TÜV - LIV Baden- Württemberg
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6 Der <strong>LIV</strong> informiert 7/2011<br />
Münchener<br />
Resolution<br />
Franz Klumpp berichtete in seinem Aktuellreferat anlässlich der Frühjahrs-Innungsversammlungen über Fortschritte<br />
bzw. die Stagnation der Entwicklung der berufsständischen Altersversorgung für deutsche Bezirksschornsteinfegermeister.<br />
Da wir immer noch auf dem Stand wie vor rund 2 ½ Jahren, als das Schornsteinfegerhandwerksgesetz in<br />
Kraft trat, sind, entschied sich die Berufsspitze und die Geschäftsführung der Versorgungsanstalt nun vor<br />
wenigen Tagen zur „Münchener Resolution“!<br />
Diese richtet sich an die betroffenen Ministerien, im Besonderen an das Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales.<br />
Bereits seit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-<br />
Handwerksgesetzes im Jahre 2008 ist eine Neuausrichtung<br />
der Altersversorgung im Schornsteinfegerhandwerk<br />
vor dem Hintergrund der Änderung<br />
der berufsrechtlichen Situation vor allem auf Grund<br />
des Wegfalls des Kehrmonopols zwingend notwendig.<br />
Der Berufsstand und die Geschäftsführung der<br />
Versorgungsanstalt haben auf diesen Umstand<br />
wiederholt – auch schon während des Gesetzgebungsverfahrens<br />
– hingewiesen; die Politik hatte eine<br />
baldige Lösung zugesagt.<br />
Bisher liegt kein Referentenentwurf des BMAS zur<br />
Anpassung der Altersversorgung vor. Der Berufsstand<br />
befürwortet weiterhin eine eigenständige Altersversorgung<br />
für seine Berufsangehörigen. Die<br />
derzeitige ungewisse Situation ist nicht mehr hinnehmbar<br />
und löst Verunsicherung bei den Berufsangehörigen<br />
aus. Über 7.500 Betriebsinhaber und<br />
deren 20.000 Beschäftigte, deren Familienangehörige<br />
sowie über 6.500 Rentenbezieher sind von der<br />
ungewissen Zukunft der Versorgungsanstalt betrof-<br />
Münchener Resolution<br />
fen und dringend auf eine berechenbare Grundlage<br />
zur Ausrichtung ihrer Altersversorgung angewiesen.<br />
Angesichts der nur noch kurzen verbleibenden<br />
Übergangsfrist von 500 Tagen bis zum Wegfall des<br />
Monopols und damit der gesicherten Finanzierbarkeit<br />
des Umlagesystems stellen wir folgende Forderungen:<br />
• Das BMAS soll unverzüglich konkrete Vorschläge<br />
und einen verbindlichen Zeitplan zur Reform der<br />
Altersversorgung unterbreiten.<br />
• Das BMAS soll unverzüglich die rechtlichen Möglichkeiten<br />
der Fortführung einer eigenständigen<br />
Altersversorgung und der künftigen Absicherung<br />
der Berufsunfähigkeit aufzeigen.<br />
Die Berufsangehörigen benötigen Planungs- und<br />
Rechtssicherheit nicht nur für ihre weitere Alters-<br />
und Berufsunfähigkeitsabsicherung sondern auch<br />
für ihre gesamte zukünftige Lebensgestaltung. Es<br />
besteht sofortiger Klärungs- und Handlungsbedarf.<br />
Vorstand und Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt<br />
der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister