Diplomarbeit
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Berufshubschrauberpiloten. Da diese Ausbildung jedoch praktisch sehr selten Anwendung<br />
findet, wird sie in dieser Arbeit nicht im Detail angeführt.<br />
Ausbildung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz (CPL-H/ATPL-H)<br />
Für den Erwerb der Berufspilotenlizenz ist ein Mindestalter von mindestens 18 Jahren<br />
vorgesehen. Dabei gliedert sich die Ausbildung wie schon beim Privatpiloten in einen<br />
theoretischen als auch praktischen Teil. In der Theorie müssen unter anderem sachliche<br />
Kenntnisse in den Bereichen Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugplanung und<br />
Flugüberwachung, Meteorologie, Navigation, Grundlagen des Fliegens sowie<br />
„Menschliches Leistungsvermögen“ nachgewiesen werden. 13 Kurz gesagt wird in der<br />
theoretischen Ausbildung zum Berufspiloten tiefgründiger auf die Fachthemen der<br />
Privatpilotenausbildung eingegangen. Im Besonderen wird der Unterschied hinsichtlich<br />
"Rechte und Pflichten des Piloten" erörtert. Das Recht für seine Pilotentätigkeit Entgelt zu<br />
verlangen ist nur dem Inhaber einer Berufshubschrauberpilotenlizenz vorbehalten. Nach<br />
erfolgter Berufspilotenausbildung, werden in den individuellen Luftfahrtunternehmen<br />
weitere Zusatzausbildungen angeboten, bzw. sind weitere Zusatzausbildungen gar<br />
notwendig. Im Einsatzflugbetrieb der Flugpolizei beispielsweise, liegt aufgrund<br />
planmäßiger Nachtdienste ein Hauptaugenmerk am Fliegen mit sogenannten Night Vision<br />
Goggles (NVG). Dies sind spezielle Nachtsichtgeräte für Piloten, welche durch<br />
Restlichtverstärkung ein besseres Sehen bei Nacht ermöglichen. Das Fliegen mit NVG´s ist<br />
nicht nur sehr trainingsintensiv, sondern auch äußerst belastend für die Piloten. Diese<br />
NVG´s werden am Pilotenhelm fixiert, sind ca. 2 kg schwer und ermöglichen bis dato leider<br />
ein nur sehr eingeschränktes Sichtfeld. Das für den Piloten sichtbare Bild durch diese Brille<br />
erscheint zudem meist in einem grünlichen Farbton. Das Fliegen mit NVG´s, vor allem<br />
Starts und Landungen abseits von Flugplätzen, zählen in Pilotenkreisen als sehr große<br />
Herausforderung. Laufend werden Flüge mit diesen Nachtsichtgeräten trainiert. 14 Nach der<br />
Trainingsphase muss eine praktische Prüfung abgelegt werden, die bestätigt, dass der<br />
Bewerber die Kompetenz aufweist um die Verfahren und Manöver der entsprechenden<br />
13 Vgl. luftfahrtrecht.at/dokument/aktuell.php?lawCode=Teil-FCL&docId=FCL_0310_act (Stand<br />
27.02.2017)<br />
14 Alfred Pritz, Fluglehrer und Pilot der Flugpolizei Salzburg, Erklärung NVG’s<br />
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