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Die Herren von Hirrlingen und das Kloster St. Georgen im ...

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fließen unsere Quellen zum Benediktinerinnenkloster Urspring etwas reichlicher. Nach der<br />

Zerstörung des <strong>Kloster</strong>s in den Kämpfen zwischen dem staufischen König Konrad IV.<br />

(1237/50-1254) <strong>und</strong> Anhängern der päpstlichen Partei (1246/47) konnte sich die Nonnengemeinschaft<br />

wieder erholen. In der Folgezeit gewann Urspring – auch weil es sich <strong>im</strong>mer<br />

mehr <strong>von</strong> seinen benediktinisch-klösterlichen Gr<strong>und</strong>lagen entfernte – größeres Ansehen bei<br />

den Adelsgeschlechtern der Umgebung, die ihre mit Eigenbesitz ausgestatteten Töchter<br />

standesgemäß unterbringen wollten. <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> konnte <strong>und</strong> wollte dieser Entwicklung nicht<br />

entgegensteuern, zumal <strong>das</strong> Frauenkloster gegenüber der Mönchsgemeinschaft <strong>im</strong><br />

Schwarzwald doch etwas an Selbständigkeit gewann. Ein eigenes Siegel (1258/75), die<br />

kaum feststellbare Beteiligung des <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Abts an Güterkäufen <strong>und</strong> -verkäufen, eine<br />

über weite <strong>St</strong>recken fehlende geistliche <strong>und</strong> rechtliche Aufsicht über <strong>das</strong> Frauenkloster belegen<br />

dies, der Festschreibung der Rechte <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>s in einer Urk<strong>und</strong>e vom 14. April 1328<br />

zum Trotz. Auch an der Bursfelder <strong>Kloster</strong>reform für den zusammengeschmolzenen Frauenkonvent<br />

(1475) war <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>, <strong>das</strong> selbst nicht reformiert wurde, nur indirekt beteiligt. Das<br />

<strong>Kloster</strong> Urspring blieb in der Folgezeit <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> weiter unterstellt. Erst <strong>St</strong>reitigkeiten <strong>im</strong><br />

Urspringer Konvent nach der Wahl der Äbtissin Maria Ab<strong>und</strong>antia <strong>von</strong> Barille (1797-1806/15)<br />

führten 1802 dazu, <strong>das</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> auf die Rechte in Urspring verzichtete. Das Benediktinerinnenkloster<br />

ist 1806 säkularisiert worden (BUHLMANN, Papsturk<strong>und</strong>e, S.13, 28, 30;<br />

EBERL, Urspring).<br />

IV. Das elsässische <strong>Kloster</strong> Hugshofen<br />

Das <strong>Kloster</strong> Hugshofen haben wir schon als Gründung des Werner <strong>von</strong> Ortenberg (-<br />

<strong>Hirrlingen</strong>) erkannt. Auch die Übertragung der Mönchsgemeinschaft an die <strong>St</strong>raßburger Bischofskirche<br />

(1061) haben wir verfolgen können. Dargelegt ist die „<strong>Kloster</strong>- <strong>und</strong> Gründungsgeschichte“<br />

in drei Urk<strong>und</strong>en des 12. (bzw. 13.) Jahrh<strong>und</strong>erts, in zwei Papstprivilegien <strong>und</strong><br />

einem Diplom Kaiser Friedrich Barbarossas.<br />

Das erste Papstprivileg, <strong>das</strong> des Papstes Calixt II. (1119-1124), ist eine Bestätigung der Güter<br />

<strong>und</strong> Rechte des <strong>Kloster</strong>s. <strong>Die</strong> auf die Jahre 1122-1124 zu datierende Urk<strong>und</strong>e wurde auf<br />

Veranlassung der lothringischen Gräfin Adelheid, einer Verwandten der Hirrlinger, aufgesetzt,<br />

<strong>und</strong> best<strong>im</strong>mte neben anderem die Exemtion des <strong>Kloster</strong>s <strong>von</strong> der Gewalt des <strong>St</strong>raßburger<br />

Bischofs. <strong>Die</strong>se Best<strong>im</strong>mung, ergänzt um den Schutz des engeren <strong>Kloster</strong>gebietes<br />

vor aller bischöflichen <strong>und</strong> weltlich-vogteilichen Einflussnahme, ist indes so außergewöhnlich,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Papstprivileg nur eine Fälschung, <strong>und</strong> zwar des 13. Jahrh<strong>und</strong>erts, sein kann.<br />

<strong>Die</strong>s wird ersichtlich, wenn wir <strong>das</strong> Calixt-Privileg mit den Inhalten der Urk<strong>und</strong>e Papst Innozenz’<br />

II. (1130-1143) vom 10. Juni 1135 vergleichen. Hier wird Hugshofen lediglich dem<br />

päpstlichen Schutz unterstellt vermittels der libertas Romana, der „römischen Freiheit“, wie<br />

wir sie ja auch vom <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> her kennen. Der Text der echten Innozenz-Urk<strong>und</strong>e<br />

gibt damit den richtigen verfassungsmäßigen <strong>St</strong>atus der elsässischen Abtei wieder, lediglich<br />

bei der <strong>im</strong> Privileg aufgeführten Besitzliste ist es später zu Rasuren <strong>und</strong> Manipulationen gekommen<br />

(Reg. 22, 27, 60; DFI 391; HIRSCH, Urk<strong>und</strong>enfälschungen, S.181ff).<br />

Derselbe Fälscher, der die Calixt-Urk<strong>und</strong>e niederschrieb, stellte auch die angebliche Kaiserurk<strong>und</strong>e<br />

des deutschen Herrschers Friedrich Barbarossa vom 24. Oktober 1162 her (Reg.<br />

Michael Buhlmann, <strong>Die</strong> <strong>Herren</strong> <strong>von</strong> <strong>Hirrlingen</strong> <strong>und</strong> <strong>das</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> Schwarzwald 12

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