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2018-02-07 Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD

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Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen<br />

erhöhen und Information und Beratung ausbauen.<br />

Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten und<br />

ein Programm für beruflichen Aufstieg durch Bildung auf den Weg bringen, um beruflichen<br />

Aufstieg noch attraktiver zu machen.<br />

Wir wollen die wissenschaftliche Weiterbildung intensivieren und Netzwerke von<br />

Hochschulen und Unternehmen, insbesondere von Fachhochschulen und kleinen<br />

und mittleren Unternehmen, fördern.<br />

3. Hochschulen und Wissenschaft<br />

Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind<br />

für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen<br />

Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die<br />

Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft<br />

verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können alle sieben Jahre periodisch<br />

mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Dabei sind im Sinne guter<br />

Arbeit Kontinuität und Verlässlichkeit wichtige Kriterien und sollen mit qualitativen<br />

und quantitativen Aspekten in der Hochschulbildung verbunden werden. Die zielgerichtete<br />

Verwendung der Bundesmittel wird regelmäßig überprüft. Für uns stehen die<br />

Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien)<br />

im Mittelpunkt.<br />

Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen<br />

des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre,<br />

den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte<br />

wettbewerblich fördern.<br />

Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen<br />

und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für<br />

die beruflichen Schulen erweitern.<br />

Die Programmpauschalen werden nach 2<strong>02</strong>0 fortgeführt und zur Administrierung<br />

dem Grundhaushalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugewiesen.<br />

Dabei bleibt bis 2<strong>02</strong>5 der bisherige für Programmpauschalen geltende Finanzierungsschlüssel<br />

erhalten. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern werden für<br />

die Zeit nach 2<strong>02</strong>5 neu verhandelt. Perspektivisch streben wir eine Erhöhung der<br />

Programmpauschalen auf 30 Prozent an.<br />

Wir wollen die Fachhochschulen stärken. Wir wollen die Projektförderung des Bundes<br />

für Forschung an Fachhochschulen ausbauen und insbesondere den Transfer<br />

und damit die regionale Innovationsfunktion stärken. Wir wollen gemeinsam mit den<br />

Ländern eine breit angelegte Initiative starten, um Karrierewege bis zur Fachhochschulprofessur<br />

aktiv zu gestalten und Fachhochschulen bei deren Rekrutierung zu<br />

unterstützen. Zudem wollen wir Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung<br />

gezielt unterstützen.<br />

Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen<br />

werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen<br />

Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2<strong>02</strong>1 eine Trendumkehr zu<br />

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