Marktschreiber Ausgabe 71 - Dezember 2017
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Räum– und Streupflicht<br />
Nach der geltenden Verordnung haben Grundstücksanlieger an Werktagen ab 7.00<br />
Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr die Sicherungsfläche<br />
von Schnee und Eis zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Nach dem gemeindlichen<br />
Räum– und Streuplan werden nur die Gemeindeverbindungsstraßen und<br />
Gemeindestraßen geräumt. Die Wohnstraßen werden nur bei extremen Schneefall<br />
geräumt. Wir bitten um Verständnis, dass die Räumfahrzeuge nicht überall<br />
gleichzeitig sein können. Daher sind Wartezeiten unvermeidbar.<br />
Neubau des Feuerwehrhauses<br />
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses<br />
nimmt immer mehr<br />
Gestalt an.<br />
Nachdem am 27.03.<strong>2017</strong> der<br />
Spatenstich und am 28.07.<strong>2017</strong> das<br />
Richtfest gefeiert werden konnte,<br />
sind die Baumeisterarbeiten und<br />
viele andere Gewerke bereits<br />
abgeschlossen oder in vollem<br />
Gange.<br />
Sehr erfreulich dabei ist, dass nahezu alle Kostenansätze eingehalten werden<br />
konnten.<br />
Der vom Gemeinderat vorgegebene Kostenrahmen von 1,5 Mio € für das Gebäude<br />
kann eingehalten werden. Es wurde auch bereits mit den Außenarbeiten begonnen.<br />
Hier hat die Feuerwehr zugesagt, die Pflasterarbeiten in Eigenleistung auszuführen.<br />
Hunde im Wald an der Leine oder kurz führen<br />
Leider lassen viele Hundehalter Ihre Tiere im Wald frei laufen.<br />
Der Wald ist das Wohnzimmer des Wildes. Jungtiere, wie Rehkitze, Junghasen<br />
oder Fasanenküken sitzen oft in hohen Wiesen. Werfen Sie daher Bälle und andere<br />
Dinge für den Hund nicht in Bereiche, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft<br />
gezogen werden könnten. Dies führt dazu, dass das Wild aufgeschreckt wird und<br />
dann ziellos umher rennt. Dann kann es dann auch vermehrt zu Wildunfällen mit<br />
Kraftfahrzeugen kommen.<br />
Text: Ernst Gallhauser