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E_1939_Zeitung_Nr.087

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•N° 87 — DIENSTAG, 19. DEZEMBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Alarm—Fliegergef ahr!<br />

Die erste schweizerische Alarmübung ist<br />

vorbei. Zum erstenmal hat das Publikum<br />

den auf- und abschwellenden Ton der Sirenen<br />

vernommen, der Fliegergefahr ankündet<br />

und die Bevölkerung ermahnt, schnellstens<br />

die Zufluchtsräume aufzusuchen und alle<br />

übrigen Massnahmen zu ergreifen, die für<br />

diesen Fall vorgesehen sind.<br />

Aus dem weitschichtigen System dieser<br />

Vorkehren hat die Übung vom 15. Dezember<br />

freilich fürs erste einmal nur die Räumung<br />

der Strassen herausgegriffen, mit dem Ziel,<br />

Erfahrungen darüber zu gewinnen, wie<br />

schnell sich das beim Alarm auf den öffentlichen<br />

Verkehrswegen befindliche Publikum<br />

in Sicherheit zu bringen vermag und mit<br />

welchem Grad von Disziplin der Menge die<br />

für den Schutz der Allgemeinheit verantwortlichen<br />

Behörden rechnen dürfen. (Dass die<br />

von Bern ausgegebenen amtlichen Weisungen<br />

über den Inhalt der Hebung teilweise widersprechend<br />

lauteten und sich auf alle Fälle<br />

nicht durch besondere Klarheit auszeichneten,<br />

möge hier nur gerade erwähnt werden.)<br />

Der Verfasser dieser Zeilen hatte die Gelegenheit,<br />

die Uebung vom letzten Freitag in<br />

Zürich zu beobachten, wo die Presse durch<br />

die zuständige städtische Dienststelle über<br />

die Anlage der Uebung sehr liebenswürdig<br />

aufgeklärt wurde und Herr Adjunkt SteMi<br />

auch nach Verarbeitung der eingegangenen<br />

Meldungen bereitwilligst Auskunft über den<br />

abschliessenden Befund erteilte. Dieser ist<br />

erfreulicherweise nach beiden angedeuteten<br />

Richtungen durchaus positiv. Einmal hat es<br />

sich am letzten Freitag gezeigt, dass binnen<br />

sehr kurzer Zeit vom Aufheulen der Sirenen<br />

an auch « der letzte Zivilist» die Strassen<br />

geräumt hatte. Der drei Minuten lange Höllenlärm<br />

der Sirenen war kaum verklungen,<br />

als bereits niemand mehr zu sehen war, der<br />

nicht in irgendwelcher Kontrollfunktion noch<br />

etwas auf den öffentlichen Verkehrswegen zu<br />

tun hatte.<br />

Die Fahrzeuge wurden sämtlich in Ordnung<br />

am Strassenrand aufgestellt,<br />

und es war keines zu entdecken, das an<br />

einer ungeeigneten Stelle verlassen worden<br />

wäre, wo es den Verkehr der Rettungsfahrzeuge<br />

behindert hätte, wie sie im Ernstfall<br />

mit möglichster Schnelligkeit zu den verschiedenen<br />

Stellen zu eilen hätten, wo Hilfe<br />

nötig wäre.<br />

Auch die Pferdefuhrwerke gaben keinen<br />

Anlass zu Beanstandungen. Ihre Führer hatten<br />

überall verständnisvoll die amtlichen Weisungen<br />

befolgt, wobei es der Ordnung allerdings<br />

zugute kam, dass die überwiegende<br />

Mehrzahl städtischen Betrieben oder grossen<br />

industriellen und Camionagefirmen und dergleichen<br />

angehört, die sich zum voraus über<br />

den genauen Sinn der einschlägigen Vorschriften<br />

erkundigt und ihrem Personal entsprechende<br />

Weisungen erteilt hatten. Zweitens<br />

sodann hat es sich gezeigt,<br />

dass das überhaupt auf der Strasse befindliche<br />

Publikum an Fussgängern und<br />

Fahrzeugführern sowie sonstigen Fahrzeuginsassen<br />

dem Ruf der Sirenen willig<br />

Folge leistete und sofort von den Strassen<br />

verschwand,<br />

in den jeweils benachbarten Häusern aber<br />

auch überall Aufnahme fand und sich nicht<br />

vor verschlossenen Türen sah. Immerhin<br />

wird die Entwicklung wohl auch in der<br />

Schweiz noch dazu führen müssen, dass den<br />

H&sbesitzern eine gesetzliche Pflicht zum<br />

Offenhalten ihrer Häuser auferlegt wird, wie<br />

sie heute nicht besteht. Der gegenwärtige<br />

Rechtszustand schliesst es eben nicht aus,<br />

dass der Hauseigentümer seine Tür vor<br />

schutzsuchenden Passanten verschliesst, und<br />

er kennt vor allem keine Vorschrift, dass in<br />

den Strassen, Quartieren und Ortschaften,<br />

wo die Häuser grundsätzlich auch tagsüber<br />

geschlossen sind und dem läutenden Besucher<br />

die Türe durch eine elektrische Vorrichtung<br />

geöffnet wird, die Hauseingänge<br />

beim Alarm allgemein aufgetan werden müssen,<br />

um dem auf der Strasse überraschten<br />

Publikum eine nahe Zufluchtsmöglichkeit zu<br />

bieten.<br />

Boten also — soweit in Zürich — die<br />

Strassen das Bild einer prompten und disziplinierten<br />

Räumung durch sämtliche Verkehrsteilnehmer,<br />

so haben wir in den ersten<br />

Worten des vorhergehenden Abschnittes doch<br />

schon eine gewisse Einschränkung machen<br />

müssen. Wir sprachen dort vom Gehorsam<br />

der «überhaupt auf der Strasse befindlichen»<br />

Personen. Nun litt aber die Alarmübung nicht<br />

wenig darunter dass ein grosser Teil der Bevölkerung<br />

sich der Uebung einfach dadurch<br />

entzog, dass sie schon vorher von den Strassen<br />

verschwand. Das sonst mit Besorgungen<br />

beschäftigte Publikum blieb schon vor 10<br />

Uhr einfach zu Hause oder sorgte dafür, dass<br />

es schon in irgend einem Geschäft untergekommen<br />

war, als die Sirenen ertönten. Vor<br />

allem<br />

auffällig aber war die Abnahme des<br />

Autoverkehrs um die kritische Stunde.<br />

Zahlreiche Autofahrer zogen es vor, ihre<br />

Wagen rechtzeitig ordentlich zu parkieren,<br />

und gingen höchstens noch zu Fuss<br />

ihren Angelegenheiten nach, um nicht<br />

mit dem Fahrzeug vom Alarm irgendwo<br />

überrascht zu werden.<br />

Die Leere der Strassen nach dem Alarm bot<br />

daher kein durchaus überzeugendes Bild von<br />

der Disziplin der Gesamtbevölkerung, weil<br />

sich doch wohl gerade derjenige Teil vorsorglich<br />

verkroch, der vielleicht etwas weniger<br />

bereit war, beim Ertönen der Warnklänge<br />

im Laufschritt irgend einem Haus und<br />

Schutzraum zuzueilen, oder aus einem andern<br />

Grund noch etwelchen inneren Widerstand<br />

gegen Anordnungen leistete, die doch<br />

nur im Interesse der Bevölkerung erlassen<br />

sind. Es wird aus dieser Erfahrung der<br />

Schluss zu ziehen sein, dass künftige Alarmübungen<br />

— die hoffentlich sehr bald durchgeführt<br />

werden — nicht so genau zeitlich<br />

festgelegt werden dürfen, wie es am Freitag<br />

der Fall war. Es wird nötig sein, eine neue<br />

Uebung höchstens noch auf eine Woche genau<br />

anzusagen. Erst dann wird die Bevölkerung<br />

vom Alarm tatsächlich überrascht und<br />

ist es möglich, wirklich das ganze Publikum<br />

auf seine Einsicht und Disziplin hin zu betrachten.<br />

Immerhin, die Erfahrungen vom letzten<br />

Freitag haben dargetan, dass der Strassenverkehr<br />

innert sehr kurzer Zeit stillgelegt<br />

werden kann und die Bevölkerung mindestens<br />

Gelegenheit zu notdürftigem Unterstehen<br />

findet. Im Ernstfall würde ja wohl auch<br />

das Krachen der ersten Bombeneinschläge<br />

allfällig Säumige veranlassen, sich etwas zu<br />

sputen. Denn wir dürfen nicht vergessen,<br />

dass die Anflugwege feindlicher Flieger fast<br />

für das gesamte Gebiet der Schweiz nur<br />

sehr kurz sind und in Verbindung mit der<br />

häufigen Unsichtbarkeit der über den Wolken<br />

oder im Schütze der Dunkelheit herankommenden<br />

Geschwader, aber auch mit der<br />

Unsicherheit über das Flugziel selbst sichtbarer<br />

Flugzeuge die Warnung der Sirenen<br />

oft genug dem Eintreffen der feindlichen<br />

Staffeln nur wenige Minuten vorauseilen<br />

wird, wenn sie ihnen überhaupt noch zuvorkommt<br />

...<br />

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»<br />

1<br />

Blick auf den Zürcher Bahnhofplatz während der Alarrnübung. Der sonst dichtbevölkerte Verkehrsknotenpunkt<br />

ist menschenleer.<br />

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Unentbeßrlicfi für die Wagen von morgen.<br />

„Strassenverkehr" bei der Fliegeralarm-Uebung in Zürich<br />

Straesenidyll in Zürich anlässlich der Fliegeralannübunz. Von ihrem Herrn verlassene Pferde.<br />

de<br />

WJI^&<br />

Zur Notlage im Autogewerbe.<br />

Wir erhalten folgende Zuschrift:»<br />

Dass das Autogewerbe unter den notwendig gewordenen<br />

(kriegswirtschaftlichen Massnahmen am<br />

meisten zu leiden hat, ist eine Tatsache, die nicht<br />

bestritten werden kann. Um der Notlage dieses Gewerbes<br />

nach Möglichkeit zu begegnen, hat das Eid?.<br />

Kriege-, Industrie- und Arbeitsamt, Sektion für<br />

Kraft und Wärme, Gruppe flüssige Brennstoffe, mit<br />

dem Oberkriegskommissariat eine Vereinbarung getroffen,<br />

wonach die Belieferung der Truppe mit<br />

flüssigen Kraft- und Brennstoffen dahingehend neu<br />

geordnet worden ist, dass die Truppe ihren Bedarf<br />

an flüssigen Kraft- und Brennstoffen nicht nur<br />

wie bisher ab militäreigenen Depots und solchen<br />

anderer Bundesbetriebe eindeckt, sondern dass die<br />

Truppe berechtigt ist, flüssige Kraft- und Brennstoffe<br />

auch ab Tankstelle der Wiederverkäufer und<br />

Depots der privaten Vertriebsfirmen zu beziehen.<br />

Entsprechend dieser Neuordnung ist jedes A r -<br />

Zwedunässiqe. Schmierung,<br />

mit Qualitätsoien schont den Wagen<br />

meefahrzeug berechtigt, Benzin und,soweit<br />

bereits Dieseltankstellen vorhanden sind, auch<br />

Dieselöl ab Tankstelle zu beziehen. Diese Verordnung<br />

ist am 15. November <strong>1939</strong> in Kraft getreten.<br />

Wie verhält es sich aber mit deren praktischer Anwendung<br />

?<br />

Der Schreiber dieser Zeilen bedient eine Service-Station<br />

an einer von Militärfahrzeugen viel befahrenen<br />

Hauptverkehrsstrasse. Seit 15. November<br />

hat ein einziges Militärauto seinen Bedarf an<br />

Benzin bei dieser Tankstelle gedeckt. In der Nähe<br />

befinden sich Truppen, die über Wagenparks verfügen<br />

und die Route fleissig passieren. Nach eingezogenen<br />

Erkundigungen beziehen diese Truppen<br />

ihren Bedarf an Benzin aber nach wie vor bei<br />

ihren Depots, oder aber bei einer einzigen, ihnen<br />

aus diesem oder jenem Grunde zusagenden Grossunternehmung.<br />

Als das Kriegs-, Industrie- und Arbeitsamt,<br />

Sektion für Kraft und Wärme, Gruppe<br />

flüssige Brennstoffe, mit dem O.K.K. die hievor erwähnte<br />

Vereinbarung traf, verfolgte dieses Amt<br />

doch ohne Zweifel den Zweck, das notleidende Autogewerbe<br />

vor dem völligen Ruin zu bewahren, was.<br />

von den privaten Tankstellenhaltern dankbar anerkannt<br />

wurde. Mit der Vereinbarung auf dem Papier<br />

ist ihnen aber nicht geholfen, wenn die Organe<br />

der Armee es vorziehen, den bisherigen Bezugs-Modus<br />

beizubehalten. Es will uns jedoch scheinen,<br />

dass in der Armee genügend Kräfte vorhanden<br />

sind, um eine eventuelle Mehrarbeit bewältigen<br />

zu können. Wenn die Notwendigkeit für die mit<br />

dem O.K.K. getroffene Vereinbarung nicht anerkannt<br />

wäre, so wäre diese jedenfalls auch nicht<br />

abgeschlossen worden. Soll sie aber dazu dienen,<br />

die Notlage der privaten Brennstoffverkäufer zu<br />

lindern, so sollte man zuständigenorts auch dafür<br />

sorgen, dass die Vereinbarung sinngemäss angewendet<br />

wird. W.

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