen<br />
Wohn- und Campmobile<br />
Bei ADAC <strong>Reisen</strong> in den Mietpreisen<br />
enthaltener Versicherungsschutz<br />
Haftpflichtversicherung bis EUR 2 Millionen<br />
eingeschlossen<br />
In den <strong>USA</strong> und Kanada ist die Mindestdeckungssumme<br />
der gesetzlichen Haftpflichtversicherung<br />
für Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt<br />
z. B. in den <strong>USA</strong> meistens nur zwischen USD 5.000<br />
und USD 25.000 (je nach Bundesstaat). Die<br />
Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt bei<br />
einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen<br />
Schaden bis zu diesen niedrigen Beträgen. Einen<br />
höheren Betrag müssen Sie selbst zuzahlen. Die<br />
Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />
richtet sich nach dem Land der Anmietung.<br />
In Kanada ist von vielen Vermietern eine<br />
Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme<br />
von CAD 5 Millionen (ca. EUR 3,45 Millionen) eingeschlossen.<br />
Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />
ADAC <strong>Reisen</strong> deshalb für die <strong>USA</strong> und Kanada<br />
eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />
die die Gesamtdeckungssumme (gesetzliche<br />
Deckungssumme bzw. Deckungssumme des jeweiligen<br />
Vermieters + ADAC <strong>Reisen</strong> Zusatz-<br />
Haftpflichtversicherung) auf insgesamt EUR<br />
2 Millionen erhöht. Diese Zusatzversicherung ist<br />
bei Buchung eines Mietfahrzeuges über ADAC<br />
<strong>Reisen</strong> bereits enthalten.<br />
Vorteile der ADAC <strong>Reisen</strong> Haftpflichtversicherung:<br />
a) im Schadensfall tritt in den <strong>USA</strong> bzw. in Kanada<br />
zunächst die gesetzliche bzw. die<br />
Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters<br />
bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme ein.<br />
b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />
zusätzliche Versicherung über AWP P&C S.A. bis zu<br />
maximal EUR 2 Millionen für Personen- und<br />
Sachschäden ab.<br />
Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge<br />
ab Mietbeginn und endet im Maximum nach 120<br />
Tagen (bitte beachten Sie die eventuell begrenzte<br />
Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis bzw. Aufenthaltsdauer<br />
in den <strong>USA</strong> und Kanada).<br />
Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen<br />
Versicherer. Dies bedeutet für Sie im Schadensfall<br />
einen besonders kundenfreundlichen, deutschsprachigen<br />
Schriftverkehr und eine schnelle<br />
Bearbeitungszeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie<br />
im Versicherungsfall verpflichtet sind,<br />
ADAC <strong>Reisen</strong><br />
AWP P&C S.A.<br />
Niederlassung für Deutschland<br />
Schadenabteilung<br />
Bahnhofstraße 16<br />
D-85609 Aschheim (bei München)<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
Vollkasko-/Diebstahlschutz mit Rückerstattung<br />
der Selbstbeteiligung eingeschlossen –<br />
auch für Reifen, Glas und Unterboden<br />
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt<br />
keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Dafür ist<br />
eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung (CDW-/<br />
VIP-Versicherung) in den Mietpreisen bereits eingeschlossen.<br />
Im Falle eines Unfalls, von<br />
Beschädigungen oder Diebstahl des gemieteten<br />
Fahrzeugs behält der Vermieter eine<br />
Selbstbeteiligung ein, die zumeist auch der Höhe<br />
der Kaution entspricht (siehe Seiten 128-134).<br />
Diese Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr<br />
durch ADAC <strong>Reisen</strong> erstattet. Dies gilt auch<br />
grundsätzlich für Glasschäden, Schäden am<br />
Unterboden und der Räder (Reifen und Felgen) bis<br />
maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung<br />
(Ausnahmen: siehe Seiten 128-134).<br />
Vorgehensweise im Schadensfall<br />
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende<br />
Punkte unbedingt eingehalten werden:<br />
umgehend die Mietstation benachrichtigen<br />
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei<br />
rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen<br />
bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von<br />
der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen<br />
eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />
verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise<br />
erstellt werden kann.<br />
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung<br />
der Selbstbeteiligung direkt an<br />
DER Touristik Deutschland GmbH<br />
Abteilung Selbstbeteiligung Kfz<br />
Emil-von-Behring-Straße 6<br />
D-60424 Frankfurt am Main<br />
Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten<br />
ist eine Abwicklung nicht möglich bzw. kann nicht<br />
zügig vonstatten gehen:<br />
Schadens- und Polizeibericht<br />
eine Kopie des Mietvertrages<br />
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des<br />
Vermieters)<br />
Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />
ADAC <strong>Reisen</strong> Reservierungsnummer und<br />
Reisebestätigung.<br />
In folgenden Fällen ist eine Erstattung<br />
jedoch ausgeschlossen:<br />
1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit am<br />
Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch<br />
Medikamente oder Drogen vorliegen.<br />
2. wenn der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt<br />
wurde.<br />
3. wenn Mietbedingungen und Mietkonditionen<br />
missachtet worden sind.<br />
4. wenn Fahren auf unbefestigten oder nicht<br />
erlaubten Straßen den Schaden verursacht hat.<br />
5. Schäden auf Grund unsachgemäßer<br />
Handhabung des Fahrzeugs.<br />
6. wenn Privatgegenstände durch einen Unfall<br />
beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen<br />
wurden oder abhanden gekommen sind.<br />
7. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag eingetragenen<br />
Fahrer oder eines Fahrers ohne gültige<br />
Fahrerlaubnis.<br />
8. wenn das Navigationssystem aus dem Fahrzeug<br />
gestohlen oder beschädigt wird.<br />
9. wenn die Markise inkl. Befestigung oder die<br />
Slide-Out Konstruktion beschädigt wird.<br />
10. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten, Pannenservice,<br />
Telefon-, Handy-, Kreditkarten- u. Bearbeitungsgebühren<br />
sowie Übernachtungskosten.<br />
Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter nicht verpflichtet<br />
ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.<br />
Anteilig nicht genutzte Tage werden nicht<br />
erstattet. Zusatzkosten wie z. B. die Anmietung<br />
eines Ersatzfahrzeuges bei einem anderen<br />
Vermieter sind von Ihnen selbst zu zahlen.<br />
WICHTIG: Schließen Sie vor Ort keine<br />
Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung<br />
ab, da diese bereits eingeschlossen ist. Spätere<br />
Erstattungen hierfür werden nicht geleistet. Der<br />
Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und<br />
endet im Maximum nach 120 Tagen.<br />
Änderungen vorbehalten