2018-02-07 Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD
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Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen<br />
erhöhen und Information und Beratung ausbauen.<br />
Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten und<br />
ein Programm für beruflichen Aufstieg durch Bildung auf den Weg bringen, um beruflichen<br />
Aufstieg noch attraktiver zu machen.<br />
Wir wollen die wissenschaftliche Weiterbildung intensivieren und Netzwerke von<br />
Hochschulen und Unternehmen, insbesondere von Fachhochschulen und kleinen<br />
und mittleren Unternehmen, fördern.<br />
3. Hochschulen und Wissenschaft<br />
Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind<br />
für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen<br />
Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die<br />
Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft<br />
verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können alle sieben Jahre periodisch<br />
mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Dabei sind im Sinne guter<br />
Arbeit Kontinuität und Verlässlichkeit wichtige Kriterien und sollen mit qualitativen<br />
und quantitativen Aspekten in der Hochschulbildung verbunden werden. Die zielgerichtete<br />
Verwendung der Bundesmittel wird regelmäßig überprüft. Für uns stehen die<br />
Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien)<br />
im Mittelpunkt.<br />
Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen<br />
des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre,<br />
den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte<br />
wettbewerblich fördern.<br />
Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen<br />
und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für<br />
die beruflichen Schulen erweitern.<br />
Die Programmpauschalen werden nach 2<strong>02</strong>0 fortgeführt und zur Administrierung<br />
dem Grundhaushalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugewiesen.<br />
Dabei bleibt bis 2<strong>02</strong>5 der bisherige für Programmpauschalen geltende Finanzierungsschlüssel<br />
erhalten. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern werden für<br />
die Zeit nach 2<strong>02</strong>5 neu verhandelt. Perspektivisch streben wir eine Erhöhung der<br />
Programmpauschalen auf 30 Prozent an.<br />
Wir wollen die Fachhochschulen stärken. Wir wollen die Projektförderung des Bundes<br />
für Forschung an Fachhochschulen ausbauen und insbesondere den Transfer<br />
und damit die regionale Innovationsfunktion stärken. Wir wollen gemeinsam mit den<br />
Ländern eine breit angelegte Initiative starten, um Karrierewege bis zur Fachhochschulprofessur<br />
aktiv zu gestalten und Fachhochschulen bei deren Rekrutierung zu<br />
unterstützen. Zudem wollen wir Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung<br />
gezielt unterstützen.<br />
Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen<br />
werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen<br />
Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2<strong>02</strong>1 eine Trendumkehr zu<br />
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