Marktschreiber Ausgabe 71 - Dezember 2017
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Gemeinde Teising<br />
Grundstücksanschlüsse zur Wasserversorgungsanlage<br />
Aufgrund der Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der<br />
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Teising werden<br />
Grundstücksanschlüsse zur Wasserversorgung ausschließlich<br />
von der Gemeinde hergestellt, deren Aufwand in der jeweiligen<br />
tatsächlichen Höhe zu erstatten ist (§8 BGS-WAS). Die Erstellung<br />
des Hausanschlusses in „Anlegerregie“ ist somit unzulässig. Der<br />
Bauherr bzw. Grundstückseigentümer muss hierfür rechtzeitig bei der Gemeinde einen<br />
Antrag stellen.<br />
Kanalnetz<br />
Die Gemeinde Teising weist eindringlich darauf hin, dass keinerlei Hygieneartikel (z. B.<br />
Feuchttücher, Windeln, Binden, Tampons usw.) über die Toilette entsorgt werden dürfen.<br />
Diese Gegenstände führen zu Störungen im Kanalnetz und gehören daher in den Restmüll.<br />
Die der Gemeinde entstehenden Kosten für die Entfernung dieser Gegenstände aus dem<br />
Abwassernetz werden den Verursachern in voller Höhe in Rechnung gestellt.<br />
Ebenso dürfen keine Speiseabfälle über die Abwasserkanalisation beseitigt werden, da diese<br />
Ratten anlocken.<br />
EC-Cash-Zahlungsgerät<br />
Im Zuge der EDV-Erneuerung ist auch ein neues EC-Cash-Zahlungsgerät installiert worden.<br />
Als moderner Dienstleister bietet die Gemeinde Teising nun seinen Bürgern die Möglichkeit<br />
an, Gebühren etwa für Personalausweise oder Reisepässe per EC-Karte zu bezahlen.<br />
Weihnachtsmarkt der Kreativen<br />
Der Weihnachtsmarkt der Kreativen findet am 25. und 26. November <strong>2017</strong> in der<br />
Schulturnhalle statt.<br />
Seniorenveranstaltungen<br />
Die Weihnachtsfeier der Senioren findet am Samstag, den 09.12.<strong>2017</strong>, um 14.00 Uhr statt.<br />
Als Termin für den Seniorenball wurde Sonntag, 04.02.2018, 15.00 Uhr festgelegt.<br />
Straßenreinigung nach Silvester<br />
Nach Silvester/Neujahr sind die Straßen erfahrungsgemäß sehr stark verschmutzt.<br />
Daher bittet die Gemeinde, dass die Überreste des Feuerwerks am Neujahrsmorgen von<br />
den Verantwortlichen wieder von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen weggeräumt<br />
werden.<br />
Text: Gemeinde Teising