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E_1934_Zeitung_Nr.009

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M<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1934</strong> - N° 9<br />

düng finden als die Zahlen vermuten lassen.<br />

Dazu kommt, dass die diese Art Zolldokumente<br />

benützenden Gäste für die Hotellerie<br />

die interessantesten sind, weil deren durchschnittlicher<br />

Aufenthalt in der Schweiz fünfbis<br />

sechsmal grösser ist als derjenige der<br />

Benutzer der provisorischen Einreisekarte.<br />

Triptyks und Grenzpassierscheinhefte aber<br />

stellen die Clubs aus, die ihren Mitgliedern ja<br />

auch ihre Reiseprogramme zusammenstellen.<br />

Nun sind gerade die Touristikbureaux der<br />

Clubs bis anhin von schweizerischer Seite<br />

sehr vernachlässigt worden. Nötig ist, dass<br />

schweizerische Vertreter alle wichtigeren<br />

Club-Touristikbureaux aufsuchen und sie eingehend<br />

über die Reiseverhältnisse in der<br />

Schweiz orientieren, sie mit ausreichendem<br />

Prospektmaterial versehen, ihnen Films und<br />

Lichtbilder für Vorträge zur Verfügung stellen<br />

und sie auch weiterhin fortlaufend mit<br />

allem Touristikmaterial versehen, wie dies<br />

so vorbildlich die italienische Enit seit Jahren<br />

tut.<br />

3. Vereinfachung und Verbilligung der Abgabe<br />

von Triptyks und Grenzpassierscheinheften<br />

durch die Auslands-Clubs. Viele der<br />

jetzigen Ansätze sind viel zu hoch, die Abgabebedingungen<br />

zu schwere.<br />

4. Abschaffung des Erfordernisses der internationalen<br />

Verkehrs- und Fahrausweise für<br />

die Angehörigen aller europäischen Staaten.<br />

5. Möglichst konziliante Zollabfertigung an<br />

der Grenze.<br />

6. Planmässige Plakat- und Inseratenpropaganda<br />

in den Auslandsstaaten, unter Hervorhebung<br />

der besonderen Vorteile des Autotourismus<br />

in der Schweiz (90 Tage Steuerfreiheit,<br />

keine Strassengebühren, gute Strassen,<br />

keine hohen Benzinpreise, provisorische<br />

Einreisekarte etc.).<br />

7. Beseitigung jeder rigorosen Polizeikontrolle<br />

gegenüber Auslandsfahrern.<br />

8. Weitere Anpassung der Hotels an die<br />

Autogäste. Schaffung ausreichender Garagierungsmöglichkeiten<br />

in nächster Nähe, Reduktion<br />

übersetzter Garagepreise.<br />

9. Abgabe der wichtigeren Verkehrsvorschriften<br />

und der Strasseninformationskarte<br />

an der Grenze an alle Auslandsfahrer. — Bekanntgabe<br />

der Transportbedingungen durch<br />

die Alpentunnels im Winter, Offenhaltung des<br />

Juliers als Nord-Süd-Verbindung.<br />

10. Keine übersetzten Reparaturrechnungen<br />

gegenüber Auslandsfahrern.<br />

Dies nur einige Anregungen! Es kann noch<br />

viel getan werden, und es braucht unermüdlicher<br />

und unaufhörlicher Arbeit aller beteiligten<br />

Kreise, wenn man der scharfen Konkurrenz<br />

des Auslandes — auch Oesterreich ist<br />

zweifellos im Kommen — einigermassen<br />

standhalten will. Dass.hiebei selbstverständlich<br />

auch das Strassenproblem eine hochwichtige<br />

Rolle spielt, zeigt das italienische<br />

Beispiel zur Evidenz. Der dringende Ausbau<br />

der Alpenstrassen ist heute eines der wichtigsten<br />

Wirtschaftsprobleme des Landes. Eine<br />

rasche und durchgreifende Aktion ist unerlässlich,<br />

denn es heisst nicht nur den<br />

gegenwärtigen Besitz des internationalen<br />

Automobilreiseverkehrs der Schweiz zu wahren,<br />

sondern auch neue Kontingente dazu zu<br />

gewinnen. Wenn Italien und Frankreich in<br />

wenigen Jahren so'che Riesenkontingente von<br />

Auslandsfahrern für ihre Touristikgebiete gewinnen<br />

können, muss dies auch der zentraler<br />

gelegenen Schweiz mit ihren unzähligen landschaftlichen<br />

Schönheiten möglich sein.<br />

Unsere Gäste.<br />

und begann eine Fahrt voll bunter und gefährlicher<br />

Abenteuer. Das Fazit dieser Fahrt:<br />

es sind vielleicht Tausende von deutschen<br />

Soldaten vor dem Tode bewahrt, aber dafür<br />

Tausende von Soldaten der Feindstaaten in<br />

den Tod gejagt worden. Als Nationalist kann<br />

ich damit zufrieden sein, als Mensch weniger.<br />

Ich habe ferner einige Dutzend deutscher<br />

Verräter vor die Gewehrläufe, einige<br />

neutrale Spione ins Zuchthaus gebracht.<br />

Vom Gesichtspunkt der Vaterlandsliebe aus<br />

gesehen war das gut; als Mensch muss ich<br />

denken, dass auch dies Menschen waren,—<br />

arme, verirrte; ihr. Schatten stehen vielleicht<br />

in meinem Schuldbuch.<br />

Dann —Mercedes! Unser beidseitiger Unstern<br />

hat uns zusammengeführt. Denn diese<br />

Verbindung war, von ein paar Stunden des<br />

Vergessens abgesehen, für uns beide eine<br />

Folter. Trotzdem, die Liebe einer Frau ist<br />

ein kostbares Geschenk — ich hätte sie<br />

mehr hegen und hüten müssen! Ich hätte<br />

stark sein müssen, die Mauer zu übersteigen,<br />

die mich von ihr trennte, dann wäre<br />

sie vielleiht stark genug gewesen, nur noch<br />

Frau zu sein! In diesem Sinne bin ich an<br />

Die eidg. Oberzolldirektian gibt soeben<br />

wieder ein Bulletin heraus, in dem zusammengestellt<br />

ist, aus was für Ländern die Automobilisten<br />

sich rekrutieren, die im Jahre<br />

1933 die Schweiz besucht haben. Wir haben<br />

schon in der letzten Nummer der «Automobil-Revue»<br />

eine Tabelle mitgeteilt, aus<br />

welcher ersichtlich ist, dass im Jahre 1933<br />

227,465 Automobile in die Schweiz eingefahren<br />

sind, (1932: 194,613). Dazu kommen<br />

noch 1933 2884 Motorräder, so dass total<br />

230,349 Motorfahrzeuge die Schweiz besucht<br />

haben.<br />

Recht instruktiv ist die nachfolgende Tabelle,<br />

in welcher wir zu Vergleichszwecken<br />

auch noch die Resultate von 1932 eingesetzt<br />

haben.<br />

Frankreich und Monaco 113 140<br />

Deutschland und Danzig 41 345<br />

Italien 24 369<br />

Grossbritannien, Schottland, Irland,<br />

Island 3 676<br />

Oesterreich 6 079<br />

Niederlande 3 229<br />

Belgien und Luxemburg 2 280<br />

Amerika (Nord, und Süd-) 1 033<br />

Ungarn, Jugoslavien, Tschechoslovakei,<br />

Polen 952<br />

Rumänien, Albanien, Griechenland,<br />

Bulgarien 168<br />

Dänemark, Schweden, Norwegen 336<br />

Spanien, Portugal 408<br />

Litauen, Lettland, Estland, Finnland,<br />

Russland 87<br />

Afrika mit Aejrypten 395<br />

Asien mit Türkei 34<br />

Australien, Ozeanien 5<br />

1932 1933<br />

130 225<br />

45 396<br />

32 637<br />

4 877<br />

3844<br />

4 352<br />

4 432<br />

1110<br />

1344<br />

184<br />

430<br />

726<br />

39<br />

706<br />

31<br />

197 536 230349<br />

Interessant ist nun, aus dieser Tabelle festzustellen,<br />

welche Länder eine Zu- und welche<br />

eine Abnahme der in die Schweiz einreisenden<br />

Gästezahl zu verzeichnen haben. Die<br />

stärkste Abnahme zeigt Oesterreich, indem<br />

dort die entsprechende Zahl von 6079 auf<br />

3844 gesunken ist. Diese Abnahme ist wohl<br />

in allererster Linie auf die politischen Verhältnisse<br />

in Oesterreich zurückzuführen, die<br />

es wohl sehr vielen Oesterreichern im vergangenen<br />

Jahre nicht möglich machten, ins<br />

Ausland zu fahren. Ebenso sind die Besucher<br />

aus den Baltischen Staaten, Finnland<br />

und Russland und auch aus Asien weniger<br />

zahlreich gewesen als früher, wobei es sich<br />

aber um so geringe Zahlen handelt, dass sie<br />

für das Gesamtergebnis gar nicht in Frage<br />

kommen.<br />

Der Kuriosität halber sei darauf hingewiesen,<br />

dass sich die Besucher unseres Landes,<br />

die aus Australien und Ozeanien stammen,<br />

mehr als verdreifacht haben, was allerdings<br />

bei den bescheidenen Zahlen von 5 resp. 16<br />

leicht erklärlich Ist.<br />

Weitaus an erster Stelle steht wieder<br />

Frankreich, das allein mehr als die Hälfte<br />

sämtlicher in die Schweiz einreisender Automobilisten,<br />

zählt. Wie schon früher, weisen<br />

wir erneut darauf hin, dass dies Resultat<br />

in erster Linie daher kommt, dass von;<br />

den Franzosen viel mehr, als von den Angehörigen<br />

irgendeines andern Staates, provisorische<br />

Einreisekarten, von denen jede<br />

registriert wird, benützt werden als das<br />

Triptyk. Die Zunahme von 17,000 gegenüber<br />

dem Vorjahre ist aber recht erfreulich. Wohl<br />

nicht erwartet wurde, dass im vergangenen<br />

Jahre auch Deutschland ein grösseres Kontingent<br />

von Motorfahrern stellen würde. Die<br />

politischen Veränderungen im dritten Reich<br />

scheinen aber für den ausländischen Autotourismus<br />

doch nicht hemmend gewesen zu<br />

sein, sonst wäre eine Vermehrung um 4000<br />

kaum möglich geworden. Erfreulich ist auch<br />

die Zahl von 8000 Italienern, die 1933 mehr<br />

in unser Land eingefahren sind. Eine Verdoppelung<br />

der Frequenzzahl zeigen auch<br />

Belgien und Luxemburg und eine ähnlich<br />

starke prozentuale Steigerung Afrika mit<br />

Aegypten und dann auch Spanien und Portugal.<br />

Die übrigen Staatengruppen sind in<br />

ihren Zahlen mehr oder weniger stabil geblieben,<br />

zeigen allerdings eine leichte Zunahme,<br />

die aber für das Gesamtergebnis<br />

nicht ausschlaggebend sein konnte.<br />

Erneut möchten wir darauf aufmerksam<br />

machen, dass die obige Tabelle für diejenigen<br />

Stellen ausserordentlich wichtige Hinweise<br />

gibt, die die Propaganda im Ausland<br />

für den Autotourismus in der Schweiz besorgen.<br />

ihrem Tode schuld — ihr Schatten ist es,<br />

der mein Leben am stärksten verdunkelt.<br />

Und dann die drei Monate Schützengraben.<br />

Hier zähle ich nicht. Ich habe getötet,<br />

ich habe verwundet, aber ich handelte nicht<br />

mehr als Einzelner, sondern als Glied der<br />

Masse, die eben dazu da war, zu töten und<br />

zu verwunden. Diese drei Monate sind auszulöschen,<br />

wie ihre grässlichen Einzelheiten<br />

aus meinem Gedächtnis schon ausgelöscht<br />

sind.<br />

Was bleibt also? Waren diese vier Jahre<br />

ein Erfolg, waren sie unnütz, waren sie<br />

schädlich?<br />

Sie waren ein Erfolg, wenn der Krieg eine<br />

Handlung ist, die sich ethisch, moralisch<br />

rechtfertigen lässt. Dann hatte ich recht, zu<br />

spionieren, zu verraten, zu töten und zu verwunden.<br />

Aber wenn der Krieg, wie ich heute<br />

glaube, nicht eine ethische, moralische Handlung<br />

ist, sondern eine Massenerkrankuhg?<br />

Dann war meine Tätigkeit nicht nur unnütz,<br />

sondern schädlich. Ich kann sie nicht<br />

ungeschehen machen; ich möchte es vielleicht<br />

auch gar nicht. Ich jedenfalls, das weiss ich<br />

bestimmt, habe nichts gefunden als Jammer*<br />

Wann liegt eine<br />

Gefälligkeitsfahrt vor?<br />

Art. 37 Abs. 4 des Bundesgesetzes über<br />

den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr bestimmt,<br />

dass der Richter die Haftpflichtentschädigung<br />

ermässigen oder ausschliessen<br />

könne, wenn der Geschädigte unentgeltlich<br />

im Motorfahrzeug mitgeführt wurde, vorausgesetzt<br />

allerdings, dass den Fahrzeughalter<br />

am Unfall kein Verschulden treffe.<br />

Man bezeichnet solche Gratisfahrten gemeinhin<br />

als Gefälligkeitsfahrten. Wann liegt<br />

nun eine solche vor ? Diese Frage wurde in<br />

einem Prozessfall aufgeworfen, wo der Geschädigte<br />

vom Fahrzeugführer, der zugleich<br />

auch der Fahrzeughalter war, zu einer Vergnügungsfahrt<br />

eingeladen wurde. Der Geschädigte<br />

behauptete, der Führer habe nicht<br />

ihm eine Gefälligkeit erwiesen, sondern vielmehr<br />

habe er (als Fahrgast) dem Führer<br />

einen Gefallen erwiesen, indem er dessen<br />

Einladung zum Mitfahren, weil er nicht gern<br />

allein gefahren sei, angenommen habe. Diese<br />

Streitfrage ist vom Gericht im konkreten<br />

Falle offengelassen worden, weil ein Verschulden<br />

des Halters angenommen wurde,<br />

wodurch dessen Berufung auf Art. 37 Absatz<br />

4 M.F.G. grundsätzlich ausschied.<br />

Die Unterscheidung des Geschädigten über<br />

den Begriff der Gefälligkeitsfahrt, je nachdem<br />

der Führer den Gast zur Fahrt einlädt<br />

oder von letzterem darum ersucht wird,<br />

wäre unseres Erachtens unbehelflich gewesen.<br />

Die Regel wird doch sein, dass demjenigen,<br />

dem Gelegenheit zu einer unentgeltlichen<br />

Fahrt geboten wird, eine Gefälligkeit<br />

erwiesen werden will und zwar auch dann,<br />

wenn die Einladung zur Fahrt vom Führer<br />

ausgegangen ist. Man will gewöhnlich Verwandten,<br />

Nachbarn oder andern Bekannten<br />

etwa eine Gefälligkeit erweisen, die von<br />

ihnen auch als solche empfunden wird (wenigstens<br />

so lange nichts passiert!). Art. 37<br />

Abs. 4 hat aus dem Grunde in das Gesetz<br />

Aufnahme gefunden, weil es als unbillig empfunden<br />

wurde, dass öen Fahrzeughalter auch<br />

bei einer Gefälligkeitsfahrt die ganze Schwere<br />

der strengen Kausalhaftung treffen sollte, obwohl<br />

ihm am Unfall kein Verschulden zur<br />

Last fällt. Die nach dem Gesetz zulässige<br />

Milderung der Kausalhaftung bei Gefälligkeitsfahrten<br />

würde in vielen Fällen illusorisch,<br />

wenn darauf abgestellt werden dürfte,<br />

von wem aus die Anregung zur Mitfahrt ergangen<br />

ist. Die Gefälligkeit entfällt nicht<br />

schon dann, wenn der Führer sich selber dazu<br />

anerbietet, selbst dann nicht, wenn er das<br />

Mitfahren eines Gastes für sich selbst aus<br />

irgendwelchen Gründen als angenehm empfinden<br />

mag. In ähnlichem Sinne spricht sich<br />

auch Dr. G. v. Wattenwy] in Heft Nr. 14 vom<br />

15. Januar 1933 der «Schweizerischen Jtiristenzeltung»<br />

aus, wo er u. a. schreibt:<br />

« Dagegen erscheint es gleichgültig, ob der<br />

Anstoss zur Fahrt vom Passagier oder vom<br />

Automobilisten ausgegangen ist. ob also der<br />

letztere angefragt wurde oder ob er den<br />

Vorschlag zur Mitnahme gemacht hat. »<br />

Das eigentliche Kriterium liegt vielmehr in<br />

der Unentgeltlichkeit. Eine Fahrt ist in der<br />

Regel immer dann eine Gefällisrkeitsfahrt,<br />

wenn sie unentgeltlich erfolgte. Diese Definition<br />

dürfte sich schon aus dem Gesetzestext<br />

selbst ableiten lassen, der die Bezeichnung<br />

« aus Gefälligkeit» vermeidet und eindeutig<br />

darauf abstellt, dass der Geschädigte<br />

unentgeltlich im Motorfahrzeug mitgeführt<br />

wurde. Die Frage stellt sich mithin grundsätzlich<br />

nicht nach dem Kriterium, ob der<br />

Führer dem Gast oder der Gast dem Führer<br />

eine Gefälligkeit erwiesen habe, sondern ob<br />

die Fahrt für den Gast unentgeltlich war. Es<br />

ist die Unentgeltlichkeit der Fahrt, die unter<br />

gewissen Voraussetzungen den Anspruch auf<br />

eine Erleichterung der Haftoflicht gerechtfertigt<br />

erschemen lässt, änhlich wie bei andern<br />

unentgeltlichen Rechtsgeschäften.<br />

So viel über die grundsätzliche Seite der<br />

Leid, Qual, Grauen. Ich gehe ärmer, als ich<br />

kam.<br />

Als Eberhard Hatzberg das Verdeck der<br />

« New York » betrat, auf der er sich einen<br />

Kabinenplatz gesichert hatte, fand er dort<br />

bereits eine frohgestimmte Gesellschaft vor.<br />

Es war die erste Atlantikfahrt des Dampfers<br />

nach dem Krieg. Viele Ausländer, die während<br />

des Krieges und nun nach dem Umsturz<br />

grosse Geschäfte betrieben hatten,<br />

fuhren, neue Chancen nützend, nach U. S.A.;<br />

auch ein paar Deutsche hatten das Visum<br />

der amerikanischen Vertretung erhalten.<br />

Es war ein fast überlauter Jubel auf dem<br />

Schiff. Als es die Anker lichtete, spielte die<br />

Bordmusik den Yankee-Doodle, und Dutzende<br />

sangen mit. Am Kai stand eine Menschenmenge<br />

und winkte mit den Taschentüchern.<br />

Die Passagiere winkten zurück.<br />

Eberhard lehnte an der Reeling; ihm winkte<br />

keiner, er winkte keinem. Den vielen, dachte<br />

er, mit denen ich nun über eine Woche zusammen<br />

sein muss, mag es sein, als bestünde<br />

diese Welt nur aus — Profit. Sie sind glücklich,<br />

denn sie hegen eine Hoffnung, — wenn<br />

Sache. Wann eine Fahrt unentgeltlich ist,<br />

ist wieder eine Frage für sich: ihre Beantwortung,<br />

die nicht immer leicht sein wird,<br />

fällt nicht in den engen Rahmen dieses kurzen<br />

Aufsatzes. Wir möchten für heute bloss<br />

darauf hinweisen, dass Unentgeltlichkeit<br />

nicht schon dann vorliegt, wenn der Führer<br />

vom Fahrgast keine Taxe in Bargeld erhalten<br />

hat. Auch wenn in irgend einer andern<br />

Form eine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung<br />

(z. B. in natura oder in Arbeit) erfolgt,<br />

kann von einer Unentgeltlichkeit der Fahrt<br />

wohl nicht mehr gesprochen werden. Hingegen<br />

macht die Bezahlung einer gelegentlichen<br />

Wirtschaftsürte in gewöhnlichem Umfange<br />

die Fahrt unseres Erachtens noch nicht<br />

zu einer entgeltlichen.<br />

Daneben sind allerdings Fälle denkbar,<br />

dass ein Führer unter besondern Verhältnissen<br />

ein (immaterielles) Interesse daran haben<br />

kann, einen Begleiter zu haben (zur<br />

Kurzweil. Mithülfe bei Pannen, zur gelegentlichen<br />

Ablösung oder zur grösseren Sicherheit<br />

gegen nächtliche Ueberfälle usw.), so<br />

dass die Anregung zur Mitfahrt von ihm ausgeht.<br />

Die Fahrt verliert indessen nach dem<br />

Gesagten auch in einem solchen Falle das<br />

Wesen der Gefälligkeit nicht, da irgend ein<br />

wirtschaftliches Entgelt nicht geleistet wird<br />

und die Annahme der Einladung, auch wenn<br />

dadurch ausnahmsweise der Gast dem Führer<br />

eine Gefälligkeit erweist, kein Entgelt<br />

darstellt und — was entscheidend ist — ein<br />

entgeltliches Rechtsgeschäft dadurch nicht<br />

begründet wird. Der Führer wird sich also<br />

auch in einem solchen Falle wenigstens theoretisch<br />

auf Art. 37 Abs. 4 M.F.G. berufen<br />

können. Dasregen wird der Richter bei derart<br />

arelagerten Umstanden vom Recht der<br />

Reduktion feine Pflicht besteht ja sowieso<br />

nicht) weisen Gebrauch machen (so auch<br />

Kommentar Stadler in Note 14 zu Art. 37<br />

MFG.). um den Besonderheiten des Falles<br />

Rechnung tragen 7V können.<br />

T*. Lutz. Advokat. Flawil.<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Zur Regelung des Vortrittsrechtes. Art. 27<br />

des Automobilgesetzes sieht in Absatz 2 bestimmte<br />

Strassen vor, welche als Hauptstrassen<br />

gekennzeichnet werden und für die<br />

das Vortrittsrecht gilt. Seit Inkrafttreten des<br />

Aütomobiigesetzes haben wir gemeinsam mit<br />

den Verbänden immer wieder die Regelung<br />

dieser Angelegenheit als dringend notwendig<br />

bezeichnet, da die jetzige Unsicherheit unter<br />

den Fahrzeugführern unvermeidlich zu Verkehrsunfällen<br />

führen muss.<br />

Wie wir von zuständiger Stelle erfahren,<br />

ist nun vom eidgenössischen Justiz- und Polizeideoarternent<br />

ein Entwurf zu einem Bundesratsbeschiuss<br />

über die Hauptstrassen tnjt<br />

Vortrittsrecht ausgearbeitet worden. Diese<br />

Vorlage wurde samt einem Kommentar zu<br />

den einzelnen Artikeln den kantonalen Instanzen<br />

sowie den am Verkehr interessierten<br />

Verbänden und weiteren Fachorganisationen<br />

zur Vernphmlassuner unterbreitet Bis<br />

Ende Januar sollten sie ihre Bemerkunsren<br />

und Anträge dem Deparfemente eingereicht<br />

haben, so dass dieses die Möelichkeit hat,<br />

den Fntwurf im Monat Februar endtdiHic: zu<br />

bereinigen und dem Bundesrat zur Genehmigung<br />

zu unterbreiten. Dem Bimdesratsbeschlusg<br />

w'rd eine Liste der in Frage kommenden<br />

Havmtstrassen beigegeben, welche<br />

sich von wenigen Abweichungen abgesehen,<br />

an die seinerzeit von den schweizerischen<br />

^trassonfaehtnSnnern aussrearbe'Men Karte<br />

er Haimtv^rkp-hrssfrasseTi Mtt. Dieser B«nss<br />

reeeit wohlverstanden das<br />

nur ausserorts. Innerorts eilt<br />

n S+rassenkren7ijnsren nrinzin'ell das<br />

von rerMs •wie r1'f>

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