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E_1933_Zeitung_Nr.027

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N°27 — <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Zum Umbau<br />

des Rapperswiler Seedammes.<br />

Die Botschaft des Bundesrates.<br />

Die Angelegenheit des Umbaues vom Seedamm<br />

Rapperswil blickt auf eine vieljährige<br />

und gewundene Entwicklung zurück. Man<br />

darf ruhig behaupten, dass die Angelegenheit<br />

der Strassenverbindung zwischen Rapperswil<br />

und Pfäffikon seit langer Zeit das<br />

Verkehrsproblem der Einzugsgebiete des<br />

östlichen Zürichseebeckens war. Dies hat<br />

sich auch in zahlreichen Reklamationen und<br />

Zuschriften, wie auch beachtenswerten Vorschlägen<br />

zur Umgestaltung dieses Verkehrs 1<br />

weges in unserm Blatte widergespiegelt. In<br />

gegen zehn Jahresbänden stösst man immer<br />

wieder bei der Behandlung von Strassenfragen<br />

auf die Kritik der jetzigen Dammanlage<br />

und den Wunsch nach einem baldigen Umbau.<br />

Auch die bundesrätliche Botschaft bestätigt,<br />

dass «durch zahlreiche Kundgebungen<br />

aus der Oeffentlichkeit und Eingaben aller<br />

Art von interessierten Verbänden, zuletzt<br />

in den Jahren 1928 und 1929, die kantonalen<br />

Behörden und der Bundesrat auf -die unzulänglichen,<br />

ja sogar gefährlichen Zustände<br />

des Dammbaues aufmerksam gemacht wurden,<br />

der im Jahre 1878 dem Verkehr übergeben<br />

wurde, aber zum grossen Teil baufällig<br />

ist und den gegenwärtigen Verkehrsanforderungen<br />

schon lange nicht mehr genügt >.<br />

Die Bau- und Eisenbahnbehörden konnten sind mit einer Fahrbahn von 6 m, zwei Fahr-<br />

von je 1 m und einem Gehweg<br />

sich diesen Vernehmlassungen und demradstreifen<br />

Wunsche auf Verwirklichung eines den moderneren<br />

Verkehrsanforderungen besser ge-<br />

eine Konstruktionsbreite von rund 11 m er-<br />

von 2,5 m Breite geplant, was insgesamt<br />

recht werdenden Projektes auf die Dauer gibt. Der Kostenvoranschlag berechnet die<br />

nicht verschliessen. Es wurde Ende 1929 in gesamten Bauausgaben auf 3,12 Millionen Fr.<br />

Rapperswil eine grosse öffentliche Ver-<br />

Diesem Projekt, auf welches sich die See-<br />

sammlung abgehalten, an welcher die interkantonale<br />

Seedamm-Kommission bestellt<br />

wurde, der Vertreter der kantonalen Baudirektionen<br />

von St. Gallen, Zürich und<br />

Schwyz, der eidg. Linth-Kommission, der<br />

Südostbahn sowie der Gemeinden Rapperswil<br />

und Freienbach und der Stadt Zürich angehörten.<br />

Die Kommission erhielt die Aufgabe,<br />

die zur Behebung der gerügten Uebelstände<br />

erforderlichen Massnahmen zu beraten<br />

und eine Projektvorlage ausarbeiten zu<br />

Jassen und den Behörden vorzulegen. Nach<br />

zahlreichen Sitzungen in den Jahren 1929<br />

bis 1932 wurde endlich Mitte Juni 1932 das<br />

von den Ingenieuren Meier und Frei verfasste<br />

Projekt bereinigt und genehmigt. Der<br />

beigefügten Planskizze ist zu entnehmen,,<br />

dass dieses Projekt grundsätzlich von der<br />

bisherigen Drehbrücke abkommt und für<br />

Bahn und Strasse einen starren Uebergang<br />

schafft. Durch den Bau eines Kanals an geeigneter<br />

Stelle wird für ungehinderten<br />

Schiffsverkehr gesorgt, indem der Schifffahrt<br />

eine freie Durchfahrtshöhe von 10 m<br />

über dem mittleren Seespiegel zur Verfügung<br />

steht. Von Pfäffikon bis Hürden folgt die<br />

Strasse bei veränderter Höhenlage ihrer jetzigen<br />

Linienführung östlich -der Bahn. Bei<br />

der Einfahrt nach Hürden wird sie in schlanker<br />

Linie schienenfrei über die Bahnlinie geführt<br />

und verläuft von hier aus westlich derselben<br />

bis Rapperswil. Auf dem Brücken-und<br />

dem Seedamme liegen beide Verkehrswege<br />

dicht nebeneinander. Im übrigen erfolgt ihre<br />

Linienführung getrennt. Die Strassenbrücken<br />

unterbunden sei, was zu unhaltbaren Verkehrsstockungen<br />

führt. Die Finanzierung<br />

des Projektes sei aber nur unter Mithilfe des<br />

damm-Kommission einigte, stand die vomBundes möglich, weshalb ein Gesuch um Bewilligung<br />

eines Beitrages von 50% der Ge-<br />

Verband zum Schütze des Landschaftsbildes<br />

am Zürichsee und weiteren Vereinigungen samtkosten gestellt wurde.<br />

unterstützte Variante von Ing. Waldvogel Was die Subventionierung anbetrifft, so<br />

gegenüber, welche wir in Nr. 91 der «A.-R.» sagt der Bundesrat in seiner Botschaft, dass<br />

1932 ausführlich behandelt haben. Besprechungen<br />

der Eisenbahnabteilung und<br />

in den letzten .Jahren auf verschiedene von<br />

der<br />

Kommission mit dem Autor dieses Entwurfes<br />

zeigte, dass die Bauausführung der Variante<br />

ohne längere Unterbrechung des Bahnund<br />

Strassenverkehrs sehr umständlich wäre<br />

und dadurch wesentliche Mehrkosten erwachsen<br />

würden. Die das Projekt Waldvogel unterstützenden<br />

Verbände haben daraufhin ihre<br />

Begehren auf einige Punkte beschränkt und<br />

vor allem gewünscht, dass geprüft werde, ob<br />

gewisse Einzelheiten dieses Projektes bei<br />

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ges noch berücksichtigt werden könnten.<br />

Die Regierung des Kantons St Gallen hat<br />

als Vorort Ende August 1932 dem Bundesrat<br />

das gereinigte Projekt zur Subventionierung<br />

unterbreitet. In dem ausführlichen Gesuche<br />

wird daran erinnert, dass der Bund<br />

schon an die erstmalige Erstellung des Seedammes<br />

eine Subvention von Fr. 100,000 bewilligte<br />

und diesen Beitrag damit begründete,<br />

dass «die Brücke unzweifelhaft einem<br />

grossen, sehr bevölkerten industriellen Gebiete<br />

als Verkehrsmittel diene und die beabsichtigte<br />

Erstellung einer neuen Brücke für<br />

einen grossen Teil der Eidgenossenschaft<br />

sowie für diese selbst von erheblichem Interesse<br />

sei». Im weiteren wird festgestellt,<br />

dass diese Fahrstrasse eine der wichtigsten<br />

Verbindungen zwischen Ost- und Innerschweiz<br />

darstellt Die Oeffnung der Drehbrücke<br />

fordere über zwei Stunden Zeit, während<br />

welcher der Verkehr über den Seedamm<br />

Kantonsregierungen eingereichten Gesuche<br />

um Bewilligung von Beiträgen an Strassenumbauten<br />

nicht eingetreten werden konnte.<br />

Es seien Im allgemeinen nur Neuanlagen in<br />

i<br />

Projekt<br />

Betracht gezogen worden, welche grosse,<br />

wirtschaftlich* wichtige Gebiete, zwischen denen<br />

vorher keine fahrbare Strasse bestanden<br />

habe, miteinander verbinden oder solche,<br />

welche erstmals ennetbirgische Gebiete an<br />

das schweizerische Strassennetz anschlössen..<br />

Der Bundesrat hält jedoch dafür, dass<br />

in diesem Falle eines für den Verkehr zwidtrSeedammkommisston.<br />

v Mai 1932<br />

der Ausführung des offiziellen Bauvorschlaschen<br />

mehreren Kantonen äusserst wichtigen<br />

Werkes ein Bundesbeitrag doch als gerechtfertigt<br />

erscheine. Dazu sei auch auf die<br />

durch diesen Bau ermöglichte Arbeitsbeschaffung<br />

hinzuweisen, die einer Landesgegend<br />

zugute komme, wo infolge Brachliegens<br />

der Industrie grosse Arbeitslosigkeit<br />

herrsche. Der bei Neubau des Dammes im<br />

Jahre 1873 gewährte Kostenbeitrag entsprach<br />

einer Unterstützung von seiten des<br />

Bundes von 20%. Angesichts der schwierigen<br />

finanziellen Lage der Eidgenossenschaft<br />

könne von einer fünfzigprozentigen Kostenbeteiligung<br />

nicht die Rede sein, weshalb der<br />

Bundesversammlung die Bewilligung einer<br />

Subvention von 33^% vorgeschlagen wird.<br />

Der Bundesbeitrag würde in diesem Falle<br />

1,04 Mill. Fr. betragen und würde das Budget<br />

während drei Jahren mit 350,000 Fr. belasten,<br />

da eine dreijährige Bauzeit vorgesehen<br />

ist.<br />

Es ist nun Sache der Bundesversammlung,<br />

über die Subvention zu bestimmen. Angesichts<br />

der verkehrspolitischen Bedeutung des<br />

Projektes ist anzunehmen, dass der Vorschlag<br />

des Bundesrates ohne grosse Diskussion<br />

genehmigt wird. Im Interesse einer baldigen<br />

Inangriffnahme der Bauarbeiten ist zu<br />

hoffen, dass sich die beteiligten Kantone<br />

auch dann zur Verwirklichung des Umbaues<br />

entschliessen können, wenn die erwünschte<br />

Bundessubvention nicht ganz den Erwartungen<br />

entspricht. Da der Bau, wie dies in der<br />

bundesrätlichen Botschaft erwähnt worden<br />

ist, willkommene Arbeitsgelegenheit für jene<br />

Gegend schafft, empfiehlt sich der Umbau<br />

schon im Interesse einer produktiven Arbeitslosenunterstützung.<br />

Zudem ist die Frage des<br />

Umbaues nun lang genug erörtert worden<br />

und die Dringlichkeit unbestritten, so dass<br />

es endlich an der Zeit wäre, zur Tat überzugehen.<br />

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