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Burgblatt-2018-05

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W<br />

28<br />

Rateer Reht<br />

Arbeitsrecht Digital<br />

In eiten der Digitalisierung macht auch<br />

das Arbeitsrecht den W andel der Arbeitswelt<br />

mit. Hierbei gilt es aber für den Arbeitnehmer,<br />

manchen Verlockungen der<br />

schönen neuen Digitalwelt zu widerstehen,<br />

da diese mit erheblichen Rechtsfolgen<br />

bis hin zur fristlosen ündigung vom<br />

Arbeitgeber versehen werden kö nnen.<br />

rundstzlich gilt dass bei einer ündigung<br />

gleich ob im rankenstand oder<br />

nicht ab ugang der ündigung die dreiwöchige<br />

ündigungsschutzklagefrist zwingend<br />

vom Arbeitnehmer einzuhalten ist.<br />

Wer eine ündigung erhlt sollte sofort<br />

einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren<br />

gleich ob er zunchst dagegen<br />

vorgehen möchte oder nicht. Die Rechtsfolgen<br />

einer ündigung sind omals nicht<br />

bekannt bzw. deren Ausmaß ist nicht<br />

bekannt. Ist die rist dann aber erst einmal<br />

vorbei, der Arbeitnehmer stellt dann<br />

fest was ihn nun alles an onseuenzen<br />

erfasst, dann ist anwaltliche Hilfe nur äußerst<br />

schwer noch zu leisten.<br />

Das andesarbeitsgericht Berlin Brandenburg<br />

hat entschieden, dass eine au-<br />

erordentliche ündigung gerechertigt<br />

sein kann, wenn ein Arbeitnehmer dienstliche<br />

E-Mails mit betrieblichen Inhalt an<br />

seinen privaten E -Mail Account weiterleitet.<br />

W ir kö nnen vor einem solchen Verhalten<br />

nur warnen, da, selbst wenn der<br />

Arbeitnehmer auch geduldet von Zuhause<br />

arbeitet nicht nur eine fristlose ündigung<br />

im Raum steht sondern nach <br />

W auch traaten vorliegen können<br />

die mit erheblichen traffolgen versehen<br />

sind. Das ericht entschied dass zur ra-<br />

ge, ob das W eiterleiten von E -Mails an<br />

eine private Adresse einzig und allein die<br />

Frage entscheidend ist, ob eine dienstliche<br />

otwendigkeit vorlag. Im konkreten<br />

Fall wurde dies verneint, da der Arbeitnehmer<br />

die Daten des Arbeitgebers auch<br />

auf einem dienstlichen otebook htte<br />

speichern können. Die fristlose ündigung<br />

des Arbeitgebers hielt stand.<br />

Das A Hessen entschied dass eine fristlose<br />

ündigung gerechertigt ist wenn<br />

ein Arbeitnehmer ein Personalgespräch<br />

heimlich mit dem Hand aufzeichnet. Der<br />

Arbeitnehmer hat seine icht zur Rücksichtnahme<br />

auf die berechtigten Interessen<br />

des Arbeitgebers verletzt. Das Anfertigen<br />

eines heimlichen Mitschnittes verletzt<br />

den Arbeitgeber in seinen allgemeinen<br />

ersönlichkeitsrecht nach Art. Abs. I i.<br />

V. m. Abs. II . Hier kann eder bestimmen<br />

wer sein Wort aufnehmen und<br />

wiedergeben darf, auch wem die gesprochenen<br />

W orte zugänglich sein sollen.<br />

achdem das ericht auch keinen Rechtfertigungsgrund<br />

für die heimliche Aufnahme<br />

sah, verlor auch dieser Arbeitnehmer<br />

fristlos seinen Arbeitsplatz.<br />

-Arbeit fngt wann an Das Arbeitsgericht<br />

Magdeburg urteilte, dass sy stembedingte<br />

Arbeitsvorbereitungszeiten zur<br />

bezahlten Arbeitszeit gehören. icht alle<br />

Ttigkeiten die ein Arbeitnehmer erledigt<br />

sind automatisch Arbeitszeit. Arbeitszeit<br />

liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer<br />

die Arbeit zwingend erledigen muss,<br />

um seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die<br />

Arbeit muss auch den Interessen des Arbeitgebers<br />

dienen. Somit sah das Gericht<br />

bereits das Anschalten und Hochfahren<br />

eines omputers und die sonstigen sstembedingten<br />

Anmeldeprozeduren als<br />

Arbeitszeit an, da der Arbeitnehmer verpichtet<br />

ist sich zur Arbeit zu rüsten. Im<br />

konkreten Fall hat der Arbeitnehmer behauptet<br />

er benötige über Minuten um<br />

alle steme hochzufahren. Der Arbeitgeber<br />

meinte bei otter Arbeit wre dies<br />

in drei Minuten möglich. Das ericht hat<br />

letztendlich anhand von Messprotokollen<br />

eine E ntscheidung gefällt, wonach der die<br />

Anmeldezeit nicht bezahlende Arbeitgeber<br />

pro Tag zumindest wenige Minuten<br />

Anmeldezeit nachbezahlen musste.<br />

An dieser Stelle machen wir allerdings<br />

ausdrücklich auf Ausschlussfristen im Arbeits-<br />

oder Tarifvertrag aufmerksam. Diese<br />

führen dazu, dass Ansprüche in der Regel<br />

nach drei Monaten, auch wenn sie der<br />

Arbeitnehmer hatte ausgeschlossen sind<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat zur neuen<br />

Ü berwachungsmethode der Arbeitgeberseite<br />

elogger entschieden dass auch<br />

oware nur dann anlassbezogen zur Aufklrung<br />

einer traat oder bei Verdacht<br />

einer schwerwiegenden Verfehlung eines<br />

Arbeitnehmers eingesetzt werden darf.<br />

Ansonsten verstö ßt der E insatz gegen<br />

den Datenschutz und eine ündigung ist<br />

rechtswidrig.<br />

ir empfehlen in j edem Fall bei einer Abmahnung<br />

oder ündigung sofort fachanwaltliche<br />

Hilfe in Anspruch zu nehmen.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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