Arbeitssicherheit im Verkauf - GBG 12
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<strong>Arbeitssicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Verkauf</strong><br />
Verantwortung<br />
der Unternehmer und Versicherten<br />
Der Unternehmer<br />
muss die technischen<br />
und<br />
organisatorischen<br />
Voraussetzungen<br />
für einen sicheren<br />
Arbeitsablauf<br />
schaffen.<br />
Die Versicherten<br />
müssen durch<br />
ihr Verhalten den<br />
sicheren Ablauf<br />
der Arbeiten<br />
gewährleisten.<br />
Bereitstellen von geeignetem Handwerkszeug<br />
sowie sicherheitstechnisch einwandfreien<br />
Maschinen und Geräten sowie persönlicher<br />
Schutzausrüstung.<br />
Ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung<br />
der Arbeits- und Sozialräume.<br />
Gewährleistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.<br />
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist eine<br />
Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeitsbereiche<br />
<strong>im</strong> Bereich des Endverkaufs durchzuführen.<br />
Erstellen von Betriebsanweisungen.<br />
Durchführung von Unterweisungen und<br />
Erfolgskontrollen.<br />
Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke<br />
der Unfallverhütung befolgen.<br />
Best<strong>im</strong>mungsgemäße Verwendung der<br />
Betriebsmittel.<br />
Erkannte Mängel <strong>im</strong> Betrieb dem Vorgesetzten<br />
sofort melden.<br />
Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.