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BI aktuell 1. Quartal 2018

Schwerpunktthema Digitalisierung

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12 Schwerpunktthema // Digitalisierung<br />

Schwerpunktthema // Digitalisierung 13<br />

Grundsätzlich wird das <strong>BI</strong>M g -Management<br />

durch denjenigen Projektbeteiligten erfolgen,<br />

der aus den Projektrandbedingungen<br />

heraus durch das jeweils spezifisch vorhandene<br />

Know-how für den Projekterfolg den<br />

größtmöglichen Input geben kann. Die für<br />

die Auswahl des <strong>BI</strong>M g -Managers relevanten<br />

Projektrandbedingungen ergeben sich aus<br />

dem Schaubild 7.<br />

3. Kalkulation<br />

Traditionelle Kalkulationen für Bauprojekte<br />

umfassen die Einzelkosten der Teilleistungen<br />

(EKT), die zusammen mit den Baustellengemeinkosten<br />

die Herstellungskosten<br />

einer Baumaßnahme abbildeten. Mit den<br />

darauf addierten Zuschlägen für allgemeine<br />

Geschäftskosten und Rendite (früher Gewinn<br />

und Wagnis) werden Angebotspreise gestaltet.<br />

Durch die Digitalisierung der Prozesse werden<br />

die o. g. neuen zusätzlichen Managementleistungen<br />

erforderlich, die entweder<br />

in den Baustellengemeinkosten als neue<br />

Elemente einer GU- oder GÜ-Leistung zu<br />

kalkulieren sind bzw. separat zunächst als<br />

besondere Managementleistungen zu berechnen<br />

und zu vergüten sein werden. Das<br />

betrifft insbesondere die baubetrieblichen<br />

und wirtschaftlichen Planungen für die Projektrealisierung.<br />

Neu sind insbesondere die Managementleistungen<br />

zur Planung und Steuerung der <strong>BI</strong>M g -<br />

-Prozesse.<br />

Die Digitalisierung der Prozesse, insbesondere<br />

durch die <strong>BI</strong>M g -Planungen, verringert<br />

die Aufwendungen für die Bauausführung.<br />

Das Baustellenmanagement wird<br />

aus schlankeren Teams bestehen und für<br />

die Baustellengemeinkosten zu günstigeren<br />

Kalkula-tionsansätzen führen. Dafür entstehen<br />

in der Planungsphase und in der Vorbereitung<br />

der Bauprojekte Zusatzaufwendungen<br />

für das Prozessmanagement und<br />

für die baubetrieblichen und wirtschaftlichen<br />

Planungen der Projektrealisierung.<br />

Im Saldo werden die Gesamtprojektkosten<br />

entlastet. Auch nachträglich evtl. erforderliche<br />

Leistungssoll-Änderungen werden<br />

einfacher handhabbar. Die Kosten und die<br />

terminlichen Auswirkungen für Leistungssolländerungen<br />

werden geringer ausfallen,<br />

als es ohne <strong>BI</strong>M-Prozesssteuerung früher i.<br />

d. R. der Fall war.<br />

4. Vergütung<br />

Die Bundesarchitektenkammer versucht<br />

derzeit, alle denkbaren <strong>BI</strong>M g -Leistungen<br />

in der HOAI zu verankern, und hat dementsprechend<br />

Überlegungen zur Anpassung<br />

der HOAI an die <strong>BI</strong>M-Planungen angestellt.<br />

Der Verband der deutschen Projektmanager<br />

in der Bau- und Immobilienwirtschaft<br />

(DVP) hat ebenfalls einen Vorschlag zur<br />

Ergänzung des Leistungsbildes der Projektsteuerung<br />

bei <strong>BI</strong>M g -Planungen erarbeitet.<br />

Die Leistungen für <strong>BI</strong>M g -Manager sind<br />

derzeit in der gültigen HOAI noch nicht<br />

unter den bekannten Leistungsphasen eingeordnet.<br />

Die Bundesarchitektenkammer<br />

empfiehlt daher, solche Leistungen bis auf<br />

Weiteres als „besondere Leistungen“ zu<br />

vergüten. Besondere Leistungen können<br />

danach auf Stundenbasis abgerechnet werden.<br />

Grundlage dafür sollte der Praxishinweis<br />

Nr. 45 der Architektenkammer sein<br />

bzw. der AHO- Stundensatzrechner (AHO:<br />

Ausschuss der Verbände und Kammern der<br />

Ingenieure und Architekten).<br />

Für die zukünftig insbesondere in der Planungsphase<br />

erforderlichen Managementleistungen<br />

der Bauunternehmen bedarf es einer<br />

entsprechenden angemessenen Vergütung,<br />

die den Erfordernissen des jeweiligen Projektes<br />

entspricht.<br />

Diese Vergütung lässt sich durch entsprechende<br />

Ergänzung der HOAI sicherlich dort<br />

abbilden. Die Vergütung der Leistungen<br />

nach HOAI sind aber eigentlich den Architekten<br />

und Fachplanern zugedacht.<br />

Die Managementleistungen zur Prozessteuerung<br />

der Planung und des Baubetriebes sowie<br />

unter anderem die Planungsleistungen für die<br />

Wirtschaftlichkeit des Projektes können aber<br />

auch in einer dazu neu zu entwickelnden, eigenen<br />

Honorarordnung zur Steuerung des<br />

<strong>BI</strong>M g -Prozesses evaluiert und verbindlich gestaltet<br />

werden.<br />

Bis dahin sollten diese Aufgaben als besondere<br />

Leistungen analog der HOAI oder der<br />

AHO durch denjenigen im Stundenverrechnungssatz<br />

abgerechnet werden, der diese Leistungen<br />

erbringt. So sieht es die Bundesarchitektenkammer<br />

für die neuen Leistungen zur<br />

<strong>BI</strong>M-Planung noch vor.<br />

5. Vergaberecht<br />

Öffentliche Aufträge<br />

Für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen<br />

der öffentlichen Hand bedarf es<br />

bei zukünftigen Projekten der eingehenden<br />

Überprüfung, ob die geltenden Vergabegrundsätze<br />

und Vorgaben unter dem Eindruck<br />

der Digitalisierung zur Wahrung der<br />

damit verbundenen Vorteile unverändert<br />

Bestand haben können. Eine Einbindung aller<br />

Know-how-Träger in den Planungsprozess<br />

ist unabdingbar. Diese Erkenntnis führt für unterschiedliche<br />

Vergabemodelle zu unterschiedlichen<br />

Erfordernissen:<br />

a. Einzelgewerkevergabe/Fachlosvergabe<br />

Einbindung eines versierten <strong>BI</strong>M g -Managers<br />

aus der Hemisphäre der Bauunternehmer,<br />

Planer oder Projektsteuerer in Abhängigkeit<br />

vom Umfang und Inhalt der damit verbundenen<br />

Aufgabenstellung. Diese ergibt sich aus<br />

den Projektanforderungen: Größe, Komplexität<br />

und Bausparte.<br />

b. Pauschalvergabe GU und GÜ<br />

Einbindung eines <strong>BI</strong>M g -Managementteams<br />

aus der Hemisphäre der leistungsfähigen Bauunternehmer.<br />

Entweder als Bestandteil einer<br />

GÜ-Leistung oder als eigenständig ausgeschriebene<br />

Leistung mit einem sachgerechten<br />

Anforderungsprofil. Dieses Profil unterscheidet<br />

sich eindeutig von herkömmlichen Projektsteuerungsleistungen,<br />

da das hierzu erforderliche<br />

Referenz-Know-how ausschließlich<br />

von erfahrenen Bauunternehmen zur Verfügung<br />

gestellt werden kann.<br />

c. Partnerschaftsmodelle<br />

Einbindung eines <strong>BI</strong>M-Managementteams<br />

wie unter b. Pauschalvergabe GU und GÜ<br />

beschrieben.<br />

<strong>BI</strong>M t - Management<br />

<strong>BI</strong>M-Management<br />

Projekte der öffentl. Hand<br />

Auftraggeber / Projektsteuerer<br />

Generalplaner / Architekt<br />

Bauunternehmer<br />

Ingenieurbüro<br />

Private Auftraggeber<br />

Auftraggeber / Projektsteuerer<br />

Generalplaner / Architekt<br />

Bauunternehmer<br />

Ingenieurbüro<br />

E = Einzelgewerkevergabe<br />

Aufträge privater Kunden<br />

Der private Kunde ist grundsätzlich frei<br />

in der Wahl des für ihn geeigneten Vergabeverfahrens.<br />

Eine Einbindung aller<br />

Know-how Träger eines Projektes in den<br />

Planungsprozess ist zur Optimierung in<br />

einer digitalisierten Bauwelt für den Projekterfolg<br />

des privaten Kunden wie bei den<br />

öffentlichen Auftraggebern ebenfalls unabdingbar.<br />

6. Verträge<br />

Kleine Projekte Mittlere Projekte Großprojekte<br />

Idealer Auftragnehmer<br />

<strong>BI</strong>M-Management in Abhängigkeit<br />

von den Projektrandbedingungen<br />

< 5,0 Mio. €<br />

5,0 Mio. € - 50 Mio. € > 50 Mio. €<br />

Ingenieurbastruktubastruktubastruktur<br />

Infra-<br />

Ingenieur-<br />

Infra-<br />

Ingenieur-<br />

Infra-<br />

Hochbau Hochbau Hochbau<br />

E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P E /F GU P<br />

F = Fachlosvergabe GU = Generalunternehmervergabe P = Partnerschaftsmodell = idealer AN für <strong>BI</strong>M-Management<br />

// Schaubild 7: Wer stellt das <strong>BI</strong>M-Management?<br />

Quelle: Vortrag „Digitalisierung der Bauindustrie“, Klaus Pacher.<br />

Zur Gestaltung und Umsetzung von <strong>BI</strong>M g -<br />

Planungen sollten zukünftige Verträge nicht<br />

nur idealerweise einen partnerschaftlichen<br />

Charakter haben, sondern im Sinne der Digitalisierung<br />

eine eindeutige Formulierung<br />

aufweisen. Hierzu sind Standardverträge zu<br />

entwickeln, die in keinem Punkt die Leistungsabgrenzung<br />

und Risikozuweisung zwischen<br />

Vertragspartnern unpräzise beschreiben<br />

und interpretationsfähig offenhalten.<br />

Eindeutige Leistungs- und Risikozuweisungen<br />

eröffnen harmonische Bauabwicklungen<br />

für im Vorfeld des Baubeginns zu Ende geplante<br />

Projekte.<br />

Je nachdem ob es sich um Verträge mit öffentlichen<br />

oder privaten Auftraggebern handelt<br />

und in Abhängigkeit von der Projektgröße<br />

und von dem Projekttyp aus dem Hoch- und<br />

Ingenieurbau werden bei der Entwicklung<br />

von Standardverträgen unterschiedliche Textbausteine<br />

zu gestalten sein.<br />

7. Resümee<br />

<strong>BI</strong>M g als Arbeitsmethode erfordert eine<br />

konsequente Abkehr von der strikten Trennung<br />

von Planung und Bau. Gemeinsame<br />

Prozesse und Planungen aller Projektbeteiligten<br />

sind zu etablieren.<br />

Es wird zu einer neuen Rollenverteilung<br />

insbesondere in der Planungsphase von<br />

Projekten kommen. Die Bauunternehmen<br />

nehmen je nach Projekttyp hierbei eine<br />

tragende Rolle ein. Wesentliche Baumanagementleistungen<br />

finden zukünftig in der<br />

Planungsphase statt.<br />

Die Vergaberichtlinien werden für eine<br />

vorteilhafte, konsequente Umsetzung der<br />

<strong>BI</strong>M g -Arbeitsmethode angepasst werden<br />

müssen. Insbesondere das Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung<br />

(GWB) ist zu überdenken.<br />

Die Einhaltung des gültigen GWB<br />

nach dem Motto „Koste es, was es wolle“<br />

kann für <strong>BI</strong>M g -Planungen zukünftig kein<br />

alleiniger Maßstab mehr sein.<br />

Die Erarbeitung und Einführung von eindeutigen<br />

Standardverträgen vermeidet<br />

Streitpotenziale und schafft klare Zuständigkeiten.<br />

Die Etablierung von neuen Vergütungsformen<br />

für <strong>BI</strong>M g -Prozessmanagementleistungen<br />

in der Planungs-, Bauvorbereitungs-<br />

und Bauphase von Projekten und<br />

für den baubetrieblichen und wirtschaftlichen<br />

Know-how-Input in der Planungsphase<br />

sind dringend erforderlich.

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