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Gazette Wilmersdorf Nr. 6/2017

Gazette für Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald und Halensee - Juni 2017

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Nicht so leicht wie gedacht<br />

Typische Fallstricke beim Berliner Testament<br />

Es ist einfach zu errichten und sichert<br />

Ehepaare oder Paare einer<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

finanziell ab: Beim Berliner<br />

Testament setzen sich die Ehepartner<br />

gegenseitig zu Alleinerben<br />

ein. Kinder, Verwandte und<br />

Dritte erben erst, wenn der zweite<br />

Ehegatte verstorben ist. So beliebt<br />

die Testamentsform ist – beim näheren<br />

Betrachten ist sie tückisch<br />

und nicht für jede Familie geeignet.<br />

Wer sich für das gemeinsame<br />

Testament entscheidet, sollte unbedingt<br />

Vorkehrungen treffen.<br />

Fixpunkt Pflichtteil<br />

Sollten die Ehepartner die gemeinsamen<br />

Kinder zu Schlusserben<br />

einsetzen, werden die Kinder<br />

zunächst von der gesetzlichen<br />

Erbfolge ausgeschlossen. Allerdings<br />

behalten die Kinder ihren<br />

Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen<br />

können sie verlangen, wenn<br />

ein Elternteil stirbt. Das kann<br />

den länger lebenden Ehepartner<br />

unter Umständen in erhebliche<br />

finanzielle Schwierigkeiten bringen,<br />

denn er muss die Kinder in<br />

bar auszahlen. Verhindert werden<br />

kann dies durch eine Strafklausel,<br />

die besagt: Verlangen die Kinder<br />

nach dem Tod des ersten Elternteils<br />

ihren Pflichtteil, erhalten sie<br />

beim Tod des zweiten auch nur<br />

den Pflichtteil. Damit kann man<br />

die Nachkömmlinge oftmals dazu<br />

bewegen, auf den Pflichtteil beim<br />

Tod des ersten Elternteils zu verzichten.<br />

Sicher verhindert kann<br />

<br />

das Verlangen des Pflichtteils allerdings<br />

nur durch einen Pflichtteilsverzicht<br />

der Kinder gegenüber<br />

dem erstverstorbenen Elternteil.<br />

Vergeudete Freibeträge<br />

Gilt die gesetzliche Erbfolge, kann<br />

jedes Kind nach dem Tod des Vaters<br />

und nach dem Tod der Mutter<br />

jeweils 400.000 Euro steuerfrei<br />

erben. Beim Berliner Testament<br />

bleibt der Steuervorteil der Kinder<br />

allerdings ungenutzt und fällt<br />

damit weg. Der Grund: Stirbt der<br />

zweite Elternteil, fällt das gesamte<br />

Erbe auf einmal an das Kind.<br />

Sollte der Nachlasswert höher als<br />

400.000 Euro sein, muss das Kind<br />

Erbschaftssteuer zahlen. Noch<br />

teurer kann es werden, wenn der<br />

RATGEBER<br />

Foto: Antonioguillem / Fololia<br />

Schlusserbe nur mit dem Erstverstorbenen<br />

verwandt ist.<br />

Ein Leben lang gefesselt<br />

Das Berliner Testament als eine<br />

wechselseitige Verfügung bindet<br />

ein Leben lang, das heißt, nach<br />

dem Tod des einen Partners kann<br />

es nicht mehr geändert werden.<br />

Bitter wird dies, wenn sich die<br />

Schlusserben nicht so entwickeln,<br />

wie sich die Eltern das vorgestellt<br />

haben: Haben sie zwei Kinder je<br />

zur Hälfte als Erben eingesetzt,<br />

aber nur eines kümmert sich um<br />

den länger lebenden Elternteil,<br />

besteht oft der Wunsch, die Erbquote<br />

zugunsten des „lieben“<br />

Kindes zu ändern. Um Auslegungsschwierigkeiten<br />

gar nicht<br />

Den Rabatt weitergeben<br />

Autobesitzer können ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen<br />

Von seinem Schlaganfall hat sich<br />

Franz M. leidlich erholt. Autofahren<br />

wird er aber nicht mehr können.<br />

Andererseits ist er auf dieses<br />

Transportmittel angewiesen.<br />

Seine Frau übernimmt nun allein<br />

das Steuer. Auch, wenn die Eheleute<br />

das Auto bislang gemeinsam<br />

nutzten – Fahrzeughalter ist<br />

Franz M. – somit sind die Schadenfreiheitsrabatte<br />

seine persönlichen.<br />

Da beide immer unfallfrei<br />

fuhren, hat er sowohl in der Haftpflicht<br />

als auch in der Vollkasko<br />

den höchstmöglichen Rabatt.<br />

Franz M. kann das Auto samt<br />

Rabatt nun seiner Frau übertragen<br />

– unter Verwandten ersten<br />

Grades ist das bei fast allen Versicherern<br />

problemlos möglich. Der<br />

bisherige Rabatt-Inhaber muss<br />

nur seinen Anspruch schriftlich<br />

abtreten. Dabei sollte man sich<br />

bewusst sein: Die Entscheidung<br />

ist endgültig, eine Rückübertragung<br />

nicht möglich. Übertragen<br />

werden kann die Schadenfreiheitsklasse<br />

allerdings nur in dem<br />

Umfang, wie sie die Partnerin<br />

aufgrund ihres eigenen Führerscheinbesitzes<br />

auch selbst hätte<br />

„erfahren“ können. Da Frau M.<br />

bereits vor 25 Jahren die Fahrprüfung<br />

bestand, bekommt sie<br />

also die Rabatte in der Kfz-Versicherung<br />

in entsprechendem<br />

Umfang.<br />

Würde die Enkelin, die bei ihren<br />

Großeltern im Haus wohnt und<br />

<strong>Gazette</strong> <strong>Wilmersdorf</strong> | Juni <strong>2017</strong> | 13<br />

erst aufkommen zu lassen, sollte<br />

in einem Testament deutlich festgelegt<br />

werden, was von den Ehegatten<br />

wechselseitig bestimmt<br />

wird und nur zu zweit geändert<br />

werden darf und was jeweils einseitig<br />

verfügt wird und somit auch<br />

nach dem Tod des anderen geändert<br />

werden kann.<br />

Geprellte Schlusserben<br />

Problematisch ist auch, dass der<br />

länger lebende Partner als alleiniger<br />

Erbe über das gesamte<br />

Erbe frei verfügen und es damit<br />

auch verschleudern kann – für die<br />

Schlusserben bleibt dann nichts<br />

mehr übrig. Außerdem gehen die<br />

Eltern meist von dem Regelfall<br />

aus, dass sie vor ihren Kindern<br />

sterben. Doch sollte dies einmal<br />

nicht eintreffen, fehlt in Berliner<br />

Testamenten häufig eine Ersatzerbenregelung.<br />

Ehegatten sollten<br />

demnach auch überlegen, wer in<br />

solch einem Fall Erbe wird.<br />

Testament verpufft im Ausland<br />

Seit 2015 müssen Paare, die ihren<br />

Lebensmittelpunkt im europäischen<br />

Ausland haben, bedenken:<br />

In einigen Ländern Europas ist<br />

das Berliner Testament ungültig.<br />

Möchten Sie das verhindern,<br />

müssen sie in das Testament eine<br />

sogenannte Rechtswahlklausel<br />

aufnehmen. Das sieht die Europäische<br />

Erbrechtsverordnung vor.<br />

Die einzelnen Vor- und Nachteile<br />

eines Berliner Testaments erläutert<br />

ein Notar.<br />

sie unterstützt, das Fahrzeug<br />

übernehmen, bekäme sie aufgrund<br />

ihrer deutlich geringeren<br />

Fahr-Erfahrung auch weniger<br />

Rabatt. Doch auch hier wäre eine<br />

Übertragung möglich, wenn das<br />

Auto in der Vergangenheit regelmäßig<br />

gemeinsam genutzt<br />

wurde. Dass dies so war, muss in<br />

einem speziellen Formular, welches<br />

man von der Versicherung<br />

bekommt, erklärt werden.<br />

<br />

Uwe Strachovsky (be.p)

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