28.02.2018 Aufrufe

E_1934_Zeitung_Nr.008

E_1934_Zeitung_Nr.008

E_1934_Zeitung_Nr.008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

No 8 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Die Konferenz Bahn-Automobil<br />

Nachdem, wie bereits gemeldet, der Bundesrat<br />

in seiner Sitzung vom 22. Januar zu<br />

dem Entwurf eines Bundesgesetzes über eine<br />

Transportteilung zwischen Bahn und Auto<br />

definitiv Stellung genommen hat, waren Donnerstag,<br />

den 25. Januar, auch die Vertragsparteien,<br />

unter Zuzug der Oberpostdirektion<br />

und der drei grossen Wirtschaftsverbände,<br />

des Schweiz. Handels- und Industrievereins,<br />

des Schweiz. Gewerbeverbandes und des<br />

Schweiz. Bauernverbandes einberufen, um<br />

zum Entwurf und speziell zu den getroffenen<br />

Abänderungen vom VorentwuTf, wie er<br />

von Seite der Bahnverwaltungen und der<br />

Automobilinteressenten dem Eisenbahndepartetnent<br />

unterbreitet worden war, ihre Auffassungen<br />

kundzugeben.<br />

In einem einleitenden Expos6 führte Bundesrat<br />

Pilet-Golaz zunächst aus, dass er<br />

grossen Wert darauf legte, zuerst zu versuchen,<br />

die direkt interessierten Parteien zu<br />

einem Vorschlag über eine Transportteilung<br />

kommen zu lassen, bevor sich das Departement<br />

selber mit der Angelegenheit befasste.<br />

Erst nachher hat er seine Vorschläge präzisiert,<br />

die sich im grossen und ganzen an<br />

den ihm unterbreiteten Vorentwurf direkt<br />

anlehnen. Die Abänderungen sind mehr redaktioneller<br />

Natur und auch die Strafbestimmungen<br />

haben auf Antrag des Justizdepartementes<br />

einige Veränderungen erfahren.<br />

In materieller Hinsicht wird es notwendig<br />

sein, speziell den Grenzverkehr noch<br />

näher zu regeln, indem hier internationale<br />

Transportfragen hineinspielen.<br />

Im Verlaufe der Vorverhandlungen hat<br />

sich als notwendig herausgestellt, auch mit<br />

der Post eine Vereinbarung über die künftige<br />

Beteiligung am Kleinstückgüterverkehr<br />

zu treffen. Es ist dies eigentlich die hauptsächlichste<br />

materielle Abänderung am Vor-<br />

Sentwurf. Dabei wurde das Prinzip aufgestellt,<br />

dass der Kleingütertransport der Post<br />

erhalten bleiben soll, der schwerere Transport<br />

dagegen den Astobetrieben gehört. Es<br />

konnte sich somit allein darum handeln, die<br />

Grenze für diese Ausscheidung zu finden.<br />

Diese Entscheidung war aus folgendem Grund<br />

nicht schwer zu treffen. Nach den statistischen<br />

Ergebnissen 1932 wurden rund 43 Millionen<br />

Colis per Post spediert, wovon 41<br />

Millionen in Colis bis 10 kg. Es wurde daher<br />

als'ri'chtK Befunden, wenn man die bisherige<br />

Grenze von 10 auf 15 kg erhöhe, allerdings<br />

unter der ausdrücklichen Bedingung,<br />

dass eine Tarifreform für diese Sendungen<br />

platzgreife.<br />

Um nicht in der Behandlung dieses Geschäftes<br />

eine ungebührliche Verzögerung<br />

eintreten zu lassen, hat man bereits in der<br />

Dezembersession der Räte die Kommission<br />

bestellt, von denen der Ständerat die Priorität<br />

erhalten hat. Es hindert dies aber nicht,<br />

aass die heute vorgebrachten Wünsche auf<br />

Abänderung oder Ergänzung diesen Kommissionen<br />

unterbreitet werden.<br />

Die Vertreter der Wirtschaftsverbände sehen<br />

sich trotz dieser vorausgegangenen Erklärung<br />

genötigt, auf die Enttäuschung aufmerksam<br />

zu machen, welch» die Art der Behandlung<br />

der Vorlage in ihren Kreisen ausgelöst<br />

hat. Bisher war man gewohnt, dass<br />

die Redaktion mit den zuständigen Vertretern<br />

vor der Behandlung im Bundesrat besprochen<br />

worden war. Jetzt wird man mehr<br />

oder weniger vor ein fait accompli gestellt.<br />

Die heutige Konferenz hat demnach wenig<br />

praktischen Wert. So hat der Handels- und<br />

Industrieverein von jeher verlangt, dass die<br />

heutige Vorlage nicht getrennt von den übrigen<br />

Sanierungsmassnahmen der Bundesbahnen<br />

behandelt werden dürfe, ohne dass man<br />

dieser Anregung jemals Folge gegeben hätte.<br />

Auch stand man von jeher auf dem Standpunkt,<br />

dass der Werkverkehr nicht einbezogen<br />

werden dürfe. Auch darüber spricht sich<br />

die Vorlage und die Botschaft nicht bestimmt<br />

aus. Ausserdem bleibt daran zu erinnern,<br />

dass immer eine Revision der Gewichtsbestimmungen<br />

des Automobilgesetzes<br />

verlangt wurde, um überhaupt eine zweckmässige<br />

Verkehrsteilung ermöglichen zu<br />

können, die die Abfuhr einer ganzen Wagenladung<br />

in einer einzigen Fuhre gestattet,<br />

was das heute gültige Gesetz verunmöglicht<br />

und woran schliesslich auch die Bahnen<br />

durch den Astoverkehr mitinteressiert sind.<br />

Der Erwiderung des Departementsvorstehers<br />

war zu ^entnehmen, dass eine Verquickung<br />

der Transportteilung mit der gesamten<br />

Sanierungsfrage das ganze Verständigungswerk<br />

ungebührlich lange verzögert<br />

hätte. Durch das Dazwischentreten der anderen<br />

Bahnen ist das Sanierungsproblem<br />

ausserordentlich erschwert worden und bedarf<br />

zuerst der Abklärung nach verschiedenen<br />

Richtungen, so dass gegenwärtig überhaupt<br />

nicht vorauszusehen ist, wann überhaupt<br />

in dieser Richtung ein entscheidender<br />

Schritt unternommen werden kann. Ueber<br />

die Transportteilung zwischen Bahn und<br />

Automobil hat inzwischen eine Verständigung<br />

stattgefunden, die sich verantworten lässt und<br />

wenigstens denjenigen Teil regelt, für den<br />

man eine praktische Lösung gefunden hat.<br />

Was eine Revision der Gewichtsbestimmungen<br />

anbetrifft, konnte sich der Bundesrat bisher<br />

nicht entschliessen, diesbezüglich schon<br />

bestimmte Zusicherungen zu machen, um<br />

nicht in gewisser Hinsicht das ganze Verständigungswerk<br />

eher zu gefährden. Ausserdem<br />

dürfte sich schon in nächster Zeit die<br />

Notwendigkeit zu einer Revision der Ausführungsbestimmungen<br />

zum Automobilgesetz<br />

ergeben, indem verschiedene Vorschriften<br />

einer Ergänzung oder Abänderung bedürfen,<br />

wie sich an Hand der bisherigen Praxis herausgestellt<br />

hat. Es soll demzufolge vermieden<br />

werden, dass man einer solchen Revision<br />

vorgreift.<br />

In einer längeren Diskussion nahm die Konferenz<br />

sodann Stellung zu den einzelnen Abänderungen,<br />

mit dem ausdrücklichen Wunsch,<br />

dass durch Uebermittlung des heutigen Protokolls<br />

an die einzelnen Kommissionsmitglieder<br />

diesen Kommissionen die Aussetzungen<br />

"bekanntgegeben werden. Der Vertreter des<br />

Bauernverbandes verlangte vor allem, dass<br />

die Bestimmung über die konzessionsfreie<br />

Zone von 10 km nicht zu kleinlich ausgelegt<br />

werden dürfe. Eine Anfrage, ob nicht Gefahr<br />

bestehe, dass durch die Zuweisung gewisser<br />

Colis in das alleinige Beförderungsrecht der<br />

Post diese zur Ausdehnung ihrer Betriebe auf<br />

Kosten der Asto und damit der Privatwirtschaft<br />

veranlasst werden könnte, wurde dahin<br />

beantwortet, dass die Neuordnung keineswegs<br />

den Zweck verfolge, der Post Veranlassung<br />

zu geben, ihren Wagenpark über das für ihre<br />

Zwecke absolut erforderliche Mass auszudehnen.<br />

Konkurrenzauswirkungen lassen<br />

sich somit daraus nicht erwarten.<br />

Bei den Strafbestimmungen findet insbesondere<br />

die vorgesehene Einziehung der widerrechtlich<br />

benützten Fahrzeuge, sowie die<br />

Meldepflicht von Polizei, eidg. Beamten und<br />

Konzessionären über strafbare Handlungen<br />

gegen das Gesetz Beanstandung. Insbesondere<br />

der Einbezug der Konzessionäre lässt<br />

ein Aufblühen des Denunziantentums befürchten<br />

und es wird allseitig Streichung verlangt.<br />

Aus den Konferenzkreisen wird darauf aufmerksam<br />

gemacht, die Uebereinkunft zwischen<br />

den Bahnverwaltungen und den Automobilinteressenten<br />

verlange, dass die Grundsätze<br />

für die Berechnung der Vergütungen<br />

an die Konzessionäre vor der Behandlung<br />

des Gesetzes durch die Räte festgelegt sein<br />

sollen. Die Bundesbahnen erklären, zu sofortiger<br />

Aufnahme von diesbezüglichen Verhandlungen<br />

bereit zu sein.<br />

Was die vorgesehene Teilrevision der Postpakettarife<br />

anbetrifft, wird diese Absicht mit<br />

allem Vorbehalt von den anwesenden Vertretern<br />

des Handels- und Industrievereins, sowie<br />

vom Gewerbeverband entgegengenommen und<br />

auf alle Fälle daran die Bedingung geknüpft,<br />

dass dieser Bestandteil der Vorlage vorher<br />

noch mit diesen Wirtschaftsverbänden gründlich<br />

besprochen werde. Obschon das Abkommen<br />

im Grunde genommen nur Bahn und<br />

Automobil betrifft und die Post davon nur<br />

indirekt betroffen wird, ist man der Auffassung,<br />

dass eine Mitwirkung der Post angezeigt<br />

ist und der Sache nur förderlich sein<br />

kann, um so mehr als dieser staatlichen Institution<br />

doch grosse Erfahrungen auf dem Gebiete<br />

des Transportwesens und speziell der<br />

Automobilbeförderung zu Gebote stehen.<br />

Von anderer Seite wird uns zu dieser Konferenz<br />

noch berichtet:<br />

«Herr Bundespräsident Pilet verstand es in<br />

meisterhafter Weise, die geäusserten Bedenken als<br />

unwichtig hinzustellen. Was er bezüglich der<br />

Aenderung der Verordnung zum Automobilgosetz<br />

sagte, vermochte aber die Befürchtungen der Automobilinteressenten<br />

nicht zu zerstreuen. Er erklärte,<br />

der Bundesrat könne zu dieser Frage erst Stellung<br />

nehmen, wenn einmal das Gesetz von den Räten<br />

behandelt sei und keine Gefahr mehr bestehe, dass<br />

dagegen ein Referendum ergriffen werde. Er verlangt<br />

also, dass die Automobilisten neuerdings die<br />

Katze im Sack kaufen und sich wie beim Automobilgesetz<br />

auf das Wohlwollen des Bundesrates verlassen.<br />

Wenn dieser aber damals selbst das gegebene<br />

Wort nicht hielt und sein Mitglied, Herr Häberlin,<br />

glatt desavouierte", so wird jetzt das Vertrauen nicht<br />

allzu gross sein können. Die Automobilistenvorbände<br />

haben an der Ausarbeitung des Gesetzes ehrlich<br />

mitgearbeitet, immer aber betont, dass sie dem<br />

neuen Gesetz nur zustimmen werden, wenn der<br />

Bundesrat Garantien für die Aenderung der Verordnung<br />

gibt. Noch ist das Gesetz in den Räten<br />

nicht durchgegangen, und der Bundesrat muss sich<br />

diesmal darüber klar sein, dass das Gesetz durch<br />

eine Referendumskampagne glatt umgeworfen wird,<br />

wenn der Forderung der Automobilistenverbände<br />

nicht entsprochen wird. Die Stimmung im Lande<br />

ist Gesetzen, die doch immerhin stark nach Monopoltendenzen<br />

riechen, nicht sehr günstig, und die<br />

sehr wacklige verfassungsmässige Grundlage ist keineswegs<br />

dazu angetan, den Behörden den Abstimmungskampf<br />

leicht zu machen. Man wird sich also<br />

in Bern reiflich überlegen müssen, ob man das<br />

mühsam zustande gebrachte Werk nur deshalb gefährden<br />

will, weil man aus Prestigegründen den Automobilisten<br />

nicht nachgeben zu können glaubt. Dass<br />

keine technische Begründung für das Festhalten an<br />

den Gewichtsgrenzen stichhaltig ist, weiss man im<br />

Bundeshaus gut genug.<br />

Herr Bundesrat Pilet nahm die verschiedenen<br />

Einwände zum Studium entgegen, ohne sich aber in<br />

irgendeiner Weise zu verpflichten. Den Automobilistenverbänden<br />

steht damit nur die Möglichkeit<br />

offen, ihre Wünsche bei den Kommissionen der<br />

eidgenössischen Räte und später bei den Ratsmitgliedern<br />

selbst anzubringen. Im allgemeinen bestehen<br />

nur zwei Differenzen von grösserer Bedeutung,<br />

und zwar betreffend die Aenderung der Verordnung<br />

zum Automobilgesetz und wegen der Wahl der Mitglieder<br />

der Wirtschaftsverbände in die Kommission.<br />

In diesen zwei Punkten können die Automobilisten<br />

nicht nachgeben. Gibt der Bundesrat in den eidgenössischen.<br />

Räten Zusicherungen genügender Art<br />

und bekundet er dort seinen Willen, am Werkverkehr<br />

nicht zu rütteln, so werden die Automobilistenverbände<br />

dem Gesetz zustimmen. Ist dies nicht der<br />

Fall, so ist, wie bereits erwähnt, das Werk schwer<br />

gefährdet. Dass dies weder im Interesse des Bundes,<br />

noch in dem seiner Bahnen, noch in dem der<br />

Allgemeinheit liegt, braucht kaum betont zu werden.<br />

Man darf aber nicht vergessen, dass die Automobilisten<br />

ein Entgegenkommen gezeigt haben, das sich<br />

kaum irgendwo wieder findet. Sie opfern einen<br />

ganzen Erwerbszweig und damit einen Teil der verfassungsmässig<br />

garantierten Handels- und Gewerbefreiheit.<br />

Es handelt sich nicht nur um einige<br />

Hundert bisher frei erwerbender Existenzen, es<br />

handelt sich um einen Grundsatz unserer Demokratie,<br />

die immer mehr in das Fahrwasser des<br />

Staatssozialismus gerät. Diese Opfer sollen nicht<br />

umsonst gebracht werden, und die Gegenleistung wird<br />

der Bund nicht mit leeren Worten, sondern durch<br />

die Tat bringen müssen.»<br />

Zur Förderung der Automobilmontage in<br />

der Schweiz. Unmittelbar nach der Einführung<br />

der den Automobilimport regelnden<br />

beschränkenden Bestimmungen, traten massgebende<br />

schweizerische Vertretungen ausländischer<br />

Marken mit hiesigen Unternehmungen<br />

in Verhandlung, um die Möglichkeit der<br />

serienmässigen Montage ausländischer Wagen<br />

im Inland zu prüfen. So trat u. a. die<br />

Firma Amag in Zürich, welche bekanntlich<br />

die Chryslerfabrikate vertritt, mit der Automobilfabrik<br />

Saurer in Arbon in Verbindung.<br />

Bereits ist versuchsweise eine erste kleinere<br />

Serie der neuen Plymouth-Modelle in Arbon<br />

zusammengestellt worden. Diese Montage,<br />

bei welcher zahlreiche schweizerische Arbeiter<br />

direkt und indirekt Beschäftigung finden<br />

und zugleich in vermehrtem Masse einheimisches<br />

Zubehör verwendet wird, ist nur<br />

dann auf breiterer Grundlage möglich, wenn<br />

vom Bund für die Einfuhr der Einzelteile<br />

Konzessionen in Form von Reduktionen auf<br />

den üblichen Zollansätzen gemacht werden.<br />

Die eidgenössische Zollverwaltung hat die<br />

Probemontage in Arbon dazu benützt, um<br />

die mit den Einfuhrzöllen zusammenhängenden<br />

Fragen, von welchen .die Wirtschaftlichkeit<br />

der Montage in hohem Masse abhängt,<br />

abzuklären. Auf Grund entsprechender Anträge<br />

hat der Bundesrat nunmehr der Zollverwaltung<br />

die Ermächtigung erteilt, zwecks<br />

Beschaffung von Arbeit einen Teil des Einfuhrzolles<br />

für zerlegt eingeführte Chassis für<br />

Personenautomo'bile an bestehende Autotnobihverkstätten<br />

oder Maschinenfabriken zurückzuvergüten,<br />

welche die Montage und die<br />

Karossierung ganz oder teilweise und unter<br />

Verwendung von Zubehör schweizerischer<br />

Fabrikation im Inland besorgen. Diese Ermächtigung<br />

gilt vorläufig bis Ende 1936.<br />

Vom volkswirtschaftlichen Standounkt aus<br />

kann die vermehrte Montage von Personenautomobilen<br />

in der Schweiz nur begrüsst<br />

werden, indem auf diese Weise der in die<br />

Millionen gehende Tribut an das Ausland zu<br />

Gunsten unserer eigenen Handelsbilanz und<br />

im Interesse der Arbeitsbeschaffung für einheimische<br />

Arbeitskräfte nicht unbeträchtlich<br />

vermindert werden kann. Wie wir erfahren,<br />

sind in der Zwischenzeit auch andere massgebende<br />

amerikanische Automobilmarken an<br />

schweizerische Werkstätten betreffend Montage<br />

ihrer Wagen in unserem Lande herangetreten.<br />

So sollen auch mit der Lastwagenfabrik<br />

Berna in Ölten entsprechende Unterhandlungen<br />

im Gange sein. Auf die bahnbrechende<br />

Vereinbarung zwischen der zürcherischen<br />

Chryslervertretung und der Arboner<br />

Fabrik werden wir demnächst noch näher<br />

eingehen, um vor allem auch die technische<br />

Seite der Organisation zu würdigen.<br />

Sofern alle noch zur Zeit in Behandlung stehenden<br />

Detailfragen zur gegenseitigen Zufriedenheit<br />

abgeklärt werden können, würde<br />

die Montage in Arbon in grösserem Umfang<br />

aufgenommen, wobei man mit einer jährlichen<br />

Produktion von mehreren 100 Wagen<br />

glaubt rechnen zu können.<br />

2kux d«<br />

E^anfonen<br />

Schutz der Taxichauffeure. Im Zürcher<br />

Stadtrat ist eine Interpellation eingegangen,<br />

die einen bessern Schutz der Taxichauffeure<br />

gegen die Unbilden der Witterung anstrebt.<br />

Die am 19. Januar eingereichte Interpellation<br />

hat folgenden Wortlaut:<br />

Hat der Stadtrat Kenntnis davon, dass auf den<br />

Standplätzen des konzessionierten Motordroschkengewerbes<br />

die Chauffeure jeglichen Schutzes gegen<br />

die Unbilden der Witterung entbehren?<br />

Was gedenkt er vorzukehren, um im Interesse<br />

erhöhter Verkehrssicherheit sowohl, als aus allgemein<br />

humanitären Gründen Abhilfe zu schaffen?<br />

Um eine Reform der waadtländischen Motorfahrzeugsteuern.<br />

Die Sektionen Waadt des<br />

T.C.S. und des A.C.S., der Aspa und der<br />

Motorradfahrerclubs richteten an den waadtländischen<br />

Staatsrat eine Petition, in der<br />

eine Reform der Motorfahrzeugsteuern gefordert<br />

wird. Vorläufig will man von einer<br />

Reduktion der Steuern noch Umgang nehmen,<br />

obwohl diese als vollständig gerechtfertigt<br />

erscheint. Man beschränkte sich in<br />

der Eingabe deshalb auf verschiedene sonstige<br />

Erleichterungen, wie VierteJjahressteuer<br />

für Automobile und Motorräder.<br />

S|»o<br />

rrr<br />

Ausklang in Monte Carlo.<br />

(Sohluss von Seite 3)<br />

Es zeigt dies, dass das Vierganggetriebe<br />

gerade zum Beschleunigen bis auf Geschwindigkeiten<br />

von etwa 70 km/St, dem<br />

Dreiganggetriebe deutlich überlegen ist,<br />

ganz abgesehen von den Vorteilen, die es<br />

sonst hinsichtlich der bestmöglichen Ausnützung<br />

der Motorleistung bietet.<br />

Die auf den Freitag angesetzte Tourenwagenprüfung<br />

um die «Coupe von Monte<br />

Carlo» bildete eine interessante Neuerung,<br />

deren Zweck darin bestand, alle Eigenschaften<br />

eines modernen Tourenwagens, wie leichter<br />

Start, flotter Anzug, gute Beschleunigung,<br />

leichte Führung, Lenksicherheit und zuverlässige,<br />

wirkungsvolle Bremsen zu erproben.<br />

Die nur scheinbar einfach angelegte Konkurrenz<br />

war für Motor und Bremsen, sowie die<br />

Geschicklichkeit des Fahrers nicht gerade<br />

harmlos. Die Aufgabe des Bewerbers bestand<br />

darin, auf ein Zeichen seinen Wagen<br />

zu besteigen und anzulassen, um darauf zuerst<br />

in einem ziemlich kleinen Rechteck eine<br />

Achtfigur zu beschreiben, dann eine Entfernung<br />

von 250 m so schnell als möglich<br />

zurückzulegen, eine Wendemarke unter Benützung<br />

des Rückwärtsganges zu umfahren,<br />

schliesslich eine 450 m lange Strecke zu erledigen<br />

und dann nochmals ein paar Meter<br />

rückwärts zu fahren. Die vor einem grossen,<br />

interessierten Publikum sich abspielende<br />

Konkurrenz brachte den Gesamtsieg von<br />

Kommandant Berlesco auf Ford, der die<br />

«Coupe von Monte Carlo» gewann. In der<br />

kleinsten Klasse, bis 750 cem, schnitt Cornelius<br />

auf D. K. W. am besten ab, in der<br />

Klasse bis 1100 cem siegte Turek auf Aero,<br />

in der Klasse bis 2000 cem Gardner auf Lagonda,<br />

bei den Wagen bis 3000 cem Vial auf<br />

Hotchkiss, und in der grössten Klasse der<br />

schon erwähnte Gesamtsieger.<br />

Den grossen Ehrenpreis des Komfortwettbewerbes<br />

am Samstag gewann der Engländer<br />

J. C. Joyce mit einem Clement-Talbot. In der<br />

kleinern Wagenkategorie siegte der gleiche<br />

Wagen, während bei den grossen Maschinen<br />

der Engländer Barnes auf einem Singer als<br />

Erster abschnitt. Dem bekannten französischen<br />

Langstreckenfahrer Lecot, der sich<br />

mit einem Citroen am Rallye beteiligt hatte,<br />

wurde ein Speziaipreis zugesprochen, bo.<br />

Um die Alpenfahrt <strong>1934</strong>. Anlässlich der internationalen<br />

Sternfahrt fand in Monte Carlo<br />

eine erste vorbereitende Sitzung statt, die<br />

sich mit der internationalen Alpenfahrt <strong>1934</strong><br />

befasste. Der A. C. von Frankreich war<br />

durch Herrn Rousset, dem letztjährigen AIpenfahrtsleiter,<br />

vertreten, der Königl. Englische<br />

Auto-Club durch Lindsay Lloyd, Italien<br />

durch Mercanti und Belgien durch De<br />

RQ. Die Herren Fritsch und Köchert gaben<br />

im Namen des Deutschen A. C. und des A. C.<br />

von Oesterreich ihre Zustimmung zu den gefassten<br />

Beschlüssen. Die Organisation soll<br />

in dem Falle, da sich die Schweiz von der<br />

Alpenfahrt zurückzieht, dem A. C. von Frankreich<br />

übertragen werden. Die Durchführung<br />

der Fahrt wäre richtigerweise Deutschland<br />

zugefallen, doch lehnte der deutsche A. C.<br />

diesen Antrag mit der Begründung ab, dass<br />

die übrigen Teile Zentral-Europas sich für<br />

eine Alpenfahrt besser eignen als die deutschen<br />

Gelände. Italien und Deutschland haben<br />

jedoch Frankreich ihre materielle Unterstützung<br />

zugesichert. Der Start wird sehr<br />

wahrscheinlich in Nizza erteilt werden, und<br />

als Ankunftsort ist München oder Salzburg<br />

vorgesehen. Man plant eine Fahrt über sechs<br />

Etappen, von denen eine über 1000 Kilometer<br />

führt<br />

Abgesagte Rennen. Wie das Pariser Sekretariat<br />

der A.I.A.C.R. mitteilt, ist der auf<br />

den 24. Juni angesetzte Grosse Preis von<br />

Monza abgesagt worden. Diese Meldung<br />

kommt angesichts des unbefriedigenden Zustandes<br />

der italienischen Bahn nicht überraschend.<br />

Voraussichtlich wird diese während<br />

der kommenden Saison einem weiteren<br />

Ausbau unterzogen.<br />

Vom schweizerischen Standpunkte aus erfreulich<br />

ist die ebenfalls bekanntgewordene<br />

Absage des Grossen Preises von Luxemburg,<br />

der auf den gleichen Tag wie das internationale<br />

Klausenrennen angesetzt war. Obwohl<br />

dieses Rennen als keine sehr ernsthafte Konkurrenz<br />

betrachtet werden musste, enthebt<br />

seine Absage die Klausen-Organisatoren dennoch<br />

einer gewissen Sorge.<br />

Nach einer noch nicht offiziell bestätigten<br />

Meldung soll auch der Grosse Preis von<br />

Tunis, der bekanntlich jedes Jahr die internationale<br />

Saison eröffnete, in diesem Jahr<br />

nicht zur Durchführung gelangen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!