E_1934_Zeitung_Nr.008
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No 8 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Schweizerische Rundschau<br />
Die Konferenz Bahn-Automobil<br />
Nachdem, wie bereits gemeldet, der Bundesrat<br />
in seiner Sitzung vom 22. Januar zu<br />
dem Entwurf eines Bundesgesetzes über eine<br />
Transportteilung zwischen Bahn und Auto<br />
definitiv Stellung genommen hat, waren Donnerstag,<br />
den 25. Januar, auch die Vertragsparteien,<br />
unter Zuzug der Oberpostdirektion<br />
und der drei grossen Wirtschaftsverbände,<br />
des Schweiz. Handels- und Industrievereins,<br />
des Schweiz. Gewerbeverbandes und des<br />
Schweiz. Bauernverbandes einberufen, um<br />
zum Entwurf und speziell zu den getroffenen<br />
Abänderungen vom VorentwuTf, wie er<br />
von Seite der Bahnverwaltungen und der<br />
Automobilinteressenten dem Eisenbahndepartetnent<br />
unterbreitet worden war, ihre Auffassungen<br />
kundzugeben.<br />
In einem einleitenden Expos6 führte Bundesrat<br />
Pilet-Golaz zunächst aus, dass er<br />
grossen Wert darauf legte, zuerst zu versuchen,<br />
die direkt interessierten Parteien zu<br />
einem Vorschlag über eine Transportteilung<br />
kommen zu lassen, bevor sich das Departement<br />
selber mit der Angelegenheit befasste.<br />
Erst nachher hat er seine Vorschläge präzisiert,<br />
die sich im grossen und ganzen an<br />
den ihm unterbreiteten Vorentwurf direkt<br />
anlehnen. Die Abänderungen sind mehr redaktioneller<br />
Natur und auch die Strafbestimmungen<br />
haben auf Antrag des Justizdepartementes<br />
einige Veränderungen erfahren.<br />
In materieller Hinsicht wird es notwendig<br />
sein, speziell den Grenzverkehr noch<br />
näher zu regeln, indem hier internationale<br />
Transportfragen hineinspielen.<br />
Im Verlaufe der Vorverhandlungen hat<br />
sich als notwendig herausgestellt, auch mit<br />
der Post eine Vereinbarung über die künftige<br />
Beteiligung am Kleinstückgüterverkehr<br />
zu treffen. Es ist dies eigentlich die hauptsächlichste<br />
materielle Abänderung am Vor-<br />
Sentwurf. Dabei wurde das Prinzip aufgestellt,<br />
dass der Kleingütertransport der Post<br />
erhalten bleiben soll, der schwerere Transport<br />
dagegen den Astobetrieben gehört. Es<br />
konnte sich somit allein darum handeln, die<br />
Grenze für diese Ausscheidung zu finden.<br />
Diese Entscheidung war aus folgendem Grund<br />
nicht schwer zu treffen. Nach den statistischen<br />
Ergebnissen 1932 wurden rund 43 Millionen<br />
Colis per Post spediert, wovon 41<br />
Millionen in Colis bis 10 kg. Es wurde daher<br />
als'ri'chtK Befunden, wenn man die bisherige<br />
Grenze von 10 auf 15 kg erhöhe, allerdings<br />
unter der ausdrücklichen Bedingung,<br />
dass eine Tarifreform für diese Sendungen<br />
platzgreife.<br />
Um nicht in der Behandlung dieses Geschäftes<br />
eine ungebührliche Verzögerung<br />
eintreten zu lassen, hat man bereits in der<br />
Dezembersession der Räte die Kommission<br />
bestellt, von denen der Ständerat die Priorität<br />
erhalten hat. Es hindert dies aber nicht,<br />
aass die heute vorgebrachten Wünsche auf<br />
Abänderung oder Ergänzung diesen Kommissionen<br />
unterbreitet werden.<br />
Die Vertreter der Wirtschaftsverbände sehen<br />
sich trotz dieser vorausgegangenen Erklärung<br />
genötigt, auf die Enttäuschung aufmerksam<br />
zu machen, welch» die Art der Behandlung<br />
der Vorlage in ihren Kreisen ausgelöst<br />
hat. Bisher war man gewohnt, dass<br />
die Redaktion mit den zuständigen Vertretern<br />
vor der Behandlung im Bundesrat besprochen<br />
worden war. Jetzt wird man mehr<br />
oder weniger vor ein fait accompli gestellt.<br />
Die heutige Konferenz hat demnach wenig<br />
praktischen Wert. So hat der Handels- und<br />
Industrieverein von jeher verlangt, dass die<br />
heutige Vorlage nicht getrennt von den übrigen<br />
Sanierungsmassnahmen der Bundesbahnen<br />
behandelt werden dürfe, ohne dass man<br />
dieser Anregung jemals Folge gegeben hätte.<br />
Auch stand man von jeher auf dem Standpunkt,<br />
dass der Werkverkehr nicht einbezogen<br />
werden dürfe. Auch darüber spricht sich<br />
die Vorlage und die Botschaft nicht bestimmt<br />
aus. Ausserdem bleibt daran zu erinnern,<br />
dass immer eine Revision der Gewichtsbestimmungen<br />
des Automobilgesetzes<br />
verlangt wurde, um überhaupt eine zweckmässige<br />
Verkehrsteilung ermöglichen zu<br />
können, die die Abfuhr einer ganzen Wagenladung<br />
in einer einzigen Fuhre gestattet,<br />
was das heute gültige Gesetz verunmöglicht<br />
und woran schliesslich auch die Bahnen<br />
durch den Astoverkehr mitinteressiert sind.<br />
Der Erwiderung des Departementsvorstehers<br />
war zu ^entnehmen, dass eine Verquickung<br />
der Transportteilung mit der gesamten<br />
Sanierungsfrage das ganze Verständigungswerk<br />
ungebührlich lange verzögert<br />
hätte. Durch das Dazwischentreten der anderen<br />
Bahnen ist das Sanierungsproblem<br />
ausserordentlich erschwert worden und bedarf<br />
zuerst der Abklärung nach verschiedenen<br />
Richtungen, so dass gegenwärtig überhaupt<br />
nicht vorauszusehen ist, wann überhaupt<br />
in dieser Richtung ein entscheidender<br />
Schritt unternommen werden kann. Ueber<br />
die Transportteilung zwischen Bahn und<br />
Automobil hat inzwischen eine Verständigung<br />
stattgefunden, die sich verantworten lässt und<br />
wenigstens denjenigen Teil regelt, für den<br />
man eine praktische Lösung gefunden hat.<br />
Was eine Revision der Gewichtsbestimmungen<br />
anbetrifft, konnte sich der Bundesrat bisher<br />
nicht entschliessen, diesbezüglich schon<br />
bestimmte Zusicherungen zu machen, um<br />
nicht in gewisser Hinsicht das ganze Verständigungswerk<br />
eher zu gefährden. Ausserdem<br />
dürfte sich schon in nächster Zeit die<br />
Notwendigkeit zu einer Revision der Ausführungsbestimmungen<br />
zum Automobilgesetz<br />
ergeben, indem verschiedene Vorschriften<br />
einer Ergänzung oder Abänderung bedürfen,<br />
wie sich an Hand der bisherigen Praxis herausgestellt<br />
hat. Es soll demzufolge vermieden<br />
werden, dass man einer solchen Revision<br />
vorgreift.<br />
In einer längeren Diskussion nahm die Konferenz<br />
sodann Stellung zu den einzelnen Abänderungen,<br />
mit dem ausdrücklichen Wunsch,<br />
dass durch Uebermittlung des heutigen Protokolls<br />
an die einzelnen Kommissionsmitglieder<br />
diesen Kommissionen die Aussetzungen<br />
"bekanntgegeben werden. Der Vertreter des<br />
Bauernverbandes verlangte vor allem, dass<br />
die Bestimmung über die konzessionsfreie<br />
Zone von 10 km nicht zu kleinlich ausgelegt<br />
werden dürfe. Eine Anfrage, ob nicht Gefahr<br />
bestehe, dass durch die Zuweisung gewisser<br />
Colis in das alleinige Beförderungsrecht der<br />
Post diese zur Ausdehnung ihrer Betriebe auf<br />
Kosten der Asto und damit der Privatwirtschaft<br />
veranlasst werden könnte, wurde dahin<br />
beantwortet, dass die Neuordnung keineswegs<br />
den Zweck verfolge, der Post Veranlassung<br />
zu geben, ihren Wagenpark über das für ihre<br />
Zwecke absolut erforderliche Mass auszudehnen.<br />
Konkurrenzauswirkungen lassen<br />
sich somit daraus nicht erwarten.<br />
Bei den Strafbestimmungen findet insbesondere<br />
die vorgesehene Einziehung der widerrechtlich<br />
benützten Fahrzeuge, sowie die<br />
Meldepflicht von Polizei, eidg. Beamten und<br />
Konzessionären über strafbare Handlungen<br />
gegen das Gesetz Beanstandung. Insbesondere<br />
der Einbezug der Konzessionäre lässt<br />
ein Aufblühen des Denunziantentums befürchten<br />
und es wird allseitig Streichung verlangt.<br />
Aus den Konferenzkreisen wird darauf aufmerksam<br />
gemacht, die Uebereinkunft zwischen<br />
den Bahnverwaltungen und den Automobilinteressenten<br />
verlange, dass die Grundsätze<br />
für die Berechnung der Vergütungen<br />
an die Konzessionäre vor der Behandlung<br />
des Gesetzes durch die Räte festgelegt sein<br />
sollen. Die Bundesbahnen erklären, zu sofortiger<br />
Aufnahme von diesbezüglichen Verhandlungen<br />
bereit zu sein.<br />
Was die vorgesehene Teilrevision der Postpakettarife<br />
anbetrifft, wird diese Absicht mit<br />
allem Vorbehalt von den anwesenden Vertretern<br />
des Handels- und Industrievereins, sowie<br />
vom Gewerbeverband entgegengenommen und<br />
auf alle Fälle daran die Bedingung geknüpft,<br />
dass dieser Bestandteil der Vorlage vorher<br />
noch mit diesen Wirtschaftsverbänden gründlich<br />
besprochen werde. Obschon das Abkommen<br />
im Grunde genommen nur Bahn und<br />
Automobil betrifft und die Post davon nur<br />
indirekt betroffen wird, ist man der Auffassung,<br />
dass eine Mitwirkung der Post angezeigt<br />
ist und der Sache nur förderlich sein<br />
kann, um so mehr als dieser staatlichen Institution<br />
doch grosse Erfahrungen auf dem Gebiete<br />
des Transportwesens und speziell der<br />
Automobilbeförderung zu Gebote stehen.<br />
Von anderer Seite wird uns zu dieser Konferenz<br />
noch berichtet:<br />
«Herr Bundespräsident Pilet verstand es in<br />
meisterhafter Weise, die geäusserten Bedenken als<br />
unwichtig hinzustellen. Was er bezüglich der<br />
Aenderung der Verordnung zum Automobilgosetz<br />
sagte, vermochte aber die Befürchtungen der Automobilinteressenten<br />
nicht zu zerstreuen. Er erklärte,<br />
der Bundesrat könne zu dieser Frage erst Stellung<br />
nehmen, wenn einmal das Gesetz von den Räten<br />
behandelt sei und keine Gefahr mehr bestehe, dass<br />
dagegen ein Referendum ergriffen werde. Er verlangt<br />
also, dass die Automobilisten neuerdings die<br />
Katze im Sack kaufen und sich wie beim Automobilgesetz<br />
auf das Wohlwollen des Bundesrates verlassen.<br />
Wenn dieser aber damals selbst das gegebene<br />
Wort nicht hielt und sein Mitglied, Herr Häberlin,<br />
glatt desavouierte", so wird jetzt das Vertrauen nicht<br />
allzu gross sein können. Die Automobilistenvorbände<br />
haben an der Ausarbeitung des Gesetzes ehrlich<br />
mitgearbeitet, immer aber betont, dass sie dem<br />
neuen Gesetz nur zustimmen werden, wenn der<br />
Bundesrat Garantien für die Aenderung der Verordnung<br />
gibt. Noch ist das Gesetz in den Räten<br />
nicht durchgegangen, und der Bundesrat muss sich<br />
diesmal darüber klar sein, dass das Gesetz durch<br />
eine Referendumskampagne glatt umgeworfen wird,<br />
wenn der Forderung der Automobilistenverbände<br />
nicht entsprochen wird. Die Stimmung im Lande<br />
ist Gesetzen, die doch immerhin stark nach Monopoltendenzen<br />
riechen, nicht sehr günstig, und die<br />
sehr wacklige verfassungsmässige Grundlage ist keineswegs<br />
dazu angetan, den Behörden den Abstimmungskampf<br />
leicht zu machen. Man wird sich also<br />
in Bern reiflich überlegen müssen, ob man das<br />
mühsam zustande gebrachte Werk nur deshalb gefährden<br />
will, weil man aus Prestigegründen den Automobilisten<br />
nicht nachgeben zu können glaubt. Dass<br />
keine technische Begründung für das Festhalten an<br />
den Gewichtsgrenzen stichhaltig ist, weiss man im<br />
Bundeshaus gut genug.<br />
Herr Bundesrat Pilet nahm die verschiedenen<br />
Einwände zum Studium entgegen, ohne sich aber in<br />
irgendeiner Weise zu verpflichten. Den Automobilistenverbänden<br />
steht damit nur die Möglichkeit<br />
offen, ihre Wünsche bei den Kommissionen der<br />
eidgenössischen Räte und später bei den Ratsmitgliedern<br />
selbst anzubringen. Im allgemeinen bestehen<br />
nur zwei Differenzen von grösserer Bedeutung,<br />
und zwar betreffend die Aenderung der Verordnung<br />
zum Automobilgesetz und wegen der Wahl der Mitglieder<br />
der Wirtschaftsverbände in die Kommission.<br />
In diesen zwei Punkten können die Automobilisten<br />
nicht nachgeben. Gibt der Bundesrat in den eidgenössischen.<br />
Räten Zusicherungen genügender Art<br />
und bekundet er dort seinen Willen, am Werkverkehr<br />
nicht zu rütteln, so werden die Automobilistenverbände<br />
dem Gesetz zustimmen. Ist dies nicht der<br />
Fall, so ist, wie bereits erwähnt, das Werk schwer<br />
gefährdet. Dass dies weder im Interesse des Bundes,<br />
noch in dem seiner Bahnen, noch in dem der<br />
Allgemeinheit liegt, braucht kaum betont zu werden.<br />
Man darf aber nicht vergessen, dass die Automobilisten<br />
ein Entgegenkommen gezeigt haben, das sich<br />
kaum irgendwo wieder findet. Sie opfern einen<br />
ganzen Erwerbszweig und damit einen Teil der verfassungsmässig<br />
garantierten Handels- und Gewerbefreiheit.<br />
Es handelt sich nicht nur um einige<br />
Hundert bisher frei erwerbender Existenzen, es<br />
handelt sich um einen Grundsatz unserer Demokratie,<br />
die immer mehr in das Fahrwasser des<br />
Staatssozialismus gerät. Diese Opfer sollen nicht<br />
umsonst gebracht werden, und die Gegenleistung wird<br />
der Bund nicht mit leeren Worten, sondern durch<br />
die Tat bringen müssen.»<br />
Zur Förderung der Automobilmontage in<br />
der Schweiz. Unmittelbar nach der Einführung<br />
der den Automobilimport regelnden<br />
beschränkenden Bestimmungen, traten massgebende<br />
schweizerische Vertretungen ausländischer<br />
Marken mit hiesigen Unternehmungen<br />
in Verhandlung, um die Möglichkeit der<br />
serienmässigen Montage ausländischer Wagen<br />
im Inland zu prüfen. So trat u. a. die<br />
Firma Amag in Zürich, welche bekanntlich<br />
die Chryslerfabrikate vertritt, mit der Automobilfabrik<br />
Saurer in Arbon in Verbindung.<br />
Bereits ist versuchsweise eine erste kleinere<br />
Serie der neuen Plymouth-Modelle in Arbon<br />
zusammengestellt worden. Diese Montage,<br />
bei welcher zahlreiche schweizerische Arbeiter<br />
direkt und indirekt Beschäftigung finden<br />
und zugleich in vermehrtem Masse einheimisches<br />
Zubehör verwendet wird, ist nur<br />
dann auf breiterer Grundlage möglich, wenn<br />
vom Bund für die Einfuhr der Einzelteile<br />
Konzessionen in Form von Reduktionen auf<br />
den üblichen Zollansätzen gemacht werden.<br />
Die eidgenössische Zollverwaltung hat die<br />
Probemontage in Arbon dazu benützt, um<br />
die mit den Einfuhrzöllen zusammenhängenden<br />
Fragen, von welchen .die Wirtschaftlichkeit<br />
der Montage in hohem Masse abhängt,<br />
abzuklären. Auf Grund entsprechender Anträge<br />
hat der Bundesrat nunmehr der Zollverwaltung<br />
die Ermächtigung erteilt, zwecks<br />
Beschaffung von Arbeit einen Teil des Einfuhrzolles<br />
für zerlegt eingeführte Chassis für<br />
Personenautomo'bile an bestehende Autotnobihverkstätten<br />
oder Maschinenfabriken zurückzuvergüten,<br />
welche die Montage und die<br />
Karossierung ganz oder teilweise und unter<br />
Verwendung von Zubehör schweizerischer<br />
Fabrikation im Inland besorgen. Diese Ermächtigung<br />
gilt vorläufig bis Ende 1936.<br />
Vom volkswirtschaftlichen Standounkt aus<br />
kann die vermehrte Montage von Personenautomobilen<br />
in der Schweiz nur begrüsst<br />
werden, indem auf diese Weise der in die<br />
Millionen gehende Tribut an das Ausland zu<br />
Gunsten unserer eigenen Handelsbilanz und<br />
im Interesse der Arbeitsbeschaffung für einheimische<br />
Arbeitskräfte nicht unbeträchtlich<br />
vermindert werden kann. Wie wir erfahren,<br />
sind in der Zwischenzeit auch andere massgebende<br />
amerikanische Automobilmarken an<br />
schweizerische Werkstätten betreffend Montage<br />
ihrer Wagen in unserem Lande herangetreten.<br />
So sollen auch mit der Lastwagenfabrik<br />
Berna in Ölten entsprechende Unterhandlungen<br />
im Gange sein. Auf die bahnbrechende<br />
Vereinbarung zwischen der zürcherischen<br />
Chryslervertretung und der Arboner<br />
Fabrik werden wir demnächst noch näher<br />
eingehen, um vor allem auch die technische<br />
Seite der Organisation zu würdigen.<br />
Sofern alle noch zur Zeit in Behandlung stehenden<br />
Detailfragen zur gegenseitigen Zufriedenheit<br />
abgeklärt werden können, würde<br />
die Montage in Arbon in grösserem Umfang<br />
aufgenommen, wobei man mit einer jährlichen<br />
Produktion von mehreren 100 Wagen<br />
glaubt rechnen zu können.<br />
2kux d«<br />
E^anfonen<br />
Schutz der Taxichauffeure. Im Zürcher<br />
Stadtrat ist eine Interpellation eingegangen,<br />
die einen bessern Schutz der Taxichauffeure<br />
gegen die Unbilden der Witterung anstrebt.<br />
Die am 19. Januar eingereichte Interpellation<br />
hat folgenden Wortlaut:<br />
Hat der Stadtrat Kenntnis davon, dass auf den<br />
Standplätzen des konzessionierten Motordroschkengewerbes<br />
die Chauffeure jeglichen Schutzes gegen<br />
die Unbilden der Witterung entbehren?<br />
Was gedenkt er vorzukehren, um im Interesse<br />
erhöhter Verkehrssicherheit sowohl, als aus allgemein<br />
humanitären Gründen Abhilfe zu schaffen?<br />
Um eine Reform der waadtländischen Motorfahrzeugsteuern.<br />
Die Sektionen Waadt des<br />
T.C.S. und des A.C.S., der Aspa und der<br />
Motorradfahrerclubs richteten an den waadtländischen<br />
Staatsrat eine Petition, in der<br />
eine Reform der Motorfahrzeugsteuern gefordert<br />
wird. Vorläufig will man von einer<br />
Reduktion der Steuern noch Umgang nehmen,<br />
obwohl diese als vollständig gerechtfertigt<br />
erscheint. Man beschränkte sich in<br />
der Eingabe deshalb auf verschiedene sonstige<br />
Erleichterungen, wie VierteJjahressteuer<br />
für Automobile und Motorräder.<br />
S|»o<br />
rrr<br />
Ausklang in Monte Carlo.<br />
(Sohluss von Seite 3)<br />
Es zeigt dies, dass das Vierganggetriebe<br />
gerade zum Beschleunigen bis auf Geschwindigkeiten<br />
von etwa 70 km/St, dem<br />
Dreiganggetriebe deutlich überlegen ist,<br />
ganz abgesehen von den Vorteilen, die es<br />
sonst hinsichtlich der bestmöglichen Ausnützung<br />
der Motorleistung bietet.<br />
Die auf den Freitag angesetzte Tourenwagenprüfung<br />
um die «Coupe von Monte<br />
Carlo» bildete eine interessante Neuerung,<br />
deren Zweck darin bestand, alle Eigenschaften<br />
eines modernen Tourenwagens, wie leichter<br />
Start, flotter Anzug, gute Beschleunigung,<br />
leichte Führung, Lenksicherheit und zuverlässige,<br />
wirkungsvolle Bremsen zu erproben.<br />
Die nur scheinbar einfach angelegte Konkurrenz<br />
war für Motor und Bremsen, sowie die<br />
Geschicklichkeit des Fahrers nicht gerade<br />
harmlos. Die Aufgabe des Bewerbers bestand<br />
darin, auf ein Zeichen seinen Wagen<br />
zu besteigen und anzulassen, um darauf zuerst<br />
in einem ziemlich kleinen Rechteck eine<br />
Achtfigur zu beschreiben, dann eine Entfernung<br />
von 250 m so schnell als möglich<br />
zurückzulegen, eine Wendemarke unter Benützung<br />
des Rückwärtsganges zu umfahren,<br />
schliesslich eine 450 m lange Strecke zu erledigen<br />
und dann nochmals ein paar Meter<br />
rückwärts zu fahren. Die vor einem grossen,<br />
interessierten Publikum sich abspielende<br />
Konkurrenz brachte den Gesamtsieg von<br />
Kommandant Berlesco auf Ford, der die<br />
«Coupe von Monte Carlo» gewann. In der<br />
kleinsten Klasse, bis 750 cem, schnitt Cornelius<br />
auf D. K. W. am besten ab, in der<br />
Klasse bis 1100 cem siegte Turek auf Aero,<br />
in der Klasse bis 2000 cem Gardner auf Lagonda,<br />
bei den Wagen bis 3000 cem Vial auf<br />
Hotchkiss, und in der grössten Klasse der<br />
schon erwähnte Gesamtsieger.<br />
Den grossen Ehrenpreis des Komfortwettbewerbes<br />
am Samstag gewann der Engländer<br />
J. C. Joyce mit einem Clement-Talbot. In der<br />
kleinern Wagenkategorie siegte der gleiche<br />
Wagen, während bei den grossen Maschinen<br />
der Engländer Barnes auf einem Singer als<br />
Erster abschnitt. Dem bekannten französischen<br />
Langstreckenfahrer Lecot, der sich<br />
mit einem Citroen am Rallye beteiligt hatte,<br />
wurde ein Speziaipreis zugesprochen, bo.<br />
Um die Alpenfahrt <strong>1934</strong>. Anlässlich der internationalen<br />
Sternfahrt fand in Monte Carlo<br />
eine erste vorbereitende Sitzung statt, die<br />
sich mit der internationalen Alpenfahrt <strong>1934</strong><br />
befasste. Der A. C. von Frankreich war<br />
durch Herrn Rousset, dem letztjährigen AIpenfahrtsleiter,<br />
vertreten, der Königl. Englische<br />
Auto-Club durch Lindsay Lloyd, Italien<br />
durch Mercanti und Belgien durch De<br />
RQ. Die Herren Fritsch und Köchert gaben<br />
im Namen des Deutschen A. C. und des A. C.<br />
von Oesterreich ihre Zustimmung zu den gefassten<br />
Beschlüssen. Die Organisation soll<br />
in dem Falle, da sich die Schweiz von der<br />
Alpenfahrt zurückzieht, dem A. C. von Frankreich<br />
übertragen werden. Die Durchführung<br />
der Fahrt wäre richtigerweise Deutschland<br />
zugefallen, doch lehnte der deutsche A. C.<br />
diesen Antrag mit der Begründung ab, dass<br />
die übrigen Teile Zentral-Europas sich für<br />
eine Alpenfahrt besser eignen als die deutschen<br />
Gelände. Italien und Deutschland haben<br />
jedoch Frankreich ihre materielle Unterstützung<br />
zugesichert. Der Start wird sehr<br />
wahrscheinlich in Nizza erteilt werden, und<br />
als Ankunftsort ist München oder Salzburg<br />
vorgesehen. Man plant eine Fahrt über sechs<br />
Etappen, von denen eine über 1000 Kilometer<br />
führt<br />
Abgesagte Rennen. Wie das Pariser Sekretariat<br />
der A.I.A.C.R. mitteilt, ist der auf<br />
den 24. Juni angesetzte Grosse Preis von<br />
Monza abgesagt worden. Diese Meldung<br />
kommt angesichts des unbefriedigenden Zustandes<br />
der italienischen Bahn nicht überraschend.<br />
Voraussichtlich wird diese während<br />
der kommenden Saison einem weiteren<br />
Ausbau unterzogen.<br />
Vom schweizerischen Standpunkte aus erfreulich<br />
ist die ebenfalls bekanntgewordene<br />
Absage des Grossen Preises von Luxemburg,<br />
der auf den gleichen Tag wie das internationale<br />
Klausenrennen angesetzt war. Obwohl<br />
dieses Rennen als keine sehr ernsthafte Konkurrenz<br />
betrachtet werden musste, enthebt<br />
seine Absage die Klausen-Organisatoren dennoch<br />
einer gewissen Sorge.<br />
Nach einer noch nicht offiziell bestätigten<br />
Meldung soll auch der Grosse Preis von<br />
Tunis, der bekanntlich jedes Jahr die internationale<br />
Saison eröffnete, in diesem Jahr<br />
nicht zur Durchführung gelangen.