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Tanzschule Ring 3 - Tanzen - Das Magazin Augabe 4

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Weltkulturerbe <strong>Tanzen</strong><br />

<strong>Das</strong> in den 1960er Jahren entstandene<br />

Welttanzprogramm soll Teil des immateriellen<br />

Weltkulturerbes werden, zumindest,<br />

wenn es nach dem Allgemeinen<br />

Deutschen Tanzlehrerverband (ADTV)<br />

und seinen tanzbegeisterten Unterstützern<br />

geht. <strong>Das</strong> Programm wurde<br />

ursprünglich von dem Hamburger Tanzlehrer<br />

Gerd Hädrich entwickelt und beinhaltet<br />

die Schritte und Regeln für die<br />

fünf Tanz- und Musikrichtungen Disco,<br />

Swing, Walzer, Latino und Tango.<br />

1963 wurde es im International Council<br />

of Ballroom Dancing (heute World Dance<br />

Council, kurz WDC), der internationalen<br />

Vereinigung der Tanzlehrerverbände,<br />

eingeführt. Es dient bis heute dazu<br />

<strong>Tanzschule</strong>n möglichst viele Grundlagen<br />

für die Gestaltung des Tanzunterrichts<br />

zu liefern. Hierzu zählen nicht nur die<br />

einzelnen Tänze, Schritte und Figuren<br />

als weltumspannende Kulturtechnik<br />

unterstreichen.<br />

ABER WAS GENAU IST DAS<br />

IMMATERIELLES KULTURERBE<br />

ÜBERHAUPT?<br />

Hierzu zählen alle Kulturgüter, die als<br />

schützenswert gelten und von der einen<br />

Generation zur nächsten weitergegeben<br />

werden, jedoch nicht „angefasst“<br />

werden können, beispielsweise Bräuche<br />

oder Kulturtechniken, die bis heute<br />

überlebt haben. In Deutschland sind<br />

dies bislang u.a. die Falknerei (die Jagd<br />

mit abgerichteten Greifvögeln) oder die<br />

Kultur der auf Selbsthilfe, Selbstverwaltung<br />

und Selbstverantwortung basierenden<br />

Genossenschaften.<br />

über 4.000.000 Menschen<br />

tanzen aktiv in Deutschland<br />

Für die Ewigkeit:<br />

Schematische Schrittfolge des Langsamen Walzers<br />

sondern auch der jeweilige musiktheoretische<br />

Hintergrund, verschiedene stilistische<br />

Ausprägungen, tanztechnische<br />

Grundlagen sowie Aspekte zum Thema<br />

Führen und Geführtwerden.<br />

Ziel ist es, möglichst vielen Menschen<br />

weltweit ein gemeinsames Tanzerlebnis<br />

zu ermöglichen. Die Eintragung als Teil<br />

des immateriellen Weltkulturerbes soll<br />

die Bedeutung des paarweisen <strong>Tanzen</strong>s<br />

Internationale Beispiele wären die Mittelmeerküche,<br />

der mexikanische Tag<br />

der Toten oder die Feuerfeste zur Sommersonnenwende<br />

in den Pyrenäen - es<br />

handelt sich jeweils um kulturelle Ausdrucksformen,<br />

die mit menschlichem<br />

Wissen und Können verbunden sind.<br />

Der Begriff des „Kulturerbes“ hat sich in<br />

den letzten Jahrzehnten verändert. Vor<br />

elf Jahren entstand eine zweite Kategorie<br />

in Bezug auf das Weltkulturerbe: Die<br />

Liste des immateriellen Weltkulturerbes.<br />

Nach der Definition der UNESCO-Konvention<br />

umfasst sie „Bräuche, Darstellungen,<br />

Ausdrucksformen, Wissen und<br />

Fertigkeiten – sowie die dazugehörigen<br />

Instrumente, Objekte, Artefakte und<br />

kulturellen Räume […], die Gemeinschaften,<br />

Gruppen und gegebenenfalls<br />

Einzelpersonen als Bestandteil ihres<br />

Kulturerbes ansehen.“ <strong>Das</strong> Kulturerbe<br />

umfasst nun weit mehr als Baudenkmäler<br />

und bezieht sich jetzt auch auf Traditionen<br />

und kulturelle Handlungsweisen.<br />

Um genau zu sein gliedert es sich in<br />

fünf Bereiche: mündlich überlieferte<br />

Traditionen (einschließlich der Sprache)<br />

gesellschaftliche Bräuche (soziale Praktiken,<br />

Rituale und Feste), Wissen und<br />

Praktiken im Umgang mit der Natur<br />

und dem Universum, Fachwissen über<br />

traditionelle Handwerkstechniken und<br />

letztlich darstellende Künste wie Musik,<br />

Tanz und Theater.<br />

Der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband<br />

plädiert angesichts dieser Definition<br />

dafür, dass auch das Welttanzprogramm<br />

in die Liste aufgenommen wird.<br />

16 <strong>Tanzen</strong> <strong>Das</strong> <strong>Magazin</strong> - Ausgabe 1/2018

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