campagnes medievales
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ZWEI MÜHLENWEISTOMER AUS DER PICARDIE<br />
3. Beschaffung der Mahlsteine<br />
Der Ankauf der Mühlsteine erfolgt in aller Regel auf Kosten der<br />
MLihleneigner, und so wird es zweifellos in beiden Urkunden vorausgesetzt.<br />
Die Beschaffung und Installation der Steine übernahmen 1212 jedoch die<br />
Müller. Sie bedürfen dazu der Zustimmung der Kirche, das heißt der Abtei<br />
Prmontr, denn sie sollen die Steine offenbar nicht zu häufig auswechseln.<br />
Umstritten waren die Reisekosten, die den Müllern bei der Beschaffung der<br />
Steine entstanden ; auch sie gehen zu Lasten der Kirche, ebenso wie der<br />
Transport der Steine bis zum Vorplatz der Mühle (13).<br />
Der Text von 1188 hat zur Beschaffung der Mühlsteine nichts. Man<br />
kann nur vermuten, daß die Hämmer in Artikel 9 zum Schärfen der Mahlsteine<br />
dienen sollen. Den Fachausdruck lumiere kann ich in diesem Zusammenhang<br />
bislang nicht nachweisen ; daß die Kanoniker dem gedruckten Text zufolge das<br />
Schärfen der Hämmer übernehmen sollen, berührt ebenfalls merkwürdig.<br />
4. Beschaffung und Verwendung des Holzes<br />
Diesen Fragen wird in beiden Texten viel Aufmerksamkeit gewidmet.<br />
Ganz offensichtlich ist der Bedarf an wertvollem Bauholz für Reparaturen<br />
groß, sein Preis hoch, die Abnutzung beträchtlich und danach auch die<br />
Verwendung der ausgewechselten Holzteile umstritten gewesen. Die Regelungen<br />
betreffen zunächst vor allem die Hauptbalken und Planken des Mühlengebäudes<br />
(1188 ligna maiora, 1212 magistram carpenrariam). In Arras muß es<br />
gekauft werden (comparata). für Offoy stellt es die Abtei Prfmontr vermutlich<br />
aus ihrem eigenen Walde bei der großen curia von Bonneuil oder der von<br />
Beaumont-en-Beine, ca. 10-15 Kilometer südöstlich von Offoy . Wie bei den<br />
Mühlsteinen wirken die Müller auch bei der Beschaffung des Bauholzes aktiv<br />
mit: im Wald schätzen sie die nötigen Stämme ab (contaxare), veranlassen<br />
den Holzschnitt (scindere) und das Entasten (excapulare), so daß die Stämme<br />
auf einem Wagen abtransportiert werden können. Entschädigt werden die<br />
Müller für diese Leistungen mit einem Sechstel des Ertrages bzw. des Mahlgutes<br />
aus der Mühle. Den Transport übernimmt im Falle von Bronnes ausdrücklich<br />
der Mühleneigner, im Fall von Offoy wird es nicht anders gewesen<br />
sein. Bemerkenswert schließlich, daß in Bronnes die Kosten für die Arbeiten<br />
des Mühlenschreiners (carpentarius) zu Lasten des Müllers gehen (3-4).<br />
Auf das Geräteholz der minora ligna (1188) bzw. minuta materia<br />
(1212) sind wir bereits beim Inventar der Mühlen eingegangen. Einen nennenswerten<br />
Kostenfaktor bedeutet an der Somme außerdem noch das Holz für<br />
die notwendigen Pfähle im Wasserbau. Ohne sie böte der weiche Untergrund<br />
keinerlei Halt. Auch die Pfähle (11-12) gehen zu Lasten der Mühleneigner, die<br />
Arbeit hingegen, das Einschlagen der Pfähle, obliegt den Müllern.<br />
9. Zu den Kurien von Pr6montr6 vgl. D. LOHItMANN, Kirchengut im nördlichen<br />
Frankreich, Bonn, 1983, p. 211-221.<br />
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