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Trauerratgeber in Memmingen

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Formalitäten ABSCHIED NEHMEN 5<br />

IM TRAUERFALL NICHT<br />

DEN ÜBERBLICK VERLIEREN<br />

Formalitäten bei Behörden, Kirchengeme<strong>in</strong>den,<br />

Friedhofsverwaltungen,<br />

Krankenkassen und Versicherungen,<br />

Vorbereitung von Trauerfeier<br />

und Bestattung: Im Sterbefall müssen<br />

zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Wenn der Todesfall <strong>in</strong> der Wohnung e<strong>in</strong>getreten<br />

ist, muss der Arzt benachrichtigt<br />

werden, der die ärztliche Todesbesche<strong>in</strong>igung<br />

ausstellt. Beim Todesfall im<br />

Krankenhaus oder im Pflegeheim ist die<br />

Vorsprache <strong>in</strong> der jeweiligen Verwaltung<br />

nötig. Dort wird dann die schriftliche<br />

Sterbefallanzeige verfasst.<br />

Alle D<strong>in</strong>ge, die das tägliche Leben des<br />

Verstorbenen bestimmten, gilt es nach<br />

se<strong>in</strong>em Tod zu regeln. Von besonderer<br />

Bedeutung ist dabei die rechtzeitige<br />

Kündigung der Wohnung, da die gesetzliche<br />

Kündigungsfrist – wenn im Mietvertrag<br />

nicht anders vere<strong>in</strong>bart – auch<br />

hier drei Monate beträgt.<br />

Die Kündigung von Internet-Abos oder<br />

die Abmeldung aus sozialen Netzwerken<br />

sollte nicht vergessen werden und<br />

gestaltet sich für die H<strong>in</strong>terbliebenen<br />

teilweise nicht ganz e<strong>in</strong>fach.<br />

Die folgende Übersicht soll<br />

Ihnen als Orientierungshilfe<br />

dienen. Sie enthält alle<br />

wichtigen Maßnahmen im<br />

Trauerfall. Individuelle Abweichungen<br />

s<strong>in</strong>d natürlich<br />

möglich.<br />

Wählen Sie e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens aus und beauftragen Sie die<br />

Überführung des Verstorbenen.<br />

In e<strong>in</strong>em ausführlichen Gespräch klären Sie geme<strong>in</strong>sam mit dem Bestatter folgende Punkte:<br />

• Erledigung aller Formalitäten (unter anderem Beantragung der Sterbe -<br />

urkunde beim Standesamt oder Mitteilungen an Rentenversicherer)<br />

• Bestattungsform bestimmen (Erd- oder Feuerbestattung)<br />

• Zeitpunkt und Art der Trauerfeier (weltlich oder kirchlich) festlegen<br />

• Beisetzungsterm<strong>in</strong> festlegen<br />

• Auswahl von Sarg und dessen Ausstattung beziehungsweise Auswahl der Urne<br />

• Modalitäten e<strong>in</strong>er eventuellen Aufbahrung festsetzen<br />

• Ausgestaltung der Trauerfeier festlegen (musikalische Umrahmung,<br />

Dekoration, Sarggeb<strong>in</strong>de, Kränze und Handsträuße)<br />

• Term<strong>in</strong> für den Besuch des Trauerredners / Pfarrers festlegen<br />

• Ausarbeitung und Anfertigung der Trauerdrucksachen mit der Druckerei<br />

• Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf, Danksagung) verfassen und<br />

bestellen (Anzeigenschluss beachten)<br />

Foto: Brigitte Dierolf

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