n Diakon - Gemeinde Niestetal
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7 I <strong>Niestetal</strong>er Nachrichten Nr. 45/2012<br />
Astrid-Lindgren-Schule<br />
Was zieh ich an?<br />
„Was zieh ich an, damit man mich besser sehen kann?“ - diese Frage<br />
beantworteten die Erstklässler der Astrid-Lindgren-Schule in <strong>Niestetal</strong><br />
Heiligenrode am 11.10.2012 mit einer Präsentation zum Thema „Sicher<br />
auf dem Schulweg“.<br />
Die Schülerinnen und Schüler stellten verschiedene Situationen zum richtigen<br />
und falschen Verhalten auf der Straße dar. Alle diese Situationen<br />
stammten aus dem Alltag und regten die Zuschauer zum Nachdenken über<br />
ihr eigenes Verhalten auf der Straße an.<br />
Die Kinder zeigten, wie man richtig die Straße überqueren muss und worauf<br />
man dabei achten soll, besonders in der dunklen Jahreszeit. Von ihren<br />
Patenkindern aus den beiden dritten Klassen bekamen sie die Sicherheitswesten<br />
vom ADAC und selbstgebastelte Lesezeichen mit netten Wünschen<br />
zu einem sicheren Schulweg überreicht.<br />
Anschließend gingen die Erstklässler mit ihren neuen Sicherheitswesten<br />
zum Rathaus und wurden dort von dem Hauptamtsleiter, Herrn Rainer<br />
Thöne, und dem Beigeordneten des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes, Herrn Klaus Fischer,<br />
begrüßt.<br />
Die Klasse 1 der Astrid-Lindgren Schule wünscht allen Verkehrsteilnehmern<br />
viel Sicherheit im Straßenverkehr!<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niestetal</strong><br />
als Umlegungsstelle<br />
Baulandumlegung<br />
In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Am Eichberg“ ist der Umlegungsplan,<br />
bestehend aus den Umlegungskarten und dem Umlegungsverzeichnis,<br />
für die Grundstücke der Gemarkung Heiligenrode, Flur 2,<br />
Flurstücke 206/1, 206/2 und 207; Flur 9 Flurstücke 247/159; Flur 10 Flurstücke<br />
183/3 und 237/183; Flur 24 Flurstücke 24/3, 24/4, 25, 26, 27/1,<br />
27/2, 28/1, 28/2, 29, 30, 31, 32/1, 32/2, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41,<br />
42/1, 42/2, 43, 44, 53/6, 58/4, 59, 60 und 61; Flur 25 Flurstücke 2/1, 3/1,<br />
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 63/1 und 70/1 gemäß § 66 BauGB durch<br />
die Umlegungsstelle am 29.10.2012 beschlossen worden.<br />
Gemäß § 69 (2) BauGB kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt,<br />
den Umlegungsplan im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niestetal</strong>, Heiligenröder<br />
Straße 70, 34266 <strong>Niestetal</strong>, Zimmer 2.07, während der allgemeinen<br />
Dienststunden einsehen.<br />
Den an der Umlegung Beteiligten (§ 48 BauGB) wird ein ihre Rechte betreffender<br />
Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt § 70 (2) BauGB).<br />
Offenlegung der Niederschrift<br />
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 06. November 2012<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Niederschrift über die Sitzung des Haupt-<br />
und Finanzausschusses am 06. November 2012<br />
in der Zeit vom 13.11.2012 bis 21.11.2012<br />
im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niestetal</strong>, Heiligenröder Str. 70, Zimmer 1.09,<br />
während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme für die Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
und des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes ausliegt.<br />
<strong>Niestetal</strong>, 07.11.2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Siebert, Bürgermeister