E_1939_Zeitung_Nr.087
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•N° 87 — DIENSTAG, 19. DEZEMBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Alarm—Fliegergef ahr!<br />
Die erste schweizerische Alarmübung ist<br />
vorbei. Zum erstenmal hat das Publikum<br />
den auf- und abschwellenden Ton der Sirenen<br />
vernommen, der Fliegergefahr ankündet<br />
und die Bevölkerung ermahnt, schnellstens<br />
die Zufluchtsräume aufzusuchen und alle<br />
übrigen Massnahmen zu ergreifen, die für<br />
diesen Fall vorgesehen sind.<br />
Aus dem weitschichtigen System dieser<br />
Vorkehren hat die Übung vom 15. Dezember<br />
freilich fürs erste einmal nur die Räumung<br />
der Strassen herausgegriffen, mit dem Ziel,<br />
Erfahrungen darüber zu gewinnen, wie<br />
schnell sich das beim Alarm auf den öffentlichen<br />
Verkehrswegen befindliche Publikum<br />
in Sicherheit zu bringen vermag und mit<br />
welchem Grad von Disziplin der Menge die<br />
für den Schutz der Allgemeinheit verantwortlichen<br />
Behörden rechnen dürfen. (Dass die<br />
von Bern ausgegebenen amtlichen Weisungen<br />
über den Inhalt der Hebung teilweise widersprechend<br />
lauteten und sich auf alle Fälle<br />
nicht durch besondere Klarheit auszeichneten,<br />
möge hier nur gerade erwähnt werden.)<br />
Der Verfasser dieser Zeilen hatte die Gelegenheit,<br />
die Uebung vom letzten Freitag in<br />
Zürich zu beobachten, wo die Presse durch<br />
die zuständige städtische Dienststelle über<br />
die Anlage der Uebung sehr liebenswürdig<br />
aufgeklärt wurde und Herr Adjunkt SteMi<br />
auch nach Verarbeitung der eingegangenen<br />
Meldungen bereitwilligst Auskunft über den<br />
abschliessenden Befund erteilte. Dieser ist<br />
erfreulicherweise nach beiden angedeuteten<br />
Richtungen durchaus positiv. Einmal hat es<br />
sich am letzten Freitag gezeigt, dass binnen<br />
sehr kurzer Zeit vom Aufheulen der Sirenen<br />
an auch « der letzte Zivilist» die Strassen<br />
geräumt hatte. Der drei Minuten lange Höllenlärm<br />
der Sirenen war kaum verklungen,<br />
als bereits niemand mehr zu sehen war, der<br />
nicht in irgendwelcher Kontrollfunktion noch<br />
etwas auf den öffentlichen Verkehrswegen zu<br />
tun hatte.<br />
Die Fahrzeuge wurden sämtlich in Ordnung<br />
am Strassenrand aufgestellt,<br />
und es war keines zu entdecken, das an<br />
einer ungeeigneten Stelle verlassen worden<br />
wäre, wo es den Verkehr der Rettungsfahrzeuge<br />
behindert hätte, wie sie im Ernstfall<br />
mit möglichster Schnelligkeit zu den verschiedenen<br />
Stellen zu eilen hätten, wo Hilfe<br />
nötig wäre.<br />
Auch die Pferdefuhrwerke gaben keinen<br />
Anlass zu Beanstandungen. Ihre Führer hatten<br />
überall verständnisvoll die amtlichen Weisungen<br />
befolgt, wobei es der Ordnung allerdings<br />
zugute kam, dass die überwiegende<br />
Mehrzahl städtischen Betrieben oder grossen<br />
industriellen und Camionagefirmen und dergleichen<br />
angehört, die sich zum voraus über<br />
den genauen Sinn der einschlägigen Vorschriften<br />
erkundigt und ihrem Personal entsprechende<br />
Weisungen erteilt hatten. Zweitens<br />
sodann hat es sich gezeigt,<br />
dass das überhaupt auf der Strasse befindliche<br />
Publikum an Fussgängern und<br />
Fahrzeugführern sowie sonstigen Fahrzeuginsassen<br />
dem Ruf der Sirenen willig<br />
Folge leistete und sofort von den Strassen<br />
verschwand,<br />
in den jeweils benachbarten Häusern aber<br />
auch überall Aufnahme fand und sich nicht<br />
vor verschlossenen Türen sah. Immerhin<br />
wird die Entwicklung wohl auch in der<br />
Schweiz noch dazu führen müssen, dass den<br />
H&sbesitzern eine gesetzliche Pflicht zum<br />
Offenhalten ihrer Häuser auferlegt wird, wie<br />
sie heute nicht besteht. Der gegenwärtige<br />
Rechtszustand schliesst es eben nicht aus,<br />
dass der Hauseigentümer seine Tür vor<br />
schutzsuchenden Passanten verschliesst, und<br />
er kennt vor allem keine Vorschrift, dass in<br />
den Strassen, Quartieren und Ortschaften,<br />
wo die Häuser grundsätzlich auch tagsüber<br />
geschlossen sind und dem läutenden Besucher<br />
die Türe durch eine elektrische Vorrichtung<br />
geöffnet wird, die Hauseingänge<br />
beim Alarm allgemein aufgetan werden müssen,<br />
um dem auf der Strasse überraschten<br />
Publikum eine nahe Zufluchtsmöglichkeit zu<br />
bieten.<br />
Boten also — soweit in Zürich — die<br />
Strassen das Bild einer prompten und disziplinierten<br />
Räumung durch sämtliche Verkehrsteilnehmer,<br />
so haben wir in den ersten<br />
Worten des vorhergehenden Abschnittes doch<br />
schon eine gewisse Einschränkung machen<br />
müssen. Wir sprachen dort vom Gehorsam<br />
der «überhaupt auf der Strasse befindlichen»<br />
Personen. Nun litt aber die Alarmübung nicht<br />
wenig darunter dass ein grosser Teil der Bevölkerung<br />
sich der Uebung einfach dadurch<br />
entzog, dass sie schon vorher von den Strassen<br />
verschwand. Das sonst mit Besorgungen<br />
beschäftigte Publikum blieb schon vor 10<br />
Uhr einfach zu Hause oder sorgte dafür, dass<br />
es schon in irgend einem Geschäft untergekommen<br />
war, als die Sirenen ertönten. Vor<br />
allem<br />
auffällig aber war die Abnahme des<br />
Autoverkehrs um die kritische Stunde.<br />
Zahlreiche Autofahrer zogen es vor, ihre<br />
Wagen rechtzeitig ordentlich zu parkieren,<br />
und gingen höchstens noch zu Fuss<br />
ihren Angelegenheiten nach, um nicht<br />
mit dem Fahrzeug vom Alarm irgendwo<br />
überrascht zu werden.<br />
Die Leere der Strassen nach dem Alarm bot<br />
daher kein durchaus überzeugendes Bild von<br />
der Disziplin der Gesamtbevölkerung, weil<br />
sich doch wohl gerade derjenige Teil vorsorglich<br />
verkroch, der vielleicht etwas weniger<br />
bereit war, beim Ertönen der Warnklänge<br />
im Laufschritt irgend einem Haus und<br />
Schutzraum zuzueilen, oder aus einem andern<br />
Grund noch etwelchen inneren Widerstand<br />
gegen Anordnungen leistete, die doch<br />
nur im Interesse der Bevölkerung erlassen<br />
sind. Es wird aus dieser Erfahrung der<br />
Schluss zu ziehen sein, dass künftige Alarmübungen<br />
— die hoffentlich sehr bald durchgeführt<br />
werden — nicht so genau zeitlich<br />
festgelegt werden dürfen, wie es am Freitag<br />
der Fall war. Es wird nötig sein, eine neue<br />
Uebung höchstens noch auf eine Woche genau<br />
anzusagen. Erst dann wird die Bevölkerung<br />
vom Alarm tatsächlich überrascht und<br />
ist es möglich, wirklich das ganze Publikum<br />
auf seine Einsicht und Disziplin hin zu betrachten.<br />
Immerhin, die Erfahrungen vom letzten<br />
Freitag haben dargetan, dass der Strassenverkehr<br />
innert sehr kurzer Zeit stillgelegt<br />
werden kann und die Bevölkerung mindestens<br />
Gelegenheit zu notdürftigem Unterstehen<br />
findet. Im Ernstfall würde ja wohl auch<br />
das Krachen der ersten Bombeneinschläge<br />
allfällig Säumige veranlassen, sich etwas zu<br />
sputen. Denn wir dürfen nicht vergessen,<br />
dass die Anflugwege feindlicher Flieger fast<br />
für das gesamte Gebiet der Schweiz nur<br />
sehr kurz sind und in Verbindung mit der<br />
häufigen Unsichtbarkeit der über den Wolken<br />
oder im Schütze der Dunkelheit herankommenden<br />
Geschwader, aber auch mit der<br />
Unsicherheit über das Flugziel selbst sichtbarer<br />
Flugzeuge die Warnung der Sirenen<br />
oft genug dem Eintreffen der feindlichen<br />
Staffeln nur wenige Minuten vorauseilen<br />
wird, wenn sie ihnen überhaupt noch zuvorkommt<br />
...<br />
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»<br />
1<br />
Blick auf den Zürcher Bahnhofplatz während der Alarrnübung. Der sonst dichtbevölkerte Verkehrsknotenpunkt<br />
ist menschenleer.<br />
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„Strassenverkehr" bei der Fliegeralarm-Uebung in Zürich<br />
Straesenidyll in Zürich anlässlich der Fliegeralannübunz. Von ihrem Herrn verlassene Pferde.<br />
de<br />
WJI^&<br />
Zur Notlage im Autogewerbe.<br />
Wir erhalten folgende Zuschrift:»<br />
Dass das Autogewerbe unter den notwendig gewordenen<br />
(kriegswirtschaftlichen Massnahmen am<br />
meisten zu leiden hat, ist eine Tatsache, die nicht<br />
bestritten werden kann. Um der Notlage dieses Gewerbes<br />
nach Möglichkeit zu begegnen, hat das Eid?.<br />
Kriege-, Industrie- und Arbeitsamt, Sektion für<br />
Kraft und Wärme, Gruppe flüssige Brennstoffe, mit<br />
dem Oberkriegskommissariat eine Vereinbarung getroffen,<br />
wonach die Belieferung der Truppe mit<br />
flüssigen Kraft- und Brennstoffen dahingehend neu<br />
geordnet worden ist, dass die Truppe ihren Bedarf<br />
an flüssigen Kraft- und Brennstoffen nicht nur<br />
wie bisher ab militäreigenen Depots und solchen<br />
anderer Bundesbetriebe eindeckt, sondern dass die<br />
Truppe berechtigt ist, flüssige Kraft- und Brennstoffe<br />
auch ab Tankstelle der Wiederverkäufer und<br />
Depots der privaten Vertriebsfirmen zu beziehen.<br />
Entsprechend dieser Neuordnung ist jedes A r -<br />
Zwedunässiqe. Schmierung,<br />
mit Qualitätsoien schont den Wagen<br />
meefahrzeug berechtigt, Benzin und,soweit<br />
bereits Dieseltankstellen vorhanden sind, auch<br />
Dieselöl ab Tankstelle zu beziehen. Diese Verordnung<br />
ist am 15. November <strong>1939</strong> in Kraft getreten.<br />
Wie verhält es sich aber mit deren praktischer Anwendung<br />
?<br />
Der Schreiber dieser Zeilen bedient eine Service-Station<br />
an einer von Militärfahrzeugen viel befahrenen<br />
Hauptverkehrsstrasse. Seit 15. November<br />
hat ein einziges Militärauto seinen Bedarf an<br />
Benzin bei dieser Tankstelle gedeckt. In der Nähe<br />
befinden sich Truppen, die über Wagenparks verfügen<br />
und die Route fleissig passieren. Nach eingezogenen<br />
Erkundigungen beziehen diese Truppen<br />
ihren Bedarf an Benzin aber nach wie vor bei<br />
ihren Depots, oder aber bei einer einzigen, ihnen<br />
aus diesem oder jenem Grunde zusagenden Grossunternehmung.<br />
Als das Kriegs-, Industrie- und Arbeitsamt,<br />
Sektion für Kraft und Wärme, Gruppe<br />
flüssige Brennstoffe, mit dem O.K.K. die hievor erwähnte<br />
Vereinbarung traf, verfolgte dieses Amt<br />
doch ohne Zweifel den Zweck, das notleidende Autogewerbe<br />
vor dem völligen Ruin zu bewahren, was.<br />
von den privaten Tankstellenhaltern dankbar anerkannt<br />
wurde. Mit der Vereinbarung auf dem Papier<br />
ist ihnen aber nicht geholfen, wenn die Organe<br />
der Armee es vorziehen, den bisherigen Bezugs-Modus<br />
beizubehalten. Es will uns jedoch scheinen,<br />
dass in der Armee genügend Kräfte vorhanden<br />
sind, um eine eventuelle Mehrarbeit bewältigen<br />
zu können. Wenn die Notwendigkeit für die mit<br />
dem O.K.K. getroffene Vereinbarung nicht anerkannt<br />
wäre, so wäre diese jedenfalls auch nicht<br />
abgeschlossen worden. Soll sie aber dazu dienen,<br />
die Notlage der privaten Brennstoffverkäufer zu<br />
lindern, so sollte man zuständigenorts auch dafür<br />
sorgen, dass die Vereinbarung sinngemäss angewendet<br />
wird. W.