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Arbeitssicherheit im Verkauf - GBG 12

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18<br />

<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Verkauf</strong><br />

Gefährliche<br />

Arbeitsstoffe<br />

T+ T<br />

Xn O<br />

F+<br />

C<br />

F<br />

Xi<br />

N<br />

Ganz ohne Chemie kommt auch ein Endverkaufsbetrieb<br />

nicht aus. Wie können Sie unterscheiden<br />

zwischen Gefahrstoffen und »harmlosen Hilfsmitteln«?<br />

Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, wie ein<br />

Stoff oder eine Zubereitung zu kennzeichnen ist.<br />

In der Regel sind Gefahrstoffe mit einem auffälligen<br />

Gefahrensymbol versehen.<br />

So können Sie erkennen, ob z.B. das eingesetzte Farbspray<br />

oder das Klebe-, Reinigungs- und Lösemittel sowie<br />

das verwendete Pflanzenschutzmittel zu den Gefahrstoffen<br />

gehören. Die auf der Verpackung abgedruckten<br />

Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge<br />

(S-Sätze) geben Ihnen Auskunft über den sicheren<br />

Umgang mit diesem Gefahrstoff.<br />

Zusätzlich wird vom Hersteller in den Sicherheitsdatenblättern<br />

auf die eventuell notwendigen<br />

persönlichen Körperschutzmittel hingewiesen.<br />

Diese sind vom Unternehmer bereitzustellen und von den<br />

Mitarbeitern zu tragen.<br />

Weiterführende Informationen finden Sie in den<br />

Merkheften <strong>GBG</strong> 8, 11 und 17.

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