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TÜV - LIV Baden- Württemberg

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6 Der <strong>LIV</strong> informiert 7/2011<br />

Münchener<br />

Resolution<br />

Franz Klumpp berichtete in seinem Aktuellreferat anlässlich der Frühjahrs-Innungsversammlungen über Fortschritte<br />

bzw. die Stagnation der Entwicklung der berufsständischen Altersversorgung für deutsche Bezirksschornsteinfegermeister.<br />

Da wir immer noch auf dem Stand wie vor rund 2 ½ Jahren, als das Schornsteinfegerhandwerksgesetz in<br />

Kraft trat, sind, entschied sich die Berufsspitze und die Geschäftsführung der Versorgungsanstalt nun vor<br />

wenigen Tagen zur „Münchener Resolution“!<br />

Diese richtet sich an die betroffenen Ministerien, im Besonderen an das Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales.<br />

Bereits seit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-<br />

Handwerksgesetzes im Jahre 2008 ist eine Neuausrichtung<br />

der Altersversorgung im Schornsteinfegerhandwerk<br />

vor dem Hintergrund der Änderung<br />

der berufsrechtlichen Situation vor allem auf Grund<br />

des Wegfalls des Kehrmonopols zwingend notwendig.<br />

Der Berufsstand und die Geschäftsführung der<br />

Versorgungsanstalt haben auf diesen Umstand<br />

wiederholt – auch schon während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

– hingewiesen; die Politik hatte eine<br />

baldige Lösung zugesagt.<br />

Bisher liegt kein Referentenentwurf des BMAS zur<br />

Anpassung der Altersversorgung vor. Der Berufsstand<br />

befürwortet weiterhin eine eigenständige Altersversorgung<br />

für seine Berufsangehörigen. Die<br />

derzeitige ungewisse Situation ist nicht mehr hinnehmbar<br />

und löst Verunsicherung bei den Berufsangehörigen<br />

aus. Über 7.500 Betriebsinhaber und<br />

deren 20.000 Beschäftigte, deren Familienangehörige<br />

sowie über 6.500 Rentenbezieher sind von der<br />

ungewissen Zukunft der Versorgungsanstalt betrof-<br />

Münchener Resolution<br />

fen und dringend auf eine berechenbare Grundlage<br />

zur Ausrichtung ihrer Altersversorgung angewiesen.<br />

Angesichts der nur noch kurzen verbleibenden<br />

Übergangsfrist von 500 Tagen bis zum Wegfall des<br />

Monopols und damit der gesicherten Finanzierbarkeit<br />

des Umlagesystems stellen wir folgende Forderungen:<br />

• Das BMAS soll unverzüglich konkrete Vorschläge<br />

und einen verbindlichen Zeitplan zur Reform der<br />

Altersversorgung unterbreiten.<br />

• Das BMAS soll unverzüglich die rechtlichen Möglichkeiten<br />

der Fortführung einer eigenständigen<br />

Altersversorgung und der künftigen Absicherung<br />

der Berufsunfähigkeit aufzeigen.<br />

Die Berufsangehörigen benötigen Planungs- und<br />

Rechtssicherheit nicht nur für ihre weitere Alters-<br />

und Berufsunfähigkeitsabsicherung sondern auch<br />

für ihre gesamte zukünftige Lebensgestaltung. Es<br />

besteht sofortiger Klärungs- und Handlungsbedarf.<br />

Vorstand und Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt<br />

der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister

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