GpJ Frühjahr 2018
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| Rückblick |<br />
politik. Im Arbeitsschutzgesetz ist<br />
darüber hinaus geregelt, dass jedes<br />
Unternehmen mit mindestens<br />
einem Mitarbeiter verpflichtet ist,<br />
diese Gefährdungsbeurteilung<br />
durchzuführen.<br />
Die Durchführung erfüllt meine<br />
arbeitsrechtliche Pflicht als Arbeitgeber<br />
und erhöht meine Rechtssicherheit<br />
in einem Fall der Fälle<br />
- und gibt meinem Mitarbeiter<br />
wieder ein besseres Gefühl!<br />
GPJ: Welche Kooperations-Möglichkeiten<br />
bietet das Gesundarium den<br />
ansässigen Unternehmen?<br />
MS: Wir haben bereits mit einigen<br />
Frmen im Gewerbepark Beratungen<br />
durchgeführt. Gerade bei<br />
der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
sind die Unternehmer<br />
sehr dankbar, dass dieses Thema<br />
Marcel Schottkowski (rechts) und sein<br />
Mitarbeiter Daniel Ackermann in einer<br />
Interview-Situation bei TomTom.<br />
erledigt ist. Eine solche Beratung<br />
eröffnet aber auch Chancen, weil<br />
Kommunikationsprozesse, sonstige<br />
Abläufe und versteckte Wünsche<br />
der Belegschaft ans Licht<br />
kommen können. Im Nachgang<br />
erstellen wir gemeinsam mit dem<br />
Unternehmer einen Handlungsplan<br />
und unterstützen auch aktiv<br />
bei der Umsetzung. Der Vorteil<br />
des Gesundariums besteht darin,<br />
dass die Maßnahmen direkt<br />
aus einer Hand erfolgen, da wir<br />
fachlich dazu befähigt sind und<br />
die verschiedenen Bereiche z.B.<br />
Bewegung und Entspannung ausführen<br />
dürfen.<br />
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<strong>Frühjahr</strong> <strong>2018</strong> | 33