28.02.2018 Aufrufe

E_1931_Zeitung_Nr.047

E_1931_Zeitung_Nr.047

E_1931_Zeitung_Nr.047

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

H AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - N° 47<br />

Das Verkehrsgesetz vor dem Nationalrat Sf Ä 1 SÄ S s * s r s e e[, Kommissl0 " sta ' gehe entschlede " z "<br />

D.M.iHU«t»-IWW .» M.von Strecken. _ ^^t^tZS^leZttotm, „S2 'ESÄHÄ A£&"<br />

Kausal- oder Schuldhaftung bei Sachschäden? — Neue Anträge. der Weg hierzu sein, also ein soziales Ver- eine Ermässigung oder Ausschliessung der<br />

Der Nationalrat setzte am Mittwoch vormit- gesetzlichen Versicherung. Gegenüber dem Sicherungsgesetz. Der vorliegende Entwurf Entschädigung nur dann statthaben darf,<br />

steht aber auf<br />

tag die in der Frühjahrssession abgebrochene Dritten steht dem Halter das Regress-<br />

dem Boden des Zivilrechts. «f a u s den Halter kein Verschulden trifft».<br />

Lesung des Bundesgesetzes über den Motor- recht zu ».<br />

^uch an die Haftpflicht des Tierhalters wurde Damit wäre die reichlich komplizierte Anfahrzeug-<br />

und Fahrradverkehr beim dritten Der französische Berichterstatter der Mehrerinnert<br />

> die nur dann eintritt - w^n der Be ; tragslage umschrieben, wie sie sich am<br />

Titel «Haftpflicht und Versicherung» fort. heit, nSSSl^tapJte d"Scm Min£ - '«%« Sei " Tier " icht £enÜgend gCS1Chert Schlusse d f s er f " ^jTF^iSVlrt"<br />

Die zurückgelegten Artikel der beiden ersten heitsantratr ak iuristisch eanz unhaltbar Um ., grundlegenden Artikel des Haftpflicht-<br />

Titel sollen erst nach Durchberatung des S'e rechtfiche Situation zu kranzeSne En Antra£ besonderer Art ^urde v0 " d ,T abs^nittes präsentierte.<br />

Entwurfes erledigt werden. warf ZT f" sendePSSraur Kaiman den Bauernparteiler Ast eingebracht. Er erblicke Am Donnerstag vormittag konnte der<br />

Der Abschnitt «Haftpflicht* wird ein- 7^reSfRe^iThSS^m^h!n ln dem- Kotnmissionstext keine genügende Rat dem Geschäft nur eine Stunde widgdejtet<br />

durch Art.36, dem die Kommission ^ „ ^ r Ä S Wafe stiegt und Zielstellung des Ersatzanspruches des Ge- men Bundespräsident Häberlin stellte<br />

in starker Abweichung vom bundesrätlichen A •* et, a ? aerer . 1 " m , ~ n „ , t schadigten. Er wollte darum vor allem das fest, dass die Vorlage nicht bloss gegenin<br />

siamer Aoweicnung vom ounaesrauicnen damit Schaden anrichtet? Das Hauptargument nrittvprsohnldpn als Grund zur eänzlichen «her rfpm hpntieen Rpchfszustand einen<br />

Entwurf folgende Fassung gegeben hat: des SnreHier« dpr Minriprhpit mratsrhi ""«versenumen als uruna zur gdruucnen uDer dem Heutigen itecntszustana einen<br />

w»« rinrrh H P n RMri h JLt Mrvfnrf«i,r7P.-,A T I --I -i<br />

ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden j' p war> .. rassung üer . Menrneit mete und es nur bei der teilweisen Befreiung gelten statt Schuldhaft), sondern auch über das<br />

verursacht wird, so haftet der Halter für den ent- aem russganger nictit genügenden senutz i asserl) wobei dann der Versicherungsgesell- verworfene Gesetz von 1926 hinausgehe,<br />

standenen Schaden. gegen die Gefahrenkategorie der sogenannten Se haft -das Regressrecht auf den schuldhaften Nun soll man aber den Bogen nicht überw<br />

Er » wi 5 d#TO 5 ^^sat^flicht befreit. wenn er Strolchenfahrten, denn jene Dritten, die Dritten vorbehalten bleiben soll. Der von ihm spannen, was mit Annahme der meisten<br />

beweist, dass der Schaden durch höhere Gewalt cnlrhp FaVirfpn iintprripVimpn nnrl Hip Hpr ,7, „ ., « -n . i L T> i i. i •• J L J J t. • »<br />

oder durch grobes Verschulden des Geschädigten „r\ e r en « " « und die der als Absätze 2, 3 und 3 bis vorgelegte Text gestern begründeten und des noch in Ausoder<br />

eines Dritten — unter Ausschiuss eines Ver- Menrlieitstext als allein haltbar erklart, seien i au t e t folgendermassen:<br />

sieht stehenden Antrages Gadient der Fäll<br />

schuldens des Halters oder der Personen, für die gewöhnlich Habenichtse. In dem Schutz-- Er wixd von der Ersatzpfücht befreit wenn der wäre. Nach Meinung des Redners gehen<br />

er verantwortlich ist — verursacht worden ist. Ist System, das mit der Kausalhaftung erstrebt Unfall ohne mitwirkendes Verschulden des Halters diese Verschärfungen von sozialwirtiZhlTt"ha?<br />

der SS« dif FMa'St 11 Z Werde klaffe aIso einE<br />

'<br />

Lücke " Der v0 " U " f°l \*

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!