E_1934_Zeitung_Nr.009
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M<br />
AUTOMOBIL-REVUE <strong>1934</strong> - N° 9<br />
düng finden als die Zahlen vermuten lassen.<br />
Dazu kommt, dass die diese Art Zolldokumente<br />
benützenden Gäste für die Hotellerie<br />
die interessantesten sind, weil deren durchschnittlicher<br />
Aufenthalt in der Schweiz fünfbis<br />
sechsmal grösser ist als derjenige der<br />
Benutzer der provisorischen Einreisekarte.<br />
Triptyks und Grenzpassierscheinhefte aber<br />
stellen die Clubs aus, die ihren Mitgliedern ja<br />
auch ihre Reiseprogramme zusammenstellen.<br />
Nun sind gerade die Touristikbureaux der<br />
Clubs bis anhin von schweizerischer Seite<br />
sehr vernachlässigt worden. Nötig ist, dass<br />
schweizerische Vertreter alle wichtigeren<br />
Club-Touristikbureaux aufsuchen und sie eingehend<br />
über die Reiseverhältnisse in der<br />
Schweiz orientieren, sie mit ausreichendem<br />
Prospektmaterial versehen, ihnen Films und<br />
Lichtbilder für Vorträge zur Verfügung stellen<br />
und sie auch weiterhin fortlaufend mit<br />
allem Touristikmaterial versehen, wie dies<br />
so vorbildlich die italienische Enit seit Jahren<br />
tut.<br />
3. Vereinfachung und Verbilligung der Abgabe<br />
von Triptyks und Grenzpassierscheinheften<br />
durch die Auslands-Clubs. Viele der<br />
jetzigen Ansätze sind viel zu hoch, die Abgabebedingungen<br />
zu schwere.<br />
4. Abschaffung des Erfordernisses der internationalen<br />
Verkehrs- und Fahrausweise für<br />
die Angehörigen aller europäischen Staaten.<br />
5. Möglichst konziliante Zollabfertigung an<br />
der Grenze.<br />
6. Planmässige Plakat- und Inseratenpropaganda<br />
in den Auslandsstaaten, unter Hervorhebung<br />
der besonderen Vorteile des Autotourismus<br />
in der Schweiz (90 Tage Steuerfreiheit,<br />
keine Strassengebühren, gute Strassen,<br />
keine hohen Benzinpreise, provisorische<br />
Einreisekarte etc.).<br />
7. Beseitigung jeder rigorosen Polizeikontrolle<br />
gegenüber Auslandsfahrern.<br />
8. Weitere Anpassung der Hotels an die<br />
Autogäste. Schaffung ausreichender Garagierungsmöglichkeiten<br />
in nächster Nähe, Reduktion<br />
übersetzter Garagepreise.<br />
9. Abgabe der wichtigeren Verkehrsvorschriften<br />
und der Strasseninformationskarte<br />
an der Grenze an alle Auslandsfahrer. — Bekanntgabe<br />
der Transportbedingungen durch<br />
die Alpentunnels im Winter, Offenhaltung des<br />
Juliers als Nord-Süd-Verbindung.<br />
10. Keine übersetzten Reparaturrechnungen<br />
gegenüber Auslandsfahrern.<br />
Dies nur einige Anregungen! Es kann noch<br />
viel getan werden, und es braucht unermüdlicher<br />
und unaufhörlicher Arbeit aller beteiligten<br />
Kreise, wenn man der scharfen Konkurrenz<br />
des Auslandes — auch Oesterreich ist<br />
zweifellos im Kommen — einigermassen<br />
standhalten will. Dass.hiebei selbstverständlich<br />
auch das Strassenproblem eine hochwichtige<br />
Rolle spielt, zeigt das italienische<br />
Beispiel zur Evidenz. Der dringende Ausbau<br />
der Alpenstrassen ist heute eines der wichtigsten<br />
Wirtschaftsprobleme des Landes. Eine<br />
rasche und durchgreifende Aktion ist unerlässlich,<br />
denn es heisst nicht nur den<br />
gegenwärtigen Besitz des internationalen<br />
Automobilreiseverkehrs der Schweiz zu wahren,<br />
sondern auch neue Kontingente dazu zu<br />
gewinnen. Wenn Italien und Frankreich in<br />
wenigen Jahren so'che Riesenkontingente von<br />
Auslandsfahrern für ihre Touristikgebiete gewinnen<br />
können, muss dies auch der zentraler<br />
gelegenen Schweiz mit ihren unzähligen landschaftlichen<br />
Schönheiten möglich sein.<br />
Unsere Gäste.<br />
und begann eine Fahrt voll bunter und gefährlicher<br />
Abenteuer. Das Fazit dieser Fahrt:<br />
es sind vielleicht Tausende von deutschen<br />
Soldaten vor dem Tode bewahrt, aber dafür<br />
Tausende von Soldaten der Feindstaaten in<br />
den Tod gejagt worden. Als Nationalist kann<br />
ich damit zufrieden sein, als Mensch weniger.<br />
Ich habe ferner einige Dutzend deutscher<br />
Verräter vor die Gewehrläufe, einige<br />
neutrale Spione ins Zuchthaus gebracht.<br />
Vom Gesichtspunkt der Vaterlandsliebe aus<br />
gesehen war das gut; als Mensch muss ich<br />
denken, dass auch dies Menschen waren,—<br />
arme, verirrte; ihr. Schatten stehen vielleicht<br />
in meinem Schuldbuch.<br />
Dann —Mercedes! Unser beidseitiger Unstern<br />
hat uns zusammengeführt. Denn diese<br />
Verbindung war, von ein paar Stunden des<br />
Vergessens abgesehen, für uns beide eine<br />
Folter. Trotzdem, die Liebe einer Frau ist<br />
ein kostbares Geschenk — ich hätte sie<br />
mehr hegen und hüten müssen! Ich hätte<br />
stark sein müssen, die Mauer zu übersteigen,<br />
die mich von ihr trennte, dann wäre<br />
sie vielleiht stark genug gewesen, nur noch<br />
Frau zu sein! In diesem Sinne bin ich an<br />
Die eidg. Oberzolldirektian gibt soeben<br />
wieder ein Bulletin heraus, in dem zusammengestellt<br />
ist, aus was für Ländern die Automobilisten<br />
sich rekrutieren, die im Jahre<br />
1933 die Schweiz besucht haben. Wir haben<br />
schon in der letzten Nummer der «Automobil-Revue»<br />
eine Tabelle mitgeteilt, aus<br />
welcher ersichtlich ist, dass im Jahre 1933<br />
227,465 Automobile in die Schweiz eingefahren<br />
sind, (1932: 194,613). Dazu kommen<br />
noch 1933 2884 Motorräder, so dass total<br />
230,349 Motorfahrzeuge die Schweiz besucht<br />
haben.<br />
Recht instruktiv ist die nachfolgende Tabelle,<br />
in welcher wir zu Vergleichszwecken<br />
auch noch die Resultate von 1932 eingesetzt<br />
haben.<br />
Frankreich und Monaco 113 140<br />
Deutschland und Danzig 41 345<br />
Italien 24 369<br />
Grossbritannien, Schottland, Irland,<br />
Island 3 676<br />
Oesterreich 6 079<br />
Niederlande 3 229<br />
Belgien und Luxemburg 2 280<br />
Amerika (Nord, und Süd-) 1 033<br />
Ungarn, Jugoslavien, Tschechoslovakei,<br />
Polen 952<br />
Rumänien, Albanien, Griechenland,<br />
Bulgarien 168<br />
Dänemark, Schweden, Norwegen 336<br />
Spanien, Portugal 408<br />
Litauen, Lettland, Estland, Finnland,<br />
Russland 87<br />
Afrika mit Aejrypten 395<br />
Asien mit Türkei 34<br />
Australien, Ozeanien 5<br />
1932 1933<br />
130 225<br />
45 396<br />
32 637<br />
4 877<br />
3844<br />
4 352<br />
4 432<br />
1110<br />
1344<br />
184<br />
430<br />
726<br />
39<br />
706<br />
31<br />
197 536 230349<br />
Interessant ist nun, aus dieser Tabelle festzustellen,<br />
welche Länder eine Zu- und welche<br />
eine Abnahme der in die Schweiz einreisenden<br />
Gästezahl zu verzeichnen haben. Die<br />
stärkste Abnahme zeigt Oesterreich, indem<br />
dort die entsprechende Zahl von 6079 auf<br />
3844 gesunken ist. Diese Abnahme ist wohl<br />
in allererster Linie auf die politischen Verhältnisse<br />
in Oesterreich zurückzuführen, die<br />
es wohl sehr vielen Oesterreichern im vergangenen<br />
Jahre nicht möglich machten, ins<br />
Ausland zu fahren. Ebenso sind die Besucher<br />
aus den Baltischen Staaten, Finnland<br />
und Russland und auch aus Asien weniger<br />
zahlreich gewesen als früher, wobei es sich<br />
aber um so geringe Zahlen handelt, dass sie<br />
für das Gesamtergebnis gar nicht in Frage<br />
kommen.<br />
Der Kuriosität halber sei darauf hingewiesen,<br />
dass sich die Besucher unseres Landes,<br />
die aus Australien und Ozeanien stammen,<br />
mehr als verdreifacht haben, was allerdings<br />
bei den bescheidenen Zahlen von 5 resp. 16<br />
leicht erklärlich Ist.<br />
Weitaus an erster Stelle steht wieder<br />
Frankreich, das allein mehr als die Hälfte<br />
sämtlicher in die Schweiz einreisender Automobilisten,<br />
zählt. Wie schon früher, weisen<br />
wir erneut darauf hin, dass dies Resultat<br />
in erster Linie daher kommt, dass von;<br />
den Franzosen viel mehr, als von den Angehörigen<br />
irgendeines andern Staates, provisorische<br />
Einreisekarten, von denen jede<br />
registriert wird, benützt werden als das<br />
Triptyk. Die Zunahme von 17,000 gegenüber<br />
dem Vorjahre ist aber recht erfreulich. Wohl<br />
nicht erwartet wurde, dass im vergangenen<br />
Jahre auch Deutschland ein grösseres Kontingent<br />
von Motorfahrern stellen würde. Die<br />
politischen Veränderungen im dritten Reich<br />
scheinen aber für den ausländischen Autotourismus<br />
doch nicht hemmend gewesen zu<br />
sein, sonst wäre eine Vermehrung um 4000<br />
kaum möglich geworden. Erfreulich ist auch<br />
die Zahl von 8000 Italienern, die 1933 mehr<br />
in unser Land eingefahren sind. Eine Verdoppelung<br />
der Frequenzzahl zeigen auch<br />
Belgien und Luxemburg und eine ähnlich<br />
starke prozentuale Steigerung Afrika mit<br />
Aegypten und dann auch Spanien und Portugal.<br />
Die übrigen Staatengruppen sind in<br />
ihren Zahlen mehr oder weniger stabil geblieben,<br />
zeigen allerdings eine leichte Zunahme,<br />
die aber für das Gesamtergebnis<br />
nicht ausschlaggebend sein konnte.<br />
Erneut möchten wir darauf aufmerksam<br />
machen, dass die obige Tabelle für diejenigen<br />
Stellen ausserordentlich wichtige Hinweise<br />
gibt, die die Propaganda im Ausland<br />
für den Autotourismus in der Schweiz besorgen.<br />
ihrem Tode schuld — ihr Schatten ist es,<br />
der mein Leben am stärksten verdunkelt.<br />
Und dann die drei Monate Schützengraben.<br />
Hier zähle ich nicht. Ich habe getötet,<br />
ich habe verwundet, aber ich handelte nicht<br />
mehr als Einzelner, sondern als Glied der<br />
Masse, die eben dazu da war, zu töten und<br />
zu verwunden. Diese drei Monate sind auszulöschen,<br />
wie ihre grässlichen Einzelheiten<br />
aus meinem Gedächtnis schon ausgelöscht<br />
sind.<br />
Was bleibt also? Waren diese vier Jahre<br />
ein Erfolg, waren sie unnütz, waren sie<br />
schädlich?<br />
Sie waren ein Erfolg, wenn der Krieg eine<br />
Handlung ist, die sich ethisch, moralisch<br />
rechtfertigen lässt. Dann hatte ich recht, zu<br />
spionieren, zu verraten, zu töten und zu verwunden.<br />
Aber wenn der Krieg, wie ich heute<br />
glaube, nicht eine ethische, moralische Handlung<br />
ist, sondern eine Massenerkrankuhg?<br />
Dann war meine Tätigkeit nicht nur unnütz,<br />
sondern schädlich. Ich kann sie nicht<br />
ungeschehen machen; ich möchte es vielleicht<br />
auch gar nicht. Ich jedenfalls, das weiss ich<br />
bestimmt, habe nichts gefunden als Jammer*<br />
Wann liegt eine<br />
Gefälligkeitsfahrt vor?<br />
Art. 37 Abs. 4 des Bundesgesetzes über<br />
den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr bestimmt,<br />
dass der Richter die Haftpflichtentschädigung<br />
ermässigen oder ausschliessen<br />
könne, wenn der Geschädigte unentgeltlich<br />
im Motorfahrzeug mitgeführt wurde, vorausgesetzt<br />
allerdings, dass den Fahrzeughalter<br />
am Unfall kein Verschulden treffe.<br />
Man bezeichnet solche Gratisfahrten gemeinhin<br />
als Gefälligkeitsfahrten. Wann liegt<br />
nun eine solche vor ? Diese Frage wurde in<br />
einem Prozessfall aufgeworfen, wo der Geschädigte<br />
vom Fahrzeugführer, der zugleich<br />
auch der Fahrzeughalter war, zu einer Vergnügungsfahrt<br />
eingeladen wurde. Der Geschädigte<br />
behauptete, der Führer habe nicht<br />
ihm eine Gefälligkeit erwiesen, sondern vielmehr<br />
habe er (als Fahrgast) dem Führer<br />
einen Gefallen erwiesen, indem er dessen<br />
Einladung zum Mitfahren, weil er nicht gern<br />
allein gefahren sei, angenommen habe. Diese<br />
Streitfrage ist vom Gericht im konkreten<br />
Falle offengelassen worden, weil ein Verschulden<br />
des Halters angenommen wurde,<br />
wodurch dessen Berufung auf Art. 37 Absatz<br />
4 M.F.G. grundsätzlich ausschied.<br />
Die Unterscheidung des Geschädigten über<br />
den Begriff der Gefälligkeitsfahrt, je nachdem<br />
der Führer den Gast zur Fahrt einlädt<br />
oder von letzterem darum ersucht wird,<br />
wäre unseres Erachtens unbehelflich gewesen.<br />
Die Regel wird doch sein, dass demjenigen,<br />
dem Gelegenheit zu einer unentgeltlichen<br />
Fahrt geboten wird, eine Gefälligkeit<br />
erwiesen werden will und zwar auch dann,<br />
wenn die Einladung zur Fahrt vom Führer<br />
ausgegangen ist. Man will gewöhnlich Verwandten,<br />
Nachbarn oder andern Bekannten<br />
etwa eine Gefälligkeit erweisen, die von<br />
ihnen auch als solche empfunden wird (wenigstens<br />
so lange nichts passiert!). Art. 37<br />
Abs. 4 hat aus dem Grunde in das Gesetz<br />
Aufnahme gefunden, weil es als unbillig empfunden<br />
wurde, dass öen Fahrzeughalter auch<br />
bei einer Gefälligkeitsfahrt die ganze Schwere<br />
der strengen Kausalhaftung treffen sollte, obwohl<br />
ihm am Unfall kein Verschulden zur<br />
Last fällt. Die nach dem Gesetz zulässige<br />
Milderung der Kausalhaftung bei Gefälligkeitsfahrten<br />
würde in vielen Fällen illusorisch,<br />
wenn darauf abgestellt werden dürfte,<br />
von wem aus die Anregung zur Mitfahrt ergangen<br />
ist. Die Gefälligkeit entfällt nicht<br />
schon dann, wenn der Führer sich selber dazu<br />
anerbietet, selbst dann nicht, wenn er das<br />
Mitfahren eines Gastes für sich selbst aus<br />
irgendwelchen Gründen als angenehm empfinden<br />
mag. In ähnlichem Sinne spricht sich<br />
auch Dr. G. v. Wattenwy] in Heft Nr. 14 vom<br />
15. Januar 1933 der «Schweizerischen Jtiristenzeltung»<br />
aus, wo er u. a. schreibt:<br />
« Dagegen erscheint es gleichgültig, ob der<br />
Anstoss zur Fahrt vom Passagier oder vom<br />
Automobilisten ausgegangen ist. ob also der<br />
letztere angefragt wurde oder ob er den<br />
Vorschlag zur Mitnahme gemacht hat. »<br />
Das eigentliche Kriterium liegt vielmehr in<br />
der Unentgeltlichkeit. Eine Fahrt ist in der<br />
Regel immer dann eine Gefällisrkeitsfahrt,<br />
wenn sie unentgeltlich erfolgte. Diese Definition<br />
dürfte sich schon aus dem Gesetzestext<br />
selbst ableiten lassen, der die Bezeichnung<br />
« aus Gefälligkeit» vermeidet und eindeutig<br />
darauf abstellt, dass der Geschädigte<br />
unentgeltlich im Motorfahrzeug mitgeführt<br />
wurde. Die Frage stellt sich mithin grundsätzlich<br />
nicht nach dem Kriterium, ob der<br />
Führer dem Gast oder der Gast dem Führer<br />
eine Gefälligkeit erwiesen habe, sondern ob<br />
die Fahrt für den Gast unentgeltlich war. Es<br />
ist die Unentgeltlichkeit der Fahrt, die unter<br />
gewissen Voraussetzungen den Anspruch auf<br />
eine Erleichterung der Haftoflicht gerechtfertigt<br />
erschemen lässt, änhlich wie bei andern<br />
unentgeltlichen Rechtsgeschäften.<br />
So viel über die grundsätzliche Seite der<br />
Leid, Qual, Grauen. Ich gehe ärmer, als ich<br />
kam.<br />
Als Eberhard Hatzberg das Verdeck der<br />
« New York » betrat, auf der er sich einen<br />
Kabinenplatz gesichert hatte, fand er dort<br />
bereits eine frohgestimmte Gesellschaft vor.<br />
Es war die erste Atlantikfahrt des Dampfers<br />
nach dem Krieg. Viele Ausländer, die während<br />
des Krieges und nun nach dem Umsturz<br />
grosse Geschäfte betrieben hatten,<br />
fuhren, neue Chancen nützend, nach U. S.A.;<br />
auch ein paar Deutsche hatten das Visum<br />
der amerikanischen Vertretung erhalten.<br />
Es war ein fast überlauter Jubel auf dem<br />
Schiff. Als es die Anker lichtete, spielte die<br />
Bordmusik den Yankee-Doodle, und Dutzende<br />
sangen mit. Am Kai stand eine Menschenmenge<br />
und winkte mit den Taschentüchern.<br />
Die Passagiere winkten zurück.<br />
Eberhard lehnte an der Reeling; ihm winkte<br />
keiner, er winkte keinem. Den vielen, dachte<br />
er, mit denen ich nun über eine Woche zusammen<br />
sein muss, mag es sein, als bestünde<br />
diese Welt nur aus — Profit. Sie sind glücklich,<br />
denn sie hegen eine Hoffnung, — wenn<br />
Sache. Wann eine Fahrt unentgeltlich ist,<br />
ist wieder eine Frage für sich: ihre Beantwortung,<br />
die nicht immer leicht sein wird,<br />
fällt nicht in den engen Rahmen dieses kurzen<br />
Aufsatzes. Wir möchten für heute bloss<br />
darauf hinweisen, dass Unentgeltlichkeit<br />
nicht schon dann vorliegt, wenn der Führer<br />
vom Fahrgast keine Taxe in Bargeld erhalten<br />
hat. Auch wenn in irgend einer andern<br />
Form eine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung<br />
(z. B. in natura oder in Arbeit) erfolgt,<br />
kann von einer Unentgeltlichkeit der Fahrt<br />
wohl nicht mehr gesprochen werden. Hingegen<br />
macht die Bezahlung einer gelegentlichen<br />
Wirtschaftsürte in gewöhnlichem Umfange<br />
die Fahrt unseres Erachtens noch nicht<br />
zu einer entgeltlichen.<br />
Daneben sind allerdings Fälle denkbar,<br />
dass ein Führer unter besondern Verhältnissen<br />
ein (immaterielles) Interesse daran haben<br />
kann, einen Begleiter zu haben (zur<br />
Kurzweil. Mithülfe bei Pannen, zur gelegentlichen<br />
Ablösung oder zur grösseren Sicherheit<br />
gegen nächtliche Ueberfälle usw.), so<br />
dass die Anregung zur Mitfahrt von ihm ausgeht.<br />
Die Fahrt verliert indessen nach dem<br />
Gesagten auch in einem solchen Falle das<br />
Wesen der Gefälligkeit nicht, da irgend ein<br />
wirtschaftliches Entgelt nicht geleistet wird<br />
und die Annahme der Einladung, auch wenn<br />
dadurch ausnahmsweise der Gast dem Führer<br />
eine Gefälligkeit erweist, kein Entgelt<br />
darstellt und — was entscheidend ist — ein<br />
entgeltliches Rechtsgeschäft dadurch nicht<br />
begründet wird. Der Führer wird sich also<br />
auch in einem solchen Falle wenigstens theoretisch<br />
auf Art. 37 Abs. 4 M.F.G. berufen<br />
können. Dasregen wird der Richter bei derart<br />
arelagerten Umstanden vom Recht der<br />
Reduktion feine Pflicht besteht ja sowieso<br />
nicht) weisen Gebrauch machen (so auch<br />
Kommentar Stadler in Note 14 zu Art. 37<br />
MFG.). um den Besonderheiten des Falles<br />
Rechnung tragen 7V können.<br />
T*. Lutz. Advokat. Flawil.<br />
Schweizerische Rundschau<br />
Zur Regelung des Vortrittsrechtes. Art. 27<br />
des Automobilgesetzes sieht in Absatz 2 bestimmte<br />
Strassen vor, welche als Hauptstrassen<br />
gekennzeichnet werden und für die<br />
das Vortrittsrecht gilt. Seit Inkrafttreten des<br />
Aütomobiigesetzes haben wir gemeinsam mit<br />
den Verbänden immer wieder die Regelung<br />
dieser Angelegenheit als dringend notwendig<br />
bezeichnet, da die jetzige Unsicherheit unter<br />
den Fahrzeugführern unvermeidlich zu Verkehrsunfällen<br />
führen muss.<br />
Wie wir von zuständiger Stelle erfahren,<br />
ist nun vom eidgenössischen Justiz- und Polizeideoarternent<br />
ein Entwurf zu einem Bundesratsbeschiuss<br />
über die Hauptstrassen tnjt<br />
Vortrittsrecht ausgearbeitet worden. Diese<br />
Vorlage wurde samt einem Kommentar zu<br />
den einzelnen Artikeln den kantonalen Instanzen<br />
sowie den am Verkehr interessierten<br />
Verbänden und weiteren Fachorganisationen<br />
zur Vernphmlassuner unterbreitet Bis<br />
Ende Januar sollten sie ihre Bemerkunsren<br />
und Anträge dem Deparfemente eingereicht<br />
haben, so dass dieses die Möelichkeit hat,<br />
den Fntwurf im Monat Februar endtdiHic: zu<br />
bereinigen und dem Bundesrat zur Genehmigung<br />
zu unterbreiten. Dem Bimdesratsbeschlusg<br />
w'rd eine Liste der in Frage kommenden<br />
Havmtstrassen beigegeben, welche<br />
sich von wenigen Abweichungen abgesehen,<br />
an die seinerzeit von den schweizerischen<br />
^trassonfaehtnSnnern aussrearbe'Men Karte<br />
er Haimtv^rkp-hrssfrasseTi Mtt. Dieser B«nss<br />
reeeit wohlverstanden das<br />
nur ausserorts. Innerorts eilt<br />
n S+rassenkren7ijnsren nrinzin'ell das<br />
von rerMs •wie r1'f>