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Marktschreiber Ausgabe 71 - Dezember 2017

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Gemeinde Teising<br />

Grundstücksanschlüsse zur Wasserversorgungsanlage<br />

Aufgrund der Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der<br />

Wasserabgabesatzung der Gemeinde Teising werden<br />

Grundstücksanschlüsse zur Wasserversorgung ausschließlich<br />

von der Gemeinde hergestellt, deren Aufwand in der jeweiligen<br />

tatsächlichen Höhe zu erstatten ist (§8 BGS-WAS). Die Erstellung<br />

des Hausanschlusses in „Anlegerregie“ ist somit unzulässig. Der<br />

Bauherr bzw. Grundstückseigentümer muss hierfür rechtzeitig bei der Gemeinde einen<br />

Antrag stellen.<br />

Kanalnetz<br />

Die Gemeinde Teising weist eindringlich darauf hin, dass keinerlei Hygieneartikel (z. B.<br />

Feuchttücher, Windeln, Binden, Tampons usw.) über die Toilette entsorgt werden dürfen.<br />

Diese Gegenstände führen zu Störungen im Kanalnetz und gehören daher in den Restmüll.<br />

Die der Gemeinde entstehenden Kosten für die Entfernung dieser Gegenstände aus dem<br />

Abwassernetz werden den Verursachern in voller Höhe in Rechnung gestellt.<br />

Ebenso dürfen keine Speiseabfälle über die Abwasserkanalisation beseitigt werden, da diese<br />

Ratten anlocken.<br />

EC-Cash-Zahlungsgerät<br />

Im Zuge der EDV-Erneuerung ist auch ein neues EC-Cash-Zahlungsgerät installiert worden.<br />

Als moderner Dienstleister bietet die Gemeinde Teising nun seinen Bürgern die Möglichkeit<br />

an, Gebühren etwa für Personalausweise oder Reisepässe per EC-Karte zu bezahlen.<br />

Weihnachtsmarkt der Kreativen<br />

Der Weihnachtsmarkt der Kreativen findet am 25. und 26. November <strong>2017</strong> in der<br />

Schulturnhalle statt.<br />

Seniorenveranstaltungen<br />

Die Weihnachtsfeier der Senioren findet am Samstag, den 09.12.<strong>2017</strong>, um 14.00 Uhr statt.<br />

Als Termin für den Seniorenball wurde Sonntag, 04.02.2018, 15.00 Uhr festgelegt.<br />

Straßenreinigung nach Silvester<br />

Nach Silvester/Neujahr sind die Straßen erfahrungsgemäß sehr stark verschmutzt.<br />

Daher bittet die Gemeinde, dass die Überreste des Feuerwerks am Neujahrsmorgen von<br />

den Verantwortlichen wieder von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen weggeräumt<br />

werden.<br />

Text: Gemeinde Teising

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