MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 19
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RECHT AKTUELL // STUBENRAUCH & COLLEGEN<br />
Aktuelle Entscheidungen<br />
aus dem Verkehrsrecht<br />
Fotos: istock.com<br />
AUFFAHRUNFALL AUF DER AUTOBAHN: AUCH WENN<br />
DER AUFFAHRENDE MASSVOLL DIE EMPFOHLENE<br />
RICHTGESCHWINDIGKEIT ÜBERSCHREITET, VERWIRK-<br />
LICHT SICH DIE MIT DER ÜBERSCHREITUNG DER RICHT-<br />
GESCHWINDIGKEIT VERBUNDENE GEFAHR DES VER- UND<br />
UNTERSCHÄTZENS DER ANNÄHERUNGSGESCHWINDIGKEIT DES<br />
RÜCKWÄRTIGEN VERKEHRS NICHT, WENN DER DIE FAHRSTREI-<br />
FEN WECHSELNDE DEN RÜCKWÄRTIGEN VERKEHR GAR NICHT<br />
BEACHTET (OLG HAMM, BESCHLUSS VOM 08.02.2018 - 7 U 39/17).<br />
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer<br />
Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall,<br />
weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden<br />
Verkehrsteilnehmer 100prozentiger Schadensersatz<br />
zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor<br />
dem Zusammenstoß maßvoll überschritten hat.<br />
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger<br />
machte gegenüber dem Beklagten und dem Haftpflichtversicherer<br />
des Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend.<br />
Der Sohn des Klägers befuhr mit dessen PKW die linke Fahrspur<br />
einer Autobahn und beabsichtigte, den auf der rechten Fahrspur<br />
mit seinem PKW fahrenden Beklagten mit einer Geschwindigkeit<br />
von ca. 150 km/h zu überholen. Als sich das klägerische Fahrzeug<br />
dem Fahrzeug des Beklagten bereits genähert hatte, wechselte<br />
dieser ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers<br />
auf die linke Fahrspur. Es kam zum Auffahrunfall,<br />
weil das klägerische Fahrzeug weder rechtzeitig abbremsen noch<br />
dem Fahrzeug des Beklagten ausweichen konnte.<br />
Das Landgericht hat dem Kläger den Ersatz seines durch den<br />
Unfall entstandenen Schadens in voller Höhe zuerkannt. Der<br />
Beklagte habe den Unfall verschuldet, so das Landgericht, weil er<br />
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