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E_1933_Zeitung_Nr.092

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N°92 — <strong>1933</strong> AU I OMOBIL-REVUft<br />

Die Haftpflicht<br />

des Strasseneigentümers.<br />

(Aus dem Bundesgericht.)<br />

Int August und September 1929 hatten<br />

Arbeiten der Telephonverwaltung auf der<br />

Strasse III. Klasse Collex—Bellevue die Anlage<br />

eines Grabens nötig gemacht, der sich<br />

nahe dem rechten Strassenrand in der Längsrichtung<br />

der Strasse hinzog; die Ausbesserung<br />

einer Wasserleitung erforderte einen<br />

zweiten Graben, der sich mit dem ersten<br />

kreuzte, also die Strasse querte, dabei aber<br />

nur IM min die Strasse hineinragte und auf<br />

der linken Seite 3,4 m der Strassenbreite frei<br />

Hess. Nach Beendigung der Arbeiten wurden<br />

die beiden Gräben wieder zugefüllt, Hessen<br />

aber eine Senkung zurück, die im Frühjahr<br />

1930 noch 3 bis 4 cm tief war. Am Nachmittag<br />

des 2. April 1930 fuhr ein Motorradfahrer<br />

die Strasse hinab, wurde dabei mit<br />

seinem Rad nach rechts abgelenkt und so<br />

unglücklich gegen einen Telephonmast geschleudert,<br />

dass er tot auf dem Platze blieb.<br />

Die Witwe und der Sohn des Getöteten<br />

klagten gegen den Kanton Genf, den Eigentümer<br />

der Strasse, auf 31656 Fr. Schadenersatz<br />

und Genugtuung, gestützt auf Art. 58<br />

Abs. 1 des Obligationenrechtes: «Der Eigentümer<br />

eines Gebäudes oder eines andern<br />

Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den<br />

diese infolge von fehlerhafter Anlage oder<br />

Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung<br />

verursachen.» Die bundesgerichtliche<br />

Rechtsprechung hat nämlich entschieden,<br />

dass auch die öffentliche Strasse ein Werk<br />

im Sinne dieser Gesetzesbestimmung sei, also<br />

ein Kanton oder eine Gemeinde als deren<br />

Eigentümer für die Folgen von Unfällen haftbar<br />

gemacht werden können, die durch<br />

Mängel der Strasse verursacht worden sind.<br />

Einen derartigen Mangel erblickten die Kläger<br />

in der durch die Grabung verursachten<br />

Senkung, und sie wiesen darauf hin, dass die<br />

betreffende Stelle nach einer kantonalen Vorschrift<br />

hätte gewalzt werden sollen, bis das<br />

Strassenniveau wieder hergestellt war. Vor<br />

den kantonalen Instannzen wurde festgestellt,<br />

dass die Grabungen von dem damit beauftragten<br />

Unternehmer kunstgerecht ausgeführt<br />

worden waren und dass man auch die Stelle<br />

nach dem Ausfüllen ausgebessert und gewalzt<br />

hatte, eine weitere Ausbesserung aber während<br />

der Wintermonate nicht möglich gewesen<br />

war. An Hand dieser Feststellungen<br />

wiesen beide Instanzen die Klage ab.<br />

Durch Urteil vom 25. Oktober hat das<br />

Bundesgericht die Klage endgültig abgelehnt.'<br />

Haftet auch das Gemeinwesen als Werkeigentümer<br />

für die in seinem Eigentum<br />

stehenden Strassen, so wird doch diese Haftung<br />

nach zwei Richtungen begrenzt. Nicht<br />

jeder Mangel der Strasse, der zu einem Unfall<br />

führt, ist ein Werkmangel im Sinne von<br />

Art 58 O. R., sondern es muss sich um<br />

Mängel handeln, die ohne unverhältnismässig<br />

grosse Kosten hätten vermieden oder behoben<br />

werden können. Ferner richten sich die an<br />

den Zustand einer Strasse zu stellenden Anforderungen<br />

nach ihrem Zweck, und es können<br />

daher an einen Lokalweg in dieser Hinsicht<br />

nicht dieselben Ansprüche gestellt werden<br />

wie an eine Durchgangsstrasse I. Ranges.<br />

Wurden im vorliegenden Fall die Grabungen<br />

richtig ausgeführt und nachher die betreffende<br />

Strassenstelle nachgesehen und gewalzt,<br />

so hat der Kanton damit seine Pflicht<br />

getan; ob die einschlägigen kantonalen Vorschriften<br />

befolgt wurden, hat das Bundesgericht<br />

nicht zu untersuchen. Der Fahrer<br />

muss mit der Möglichkeit rechnen, dass die<br />

Spuren solcher unvermeidlicher Arbeiten,<br />

namentlich auf einer Lokalstrasse, noch längere<br />

Zeit zurückbleiben und sich in seiner<br />

Fahrweise danach einrichten. Da der Quergraben<br />

den grösseren Teil der Strassenbreite<br />

unberührt gelassen hatte, wäre es leicht gewesen,<br />

die Senkung durch vorübergehendes<br />

Ausbiegen nach links zu vermeiden, was der<br />

ortskundige Motorradfahrer wissen musste.<br />

Es kann auch vom Gemeinwesen nicht verlangt<br />

werden, dass jede solche Stelle abgesperrt<br />

oder durch Warnungstafeln kenntlich<br />

gemacht wird.<br />

Wp.<br />

;«fa«>:<br />

Zur Regelung der Arbeitszelt im gewerbstnässigen<br />

Gütertransport. Wie seinerzeit gemeldet,<br />

trat am 31. Juli eine Expertenkonferenz,<br />

gebildet aus Vertretern der eidgenössischen<br />

Behörden, der Verkehrsorganisationen<br />

und wirtschaftlichen Spitzenverbände zusammen,<br />

um den vom eidg. Justiz- und Polizeidepartement<br />

ausgearbeiteten Vorentwurf zu<br />

einer Verordnung über die Arbeits- und<br />

Ruhezeit der berufstätigen Motorfahrzeugführer<br />

zu beraten. Da sich damals eine allzu<br />

starke Opposition gegen verschiedene wichtige<br />

Bestimmungen des Vorentwurfes geltend<br />

machte, musste von einer artikelweisen<br />

Beratung des Entwurfes abgesehen werden.<br />

Es wurde eine aus sieben Mitgliedern bestehende<br />

Spezialkommission bestellt und beauftragt,<br />

einen Gegenentwurf auszuarbeiten,<br />

der im Laufe des Monats Oktober Behörden<br />

tmd Verbänden zur Kenntnis gebracht werden<br />

sollte.<br />

Wie wir erfahren, Rest dieser Gegenvorschlag<br />

nunmehr TOT. Er nimmt in seinen Bestimmungen<br />

weitgehend Rücksicht auf die<br />

besondern wirtschaftlichen Verhältnisse in<br />

den rerschiedenen Industriezweigen, welche<br />

durch die Vollziehungsverordnung erfasst<br />

werden. Das eidg. Justiz- und Polizeidepartement<br />

beabsichtigt nun, die Expertenkonferenz<br />

auf Mittwoch den IS. November neuerdings<br />

einzuberufen. Wie aus offiziellen Kreisen<br />

verlautet, wird aber anlässlich der nächsten<br />

Beratung nach wie vor die ursprüngliche<br />

bundesrätliche Fassung und nicht das<br />

Gegenprojekt als Diskussionsbasis dienen.<br />

Es bleibt dabei aber immerhin ztt hoffen, dass<br />

sich die Behörden von der Notwendigkeit<br />

einer Angleichung der beiden Vorlagen überzeugen<br />

lassen.<br />

ß<br />

Amerikanische AntomoWlproduktionsziffern.<br />

Auf Grund der vorläufigen Produktionsziffern<br />

der nationalen Automobil-Handelskammer<br />

wurden im Verlauf des Monats September<br />

139,153 (47,897) Einheiten hergestellt. Im<br />

gleichen Zeitraum dürfte die Produktion der<br />

Fordwerke ungefähr die Höhe von 60,000 Wagen<br />

erreicht haben. Für die gesamte amerikanische<br />

Automobilindustrie ergibt sich somit<br />

für den Monat September eine Produktionshöhe<br />

von rund 200,000 Automobilen. Die<br />

Produktionsfluote der der Automobil-Handelskammer<br />

angeschlossenen Mitglieder im<br />

Monat September hat gegenüber der vorjährigen<br />

Parallelperiode eine Zunahme von 190%<br />

und gegenüber dem Vormonat einen Rückgang<br />

um 20% aufzuweisen. Die Totalproduktion<br />

ohne Ford während den ersten 9 Monaten<br />

des laufenden Jahres beträgt 1,294,582<br />

Wagen, was gegenüber der vorjährigen Vergleichsperiode<br />

eine Zunahme um 54% entspricht.<br />

Ueberblidkt man die Entwicklung der amerikanischen<br />

Automobilindustrie im Verlaufe<br />

dieses Jahres, so lässt sich feststellen, dass<br />

das Agiogeschäft nach zunächst wenig versprechendem<br />

Auftakt speziell im 2. und 3.<br />

Quartal, einen kräftigen Aufschwung genommen<br />

hat. Während in den ersten 3 Monaten,<br />

d. h. in einer Periode unsicherer politischer<br />

Entwicklung, die amerikanische Automobilproduktion<br />

hinter dem vorjährigen Niveau<br />

um 1500 Einheiten zuTücklag, verzeichnete<br />

sie im 2. Quartal gegenüber der vorjährigen<br />

Parallelperiode eine Zunahme um<br />

136,400 und im 3. Quartal eine solche von<br />

380,100 Wagen. In den ersten 9 Monatendes<br />

laufenden Jahres gegenüber der gleichen<br />

Periode des Vorjahres ergibt sich somit eine<br />

Produktionszunahme von nicht weniger als<br />

515,000 Einheiten. Wie sich die Erzeugung<br />

in den einzelnen Quartalen entwickelt hat,<br />

geht aus nachstehender Zusammenstellung<br />

hervor:<br />

Produktion<br />

Stückzahl 1932 <strong>1933</strong><br />

1. Quartal 355 500 354 000<br />

2. Quartal 515 300 651700<br />

3. Quartal 285 500 665600<br />

9 Monate 1156 300 1671300<br />

9 Monate 1931 2115 900<br />

9 Monate 1930 2 902 800<br />

9 Monate 1929 4627 300 IBT.<br />

Saurer in Spanien. Kürzlich machte in der<br />

Presse eine Meldung die Runde, wonach der<br />

Firma Ad. Saurer in Arbon die Konzession<br />

für den Betrieb von Omnibuslinien in Barcelona<br />

erteilt worden sei und 1 das Unternehmen<br />

nunmehr eine eigene Fabrik in der nämlichen<br />

Stadt eröffnen werde. Wie wir nun<br />

von gut informierter Seite erfahren, entspricht<br />

die Mitteilung in dieser Form nicht<br />

den Tatsachen. Die in Frage stehende Konzession<br />

wurde einer Finanzgruppe erteilt, die<br />

allerdings ihrerseits mit Saurer in Verbindung<br />

steht. Das Chassis-Material für den 1<br />

notwendigen Fahrzeugbedarf wird von der<br />

schweizerischen Unternehrmme sreliefert<br />

werden. Die Karosserien dagegen erstellen,<br />

spanische Spezialifirmen. In Barcelona wird<br />

nicht etwa eine Fabrik zur Herstellung von<br />

Sanrerautomobilen, sondern lediglich eine<br />

Reparaturwerkstätte eingerichtet, in welcher<br />

neben den laufenden Reparaturen Montagearbeiten<br />

und eventuell die Fabrikation<br />

einzelner Teile vorgenommen wird. B.<br />

Aus der französischen Autoindustrie. Wfe<br />

in der britischen und amerikanischen Automobilindustrie,<br />

ist auch auf dem französischen<br />

Automarkt der Umsatzrückgang, der sich seit<br />

1929 eingestellt hatte, zu Beginn dieses Jahres<br />

zum Stillstand gekommen. Bereits im ersten<br />

Semester verzeichnete der Personenwagenabsatz<br />

eine Zunahme, während der Lastwagenabsatz<br />

beinahe unverändert blieb. Insgesamt<br />

wurden im ersten Halbjahr 82 000<br />

(73 000) neue Personenwagen abgesetzt. Demgegenüber<br />

verzeichnete der Verkauf ausländischer<br />

Marken eine stärkere Zunahme, doch<br />

kommt diesem mit einem quotenmässigen Anteil<br />

von 5 bis 6 Prozent am Gesamtabsatz<br />

nur untergeordnete Bedeutung zu. a<br />

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