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campagnes medievales

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ZWEI MÜHLENWEISTOMER AUS DER PICARDIE<br />

3. Beschaffung der Mahlsteine<br />

Der Ankauf der Mühlsteine erfolgt in aller Regel auf Kosten der<br />

MLihleneigner, und so wird es zweifellos in beiden Urkunden vorausgesetzt.<br />

Die Beschaffung und Installation der Steine übernahmen 1212 jedoch die<br />

Müller. Sie bedürfen dazu der Zustimmung der Kirche, das heißt der Abtei<br />

Prmontr, denn sie sollen die Steine offenbar nicht zu häufig auswechseln.<br />

Umstritten waren die Reisekosten, die den Müllern bei der Beschaffung der<br />

Steine entstanden ; auch sie gehen zu Lasten der Kirche, ebenso wie der<br />

Transport der Steine bis zum Vorplatz der Mühle (13).<br />

Der Text von 1188 hat zur Beschaffung der Mühlsteine nichts. Man<br />

kann nur vermuten, daß die Hämmer in Artikel 9 zum Schärfen der Mahlsteine<br />

dienen sollen. Den Fachausdruck lumiere kann ich in diesem Zusammenhang<br />

bislang nicht nachweisen ; daß die Kanoniker dem gedruckten Text zufolge das<br />

Schärfen der Hämmer übernehmen sollen, berührt ebenfalls merkwürdig.<br />

4. Beschaffung und Verwendung des Holzes<br />

Diesen Fragen wird in beiden Texten viel Aufmerksamkeit gewidmet.<br />

Ganz offensichtlich ist der Bedarf an wertvollem Bauholz für Reparaturen<br />

groß, sein Preis hoch, die Abnutzung beträchtlich und danach auch die<br />

Verwendung der ausgewechselten Holzteile umstritten gewesen. Die Regelungen<br />

betreffen zunächst vor allem die Hauptbalken und Planken des Mühlengebäudes<br />

(1188 ligna maiora, 1212 magistram carpenrariam). In Arras muß es<br />

gekauft werden (comparata). für Offoy stellt es die Abtei Prfmontr vermutlich<br />

aus ihrem eigenen Walde bei der großen curia von Bonneuil oder der von<br />

Beaumont-en-Beine, ca. 10-15 Kilometer südöstlich von Offoy . Wie bei den<br />

Mühlsteinen wirken die Müller auch bei der Beschaffung des Bauholzes aktiv<br />

mit: im Wald schätzen sie die nötigen Stämme ab (contaxare), veranlassen<br />

den Holzschnitt (scindere) und das Entasten (excapulare), so daß die Stämme<br />

auf einem Wagen abtransportiert werden können. Entschädigt werden die<br />

Müller für diese Leistungen mit einem Sechstel des Ertrages bzw. des Mahlgutes<br />

aus der Mühle. Den Transport übernimmt im Falle von Bronnes ausdrücklich<br />

der Mühleneigner, im Fall von Offoy wird es nicht anders gewesen<br />

sein. Bemerkenswert schließlich, daß in Bronnes die Kosten für die Arbeiten<br />

des Mühlenschreiners (carpentarius) zu Lasten des Müllers gehen (3-4).<br />

Auf das Geräteholz der minora ligna (1188) bzw. minuta materia<br />

(1212) sind wir bereits beim Inventar der Mühlen eingegangen. Einen nennenswerten<br />

Kostenfaktor bedeutet an der Somme außerdem noch das Holz für<br />

die notwendigen Pfähle im Wasserbau. Ohne sie böte der weiche Untergrund<br />

keinerlei Halt. Auch die Pfähle (11-12) gehen zu Lasten der Mühleneigner, die<br />

Arbeit hingegen, das Einschlagen der Pfähle, obliegt den Müllern.<br />

9. Zu den Kurien von Pr6montr6 vgl. D. LOHItMANN, Kirchengut im nördlichen<br />

Frankreich, Bonn, 1983, p. 211-221.<br />

221

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