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GpJ Frühjahr 2018

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| Rückblick |<br />

politik. Im Arbeitsschutzgesetz ist<br />

darüber hinaus geregelt, dass jedes<br />

Unternehmen mit mindestens<br />

einem Mitarbeiter verpflichtet ist,<br />

diese Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen.<br />

Die Durchführung erfüllt meine<br />

arbeitsrechtliche Pflicht als Arbeitgeber<br />

und erhöht meine Rechtssicherheit<br />

in einem Fall der Fälle<br />

- und gibt meinem Mitarbeiter<br />

wieder ein besseres Gefühl!<br />

GPJ: Welche Kooperations-Möglichkeiten<br />

bietet das Gesundarium den<br />

ansässigen Unternehmen?<br />

MS: Wir haben bereits mit einigen<br />

Frmen im Gewerbepark Beratungen<br />

durchgeführt. Gerade bei<br />

der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

sind die Unternehmer<br />

sehr dankbar, dass dieses Thema<br />

Marcel Schottkowski (rechts) und sein<br />

Mitarbeiter Daniel Ackermann in einer<br />

Interview-Situation bei TomTom.<br />

erledigt ist. Eine solche Beratung<br />

eröffnet aber auch Chancen, weil<br />

Kommunikationsprozesse, sonstige<br />

Abläufe und versteckte Wünsche<br />

der Belegschaft ans Licht<br />

kommen können. Im Nachgang<br />

erstellen wir gemeinsam mit dem<br />

Unternehmer einen Handlungsplan<br />

und unterstützen auch aktiv<br />

bei der Umsetzung. Der Vorteil<br />

des Gesundariums besteht darin,<br />

dass die Maßnahmen direkt<br />

aus einer Hand erfolgen, da wir<br />

fachlich dazu befähigt sind und<br />

die verschiedenen Bereiche z.B.<br />

Bewegung und Entspannung ausführen<br />

dürfen.<br />

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<strong>Frühjahr</strong> <strong>2018</strong> | 33

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