11.12.2017 Aufrufe

Germany Yearbook - 1993_ocr

Germany Yearbook - 1993_ocr

Germany Yearbook - 1993_ocr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

414 16 Bildung und Wissenschaft<br />

S c h u le n d e s G e s u n d h e itswe s e n s<br />

Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung tür nichtakademische Gesundheitsdienstberufe<br />

(z. B. Kranken- und Kinderkrankenpfleger. Hebammen, Masseure. Beschäftigungstherapeuten).<br />

S c h u la b g ä n g e r<br />

Schulabgänger nach Beendigung der VoHzettachulpfllcM sind Schüler der Hauptschulen.<br />

Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien, integrierten Gesamtschulen und freien Waldorfschulen,<br />

die nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus den allgemeinbildenden Schulen<br />

mit oder ohne Hauptschulabschluß entlassen werden, sowie Schulabgänger aus<br />

Abendhauptschulen.<br />

Schulabgänger mH Realschul- oder gleichwertigem AbachluB sind Schüler mit dem<br />

Abschlußzeugnis einer Realschule, einer Realschulklasse an Hauptschulen oder einer<br />

Abendrealschule. Als gleichwertig gilt insbesondere das Versetzungszeugnis in den 11.<br />

Schuljahrgang, das Abgangszeugnis aus dem 11.. 12. oder 13. Schuljahrgang (ohne<br />

Hochschulreife) eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule sowie das Abschlußzeugnis<br />

einer Berufsaufbau- oder zweijährigen Berufsfachschule.<br />

Schulabgänger mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife sind insbesondere<br />

Schüler mit dem Abschlußzeugnis der Gymnasien, integrierten Gesamtschulen, Abendgymnasien<br />

und Kollegs sowie der Fachgymnasien. Schulabgänger mit Fachhochechulrelfe<br />

sind überwiegend Schüler mit dem Abschlußzeugnis der Fachoberschulen.<br />

Schulabgänger der polytechnischen Oberschulen in der ehern. DDR waren Schüler, die<br />

die polytechnische Oberschule mit einem ab der achten Klassenstufe zu erlangenden<br />

Abschlußzeugnis oder auch ohne Abschluß verließen (in der Regel erfolgte der Abschluß<br />

in der zehnten Klassenstufe).<br />

L e h re r<br />

Hauptberufliche Lehrer sind alle im Schulunterricht tätigen Personen, die eine Planstelle<br />

innehaben oder im Angestelltenverhältnis stehen. Sie sind in der Regel mit voller Pflichtstundenzahl<br />

beschäftigt (vollzeitbeschäftigte Lehrer). Die Pflichtstundenzahl kann aufgrund<br />

ländergesetzlicher Regelungen bis zu 50% ermäßigt werden (teilzeitbeschäftigte<br />

Lehrer).<br />

Berufliche Bildung<br />

Auszubildende (früher: Lehrlinge) sind Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages<br />

nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf durchlaufen. Nicht als Auszubildende gelten Personen, deren<br />

berufliche Ausbildung ausschließlich an beruflichen Schulen erfolgt (z. B. Schüler an<br />

Berutsfachschulen) oder die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebildet<br />

werden (z. B. Beamte im Vorbereitungsdienst).<br />

Hochschulen<br />

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig<br />

von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der<br />

Wissenschaften und der Künste durch Forschung. Lehre und Studium und bereiten<br />

auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und<br />

Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.<br />

Das Studium an Universitäten, pädagogischen und theologischen Hochschulen sowie<br />

in den universitären Studiengängen der Gesamthochschulen setzt die allgemeine oder<br />

fachgebundene Hochschulreife voraus.<br />

Zu den Universitäten zählen die technischen Universitäten und andere gleichrangige<br />

wissenschaftliche Hochschulen (außer pädagogischen, theologischen und Gesamthochschulen).<br />

Gesamthochschulen umfassen Ausbildungsrichtungen von wissenschaftlichen Hochschulen<br />

und von Fachhochschulen, z. T. auch von Kunsthochschulen.<br />

Pädagogische Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen, z. T. mit Promotionsrecht.<br />

Sie bestehen nur noch in einigen Ländern als selbständige Einrichtungen.<br />

Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische<br />

und theologische Hochschulen (ohne die theologischen Fakultäten/Fachbereiche an<br />

Universitäten).<br />

Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung. Musik, Film und<br />

Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich: die Aufnahme kann aufgrund<br />

von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.<br />

Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) bieten eine stärker anwendungsbezogene<br />

Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für andere Berufe, vor allem<br />

in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Das Studium ist in<br />

der Regel kürzer als das an wissenschaftlichen Hochschulen.<br />

Verwaltungalachhochschulen sind verwaltungsinterne Fachhochschulen, an denen<br />

Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder<br />

ausgebildet werden.<br />

Studenten sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen, ohne<br />

Beurlaubte. Studienkollegiaten. Gast- und Nebenhörer.<br />

StudlenanNInger sind Studenten im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte, d.h. erstmals<br />

an einer Hochschule in Deutschland Immatrikulierte).<br />

Prüfungen (Abschlußprüfungen) werden aufgrund von Meldungen der Prüfungsämter<br />

der Hochschulen, der Fakultäten sowie der staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter<br />

nachgewiesen. Die Angaben über Absolventen stammen aus jährlichen Verwaltungsmeldungen<br />

der Hochschulen. Absolventen von universitären Studiengängen legen meist<br />

Diplom (U)- oder Staatsprüfungen (einschl. Lehramtsprüfungen) ab. Doktorprüfungen<br />

setzen häufig eine andere erste Abschlußprüfung voraus, können aber auch der erste<br />

Abschluß sein. Das Studium in Fachhochschulstudiengängen führt zur Diplomprüfung<br />

(FH). Kunsthochschulstudien werden z. T. mit Diplom- oder Staatsprüfungen abgeschlossen,<br />

z. T. legen die Absolventen keine förmliche Prüfung ab. Für die neuen Länder<br />

und Berlin-Ost sind als Fächergruppen die »Wissenschaftszweige« entsprechend der<br />

Systematik der früheren DDR-Hochschulstatistik nachgewiesen.<br />

P e ra o n a l<br />

Das hauptberuflich tätige w is s e n s c h a ftlic h e und k ü n s tle risch e Personal besteht<br />

aus den Professoren, den Dozenten und Assistenten, den wissenschaftlichen und künstlerischen<br />

Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.<br />

Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal gehören u. a.<br />

Emeriti (entpflichtete oder pensionierte Professoren, die noch in Lehre oder Forschung<br />

tätig sind). Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte. Zum Verwaltungs-, technischen und<br />

sonstigen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen<br />

und Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken,<br />

Hausmeister, Pförtner usw.<br />

Die Habilitation als akademisches Examen dient dem Nachweis der wissenschaftlichen<br />

Lehrbefähigung.<br />

F in a n ze n<br />

Dargestellt sind die Rechnungsergebnisse der öffentlichen und privaten Hochschulen<br />

nach Fächergruppen, Lehr- und Forschungsbereichen sowie Ausgabearten. In der Darstellung<br />

der Hochschulfinanzen im Rahmen der Finanzstatistik (siehe Abschnitt 20) sind<br />

für die p riv a te n Hochschulen dagegen lediglich die Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten<br />

eriaßt.<br />

Auabildungsförderung<br />

ln Tabelle 16.18wird ausschließlich die Förderung nach dem B u n d e s a u s b ild u n g s fö r­<br />

d e ru n g sg e se tz (BAföG) dargestellt. Es wird hierbei jeder Geförderte gezählt, unabhängig<br />

davon, ob er während des ganzen Kalenderjahres oder nur in bestimmten Monaten<br />

Leistungen erhalten hat. In den neuen Ländern und Berlin-Ost wird BAföG seit dem<br />

1.1.1991 gewährt.<br />

Angaben über B e g a b te n fö rd e ru n g sw e rke, deren Ziel die Förderung von besonders<br />

Begabten und Befähigten im Hochschulbereich ist, enthält Tabelle 16.19; nachgewiesen<br />

werden Förderungswerke, die überregional tätig sind und vom Bundesministerium für<br />

Bildung und Wissenschaft finanziell unterstützt werden.<br />

Zweck der Alexander von Humboldt-Stiftung ist es, wissenschaftlich hochqualifizierten<br />

Akademikern fremder Nationalität durch die Gewährung von Forschungsstipendien und<br />

-preisen die Möglichkeit zu geben, ein Forschungsvorhaben in der Bundesrepublik<br />

Deutschland durchzuführen und die sich daraus ergebenden wissenschaftlichen Bindungen<br />

zu erhalten.<br />

Forschung<br />

Die in den Tabellen 16.22.1 und 16.22.2 enthaltenen Angaben über die Forschungsausgaben<br />

und das Forschungspersonal Insgesamt sowie für den öffentlichen Bereich sind vom<br />

Statistischen Bundesamt, dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und<br />

von der SV-Wissenschaftsstatlstik GmbH im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft<br />

(Gemeinschaftsaktion der Wirtschaft zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und<br />

Lehre sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses) auf Anforderung internationaler Organisationen<br />

zusammengestellt worden. Für den Unternehmensbereich (Unternehmen und<br />

Institutionen für Gemeinschaftsforschung und -entwicklung) werden außerdem in Tabelle<br />

16.223 Ergebnisse des Stifterverbandes unter Einschluß externer Ausgaben nachgewiesen.<br />

Darüber hinaus sind in Tabelle 16.22.4 die Bewilligungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

(zentrale Forschungsförderungsorganisation, die insbesondere aus Mitteln<br />

des Bundes und der Länder Forschungsvorhaben fördert und sich um die Ausbildung<br />

des wissenschaftlichen Nachwuchses bemüht) sowie die von ihr geförderten Personen<br />

aufgeführt.<br />

W eiterbildung<br />

Die Angaben über die Beteiligung der Erwerbspersonen an Maßnahmen zur b e ru flich e n<br />

W e ite rb ild u n g umfassen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, zu denen Vorträge<br />

oder Wochenendkurse, der Besuch von Techniker- oder Meisterschulen sowie von<br />

Lehrgängen, Kursen. Seminaren usw. zählen. Lehrgänge, die der Allgemeinbildung, der<br />

Berufsvorbereitung und -ausbildung dienen, sind hier nicht erfaßt.<br />

Die V o lkshoch schule n bieten eine Vielzahl von Lehrgängen, Kursen und Arbeitsgemeinschaften<br />

zur allgemeinen und/oder beruflichen Weiterbildung an.<br />

rS IE H . S tatistisches Jahrbuch <strong>1993</strong> |

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!