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2017-12 ÖBM Der Österreichische Fachmarkt - ISOVER Steinzeit war gestern ULTIMATE ist heute

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g r e m i e n & V e r b ä n d e<br />

VbÖ<br />

datenschutz im baustoffhandel<br />

der schutz persönlicher daten <strong>ist</strong> für den<br />

baustoffhandel z<strong>war</strong> nichts grundsätzlich<br />

Neues. Die mit 25. Mai 2018 wirksam<br />

werdende europäische datenschutz<br />

Grundverordnung EU-DSGVO bringt aber doch<br />

einige neuerungen.<br />

der verband der baustoffhändler Österreichs<br />

vbÖ hat deshalb seine mitglieder im rahmen<br />

der traditionellen herbstmeetings über die<br />

Auswirkungen der EU-DSGVO informiert.<br />

In der Region Westösterreich konnte<br />

für den Vortrag Mag. Florian Brutter<br />

von der WIKA Tirol, für Region Österreich<br />

Ost und Süd Mag. Ursula Illibauer<br />

von der WIKA Österreich und für<br />

den österreichischen Zentralraum, Dr.<br />

Peter Burgstaller, Kanzlei PROF. HIN-<br />

TERMAYR & PARTNER Linz gewonnen<br />

werden.<br />

Übereinstimmend wurde festgestellt,<br />

dass diejenigen Unternehmen, welche<br />

die schon jetzt geltenden Regelungen<br />

zum Datenschutz genau einhalten, bereits<br />

einen wesentlichen Teil der durch<br />

die EU-DSGVO geforderten Bestimmungen<br />

einhalten.<br />

Die Maßnahmen zur Umsetzung der<br />

DSGVO sollten in einem Zeit- und<br />

Budgetplan definiert werden. Anschließend<br />

<strong>ist</strong> ein Maßnahmenpaket mit dafür<br />

zuständigen und verantwortlichen Personen<br />

auszuarbeiten. Besonders dann,<br />

wenn sensible Daten (besonders geschützte<br />

Daten) in den bisherigen Kundenstammdaten<br />

zu finden sind.<br />

Zu den sensiblen Daten zählen rassische<br />

und ethnische Herkunft, politische<br />

Meinungen, religiöse oder weltanschauliche<br />

Überzeugungen und besonders<br />

Gesundheitsdaten. Betroffene haben in<br />

Zukunft das Recht der Information, Auskunft,<br />

Richtigstellung und Löschung ihrer<br />

Daten wenn Sie mit der Datenspeicherung<br />

nicht einverstanden sind.<br />

Abschließend haben die Vortragenden<br />

übereinstimmend festgestellt, dass schon<br />

die Einhaltung einer weniger aber wichtiger<br />

Grundsätze eine gewisse Rechtssicherheit<br />

im Unternehmen bietet.<br />

Beispielsweise, dass es keine Datenverarbeitung<br />

ohne Rechtsgrundlage geben<br />

darf, dass Einwilligungserklärungen eingeholt<br />

werden sollten und ein Verzeichnis<br />

über alle Verarbeitungsmaßnahmen<br />

erstellt werden sollte.<br />

Wer dann auch noch ein Datensicherheitspaket<br />

zusammenstellt und für<br />

ausreichende Transparenz sorgt, der hat<br />

nicht mehr viel zu befürchten.<br />

Die PP-Charts der drei Fachvorträge<br />

können von der VBÖ-Homepage www.<br />

vboe.eu heruntergeladen werden. Unter<br />

„News“ sind sie bei den VBÖ-News<br />

3/2018 im Download zu finden. y<br />

18 | <strong>12</strong> . <strong>2017</strong>

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