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JGP Magazin 2017 Jura Golf Park

JGP Magazin 2018, Golfsport, Jura Golf Park, Neumarkt, Metropolregion Nürnberg, Golfclub Am Habsberg, Cobra Puma Golf Akademie, Golfclub Hilzhofen, 25 Jahre Jura Golf Hilzhofen e.V., Golfen mit Freunden, Inklusion im Golfsport

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<strong>JGP</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>2017</strong><br />

AGB ZUR VERMIETUNG UND NUTZUNG VON GOLFCARTS (gültig ab 01.01.2015)<br />

<strong>Jura</strong> <strong>Golf</strong> <strong>Park</strong> GmbH • Zum <strong>Golf</strong>platz 1 • D-92355 Velburg • Geschäftsführer: Steve Anders • HRB 18 133, Registergericht Nürnberg<br />

1. Allgemeine Pflichten<br />

Der Vermieter, die <strong>Jura</strong> <strong>Golf</strong> <strong>Park</strong> GmbH, verpflichtet sich, dem Mieter ein <strong>Golf</strong>cart<br />

für die jeweils vereinbarte Dauer mietweise zu überlassen.<br />

Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das <strong>Golf</strong>cart<br />

ordnungsgemäß (pfleglich) zu behandeln, nur in verkehrsüblicher Weise zu nutzen<br />

und bei Beendigung des Mietverhältnisses in mangelfreiem und betriebsbereitem<br />

Zustand zurück zu geben.<br />

2. Art und Umfang der Nutzung<br />

Der Vermieter weist darauf hin und verpflichtet den Mieter ausdrücklich, die Mietsache<br />

ausschließlich in Zusammenhang mit der Ausübung des <strong>Golf</strong>sports auf der<br />

jeweiligen <strong>Golf</strong>anlage der <strong>Jura</strong> <strong>Golf</strong> <strong>Park</strong> GmbH zu nutzen.<br />

Darüber hinaus dürfen die Grüns, Abschläge, Vorgrüns, Roughs, die Zwischenräume<br />

zwischen Grünbunkern und Grüns sowie alle sonst für <strong>Golf</strong>carts als gesperrt<br />

ausgewiesenen Teile des <strong>Golf</strong>platzes nicht befahren werden. Dies sind insbesondere<br />

alle öffentlichen Straßen und Wege.<br />

Wo innerhalb der <strong>Golf</strong>anlage befestigte Cartwege vorhanden sind, müssen diese<br />

zwingend benutzt werden, dies gilt ausnahmslos für alle PAR-3-Löcher.<br />

3. Voraussetzungen für die Vermietung, Fahrer<br />

Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen dem Vermieter<br />

benannten Fahrer lenken lassen. Er erklärt für sich bzw. weitere zu benennende<br />

Fahrer ausdrücklich, dass er bzw. die Fahrer zum Führen des <strong>Golf</strong>carts befähigt sind.<br />

Das bedeutet, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines gültigen<br />

Führerscheins der Klasse „S“ für Kleinkraftfahrzeuge sein muss.<br />

4. Übernahme des <strong>Golf</strong>carts<br />

Mit der beanstandungsfreien Übernahme des <strong>Golf</strong>carts erkennt der Mieter sowohl<br />

diese Mietbedingungen an als auch, dass sich das Cart in einem verkehrssicheren,<br />

fahrbereiten und mangelfreien Zustand befindet.<br />

5. Mindestmietdauer / Mietpreis<br />

Die Mindestmietdauer ist auf eine Runde von 9 Löchern festgesetzt, als Mietpreis<br />

gelten die Preise aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein<br />

besonderer Preis vereinbart ist.<br />

6. Rückgabe<br />

Nach Beendigung der Runde bringt der Mieter das Cart zu dem durch die Nummerierung<br />

gekennzeichneten Platz zurück und schließt das Cart wieder an das<br />

Ladegerät an. Dadurch wird die Mietzeit beendet.<br />

7. Benutzungsregeln<br />

Die für die Benutzung des <strong>Golf</strong>carts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften)<br />

sind zu beachten. Sie werden dem Mieter sowohl im Mietvertrag<br />

als auch im Cart nochmals ausdrücklich bekannt gegeben.<br />

8. Haftung<br />

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich<br />

verursacht worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Vermieter haftet nicht<br />

für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Der<br />

Mieter haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fahren unter<br />

Alkoholeinfluss ist grob fahrlässig und streng untersagt.<br />

9. Versicherung<br />

Der Vermieter hat eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Mitglieder<br />

bzw. angeschlossene Personen von DGV-Mitgliedern sind bei der Nutzung des<br />

<strong>Golf</strong>carts im Rahmen der Ausübung des <strong>Golf</strong>sports haftpflicht- und rechtsschutzversichert.<br />

Bei einem Sachschaden am gemieteten <strong>Golf</strong>cart ist ein Selbstbehalt des Mieters von<br />

10%, mindestens aber 300 Euro, vereinbart.<br />

Der Versicherungsumfang bestimmt sich insoweit nach den gültigen Bestimmungen<br />

der durch den Deutschen <strong>Golf</strong> Verband e. V. abgeschlossenen „Versicherung für<br />

<strong>Golf</strong>spieler“. Eine Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen ist im Sekretariat<br />

der jeweiligen <strong>Golf</strong>anlage möglich.<br />

10. Reservierung<br />

Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des <strong>Golf</strong>carts<br />

besteht erst mit Abschluss des endgültigen Mietvertrages und bei Vorliegen geeigneter<br />

äußerer Bedingungen.<br />

11. Inbesitznahme<br />

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen<br />

und das <strong>Golf</strong>cart in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag nicht nur<br />

unwesentlich verletzt, insbesondere die Benutzungs-regeln (Ziffer 7) nicht einhält,<br />

oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit oder mangelnde<br />

Befähigung (Ziffer 3) des Mieters herausgestellt hat (z. B. Verstoß gegen das Mindestalter<br />

oder Fahren unter Alkoholeinfluss).<br />

12. Schlussbestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte<br />

sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen<br />

Vertragsinhaltes nicht.<br />

Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, wie es<br />

dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.<br />

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