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E_1934_Zeitung_Nr.011

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6 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1934</strong> - N° 11<br />

Neuestens wird nun mit den Kontingenten<br />

operiert, indem findige Gesellen erklären,<br />

spiel geben werden. ' Heute ist es aber noch<br />

nicht so weit. Geben wir das Vortrittsrecht<br />

auf der Hauptstrasse auch innerorts, so wird<br />

das zweifellos zur Folge haben, dass durch<br />

die Ortschaften zu schnell gefahren wird. Wir<br />

müssen aber jedes vernünftige Mittel anwenden,<br />

das hier korrigierend wirken kann.. Das<br />

Vortrittsrecht von rechts da, wo es noch bestehen<br />

bleiben soll, enthebt übrigens den von<br />

rechts kommenden Fahrer nicht etwa jeder<br />

Vorsicht. Der von rechts Kommende darf<br />

selbstverständlich nicht ohne jede Rücksichtnahme<br />

auf von links kommende Fahrzeuge<br />

in eine Strasse hineinfahren und so sein Vortrittsrecht<br />

«erzwingen» wollen. Der Richter,<br />

der gegebenenfalls Recht zu sprechen hat,<br />

wird sich nicht an den toten Buchstaben halten,<br />

sondern nach allen Verumständungen<br />

entscheiden.<br />

Unter gleichmässigem mittlerem Tempo<br />

verstehe ich selbstverständlich nicht ein<br />

gleich rasches Fahren auf offener Strecke<br />

und in Ortschaften oder an sonstigen unübersichtlichen<br />

Stellen. Das würde ja dem Art. 25<br />

des Gesetzes widersprechen. Ich sprach davon<br />

im Gegensatz zum stossweisen Fahren<br />

des ungeübten Fahrers, einmal viel zu rasch,<br />

einmal, viel zu langsam. Darüber mögen sich<br />

aber die Automobilfahrer aussprechen, die<br />

mehr davon verstehen als ich. Auch über die<br />

Frage der zweckmässigen, wirtschaftlichen<br />

Verwendung der Pneus. Dazu eine allgemeine<br />

Bemerkung: Selbstverständlich haben sozusagen<br />

alle Vorschriften von Gesetz und<br />

Verordnung nur relativen Wert. Sie können<br />

sich nicht allen Verhältnissen anpassen. So<br />

auch die Bestimmung über den Gleitschutz.<br />

Wir erwarten nun das Ergebnis der Prüfung<br />

der verschiedenen Verfahren zur Neuerstellung<br />

des abgefahrenen Gleitschutzes durch<br />

die Experten. — Den Experten scheint der<br />

Herr Einsender wenig Kredit zu geben. Vergessen<br />

Sie nicht, dass es diese Leute sind,<br />

die die undankbare Aufgabe haben, Vorschriften,<br />

die nicht einmal bis in alle Details hinein<br />

ganz klar sein können, dem einzelnen Automobilisten<br />

gegenüber durchzusetzen. Mag<br />

der eine oder andere vielleicht auch etwas<br />

Bureaukrat sein, im grossen ganzen sind es<br />

doch tüchtige Beamte, die, wie wir alle und<br />

auch die Automobilisten, nur das eine Ziel<br />

vor Augen haben: Ordnung auf die Strasse<br />

zu bringen. Auch sie brauchen übrigens Zeit,<br />

um Erfahrungen zu sammeln. Ich bitte also<br />

um Geduld auch diesen wertvollen Mitarbeitern<br />

gegenüber im Streit um die Ordnung auf<br />

der Strasse. Wenn geschimpft werden will<br />

oder muss, so schimpfe man auf uns als die<br />

Urheber der Grundregeln, für deren Durchführung<br />

die Experten zu sorgen haben.<br />

Schweizerische Rundschau<br />

Noch gibt es gerechte Richter. Ueberall<br />

dürfte der freche Raubüberfall in der Nacht<br />

vom 16. zum 17. November 1933 in der Hardt,<br />

zwischen Birsfelden und Schweizerhalle, auf<br />

einen Rheinfelder Arzt noch in Erinnerung<br />

stehen. In Nr. 96 der « Automobil-Revue »<br />

haben wir unter dem Titel: «Banditen der<br />

Landstrasse» im Anschluss an diesen Vorfall<br />

dem Wunsch Ausdruck gegeben, dass<br />

dem Strassenpiratentum energisch der Riegel<br />

gestossen werden müsse, wenn wir nicht<br />

bedenklichen Zuständen entgegen gehen wollen.<br />

Der Behörde haben wir empfohlen, dass<br />

ein Vorbeugen in dieser Sache bedeutend<br />

leichter sei, als dieses an amerikanische Verhältnisse<br />

mutende Gangstertum wieder auszurotten,<br />

wenn es einmal Schule gemacht<br />

habe.<br />

Unter Berücksichtigung der auf dem Spiele<br />

stehenden Interessen und in Uebereinstimmung<br />

nicht nur der in Automobilistenkreisen<br />

herrschenden Ansicht, sondern auch in Würdigung<br />

des allgemeinen Rechtsempfindens,<br />

forderte der basellandschaftliche Staatsanwalt,<br />

Herr Dr. Hasler, anlässlich einer<br />

der letzten Verhandlungen des Krimmalgerichtes<br />

eine exemplarische Bestrafung der<br />

drei Angeklagten. Ihre Tat wurde als « Raub<br />

in gemeinschaftlicher Ausführung» qualifiziert<br />

und musste demgemäss auch abgeurteilt<br />

werden. Das Kriminalgericht verurteilte gemäss<br />

Antrag den Hauptanstifter zu zwei Jahren<br />

und neun Monaten Zuchthaus, den zweiten<br />

Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten<br />

Zuchthaus und den dritten Gehilfen zu<br />

zwei Jahren Zuchthaus. Alle drei Angeklagten<br />

wurden zudem noch auf die Dauer von<br />

fünf Jahren in ihren bürgerlichen Rechten<br />

eingestellt und haben gemeinsam die Kosten<br />

zu tragen. Die Untersuchungshaft<br />

ihnen angerechnet.<br />

wurde<br />

Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sich<br />

die drei Wegelagerer nach Verbüssung ihrer<br />

84 Monate dauernden Strafe das nächstemal<br />

etwas gründlicher überlegen, ob es sich lohnt,<br />

ahnungslose Automobilisten zu überfallen.<br />

Vom verkehrspolitischen Standpunkt aus<br />

kommt im Urteil des basellandschaftlichen<br />

Kriminalgerichtes die Auffassung zum Ausdruck,<br />

dass, abgesehen von den Motiven der<br />

Bedrohung und Beraubung, unter allen Umstände^<br />

die Sicherheit der Landstrasse geschützt<br />

und aufrechterhalten werden muss.<br />

Besonders die Schweiz als Touristen- und<br />

Reiseland hat alles Interesse daran, auch das<br />

Leben und Eigentum der Automobilisten zu<br />

schützen, ansonst wir leicht in den Verruf<br />

kommen könnten, dass Nachtfahrten bei uns<br />

mit gewissem Risiko verbunden seien.<br />

Wie dringend es aber auch nötig ist, unter<br />

diesem Gesindel aufzuräumen, geht aus einem<br />

kürzlich erfolgten neuen Diebstahl hervor. In<br />

einer der letzten Nächte stellten sich zwei<br />

Burschen in der Au zwischen Horgen und<br />

Wädenswil auf die vielbefahrene linksufrige<br />

Zürichseestrasse und veranlassten ein entgegenkommendes<br />

Auto zum Anhalten. Die<br />

beiden Strolche gaben sich als « Automobilkontrolle<br />

» aus, worauf der gutgläubige Automobilist<br />

hereinfiel, ohne die Legitimation zu<br />

verlangen. Dem Begehren auf Vorzeigen der<br />

Verkehrsbewilligung wurde seitens des Fahrers<br />

entsprochen, zu welchem Zweck er sein<br />

Portefeuille herauszog. Diesen Moment benützten<br />

die Burschen, um die Brieftasche dem<br />

Automobilisten zu entwenden und damit zu<br />

verschwinden.<br />

Einerseits beweist dieses neueste Vorkommnis<br />

eine Gutgläubigkeit und auch eine<br />

gewisse Naivität seitens eines Autofahrers,<br />

anderseits aber wird wiederum dokumentiert,<br />

dass der Automobilist nächtlichen Begegnungen<br />

äusserst reserviert entgegenzutreten hat.<br />

In Zukunft wird man sich eben aus derartigen<br />

Vorkommnissen die Lehren ziehen und nur<br />

noch dort anhalten, wo man durch uniformierte<br />

Polizei darum ersucht wird, oder wo<br />

ein sichtbarer Grund dafür vorliegt. Wir<br />

hoffen, dass es den Behörden gelingt, auf<br />

den kantonalen Strassennetzen auch zur<br />

Nachtzeit diejenige Sicherheit zu gewährleisten,<br />

die jeder Bürger beanspruchen kann.<br />

Die jüngsten Vorgänge in Basel dokumentieren<br />

mit aller Deutlichkeit, dass man bei<br />

Ueberfällen es vielfach mit einer Sorte von<br />

Gaunern zu tun hat, denen das menschliche<br />

Leben Nebensache, Geld hingegen Hauptsache<br />

ist. Irgendwelche Rücksichten würden<br />

nur das Gegenteil des Erwünschten nach sich<br />

ziehen. Nur drakonische Strafen und Versorgung<br />

derartiger Elemente für längere Zeit<br />

an Orte, wo sie der Menschheit keinen Schaden<br />

mehr zufügen können, vermögen dem<br />

Strassenverkehr die notwendige Sicherheit<br />

zurückzugeben.<br />

-my-<br />

Cva > enz'V4&a t l«^ha'<br />

Die Neuregelung der Motorfahrzeugbesteuerung<br />

in Frankreich belastet hauptsächlich<br />

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