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MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 19

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RECHT AKTUELL // STUBENRAUCH & COLLEGEN<br />

Aktuelle Entscheidungen<br />

aus dem Verkehrsrecht<br />

Fotos: istock.com<br />

AUFFAHRUNFALL AUF DER AUTOBAHN: AUCH WENN<br />

DER AUFFAHRENDE MASSVOLL DIE EMPFOHLENE<br />

RICHTGESCHWINDIGKEIT ÜBERSCHREITET, VERWIRK-<br />

LICHT SICH DIE MIT DER ÜBERSCHREITUNG DER RICHT-<br />

GESCHWINDIGKEIT VERBUNDENE GEFAHR DES VER- UND<br />

UNTERSCHÄTZENS DER ANNÄHERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES<br />

RÜCKWÄRTIGEN VERKEHRS NICHT, WENN DER DIE FAHRSTREI-<br />

FEN WECHSELNDE DEN RÜCKWÄRTIGEN VERKEHR GAR NICHT<br />

BEACHTET (OLG HAMM, BESCHLUSS VOM 08.02.2018 - 7 U 39/17).<br />

Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer<br />

Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall,<br />

weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden<br />

Verkehrsteilnehmer 100prozentiger Schadensersatz<br />

zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor<br />

dem Zusammenstoß maßvoll überschritten hat.<br />

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger<br />

machte gegenüber dem Beklagten und dem Haftpflichtversicherer<br />

des Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend.<br />

Der Sohn des Klägers befuhr mit dessen PKW die linke Fahrspur<br />

einer Autobahn und beabsichtigte, den auf der rechten Fahrspur<br />

mit seinem PKW fahrenden Beklagten mit einer Geschwindigkeit<br />

von ca. 150 km/h zu überholen. Als sich das klägerische Fahrzeug<br />

dem Fahrzeug des Beklagten bereits genähert hatte, wechselte<br />

dieser ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers<br />

auf die linke Fahrspur. Es kam zum Auffahrunfall,<br />

weil das klägerische Fahrzeug weder rechtzeitig abbremsen noch<br />

dem Fahrzeug des Beklagten ausweichen konnte.<br />

Das Landgericht hat dem Kläger den Ersatz seines durch den<br />

Unfall entstandenen Schadens in voller Höhe zuerkannt. Der<br />

Beklagte habe den Unfall verschuldet, so das Landgericht, weil er<br />

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