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Arbeitssicherheit im Verkauf - GBG 12

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<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Verkauf</strong><br />

Verantwortung<br />

der Unternehmer und Versicherten<br />

Der Unternehmer<br />

muss die technischen<br />

und<br />

organisatorischen<br />

Voraussetzungen<br />

für einen sicheren<br />

Arbeitsablauf<br />

schaffen.<br />

Die Versicherten<br />

müssen durch<br />

ihr Verhalten den<br />

sicheren Ablauf<br />

der Arbeiten<br />

gewährleisten.<br />

Bereitstellen von geeignetem Handwerkszeug<br />

sowie sicherheitstechnisch einwandfreien<br />

Maschinen und Geräten sowie persönlicher<br />

Schutzausrüstung.<br />

Ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung<br />

der Arbeits- und Sozialräume.<br />

Gewährleistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.<br />

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist eine<br />

Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeitsbereiche<br />

<strong>im</strong> Bereich des Endverkaufs durchzuführen.<br />

Erstellen von Betriebsanweisungen.<br />

Durchführung von Unterweisungen und<br />

Erfolgskontrollen.<br />

Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke<br />

der Unfallverhütung befolgen.<br />

Best<strong>im</strong>mungsgemäße Verwendung der<br />

Betriebsmittel.<br />

Erkannte Mängel <strong>im</strong> Betrieb dem Vorgesetzten<br />

sofort melden.<br />

Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.

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