2018-02-07 Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD
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müssen, sollen im bisherigen Umfang durch das AGB-Recht geschützt bleiben. Sozialen<br />
Netzwerken kommt eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft zu,<br />
sie behalten sich aber einseitig alle Rechte und Nutzungseinschränkungen vor. Wir<br />
wollen die vertraglichen Rechte der Nutzer stärken, z. B. gegen unberechtigte Löschungen<br />
und Sperrungen. Im Insolvenzrecht werden wir den Grundsatz der Gleichbehandlung<br />
aller Gläubiger ohne Einschränkung bewahren. Wir werden gesetzliche<br />
Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwalterinnen<br />
und Insolvenzverwalter sowie Sachwalterinnen und Sachwaltern regeln, um<br />
im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte und zuverlässige Wahrnehmung<br />
der Aufgaben sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten. Zudem werden wir die<br />
Digitalisierung des Insolvenzverfahrens konsequent vorantreiben.<br />
Zur Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland wollen wir die<br />
Rechte des Lizenznehmers im Insolvenzfall des Lizenzgebers besser schützen.<br />
Wir werden die Insolvenzantragspflichten im Lichte der europäischen Vorgaben zum<br />
Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie unter Berücksichtigung der besonderen<br />
Bedingungen bei Naturkatastrophen reformieren.<br />
Urheberrecht<br />
Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung<br />
bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger<br />
auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die<br />
Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten<br />
Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft,<br />
Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von<br />
Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen<br />
Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten<br />
blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.<br />
Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine<br />
neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und<br />
die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende<br />
angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer<br />
möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden.<br />
Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen<br />
schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.<br />
Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen strukturierten<br />
Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zugang<br />
zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen<br />
und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden<br />
Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann.<br />
Familien- und Abstammungsrecht<br />
Im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen<br />
in der Gesellschaft werden wir Anpassungen des Abstammungsrechts<br />
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht<br />
prüfen.<br />
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