2018-02-07 Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD
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nehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen<br />
Situation einführen.<br />
Soweit die EU-Kommission im Rahmen ihres REFIT-Programms Nährwertprofile vorlegen<br />
sollte, müssen diese traditionelle Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten<br />
der Bevölkerung hinreichend berücksichtigen.<br />
Wir streben auf europäischer Ebene rechtlich verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung<br />
von vegetarischen und veganen Lebensmitteln an.<br />
Bestehende Herkunftskennzeichnungen und das Regionalfenster sollen evaluiert und<br />
EU-Rechts-kompatibel weiterentwickelt und gegebenenfalls ergänzt werden. Es wird<br />
geprüft, inwieweit die Herkunftskennzeichnung im Lichte der EU-Entscheidung auf<br />
alle verarbeiteten tierischen Produkte ausgeweitet werden kann.<br />
Der Bund unterstützt die Länder, damit die Standards der Deutschen Gesellschaft für<br />
Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der<br />
Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. Dies erfolgt über die stärkere Unterstützung<br />
der Schulvernetzungsstellen und den Ausbau des „Nationalen Qualitätszentrums<br />
für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ).<br />
Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden wir gezielt weiterverfolgen<br />
und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Für die Reduzierung vermeidbarer<br />
Lebensmittelabfälle in der Lebensmittelwirtschaft werden wir mit den Beteiligten<br />
Zielmarken vereinbaren. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ wird mit den<br />
Ländern zu einer nationalen Strategie weiterentwickelt. Wir werden das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
überprüfen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden.<br />
Wir fördern auch die Einführung intelligenter Verpackungen.<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Wir streben nach dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur<br />
Normenkontrollklage eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen<br />
gegen die Lebensmittelsicherheit im Sinn von § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und<br />
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf Grundlage eines einheitlichen Bußgeldkataloges<br />
an.<br />
Wir werden eine Regelung schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation<br />
zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben<br />
auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen.<br />
Gleichzeitig wird im Rahmen der Änderung des LFGB klargestellt, dass in Bezug<br />
auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum<br />
für landesrechtliche Regelungen bleibt.<br />
Wir überprüfen auf Basis des Gutachtens des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit<br />
in der Verwaltung („Engels-Gutachten“) die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes<br />
von Bund und Ländern mit dem Ziel, Schwachstellen zu beseitigen.<br />
Die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure müssen an den Internethandel mit<br />
Lebensmitteln angeglichen werden.<br />
Den Prozess der Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund setzen wir<br />
fort, damit die Entwicklung einheitlicher Standards, einer sachgerechten Kontrolldich-<br />
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