14.11.2017 Aufrufe

Reisen USA Sommer 2018

bis 31.3.2019

bis 31.3.2019

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

128 <strong>USA</strong> KANADA WOHN- UND CAMPMOBILE · VERSICHERUNGEN<br />

Versicherungen<br />

Wohn- und Campmobile<br />

Bei ADAC <strong>Reisen</strong> in den Mietpreisen<br />

enthaltener Versicherungsschutz<br />

Haftpflichtversicherung bis EUR 2 Millionen<br />

eingeschlossen<br />

In den <strong>USA</strong> und Kanada ist die Mindestdeckungssumme<br />

der gesetzlichen Haftpflichtversicherung<br />

für Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt<br />

z. B. in den <strong>USA</strong> meistens nur zwischen USD 5.000<br />

und USD 25.000 (je nach Bundesstaat). Die<br />

Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt bei<br />

einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen<br />

Schaden bis zu diesen niedrigen Beträgen. Einen<br />

höheren Betrag müssen Sie selbst zuzahlen. Die<br />

Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />

richtet sich nach dem Land der Anmietung.<br />

In Kanada ist von vielen Vermietern eine<br />

Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme<br />

von CAD 5 Millionen (ca. EUR 3,45 Millionen) eingeschlossen.<br />

Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />

ADAC <strong>Reisen</strong> deshalb für die <strong>USA</strong> und Kanada<br />

eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />

die die Gesamtdeckungssumme (gesetzliche<br />

Deckungssumme bzw. Deckungssumme des jeweiligen<br />

Vermieters + ADAC <strong>Reisen</strong> Zusatz-<br />

Haftpflichtversicherung) auf insgesamt EUR<br />

2 Millionen erhöht. Diese Zusatzversicherung ist<br />

bei Buchung eines Mietfahrzeuges über ADAC<br />

<strong>Reisen</strong> bereits enthalten.<br />

Vorteile der ADAC <strong>Reisen</strong> Haftpflichtversicherung:<br />

a) im Schadensfall tritt in den <strong>USA</strong> bzw. in Kanada<br />

zunächst die gesetzliche bzw. die<br />

Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters<br />

bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme ein.<br />

b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />

zusätzliche Versicherung über AWP P&C S.A. bis zu<br />

maximal EUR 2 Millionen für Personen- und<br />

Sachschäden ab.<br />

Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge<br />

ab Mietbeginn und endet im Maximum nach 120<br />

Tagen (bitte beachten Sie die eventuell begrenzte<br />

Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis bzw. Aufenthaltsdauer<br />

in den <strong>USA</strong> und Kanada).<br />

Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen<br />

Versicherer. Dies bedeutet für Sie im Schadensfall<br />

einen besonders kundenfreundlichen, deutschsprachigen<br />

Schriftverkehr und eine schnelle<br />

Bearbeitungszeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie<br />

im Versicherungsfall verpflichtet sind,<br />

ADAC <strong>Reisen</strong><br />

AWP P&C S.A.<br />

Niederlassung für Deutschland<br />

Schadenabteilung<br />

Bahnhofstraße 16<br />

D-85609 Aschheim (bei München)<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

Vollkasko-/Diebstahlschutz mit Rückerstattung<br />

der Selbstbeteiligung eingeschlossen –<br />

auch für Reifen, Glas und Unterboden<br />

Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt<br />

keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Dafür ist<br />

eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung (CDW-/<br />

VIP-Versicherung) in den Mietpreisen bereits eingeschlossen.<br />

Im Falle eines Unfalls, von<br />

Beschädigungen oder Diebstahl des gemieteten<br />

Fahrzeugs behält der Vermieter eine<br />

Selbstbeteiligung ein, die zumeist auch der Höhe<br />

der Kaution entspricht (siehe Seiten 128-134).<br />

Diese Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr<br />

durch ADAC <strong>Reisen</strong> erstattet. Dies gilt auch<br />

grundsätzlich für Glasschäden, Schäden am<br />

Unterboden und der Räder (Reifen und Felgen) bis<br />

maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung<br />

(Ausnahmen: siehe Seiten 128-134).<br />

Vorgehensweise im Schadensfall<br />

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende<br />

Punkte unbedingt eingehalten werden:<br />

umgehend die Mietstation benachrichtigen<br />

sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei<br />

rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen<br />

bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von<br />

der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen<br />

eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />

verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise<br />

erstellt werden kann.<br />

Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung<br />

der Selbstbeteiligung direkt an<br />

DER Touristik Deutschland GmbH<br />

Abteilung Selbstbeteiligung Kfz<br />

Emil-von-Behring-Straße 6<br />

D-60424 Frankfurt am Main<br />

Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten<br />

ist eine Abwicklung nicht möglich bzw. kann nicht<br />

zügig vonstatten gehen:<br />

Schadens- und Polizeibericht<br />

eine Kopie des Mietvertrages<br />

Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des<br />

Vermieters)<br />

Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />

ADAC <strong>Reisen</strong> Reservierungsnummer und<br />

Reisebestätigung.<br />

In folgenden Fällen ist eine Erstattung<br />

jedoch ausgeschlossen:<br />

1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit am<br />

Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch<br />

Medikamente oder Drogen vorliegen.<br />

2. wenn der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt<br />

wurde.<br />

3. wenn Mietbedingungen und Mietkonditionen<br />

missachtet worden sind.<br />

4. wenn Fahren auf unbefestigten oder nicht<br />

erlaubten Straßen den Schaden verursacht hat.<br />

5. Schäden auf Grund unsachgemäßer<br />

Handhabung des Fahrzeugs.<br />

6. wenn Privatgegenstände durch einen Unfall<br />

beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen<br />

wurden oder abhanden gekommen sind.<br />

7. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag eingetragenen<br />

Fahrer oder eines Fahrers ohne gültige<br />

Fahrerlaubnis.<br />

8. wenn das Navigationssystem aus dem Fahrzeug<br />

gestohlen oder beschädigt wird.<br />

9. wenn die Markise inkl. Befestigung oder die<br />

Slide-Out Konstruktion beschädigt wird.<br />

10. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten, Pannenservice,<br />

Telefon-, Handy-, Kreditkarten- u. Bearbeitungsgebühren<br />

sowie Übernachtungskosten.<br />

Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter nicht verpflichtet<br />

ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.<br />

Anteilig nicht genutzte Tage werden nicht<br />

erstattet. Zusatzkosten wie z. B. die Anmietung<br />

eines Ersatzfahrzeuges bei einem anderen<br />

Vermieter sind von Ihnen selbst zu zahlen.<br />

WICHTIG: Schließen Sie vor Ort keine<br />

Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung<br />

ab, da diese bereits eingeschlossen ist. Spätere<br />

Erstattungen hierfür werden nicht geleistet. Der<br />

Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und<br />

endet im Maximum nach 120 Tagen.<br />

Änderungen vorbehalten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!